Polygynie () wird im Islam von den meisten Gelehrten als zulässig betrachtet. Nach der klassischen islamischen Jurisprudenz ist es einem muslimischen Mann gestattet, mit bis zu vier Frauen gleichzeitig verheiratet zu sein. Diese Regelung gilt als Einschränkung gegenüber den Eheregeln in der vorislamischen Gesellschaft auf der Arabischen Halbinsel, in der die Anzahl an Ehefrauen in einer polygynen Ehe unbegrenzt war. Durch die Offenbarung des Koranverses von Sure 4:3 wurde nach klassischer Koranauslegung die Anzahl der Ehefrauen auf vier beschränkt und die Erlaubnis zur Polygynie an die Bedingung von Gleichbehandlung (ʿadl) geknüpft. In den vormodernen Korankommentaren wurde die Frage der Polygynie selten behandelt. Erst in der Moderne wurde das Thema im Islam kritisch betrachtet. Moderne Korankommentatoren versuchten, die relevanten Koranverse neu zu interpretieren sowie deren Anwendungsbereich stark einzuschränken oder die Polygynie gesetzlich zu verbieten.

Aus feministischer Sicht wird die Polygynie im Islam in ihrem traditionellen Verständnis als eines der Merkmale der patriarchalischen Gesellschaft betrachtet. Deshalb betonen Feministen die Notwendigkeit, die Legitimation der Polygynie einzuschränken oder sie vollständig abzuschaffen. Solche Reformversuche führten in einigen Ländern zu Einschränkungen dieser Praxis; in der Türkei und Tunesien ist sie sogar gesetzlich verboten. Die Gegner der Polygynie stützten ihre Argumentation darauf, dass theologische, rechtstheoretische, koranische, gesellschaftliche sowie frauenrechtliche Gründe gegen diese Praxis sprechen. Auch religiöse Autoritäten wie der Schaich al-Azhar äußerten aufgrund wiederholter gesellschaftlicher Probleme sowie Rechtsreformversuche ihre Position zu diesem kontroversen Thema.

Verbreitung Nach Benjamin Idriz wurde eine Studie durchgeführt, bei der 671 Ehen zur Zeit Muhammads untersucht wurden. Das Ergebnis der Studie habe gezeigt, dass lediglich 19,2 % dieser Ehen (129) polygam gewesen seien, während es sich bei den restlichen 80,8 % (542) um eine monogame Ehe gehandelt habe.Idriz: Der Koran und die Frauen: ein Imam erklärt vergessene Seiten des Islam. 2019, S. 32.

Die Praxis der Polygamie ist laut den von J. Chamie gesammelten Daten in Ägypten nicht weit verbreitet. 1960 betrug der Anteil der polygamen Ehen nicht mehr als 3,8 %, wobei 92 % davon solche waren, bei denen ein Mann mit zwei Frauen verheiratet war. Die Mehrheit der zweiten Ehefrauen war entweder geschieden oder verwitwet.J. Chamie: Polygyny among Arabs. in: Population Studies. 1986, Bd. 40 (1), S. 58–61. Zitiert nach Bachar: Approved in Islam, Denounced by the State: The Representation of Polygamy in Egyptian Popular Cinema, 1950s-1970s. 2007, Bd. I (1), S. 30 f.

Situation bei den vorislamischen Arabern Auf eine Anfrage bezüglich der Polygamie auf der arabischen Halbinsel in vorislamischer Zeit erteilte Muhammad ʿAbduh (gest. 1905), der Großmufti von Ägypten (1899–1905), eine Fatwa, die später von seinem Schüler Raschīd Ridā (gest. 1935) in der Zeitschrift al-Manār veröffentlicht wurde. Dort betonte Abduh, dass die Polygynie keine Besonderheit des Altarabiens, sondern auch in anderen Regionen der Welt verbreitet gewesen sei. Ein Mann habe damals eine unbegrenzte Zahl Frauen heiraten können.Muḥammad ʿAbduh: Fatāwa al-Manār. in: al-Manār, Kairo, 1927, Bd. XXVIII/I, S. 29 f. Hierbei stützte er sich auf islamische Überlieferungen, die davon berichten, dass manche Araber, die zum Islam übertraten, acht oder zehn Ehefrauen gehabt hatten, woraufhin der Prophet Mohammed ihnen befohlen haben soll, nur vier Ehefrauen davon zu behalten und sich von den restlichen Frauen zu trennen.Muhammad ibn ʿĪsā at-Tirmidhī: al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ. Ed. Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī. Maṭbaʿat al-Ḥalabī, Kairo, 1968, Bd. III, K. an-nikāḥ (bāb 33), S. 426. DigitalisatAbū Dāwūd: al-Sunan. Ed. Abī Turāb ʿĀdil ibn Muḥammad u. a. Dār at-Taʾṣīl, Kairo, 2015, Bd. IV, K. aṭ-Ṭalāq (bāb 25), S. 216.Digitalisat Auch nach Auffassung von George Sale (gest. 1736) war Polygynie in Altarabien verbreitet und wurde nicht als unmoralisch betrachtet.George Sale: The Koran: Commonly Called the Alcoran of Mohammed. J. B. Lippincott & Co., Philadelphia, 1870. S. 29.Digitalisat

