mini|Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas, Berlin. Der Völkermord an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus bildet einen gewaltsamen Höhepunkt der langen Geschichte von Diskriminierung und Verfolgung. Die genaue Zahl der Opfer ist nicht bekannt. Die unterschiedlichen Schätzungen liegen innerhalb einer großen Spannbreite von bis zu einer Million Opfern.
Wie der Völkermord an den Juden (Holocaust) war es ein Genozid des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland und den besetzten Staaten, mit dem Ziel der totalen Vernichtung der als „Zigeuner“ klassifizierten Menschengruppe. Jeder, der von den Erfassungsinstitutionen während der NS-Zeit – im Altreich ein Verbund aus pseudowissenschaftlichen und kriminalpolizeilichen Gutachtern, außerhalb oft von spontan entscheidenden Akteuren der Verfolgung – dem „Zigeunertum“ zugeordnet wurde, war grundsätzlich von Vernichtung bedroht. Dem lag die rassistische Deutung der Angehörigen der Minderheit als „fremdrassige“, „geborene Asoziale“ zugrunde. „Zigeuner“ wurden so zu Objekten eines „doppelten“, des ethnischen wie des sozialen Rassismus.
Innerhalb des NS-Staates zielte erst die Verfolgung, dann die Vernichtung vor allem auf ortsfest lebende „Zigeunermischlinge“. Seit Herbst 1939 existierten zunächst nur in Teilen umgesetzte Deportationsabsichten. Ab Februar 1943 wurde eine Mehrheit der im Deutschen Reich lebenden Roma in das eigens errichtete Zigeunerlager Auschwitz deportiert. Weitere Roma wurden aus den besetzten westeuropäischen Gebieten dorthin verschleppt. Nur eine Minderheit überlebte. Außerhalb der Reichweite systematischer Erfassung, wie in den deutsch okkupierten Gebieten Ost- und Südosteuropas, waren vor allem Roma bedroht, die nach deutschem Urteil „vagabundierten“, teils allerdings tatsächlich Flüchtlinge oder Vertriebene waren. Hier fielen die Angehörigen der Minderheit vor allem Massakern deutscher militärischer und polizeilicher Formationen sowie den SS-Einsatzgruppen und der Bekämpfung des bewaffneten Widerstands gegen die deutsche Besatzung zum Opfer.
Überblick mini|Razzia gegen Sinti-Wohnwagen in Renningen (Winter 1937)
Die nationalsozialistische Bekämpfung der „Zigeuner“ „aus dem Wesen dieser Rasse“ (so der Himmler-Erlass vom 8. Dezember 1938) mündete wie die ebenso rassistische, nationalsozialistische „Endlösung der Judenfrage“ in einen Völkermord. Der Völkermord an den Sinti und Roma und die Shoa stehen nach der Motivation der Täter, nach dem Ablauf der Ereignisse und nach den Methoden und Ergebnissen ihrer Realisierung nebeneinander. Während Shoa allein den Genozid an den europäischen Juden bezeichnet, bedeutet Holocaust in umfassender Definition beides. Auch bei einer engeren Definition stellt die Forschung „die Verfolgung der Sinti und Roma in den Zusammenhang des Holocaust“ (Wolfgang Benz).Wolfgang Benz: Der Holocaust. 2. Auflage, München 1996, S. 93. Siehe vergleichend den armenischen Begriff „Aghet“.
Der Völkermord an den europäischen Roma ist weit weniger gründlich erforscht als die Shoa. Den Massenmorden seit Beginn des Zweiten Weltkriegs ging eine flächendeckende Unterdrückungspolitik voraus, an der in hohem Maße die unteren Ebenen von Polizei und Administration beteiligt waren. Ab 1937 internierten lokale Behörden „Zigeuner“ im Deutschen Reich in zahlreichen Orten in besonderen „Zigeunerlagern“, etwa in Berlin-Marzahn, Köln-Bickendorf, Düsseldorf-Lierenfeld, Essen, Frankfurt am Main, Fulda, Gelsenkirchen, Hannover, Kiel, Magdeburg oder Ravensburg. Die ebenfalls 1937 begonnene, zentral organisierte Erfassung der Minderheit, die die Voraussetzung der späteren Deportationen vor allem in das Vernichtungslager KZ Auschwitz-Birkenau darstellte, vollzog sich in enger Kooperation mit kommunalen und regionalen Instanzen, mit protestantischen und katholischen Kirchengemeinden und mit Unterstützern und Zuarbeitern aus der Sozialarbeit und aus der Heimatforschung.Karola Fings, Frank Sparing: Rassismus, Lager, Massenmord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln (Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, Bd. 13), Köln 2005, S. 132ff.; Ulrich Friedrich Opfermann: 16. The registration of Gypsies in National Socialism: Responsibility in a German region. In: Romani Studies (continuing Journal of the Gypsy Lore Society), 5th Series, Vol. 11, No. 1 (2001), S. 25–52.
