Werner Pfromm (geb. 5. November 1915 in SaarlouisHans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 77, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001, ; gest. 16. Juli 1986Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 93, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001) war ein deutscher Jurist.

Lebensweg

Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs

Werner Pfromm stammt aus einer katholischen Familie. Sein Vater war Polizeisekretär. 1919 zog die Familie von Saarlouis nach Köln. Seit 1926 besuchte Pfromm in Köln das staatliche Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, wo er im Jahr 1935 sein Abitur ablegte. Er wurde schon als zehnjähriger Schüler Mitglied im Verein für das Deutschtum im Ausland.Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 78, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001 Im Frühjahr 1933 trat Werner Pfromm in die Hitlerjugend ein; im März 1934, im Alter von 18 Jahren, in die NSDAP.Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/ Im Jahr darauf, 1935, war Pfromm Oberkameradschaftsführer der Hitlerjugend.

Pfromms Antrag auf Immatrikulation in die juristische Fakultät der Universität Köln wurde im Sommer 1935 zunächst abgelehnt, weil er zu diesem Zeitpunkt seine Arbeitsdienstpflicht noch nicht erfüllt hatte. Im Wintersemester 1935/1936 wurde er dann zunächst doch zum Studium zugelassen, jedoch nur für ein Semester. Von April bis September 1936 wurde er zum Reichsarbeitsdienst einberufen, gleich anschließend zur Ableistung seiner zweijährigen Wehrpflicht. Um sein Studium finanzieren zu können, verpflichtete Pfromm sich freiwillige für ein weiteres Jahr bei der Wehrmacht, die ihn zum Vermessungsoffizier bei der Flugabwehr ausbildete. Pfromm blieb von diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945 Offizier der Wehrmacht. Er diente zunächst in Sachsen, später bei der 14. Flak-Division im Raum Köln. Im Sommer 1944 war er für zwei Monate an die Westfront abkommandiert. Da Pfromm im Übrigen „heimatnah“ eingesetzt wurde, konnte er sein Studium der Rechtswissenschaft fortsetzen und im April 1941 abschließen. Ab April 1941 wurde Pfromm als Referendar im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden geführt, trat aber seinen Vorbereitungsdienst nicht mehr vor dem Kriegsende an. Pfromm hat somit sein gesamtes juristisches Studium in der Zeit des Nationalsozialismus absolviert, ist jedoch in dieser Zeit niemals als Jurist praktisch tätig geworden.Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 79, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001

Als Pfromms offizieller (ziviler) Wohnsitz galt seit 1942 Leipzig. Dort hatte er in demselben Jahr die Kaufmannstochter Charlotte Grohse geheiratet.

Bis Dezember 1944 war Pfromm Batterieführer im Rang eines Hauptmanns bei der Kölner Flugabwehr. In der Wehrmacht übte Pfromm die Funktion eines nationalsozialistischen Führungsoffiziers (NSFO) aus, das heißt, er hatte nicht nur eine militärische Führungsposition, sondern auch eine politisch-weltanschauliche Erziehungsaufgabe im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie. In einer Beurteilung vom Spätsommer 1944 wurde Pfromm als „Überzeugter Nationalsozialist, ganz besonders geeignet, das nationalsozialistische Gedankengut zu vermitteln.“ bezeichnet.Georg Bönisch, Ulrich Schwarz, „Bis zum bitteren Ende“, in: Der Spiegel Nr. 43/1996, 20. Oktober 1996, https://www.spiegel.de/politik/bis-zum-bitteren-ende-a-d7853c04-0002-0001-0000-000009107966 Am 1. Oktober 1944 beurteilten seine Vorgesetzten Pfromm als einen Menschen, „der aufgrund seiner genossenen Schulung in den Gliedern der Partei […] stets geeignet ist, nationalsozialistisches Gedankengut zu vermitteln.“Dick de Mildt, „Der Thälmann-Komplex: Ein politisches Strafverfahren im Spiegel deutsch-deutscher Verhältnisse“, BoD – Books on Demand, 23. Juni 2023, S. 54, https://books.google.de/books?id=kunGEAAAQBAJ&pg=PA54&lpg=PA54

Im Dezember 1944 wurde Pfromm aus seiner Flak-Einheit abgezogen und an die Ostfront versetzt. Zur gleichen Zeit wurde er als nationalsozialistischer Führungsoffizier seiner Einheit abgelöst.Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 80, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001

Das Kriegsende erlebte Pfromm an der Ostfront. Er geriet kurzzeitig in Kriegsgefangenschaft.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs

