200px|zentriert|alt=|Logo der Evangelischen Kirche im Rheinland Karte 300px|zentriert|alt=|Karte der Evangelischen Kirche im Rheinland Basisdaten Fläche: 26.571 km² Leitender Geistlicher: Präses Thorsten Latzel Sitz desLandeskirchenamtes: Düsseldorf Mitgliedschaft: EKD, KKR, GEKE, UEK, ÖRK Kirchenkreise: 37 (1. Januar 2025) Kirchengemeinden: 576 (1. Januar 2025) Gemeindeglieder: 2.122.700 (1. Januar 2025Gemeindeglieder und Bevölkerung, ekir.de, abgerufen am 3. Januar 2025.) Anteil an derGesamtbevölkerung: 17,0 % (1. Januar 2025)Tabelle 1: Evangelische Kirchenmitglieder und Bevölkerung nach Gliedkirchen am 31. Dezember 2021, abgerufen am 6. Dezember 2022.Evangelische Kirche im Rheinland: Zahlenspiegel: Gemeindeglieder und Bevölkerung. Website: www.ekir.de

Die Evangelische Kirche im Rheinland (kurz EKiR) mit Sitz in Düsseldorf ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie umfasst Gemeinden in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, des Saarlands und Hessens. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Sie ist nach der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers die zweitgrößte evangelische Landeskirche in Deutschland und hatte (mit Stand 1. Januar 2026) 2,053,700 Gemeindeglieder (16 % der Bevölkerung im Kirchengebiet) in 527 Kirchengemeinden.Evangelischer Kirche In Rheinland, abgerufen am 10. Januar 20256.Gemeindeglieder und Bevölkerung 2025 und 2026 Die EKiR ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD und gehört der Union Evangelischer Kirchen an. Zudem ist sie Mitglied der Konferenz der Kirchen am Rhein, die seit 31. Mai 2008 eine Regionalgruppe der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) darstellt.

Gebiet der Landeskirche Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst das Gebiet der früheren preußischen Rheinprovinz innerhalb der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Nach Auflösung des Staates Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Rheinprovinz in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf. Die östliche Exklave der Rheinprovinz (Raum Wetzlar) war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt worden, kam somit 1945 zum Land Hessen, gehört jedoch kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland folgende Gebiete in vier Ländern: in Nordrhein-Westfalen die Regierungsbezirke Düsseldorf (mit Ausnahme des Velberter Ortsteils Nierenhof) und Köln ganz, aus dem Regierungsbezirk Münster die Dorstener Stadtteile Hardt und Östrich und die Isselburger Stadtteile Vehlingen und Isselburg sowie aus dem Regierungsbezirk Arnsberg den Neunkirchener Stadtteil Struthütten im Siegerland. in Rheinland-Pfalz den regionalen Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (ehemalige Regierungsbezirke Koblenz und Trier) mit Ausnahme der Landkreise Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis, der Gemeinden Mudersbach, Brachbach, Berod und des Bendorfer Stadtteils Stromberg; im Bereich des Landkreises Bad Kreuznach sowie im regionalen Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (im ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz) in den Landkreisen Kusel und Mainz-Bingen gehören in der Regel die Orte, die sich auf dem linken Ufer des Glan bzw. der Nahe befinden und in der Stadt Bad Kreuznach der eigentliche Stadtbereich zur rheinischen Landeskirche. im Saarland die Kreise Merzig-Wadern, Neunkirchen und Saarlouis ganz, der Regionalverband Saarbrücken mit Ausnahme der Saarbrücker Stadtteile Ensheim und Eschringen sowie des Sulzbacher Stadtteils Schnappach, der Landkreis Sankt Wendel mit Ausnahme der St. Wendeler Stadtteile Niederkirchen, Hoof, Osterbrücken, Bubach, Saal und Marth sowie im Saarpfalz-Kreis der St. Ingberter Ortsteil Rentrisch. in Hessen die östliche Exklave mit dem Kirchenkreis an Lahn und Dill, bestehend aus Teilen des Lahn-Dill-Kreises (die Gemeinden Aßlar, Ehringshausen, Hohenahr, Hüttenberg, Leun, Schöffengrund, Solms, die Stadt Braunfels ohne die Stadtteile Altenkirchen und Philippstein, die Gemeinde Lahnau ohne den Ortsteil Waldgirmes, die Stadt Wetzlar ohne die Stadtteile Naunheim und Hermannstein; von der Gemeinde Greifenstein die Ortsteile Allendorf, Greifenstein, Holzhausen und Ulm, von der Gemeinde Mittenaar der Ortsteil Bellersdorf, von der Gemeinde Sinn der Ortsteil Edingen, von der Gemeinde Waldsolms die Ortsteile Griedelbach, Kraftsolms und Kröffelbach), des Landkreises Gießen (Gemeinde Wettenberg, von der Stadt Gießen der Stadtteil Lützellinden, von der Gemeinde Langgöns die Ortsteile Dornholzhausen, Niederkleen und Oberkleen, von der Stadt Lollar die Stadtteile Odenhausen und Salzböden) und einem kleinen Teil des Wetteraukreises (Stadtteil Ebersgöns der Stadt Butzbach).

