Drážní inspekce [], kurz: DI (nachfolgend deutsch: Bahninspektion) ist eine dem tschechischen Verkehrsministerium unterstellte Behörde mit Sitz in Prag. Sie ist ein Verwaltungsorgan und wurde als organisatorisches Element des Staates am 1. Januar 2003 durch das Bahngesetz (tschechisch: Zákon č. 266/1994 Sb., o dráhách), in geänderter Fassung des Gesetzes 77/2002 Slg.vollständige tschechische Bezeichnung: Zákon č. 77/2002 Sb., o akciové společnosti České dráhy, státní organizaci Správa železnic a o změně zákona č. 266/1994 Sb., o dráhách, ve znění pozdějších předpisů, a zákona č. 77/1997 Sb., o státním podniku, ve znění pozdějších předpisů – deutsch etwa: gegründet. Sie erfüllt die Aufgabe einer unabhängigen nationalen Untersuchungsstelle für Gutachten zu den Ursachen und Umständen außergewöhnlicher EreignisseAls außergewöhnliches Ereignis (tschechisch: mimořádná událost, kurz: MU) gelten laut § 49 des Bahngesetzes Unfälle oder Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb oder der Bewegung eines Bahnfahrzeugs eintraten und eine Gefährdung oder Störung a) der Sicherheit im Bahnverkehr b) der Sicherheit von Personen c) der sicheren Funktion von Gebäuden oder Anlagen oder d) für die Umgebung verursacht haben.
Laut § 2 des Bahngesetzes ist unerheblich, ob das Bahnfahrzeug in Bewegung war, sondern es genügt, dass es in Betrieb war, z. B. die Kollision eines PKW mit einem haltenden Bahnfahrzeug oder die Verletzung einer Person beim Schließen der Einstiegstüren eines Bahnfahrzeugs im Stand, wenn mindestens eine der Bedingungen a) bis d) erfüllt ist. im Bahnverkehr.
Aufgabe Die Arbeit der Bahninspektion wird vor allem durch das Bahngesetz und die Verordnung 376/2006 Slg.tschechische Zusatzbezeichnung: Vyhláška o zajišťování bezpečnosti provozování dráhy a drážní dopravy a postupech při vzniku mimořádných událostí na dráhách – deutsch etwa: in den jeweils geltenden Fassungen geregelt. Die Sachkompetenz der Bahninspektion erstreckt sich nicht nur auf die Eisenbahn einschließlich der Spezialbahnen, sondern auch auf Straßenbahn-, Obuslinien, Luft- und Standseilbahnen.
Die Bahninspektion untersucht unabhängig vom Verkehrsministerium, Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Ursachen und Umstände schwerer Bahnunfälle, ausgenommen auf Spezialbahnen§ 3 Abs. 1 Buchst. f) des Bahngesetzes kategorisiert eine Eisenbahnstrecke als Spezialbahn(strecke) – tschechisch: speciální dráha, wenn sie hauptsächlich der Absicherung von Verkehrsleistungen einer Gemeinde dient. Über die Aufnahme einer Bahn in diese Kategorie entscheidet die Bahnbehörde Drážní úřad. Die Verkehrsregeln sowie die Bau- und technischen Vorschriften von Bahnen verwenden oft „Metro“ als Synonym für Spezialbahn., z. B. U-Bahnen. Sie kann sich auch mit anderen außergewöhnlichen Ereignissen auf Bahngebiet befassen, wenn dies im Hinblick auf deren Schwere, Wiederholbarkeit, Abfolge oder ihren Auswirkungen auf Infrastrukturbetreiber und EVU angemessen ist. Auf Grenzstrecken arbeitet sie mit vergleichbaren Behörden der EU-Länder, den ausländischen EVU, der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) und der tschechischen Bahnbehörde Drážní úřad zusammen. Die Bahninspektion sucht nicht nach Normabweichungen oder Straftätern, sondern deckt Risiken und Sicherheitslücken auf, um Sicherheitsempfehlungen für deren Beseitigung zu geben.
Gemäß § 49 Abs. 3 des Bahngesetzes sind Infrastrukturbetreiber und EVU verpflichtet, die Bahninspektion unverzüglich über jedes außergewöhnliche Ereignis zu informieren, auch wenn kein Unfall vorliegt.
Die Untersuchungsergebnisse veröffentlicht die Bahninspektion auf ihrer Webseite in einem Dokument mit dem Titel – deutsch etwa: .
