mini|„Autofahrergruß“: Zwei Autofahrer zeigen sich einen Vogel, 1939 mini|Carl Spitzweg: Streitende Einsiedler (Ausschnitt) mini|hochkant|Schusterjunge (Montabaur) zeigt einen Vogel

Jemandem einen Vogel zeigen bezeichnet im DeutschenIm Tschechischen bedeutet „den Vogel zeigen“ das Vorzeigen des männlichen Geschlechtsteiles; der englische Ausdruck flipping the bird bezeichnet hingegen das Ausstrecken des Stinkefingers. eine beleidigende Geste, die dem Empfänger unterstellt, „einen Vogel zu haben“, also nicht recht bei Verstand zu sein.Einen Vogel haben. In: Duden 11, Redewendungen. Mannheim 2002. Hierbei tippt man sich meist mit dem Zeigefinger gegen die eigene Schläfe oder die Stirn. Im Straßenverkehr drückt dieses ironisch auch als „Autofahrergruß“ bezeichnete Handzeichen im Besonderen Unmut über die Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmers aus.Autofahrergruß Duden Rechtschreibung Strafrechtlich kann es in Deutschland als Beleidigung gewertet werden.OLG Düsseldorf NJW 1960, 1072LG Regensburg NJW-Spezial 2008, 154

Ursprung Die Geste geht laut „Wörterbuch der deutschen Idiomatik“ („Duden – Redewendungen“) vermutlich auf den alten Volksglauben zurück, dass Tiere – und insbesondere Vögel – sich im Gehirn eines Menschen einnisten und eine Geistesstörung verursachen können.

Der Wiener Medizinhistoriker Johann Werfring hingegen erklärt den Ursprung des „Vogelzeigens“ (vor allem hinsichtlich der sprachlichen Implikationen) mit der einstmaligen Bezeichnung „Vogelköpfe“ für mikrocephale Menschen (= Menschen mit kleinen Köpfen). Bei der Mikrocephalie handelt es sich um eine Entwicklungsbesonderheit beim Menschen (geistige Behinderung), bei welcher der Kopf (wie auch das Gehirn) eine vergleichsweise geringe Größe aufweist.

Varianten Bei der „Wangenschraube“ zeigt man sich meist mit dem Zeigefinger gegen die eigene Wange und dreht dabei die Hand. „Scheibenwischer“ oder „Mattscheibe zeigen“: Bei dieser Geste „wischt“ man sich mit der flachen Hand (mit etwas Abstand) übers eigene Gesicht.

Rechtslage in Deutschland Das OLG Düsseldorf gab 1960 einer Revision gegen die Verurteilung wegen Beleidigung nicht statt. Begründet wurde dies wie folgt:

Als Doppelvogel wird das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn bezeichnet,OLG Düsseldorf NZV 1996, 288 stellt jedoch nach dem OLG Düsseldorf keine Ehrverletzung dar (Az.: 5 Ss 383/95-21). Ein anderes Gericht sah dagegen im Doppelvogel eine Beleidigung.Was Beleidigungen im Straßenverkehr kosten in der Rheinischen Post

Einzelnachweise

Kategorie:Handgeste