mini|hochkant=1.8|Kurfürst August, einer seiner Reichstaler der Münzstätte Dresden nach seinem Beitritt zur Reichsmünzordnung. Die genaue Kontrolle über die Einhaltung der neuen Reichsmünzordnung überzeugten den Kurfürsten, der Reichsmünzordnung 1571 beizutreten.

Der Probationstag oder Kreisprobationstag war ein vom ausschreibenden Fürsten festgelegter Tag, an dem eine Probation stattfand. An dem Tag wurde das Probieren oder Nachprüfen der Münze auf ihre Güte und Übereinstimmung mit den Vorschriften des Münzgesetzes angeordnet.Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z. (2005) S. 235: Probationstag / Kreisprobationstag

Geschichte Der Probationstag war bereits seit 1399 im Münzverein der rheinischen Kurfürsten üblich. Später erfolgten regelmäßige Zusammenkünfte der Münzbeamten. Schließlich wurde ein gemeinsamer Probierer, ein Wardein, bestellt. In den Reichstagen von 1551, 1570 und 1571 wurden die Kreisprobationstage für alle Reichskreise eingeführt.Heinz Fengler: transpress Lexikon Numismatik. (1976), S. 183: ReichstageHelmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z. (2005) S. 235: Reichstage

Den 10 Reichskreisen, in denen das Heilige Römische Reich eingeteilt war, oblag die Kontrolle über die Einhaltung der Reichsmünzordnung.Paul Arnold: Kurfürst August und das sächsische Münzwesen. In: Numismatische Hefte, Nr. 20, (1986) Dazu fanden jährlich zwei Kreisprobationstage statt, zu denen die kreisausschreibenden Fürsten einzuladen hatten. Für die Kreisprobationstage war ein Kreiswardein zu bestellen, der gemeinsam mit den Vertretern der Kreisstände die Prüfung des gesetzlich festgelegten Reichsmünzfußes nach der Probationsordnung durchführen ließ. Jeder Münzstand hatte von jedem Münzwert in eine verschlossene Fahrbüchse (mehrfach verschließbarer eiserner Behälter) eine Zainprobe oder ein Geldstück einzuwerfen, die der Generalkreismünzwardein am 1. Mai und am 1. Oktober einer exakten Prüfung zu unterziehen hatte.Walther Haupt: Sächsische Münzkunde. (1974), S. 126 Die von ihm aufgestellten und verkündeten Probationsregister enthielten die Prüfungsergebnisse.Heinz Fengler: transpress Lexikon Numismatik. (1976), S. 183: Prüfungsergebnisse

Vorläufiges Ende der Probationstage Für die dauerhafte Aufrechterhaltung der Reichsmünzordnung war der Probationstag jedoch wenig wirksam, da er nur beschränkt gegen den Prozess der Münzverschlechterung wirken konnte. In der Kipper- und Wipperzeit (1619 bis 1623) wurde das besonders durch die riesige Menge der Kippermünzen und der sehr zahlreichen Kippermünzstätten deutlich, wodurch das Münzwesen im Römisch-Deutschen Reich zusammenbrach.Heinz Fengler: transpress Lexikon Numismatik. (1976), S. 184: Kipper- und Wipperzeit

Siehe auch Stockprobe

Literatur Paul Arnold: Kurfürst August und das sächsische Münzwesen. In: Numismatische Hefte, Nr. 20. Heinz Fengler, Gerd Gierow, Willy Unger: transpress Lexikon Numismatik. Berlin 1976. S. 183, Kreisprobationstag. Walther Haupt: Sächsische Münzkunde. Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1974 Eva Ilisch: „... der Reichsordnung nach ungemeß befunden“. Probationstage als Kontrollinstrument des Münzwesens im Heiligen Römischen Reich. In: Archivinformation. Landesarchiv Baden-Württemberg. Nr. 64, März 2022, S. 24f. (online). Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z. Regenstauf 2005. S. 365 Probationstag / Kreisprobationstag.

Einzelnachweise

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