Organisationsstruktur mini|Hauptsitz im Haus des Genossenschaftsverbandes Tschechiens in Těšnov, PragDas grundlegende Organisationsdokument ist die vom Generalinspektor herausgegebene Organisationsordnung. Diese bestimmt die Organisationsstruktur der Bahninspektion.
Die Bahninspektion gliedert sich in ein Zentral- und die einzelnen Gebietsinspektorate, deren Sitz vom Generalinspektor bestimmt wird. Laut der ab dem 1. Januar 2025 gültigen Organisationsordnung beschäftigt die Bahninspektion 39 Mitarbeiter, davon 15 beim Zentral- und 24 in den Gebietsinspektoraten. Alle Systemarbeitsplätze bei der Bahninspektion fallen unter das Gesetz über den Staatsdienst – tschechisch: Zákon č. 234/2014 Sb., o státní službě.
Das Zentralinspektorat erbringt hauptsächlich wirtschaftliche, rechtliche, personelle und kommunikative Dienstleistungen und unterstützt den Generalinspektor. Sie vereinheitlicht und wertet methodisch die Aktivitäten der Bahninspektion bei außergewöhnlichen Vorkommnissen aus, gewährleistet die internationale Zusammenarbeit, berufliche Weiterbildung und betreibt die Zentrale Meldestelle – tschechisch: Centrální ohlašovací pracoviště, kurz: COP. Der Hauptsitz befindet sich in Prag im Gebäude gegenüber dem abgerissenen Bahnhof Praha-Těšnov. Im selben Haus befindet sich das Prager Gebietsinspektorat, drei weitere in Brünn, Ostrava und Pilsen. Diese sorgen für die Fahrten zu Ereignisorten, untersuchen die Ursachen und Umstände von außergewöhnlichen Ereignissen im Bahnverkehr und unterbreiten den Eisenbahnbehörden gegebenenfalls Sicherheitsempfehlungen.
Leitung Die Leitung der Bahninspektion und Führung ihrer Aktivitäten als Organ erfolgt durch einen Generalinspektor. Seine Auswahl, Ernennung und Abberufung regelt das Gesetz über den Staatsdienst. Ernannt und abberufen wird der Generalinspektor von der tschechischen Regierung.
Nr. Vorname, Name von bis Bemerkung 1. Zdeněk Žák 1. Januar 2003 26. Januar 2006 – Roman Šigut 27. Januar 2006 19. April 2006 mit Amtsführung beauftragt 2. Jaroslav Dvořák 20. April 2006 18. Oktober 2006 3. Roman Šigut 19. Oktober 2006 30. Juni 2016 4. Jan Kučera 1. Juli 2016
Interessenkonflikt mit dem Staat Die Bahninspektion ist formal unabhängig von allen Infrastrukturbetreibern oder EVU. Der Staat als ihr Gründer ist jedoch Eigentümer der České dráhy (ČD), die zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft das dominierende EVU und Gründer der Správa železnic (SŽ) ist, dem dominierenden Infrastrukturbetreiber.
In den Beitrittsverhandlungen zur EU hatte sich Tschechien verpflichtet, dass das Kontrollorgan sowohl von Infrastrukturbetreibern und EVU als auch von Regulierungsbehörden unabhängig sein soll.
Streit zwischen Ministerium und Zdeněk Žák Im Januar 2006 empfahl das Verkehrsministerium der Regierung die Abberufung des Generalinspektors Zdeněk Žák wegen wiederholter Fehler bei der Registrierung von Vermögenswerten und der Abrechnung von Geschäftsreisen. Die Bahninspektion erstattete daraufhin umgehend Strafanzeige gegen den Verkehrsminister Milan Šimonovský, weil er laut Žák die Arbeit der Inspektion beeinflussen wollte, indem das Ministerium unangekündigt Einwände gegen Vor-Ort-Kontrollen von Infrastrukturbetreibern erhob und er Žák wiederholt dazu aufgefordert hatte, seine medialen Auftritte mit der Presseabteilung des Ministeriums abzustimmen. Zudem reichte sie eine Verwaltungsklage gegen das Verkehrsministerium ein, das 17 verhängte Bußgelder der Bahninspektion gegen die ČD aufheben lassen wollte, weil das EVU keine geeigneten Unfallverhütungsmaßnahmen ergriffen hatte.
