Das Arbeitsgericht Stolp war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Stolp.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Köslin entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Köslin als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin. In Stolp entstand das Arbeitsgericht Stolp. Sein Sprengel umfasste den Bezirk des Amtsgerichts Stolp. Es bestand je eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 118), Digitalisat

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichts Stolp endete.

Einzelnachweise

Kategorie:Słupsk Stolp Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945