mini|rechts|120px|Morteza Motahhari Auch der iranische Gelehrte Morteza Motahhari (gest. 1979) betont, dass die Polygynie bereits vor dem Islam praktiziert worden sei. Es könne gesellschaftliche Probleme geben, die nur durch Polygynie gelöst werden können, weshalb sie durch den Islam nicht abgeschafft, sondern reformiert worden sei. Diese Reform besteht nach seiner Ansicht darin, dass im Islam die Höchstanzahl der möglichen Ehefrauen auf vier beschränkt ist, im Vergleich zu unbeschränkter Anzahl in vorislamischer Zeit. Motahhari sieht in der Aufforderung nach gerechter Behandlung der Ehefrauen sowie der Kinder eine Verbesserung des Polygynie-Brauches. Dadurch hätten Ehefrauen sowie ihre Kinder die gleichen Rechte wie alle anderen, was z. B. im Sassanidenreich nicht der Fall gewesen sei.Motahhari: Stellung der Frau im Islam. 1982, S. 86 f.

Die Auslegung von Sure 4:3 Koranische Grundlage für die islamische Erlaubnis, mit bis zu vier Frauen gleichzeitig verheiratet zu sein, ist Sure 4:3, ein Koranvers, der Kathrin Klausing zufolge zusammen mit den Versen 2–10 den Umgang mit Waisen und ihre materielle Versorgung regelt. Klausing: Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsīr. 2014, S. 145. Diesen Vers übersetzte Rudi Paret (gest. 1983) folgendermaßen:

Offenbarungsanlass Es werden unterschiedliche Offenbarungsanlässe für diesen Koranvers überliefert, aus denen sich Argumente sowohl für als auch gegen die Polygamie ableiten lassen. Bei ʿAlī ibn Ahmad al-Wāhidī (gest. 1075) wird von der Situation berichtet, dass sich eine weibliche Waise, welche Vermögen besaß, in der Obhut eines Mannes befand, der sie nicht heiraten ließ, damit sie bzw. ihr Vermögen in seiner Obhut blieb. In einer anderen Überlieferung wird von Männern gesprochen, die den Waisen gegenüber gerecht waren, besonders beim Umgang mit ihren Geldern, aber so viele Frauen heirateten, wie sie wollten. Diese Umstände sollen zur Offenbarung dieses Koranverses geführt haben, damit solche Männer ihre Ehefrauen gerecht behandeln, so wie sie dies mit den sich unter ihrer Obhut befindlichen Waisen taten. Sie sollten auch nicht mehr heiraten, wenn sie nicht in der Lage waren, eine solche gerechte Behandlung zu gewährleisten.ʿAlī ibn Aḥmad al-Wāḥidī: Asbāb nuzūl al-Qurʾān. Ed. as-Saiyid Aḥmad Ṣaqr. Dār al-Kitāb al-ǧadīd, Kairo 1969, S. 136 f. Digitalisat

In seinem Korankommentar führt at-Tabarī (gest. 923) andere Offenbarungsanlässe an. Es habe zum Beispiel Männer gegeben, die Waisen, welche unter ihrer Obhut stand, heiraten wollten, ihnen aber überhaupt keine bzw. eine zu geringe Brautgabe geben wollten. So sei dieser Vers offenbart worden, um dies zu verbieten. Laut einer anderen Überlieferung gab es unter den Arabern damals Männer, die bis zu zehn Frauen heirateten. Solche Männer sollen, wenn sie noch weitere Frauen heiraten wollten, das dafür nötige Geld aber nicht besaßen, auf das Vermögen der sich in ihrer Obhut befindlichen Waisen zurückgegriffen. Ihnen sei mit der Offenbarung dieses Verses verboten worden, mehr als vier Frauen zu heiraten, um das Vermögen der Waisen zu schützen.aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān fī tafsīr al-qurʾān. Bd. III, S. 655. Zitiert nach al-Ǧamal: Taʿaddud az-zauǧāt fī-l-islām. S. 43.