Geschichte Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Den größten Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von Köln, Trier und der Pfalz sowie die Herzöge von Jülich-Kleve-Berg und Pfalz-Zweibrücken. Aachen, Köln und Wetzlar waren in der Reformationszeit Reichsstädte.

Anfänge der Reformation Bereits vor der Reformation gab es im Rheinland an vielen Orten Gemeinschaften wie die Beginen und Begarden oder die Brüder vom gemeinsamen Leben, die der Gnadenlehre der römisch-katholischen Kirche und der Autorität des Papstes kritisch gegenüberstanden. Als Vorläufer der Reformation am Niederrhein gelten unter anderen Johannes Pupper (um 1400–1475) aus Goch oder Johann Wessel genannt von Gansfort (1419–1489). Geistige Strömungen, die ein offenes Klima für die Ideen der Reformation schufen, waren die Devotio moderna, der scholastische Nominalismus und der Humanismus.

Schon vor dem Anschlag der 95 Thesen war Martin Luther (1483–1546) als Abgesandter seines Ordens zum Provinzialkapitel der Augustiner-Eremiten im April/Mai 1512 in Köln gewesen. 1520 wurden Luthers Schriften von Nuntius Kardinal Hieronymus Aleander (1480–1542) öffentlich auf dem Kölner Domhof verbrannt.

Aber Luther fand auch früh Anhänger im Westen Deutschlands. Ab 1520 waren rheinische Studenten in Wittenberg immatrikuliert. Schon Anfang der 1520er Jahre verbreiteten Johann Campanus († um 1575) in Jülich, Johann Klopreis (um 1500–1536), Adolf Clarenbach (um 1497–1529) und Hendrik Bakker van Bommel am Niederrhein, Heinrich Himmel (1486–1529), Gerhard Westerburg († 1558), Theodor Fabricius (1501–1570) und Wilhelm von Isenburg-Grenzau (* 1460/70; † nach 1532) in Köln oder Nikolaus Faber († 1567) in MeisenheimVgl. Paul Warmbrunn: Pfalz-Zweibrücken, Zweibrückische Nebenlinien. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500–1650. Band VI: Nachträge (= Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 56). Aschendorff, Münster 1996, S. 170–197, bes. S. 175 (Google-Books; eingeschränkte Vorschau). die evangelische Lehre. 1523 wurde der vermutlich aus Essen stammende Augustiner Johannes van Esschen gemeinsam mit Hendrik Vos in Brüssel wegen reformatorischer Predigt verbrannt. Der Zisterzienser Gottschalk Moncordius, der wahrscheinlich reformatorische Ansichten vertrat, wurde 1524/25 vor das geistliche Gericht in Köln geladen.Rainer Sommer: Hermann von Wied: Erzbischof und Kurfürst von Köln, Teil I: 1477–1539 (= Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte. 142). Rheinland-Verlag, Köln 2000, S. 145f. Wegen seiner Vorlesungen über die paulinischen Briefe wurde er auf Veranlassung des Inquisitors Arnold von Tongern († 1540) „gleichsam als Vorsteher der lutherischen Partei“ aus der Abtei Heisterbach entlassen und um sein väterliches Erbe gebracht.Friedrich Wilhelm Oediger (Bearb.): Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände. Band V: Archive des nichtstaatlichen Bereichs (Städte und Gemeinden, Korporationen, Familien- u. Hofesarchive, Sammlungen, Nachlässe). Handschriften. Respublica, Siegburg 1972, S. 268.