Erfassung, Verfolgung und Vernichtung basierten auf als „wissenschaftlich“ verstandenen rassenanthropologischen und -hygienischen Kategorien („Bekämpfung aus dem Wesen dieser Rasse“). Das Selbstverständnis der Betroffenen war den Verfolgern gleichgültig. Auch Menschen mit einem teilweise familienbiografischen Hintergrund aus der Mehrheitsbevölkerung – eingestuft als „Zigeunermischlinge“ – fielen der Verfolgung zum Opfer.
Die Massenmorde an den Roma und an den Juden wurde ganz überwiegend in Osteuropa begangen; viele davon im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Sie begannen regional zu unterschiedlichen Zeitpunkten und wurden verschieden intensiv verübt. Seit Kriegsbeginn 1939 wurden „Zigeuner“ in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten Opfer der Mordaktionen der Einsatzgruppen. Ein großer Teil der deutschen, österreichischen und böhmischen Roma wurde ab Ende Februar 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie waren in einem (zynisch als „Zigeunerfamilienlager“ bezeichneten) separaten Bereich untergebracht, in dem die meisten von ihnen innerhalb weniger Monate an den Haft- und Arbeitsbedingungen starben. Die Überlebenden wurden 1944 vergast oder zur Sklavenarbeit in andere Konzentrationslager verlegt; an den Transport- und Lagerbedingungen starben ebenfalls viele Menschen.
Die Opferzahlen der Mordaktionen deutscher militärischer und polizeilicher Einheiten im okkupierten Osten wurden unzureichend oder gar nicht dokumentiert und sind nicht zuverlässig feststellbar. Historiker haben sie auf mindestens 100.000 Opfer geschätzt. Roman Herzog, 1994 bis 1999 Bundespräsident, sagte in einem am 16. März 1997 gehaltenen Grußwort: An die 500.000 Mordopfer, davon über 20.000 deutsche Sinti und Roma – das ist eine Barbarei ungeheuren Ausmaßes.Grußwort von Bundespräsident Roman Herzog zur Eröffnung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma (bundespraesident.de) Die Forschung hat (Stand 1996) diese Schätzung nicht bestätigen können.Literaturangaben bei Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 503.
Neben Roma waren von der Politik der „Asozialenbekämpfung“ und der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“, wie sie 1937/1938 forciert wurde (Zum Beispiel durch die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ gegen „Asoziale“), wie andere deviante Gruppen der Mehrheitsbevölkerung („Bummler“, Trinker, Prostituierte) auch als „nach Zigeunerart umherziehende Landfahrer“ bzw. als „deutschblütige Nichtzigeuner“ Kategorisierte betroffen. Trotz entsprechenden Versuchen stellten etwa Jenische vom Gesetzgeber keine relevante rassenhygienische Gruppe und Bedrohung dar.Andrew d’Arcangelis: Die Jenischen – verfolgt im NS-Staat 1934–1944. Eine sozio-linguistische und historische Studie. Hamburg 2006, S. 312.