Vormoderne Auslegung Die Polygynie wurde in den vormodernen Korankommentaren selten ausführlich behandelt oder gerechtfertigt. Traditionelle Koranexegeten betrachteten die Begrenzung der Anzahl legitimer Ehefrauen auf vier in diesem Vers als eine Einschränkung gegenüber den Praktiken vor dem Islam.Klausing: Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsīr. 2014, S. 153. Das Thema, welches hingegen umfangreich von vormodernen Koranexegeten diskutiert wurde, war der Schutz der Waisen, für den es einige Überlieferungen gibt, die als Offenbarungsanlässe angesehen werden und als Grundlage der vormodernen Auslegung dienten. Zudem wird in diesem Koranvers eine weitere Alternative neben der zur Ehe mit Waisen angesprochen, nämlich die sexuelle Beziehung zu weiblichen Sklavinnen im eigenen Besitz, die als legitim galt. Auf diese Beziehung gingen vormoderne Koranexegeten kurz ein.Klausing: Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsīr. 2014, S. 145 f. In ihrer Untersuchung stellt Klausing fest, dass dieser Vers bei einigen Korankommentaren in zwei Teile aufgeteilt wird, die separat ausgelegt werden, als hätten sie inhaltlich nichts miteinander zu tun.Klausing: Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsīr. 2014, S. 147. Traditionelle Koranexegeten berücksichtigten den historischen Kontext des Koranverses, denn nach einem Hadith, der auf Aischa bint Abi Bakr (gest. 978) zurückgeführt wird, wurde Sure 4 nach der Uhud-Niederlage offenbar, um die Waisen in dieser prekären Situation zu schützen.Seker: Koran und Gender: exegetische und hermeneutische Studien zum Geschlechterverhältnis im Koran. 2020, S. 138–140.

Die Auslegung von Muqātil ibn Sulaimān Muqātil ibn Sulaimān (gest. 767) stützte seine Auslegung des ersten Versteils auf die überlieferten Offenbarungsanlässe. Im zweiten Teil geht nach seiner Auslegung um die gerechte Behandlung der Ehefrauen in einer polygynen Ehe. Seiner Deutung nach sollen Männer, welche nicht gerecht gegenüber den sich in ihrer Obhut befindenden Waisen sein können, oder dies fürchten, an Frauen heiraten, was ihnen erlaubt ist, also zwei, drei oder vier. Falls sie doch fürchten zwischen den Ehefrauen nicht gerecht zu sein, sollen sie nur eine einzige Frau heiraten. Wenn die Furcht bestehe, sogar gegenüber dieser einen Ehefrau nicht gerecht zu sein, sollen sich Männer mit ihren eigenen Sklavinnen begnügen.Klausing: Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsīr. 2014, S. 147 f.

Die Auslegung az-Zamachscharīs Az-Zamachscharī (gest. 1144) bezog den Vers zunächst auf Waisen, die unter der Obhut von Männern, die fürchten, deren Vermögen zu missbrauchen oder ihnen gegenüber nicht gerecht zu sein. Aufgrund dieser Furcht sollen seiner Auffassung nach Männer es vermeiden, weibliche Waisen überhaupt unter ihre Obhut zu nehmen. Gleichzeitig seien solche Männer mit bis zu zehn Frauen verheiratet gewesen, die sie aber nicht gerecht behandelt hätten, wie sie dies gegenüber den Waisen gewesen seien. Der Vers sei eine Anweisung für diese Situation, um solche Männer zu ermahnen, die Anzahl der Ehefrauen auf vier zu beschränken, denn die ungerechte Behandlung der Ehefrauen sei genauso eine Sünde wie die der Waisen. Ein anderer Anlass sei gewesen, dass manche Männer Zinā begangen hätten, aber die Vormundschaft über Waisen aus Furcht davor vermieden hätten, ihnen gegenüber nicht gerecht zu sein. Mit der Offenbarung des Verses sollten solche Männer aufgefordert werden, Zinā zu meiden und zu heiraten, was ihnen erlaubt ist. Schließlich bezog sich az-Zamachscharī zufolge der Vers auf die Situation, dass ein Mann weibliche Waisen, die unter seiner Obhut standen, nur wegen ihres Vermögens heiratete. Da sie aber als Waisen, so die zitierte Überlieferung, niemanden auf ihrer Seite hatten, der ihre Rechte schützen und verteidigen würde, bestand die Gefahr, dass sie ungerecht behandelt werden. In diesem Fall sollten Männer, die heiraten wollen, andere Frauen als die Waisen heiraten. Für az-Zamachscharī spielt die gerechte Behandlung eine zentrale Rolle bei der Polygynie, die unterlassen werden soll, wenn der Mann fürchtet, nicht gerecht sein zu können. Auch bei einer Ehe mit einer einzigen Frau solle diese Bedingung erfüllt sein, anderenfalls solle sich der Mann auf sexuelle Beziehungen mit den weiblichen Sklavinnen in seinem Besitz beschränken. az-Zamaḫšarī: Tafsīr al-Kaššāf. 2009, S. 217 f.

Die Auslegung ar-Rāzīs