Ernst Durchholz (* 18. März 1908 in Aschaffenburg; † nach 1977) war ein deutscher Jurist, u. a. Verteidiger während der Nürnberger Prozesse, und Landesgerichtsdirektor.

Leben Ernst Durchholz studierte nach seinem Abitur ab 1927 an der Universität München Rechtswissenschaften. 1931 beendete er sein Studium und absolvierte von 1932 bis zu seinem Staatsexamen 1934 sein Referendariat in München. Zum 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 1.924.737).Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/7071227 1934/35 war er als Gerichtsassessor am Amtsgericht Germersheim, wechselte dann bis 1949 als Staatsanwalt an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Er wurde nach dem Krieg mit der Kategorie 5 „Entlastet“ entnazifiziert.

Im Prozess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS (Fall 8 der Nachfolgeprozesse; USA gegen Ulrich Greifelt et al.), welcher von Ende Oktober 1947 bis Mitte März 1948 dauerte, war er Verteidiger von Herbert Hübner. Hübner wurde in allen drei Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 15 Jahren verurteilt. 1951 wurde er aber entlassen.

Im Einsatzgruppen-Prozess (Fall 9 der Nachfolgeprozesse; USA gegen Otto Ohlendorf et al.), welcher von Mitte August 1947 bis Ende Juli 1948 dauerte, war er Verteidiger von Erwin Schulz. Schulz wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt und 1954 entlassen.

Von 1949 bis 1954 war er als Oberstaatsanwalt am Landgericht Nürnberg-Fürth tätig und ab dann als Landgerichtsdirektor in München.

Ab 1952 war er für drei Jahre Juristischer Beisitzer des CSU-Landesschiedsgerichtes. Anschließend übernahm er bis 1977 den Vorsitz des CSU-Landesschiedsgerichtes.

Weblinks

Ernst Durchholz auf csu-geschichte.de

Einzelnachweise

Kategorie:Strafverteidiger in den Nürnberger Prozessen Kategorie:Militärbeamter Kategorie:Verwaltungsjurist Kategorie:NSDAP-Mitglied Kategorie:CSU-Mitglied Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1908 Kategorie:Gestorben im 20. Jahrhundert Kategorie:Mann