Das Arbeitsgericht Landeshut war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Landeshut.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Breslau entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Breslau als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau. In Landeshut entstand das Arbeitsgericht Landeshut. Sein Sprengel umfasste den Bezirk der Amtsgerichte Landeshut, Liebau und Schömberg. Es bestand je eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 101), Digitalisat
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichts Landeshut endete.
Einzelnachweise
Kategorie:Kamienna Góra Landeshut Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945