mini|Die Ebernburg nach Conrad Faber von Kreuznach, 1523

Bedeutende rheinische Humanisten wie Hermann von Neuenahr (1492–1530), Jakob Sobius (1493–1527/28), Johannes Caesarius (1468–1550), Konrad Heresbach (1496–1576) oder Petrus Medmann (1507–1584) korrespondierten mit Luther und Philipp Melanchthon (1497–1560) in Wittenberg oder Heinrich Bullinger (1504–1575) in Zürich und waren ihnen teilweise persönlich bekannt.

Einige kleinere Herrschaften wandten sich schon sehr früh der Reformation zu. Franz von Sickingen (1481–1523), der kurpfälzische Amtmann in Kreuznach, ließ 1522 auf seiner Burg Ebernburg vom Burgkaplan Johannes Oekolampad (1482–1531) das Abendmahl „in beiderlei Gestalt“ austeilen. Ulrich von Hutten (1488–1523), Martin Bucer (1491–1551), Johann Schwebel (1490–1540) und Kaspar Hedio (1494–1552) fanden Aufnahme in seiner „Herberge der Gerechtigkeit“ (Hutten), Caspar Aquila (1488–1560) wurde Präzeptor seiner Söhne. Zu Sickingens Herrschaft gehörten auch Norheim und Traisen (Kirchenkreis an Nahe und Glan).

Vom Reichstag zu Speyer 1526 bis zum Augsburger Religionsfrieden 1555 mini|Gedenkstein für Adolf Clarenbach und Peter Fliesteden auf dem Melaten-Friedhof Nach dem Reichstag zu Speyer von 1526, der die Bestimmungen des Wormser Ediktes von 1521 gelockert hatte, führten die Landgrafschaft Hessen, zu der Sankt Goar, Rhens, Werlau und Pfalzfeld in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen gehörten (Gemeinden im Kirchenkreis Koblenz), die Herrschaften des Wetterauer Grafenvereins (Gemeinden im Kirchenkreis Wetzlar) und die Reichsherrschaft Wickrath der Herren Quadt (Gemeinden in den Kirchenkreisen Gladbach-Neuss und Jülich) die Reformation ein. In den hessischen Gebieten am Mittelrhein und um Wetzlar wirkte dabei Adam Krafft (1493–1558) als Reformator.

Auf der Reise zum Marburger Religionsgespräch machten 1529 der Zürcher Reformator Huldrych Zwingli (1484–1531) und Martin Bucer in Meisenheim und in St. Goar Station. Am 28. September 1529 wurden Adolf Clarenbach und Peter Fliesteden († 1529) auf dem Melaten-Friedhof in Köln als lutherische Ketzer verbrannt.

Im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, in dem 1523 Johann Schwebel zum Hofprediger berufen worden war und Nikolaus Faber, der in Wittenberg studiert hatte, seit Pfingsten 1526 in Meisenheim das Abendmahl in beiderlei Gestalt ausgeteilt hatte, wurde die Reformation 1533 endgültig eingeführt (Gemeinden in den Kirchenkreisen Trier, Simmern-Trarbach, An Nahe und Glan und Obere Nahe). Der Herzog von Pfalz-Zweibrücken wandte sich 1588 dem Calvinismus zu, die Seitenlinien Pfalz-Veldenz und Pfalz-Birkenfeld blieben mit ihren Herrschaften evangelisch.

Am protestantischen Schmalkaldischen Bund beteiligten sich aus dem rheinischen Gebiet nur die Landgrafschaft Hessen (ab 1531) und die Grafschaft Nassau-Weilburg (Gemeinden im Kirchenkreis Wetzlar) (ab 1537). Die Kurpfalz und die Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg nahmen eine vermittelnde Position ein und standen dem Bund nahe. Die Absicht von Erzbischof Hermann von Wied (1477–1552; reg. 1515–1547), Kurköln in ein weltliches protestantisches Herzogtum umzuwandeln, wurde vom Schmalkaldischen Bund nur halbherzig unterstützt.