Zur Vorgeschichte Der Antiziganismus hat in Europa eine lange Tradition. Spätestens seit dem 16. Jahrhundert unterlagen die als „Heiden“, „Zigeuner“ oder „Ägypter“ Bezeichneten wie die gesamte Armutspopulation außerhalb der Untertanenverbände einem rigiden rechtlichen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ausschluss. Sie waren grundsätzlich rechtlos, nirgendwo aufenthaltsberechtigt und also zur Dauermigration gezwungen, auf Nischenerwerbsweisen verwiesen und als „herrenloses Gesindel“ stigmatisiert. Auch als sich im 19. Jahrhundert Niederlassungsmöglichkeiten durch die Reform des Niederlassungsrechts ergaben, wurden sie doch häufig weiterhin von Ort zu Ort abgeschoben. Nach einer Niederlassung blieben sie in der Regel in städtischen oder dörflichen Randquartieren ausgegrenzt und isoliert von der Mehrheitsbevölkerung. Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert wurden sie als „asozial“ stigmatisiert.
Eine hervorgehobene Maßnahme staatlich-zentraler Vereinheitlichung der Verfolgungsmaßnahmen bildete 1906 die preußische „Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“, die sich sowohl gegen Roma (unbeachtlich der jeweiligen Untergruppe wie der Sinti, Lovara, Lalleri u. a.) als auch gegen jenische „Landfahrer“ richtete, soweit sie nicht ortsfest lebten. 1924 wurde sie erneuert. Sie wurde von anderen deutschen Staaten übernommen. Wirksam blieb sie bis in den Nationalsozialismus hinein.Siehe z. B.: Rainer Hehemann: Die Bekämpfung des Zigeunerunwesens im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik. 1871–1933, Frankfurt a. M. 1987, S. 261 ff.
Das seit 1899 bestehende bayerische Amt für Zigeunerangelegenheiten in München wurde in der Weimarer Republik 1929 zur Zentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens umgeformt und kooperierte fortan eng mit einer entsprechenden Behörde in Wien. Dieses Amt ermächtigte die Polizei, Roma ohne feste Arbeitsstelle zu Zwangsarbeit zu verpflichten.
Am 16. Juli 1926 wurde im Freistaat Bayern das „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ verabschiedet.Rainer Hehemann: Die „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871–1933. Frankfurt a. M. 1987, S. 294 ff. Ausführungsbestimmungen und zeitgenössische Fachkommentare belegen seine kriminalpräventive Funktion, d. h. die genannten Fallgruppen galten von vornherein als kriminell. Die Unterscheidung zwischen „Zigeunern“ und „Landfahrern“ beruhte auf einem rassistischen und völkischen Grundverständnis, ein in der Normierung neues Element: Die Rassenkunde gibt darüber Aufschluss, wer als Zigeuner anzusehen ist.So die Ausführungsentschließung nach Hermann Reich, Das bayerische Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz vom 16. Juli 1926. Kommentar, München 1927, S. 1. Ein Runderlass des preußischen Innenministeriums vom 3. November 1927 ordnete die Abnahme von Fingerabdrücken bei „allen nichtseßhaften Zigeunern und nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ an. Wer über 18 Jahre alt war, musste sich für eine „Bescheinigung“ fotografieren lassen, die die Funktion eines Sonderausweises bekam, der bei Kontrollen vorzuweisen war. Eine allgemeine Ausweispflicht für die Mehrheitsbevölkerung („Kennkarten“ als Vorläufer der späteren Personalausweise) wurde erst am 10. September 1939 mit der Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang eingeführt.In Deutschland wird der Ausweiszwang eingeführt. Bei: DeutschlandRadio Berlin, KalenderBlatt vom 10. September 2004.
Weitere Fotos gingen mit den Fingerabdrücken an die besagte „Zigeunerpolizeistelle München“.Werner Kurt Höhne: Die Vereinbarkeit der deutschen Zigeunergesetze und -verordnungen mit dem deutschen Recht, insbesondere der Reichsverfassung. Heidelberg o. J. (1930), S. 124–129. Das bayerische Gesetz von 1926 wurde zur Vorlage für das von dem hessischen Innenminister Wilhelm Leuschner (SPD) vorgelegte und am 3. April 1929 verabschiedete „Gesetz zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“.Udo Engbring-Romang: Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950. Frankfurt a. M. 2001, S. 119 ff. In diesem Fall wie generell wurden die Ausschlussmaßnahmen gegen „Zigeuner“ und „Landfahrer“ – von „Arbeitsscheuen“ war in Hessen nicht die Rede – von fast allen Parteien befürwortet. Nur die KPD lehnte das Gesetz als verfassungswidrig ab.