Ein Tätigkeitsbericht (Abk. TB) ist eine Dokumentation über eine Tätigkeit.

Sie umfasst unter anderem den Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Tätigkeitsberichte des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages Tätigkeitsbericht der Bundestagsfraktion Verfassungsschutzbericht

Die Erstattung von Tätigkeitsberichten ist durch zahlreiche Gesetze zwingend vorgeschrieben.

Betriebsräte haben einmal in jedem Kalendervierteljahr in einer Betriebsversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. ( Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Ähnliches gilt für den Personalrat. Er hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. ( Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)).

Weblinks Übersicht über Tätigkeits- und sonstige Berichte Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz - ZAfTDa

Tatigkeitsbericht