Das Land- und Stadtgericht Insterburg war von 1837 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Insterburg.
Geschichte Das Land- und Stadtgericht Insterburg wurde 1837 aus dem Stadtgericht Insterburg und dem Justizamt Insterburg gebildet.Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat Es war ein Gericht 1. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Insterburg.
1837 umfasste der Gerichtsbezirk die Stadt Insterburg mit 8641 Gerichtseingesessenen und 299 Ortschaften mit 35.828 Gerichtseingesessenen (zusammen also 44.469 Gerichtseingesessene). Am Gericht waren ein Direktor, vier Richter und elf weitere Mitarbeiter beschäftigt.W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 84 f., Digitalisat.
Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Insterburg entstand das Kreisgericht Insterburg.
Einzelnachweise
Kategorie:Tschernjachowsk Insterburg Kategorie:Gerichtsgründung 1837 Kategorie:Aufgelöst 1849