Amtszeit von Jaroslav Dvořák Nach Žáks umstrittener Abberufung am 20. April 2006 wurde Jaroslav Dvořák zum Generalinspekteur ernannt. Die Medien ordneten ihn dem Personenkreis der ČSSD zu, dem Ministerpräsident Jiří Paroubek eine Stelle in der staatlichen Verwaltung zugesichert hatte. Sieger im Auswahlverfahren wurde zwar Ivan Foltýn, der deshalb vom Verkehrsminister Milan Šimonovský (beide KDU-ČSL) für den Posten des Generalinspektors vorgeschlagen wurde. Ins Amt berief die Koalition mit ČSSD-Mehrheit jedoch den im Auswahlverfahren zweitplatzierten Dvořák (ČSSD), zuvor Depot-Leiter in Tábor und anschließend technischer Direktor der ČD. Dvořáks Nachfolger Šigut verortete ihn als eine eng mit den ČD und dem stellvertretenden Verkehrsminister Vojtěch Kocourek verbundene Person. Laut Šigut kam die Bahnbehörde zu Dvořáks Amtszeit ihren Verpflichtungen gegenüber der ERA nicht nach, wodurch ungewöhnliche Beziehungen der Behörde beispielsweise zu den ČD entstanden. Nach Dvořáks Abberufung im Oktober 2006 sah Šigut seine vorübergehende Ernennung im Regierungswechsel begründet, wobei Kocourek beides ablehnte.
Streit zwischen Ministerium und Roman Šigut Laut Generalinspektor Šigut war die Inspektion mehreren Erpressungs- und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, da das Verkehrsministerium 2008 viermal versuchte, die Untersuchung des Unfalls in Moravany zu beeinflussen: am 10. Juni mit der Behauptung, die Bahninspektion sei in der Angelegenheit als Vermittler tätig, am 11. Juni mit dem Antrag auf disziplinarische oder personelle Maßnahmen gegen den Ermittler, am 28. Juli mit der Forderung eine entworfene Sicherheitsempfehlung vorzulegen, da das Verkehrsministerium sonst kein Mitspracherecht bei etwaigen Schritten hätte und eine Untersuchung nicht unabhängig wäre und am 25. August mit dem erneuten Antrag auf disziplinarische oder personelle Maßnahmen gegen den Unfallermittler.
Die Bahninspektion sah keine Notwendigkeit, diese Reaktionen zu kommentieren. Šigut beantragte zwar direkt beim Verkehrsminister Aleš Řebíček ein Eingreifen gegen eine Einflussnahme auf ihre Ermittlungstätigkeit – jedoch ohne Erfolg.
Als der verantwortliche Inspektor Michal Miklenda zehn Tage nach dem Unfall vom 19. Mai, bei dem ein Lokzug auf einen Personenzug prallte, eine dringende Sicherheitsmeldung an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) geschickt hatte, kam es zu einer heftigen medialen Auseinandersetzung. In der Meldung wurde zwar nicht behauptet, dass die Bahnhofssicherungsanlage ESA 11 der Firma AŽD Praha gegen geltende Normen verstößt, aber auf eine Sicherheitslücke dieses Typs hingewiesen. Daraufhin beschwerte sich am 30. Mai 2008 der stellvertretende ČD-Betriebsdirektor Jiří Kolář beim stellvertretenden Verkehrsminister Vojtěch Kocourek schriftlich über die angebliche Rufschädigung der ČD durch die Bahninspektion. Diese sollte damit unter Druck gesetzt werden, den Medien mitzuteilen, die Unfallursache wäre der Ausfall der auch in anderen Bahnhöfen verbauten Sicherungsanlage gewesen und dass das Schreiben an die Behörde an TV Nova durchgesickert sei. Kolář teilte mit, dass die Anlage vorschriftsgemäß genehmigt sei und sie kurz zuvor bei einer fachkundigen Revision keine Mängel aufwies. Er bezeichnete die Schlussfolgerungen der Bahninspektion als und ihre Veröffentlichung als . Nicht nur die ČD, sondern auch das Verkehrsministerium und die Bahninspektion hätten ein Umfeld des Misstrauens geschaffen. Durch den Hinweis auf Mängel und Lücken in der Anlage an die ERA habe die Bahninspektion angeblich darüber hinaus den Bahnen in allen ERA-Mitgliedstaaten geschadet. Kolář forderte .