Nach Ende seiner kurzen Kriegsgefangenschaft wurde Pfromm am 18. Oktober 1945 zunächst zur Fortsetzung seines juristischen Vorbereitungsdienstes im für ihn zuständigen Oberlandesgerichtsbezirk Dresden zugelassen, jedoch wieder entlassen, als dort seine NSDAP-Mitgliedschaft bekannt wurde. Kurz darauf bewarb Pfromm sich im Oberlandesgerichtsbezirk Jena, also erneut in der sowjetischen Besatzungszone. Nachdem er dort zunächst angenommen worden war, wurde er im Juni 1946 endgültig von der Referendarausbildung in der sowjetisch besetzten Zone ausgeschlossen. Daraufhin ging Pfromm nach Westdeutschland. Im Februar 1947 meldete er sich im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf, wo er nach Abschluss seines Entnazifizierungsverfahrens zum Vorbereitungsdienst zugelassen wurde. Sein Entnazifizierungsverfahren verlief für Pfromm problemlos; er wurde in die Kategorie V („Entlastet“) eingestuft. Am 18. Oktober 1951 legte Pfromm in Düsseldorf sein zweites juristisches Staatsexamen mit der Note „Ausreichend“ ab und wurde am 2. November 1951 zum Assessor ernannt. Am 1. November 1953 wurde er zum Staatsanwalt in Köln berufen.Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 83, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001

Im November 1953 war Pfromm Assessor bei der Staatsanwaltschaft Bonn, unter Oberstaatsanwalt Franz Drügh. Zum 1. April 1954 wurde Pfromm an die Staatsanwaltschaft Bonn versetzt. Im selben Jahr wurde er Leiter der Pressestelle der Bonner Staatsanwaltschaft. Mehrere Jahre lang war Pfromm Staatsanwalt für politische Angelegenheiten in Bonn. Am 1. August 1965 wurde Pfromm zum Ersten Staatsanwalt befördert, am 1. März 1968 zum Leitenden Oberstaatsanwalt am Landgericht Bonn. Als Leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Bonn,Siehe: „Studenten / LSD: Niggeli-Cocktail“, in: Der Spiegel Nr. 32/1968, 4. August 1968, https://www.spiegel.de/politik/niggeli-cocktail-a-d939f3c3-0002-0001-0000-000046020802 : „Dem neuernannten Bonner Chef-Staatsanwalt Werner Pfromm, …“ Siehe auch: „Fernsehen, Funk, Film“, in: Union in Deutschland, Informationsdienst der Christlich demokratischen Union Deutschlands, Nr. 14/1969, Bonn, 10. April 1969, 23. Jahrgang, S. 4, https://www.kas.de/documents/252038/253252/7_dokument_dok_pdf_25093_1.pdf/87e823c9-37de-aa5f-c2a6-6e27ab78ded2?version=1.0&t=1539703110591 : „Für diese Aufgabe hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt beim Landgericht Bonn, Dr. Pfromm, zur Verfügung gestellt.“ der damaligen Bundeshauptstadt, war Pfromm wiederholt an Gerichtsverfahren beteiligt, die Politiker der Bonner Republik betrafen.

Am 2. August 1974 wurde Pfromm Generalstaatsanwalt in Köln.Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 84, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001 Pfromm wurde Mitglied der im Dezember 1948 gegründeten FDP.

Das Verfahren gegen Hans Globke, 1960/61

Im Mai 1961 musste auf Intervention von Bundeskanzler Konrad Adenauer der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer das von ihm im Jahr 1960 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Hans Globke, den damaligen Chef des Bundeskanzleramts und früheren Kommentator der Nürnberger Rassengesetze, an die Staatsanwaltschaft Bonn – und damit an Werner Pfromm – abgeben. Max Merten, ehemaliger Verwaltungsoffizier der Heeresgruppe E der deutschen Wehrmacht im griechischen Thessaloniki, hatte durch seine Aussagen Hans Globke schwer belastet und ihn mitverantwortlich für den Holocaust in Griechenland gemacht. Pfromm stellte das Ermittlungsverfahren gegen Globke im Mai 1961 ein, weil er keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Globke erkannte. Es habe sich „…nicht der geringste Anhaltspunkt für die Wahrheit der von Dr. Merten aufgestellten Behauptungen“ ergeben, dafür aber der „dringende Verdacht“ falscher Angaben.Fritz-Bauer-Forum, „Im Kampf um des Menschen Recht“, Einzelne Verfahren, Nr. 05 NS-Verwaltung: Dr. Hans Globke, Kap.: Die Ermittlungen Bauers, https://wimbv.fritz-bauer-forum.de/einzelverfahren/globke/ Siehe auch: Jürgen Bevers, „Der Mann hinter Adenauer. Hans Globkes Aufstieg vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz der Bonner Republik“, Christoph Links Verlag, Berlin 2009, S. 170 f.

Strafanzeige gegen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, Februar 1968

Am 29. Februar 1968 fand in Frankfurt am Main eine Demonstration gegen den Vietnamkrieg statt. Auf dieser Demonstration bezichtigte der Journalist Hermann Sittner (geb. 1935) den damaligen US-Präsidenten Lyndon B. Johnson des Völkermordes, und den damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger der Beihilfe zum organisierten Völkermord in Vietnam. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhob daraufhin Anklage wegen Beleidigung des Bundeskanzlers gegen Sittner. Dieser erstattete daraufhin Anzeige gegen Kiesinger wegen Beihilfe zum Völkermord. Sittners Strafantrag landete bei Werner Pfromm, der dem Bundeskanzler schon zwölf Tage später bescheinigte, dass kein Tatvorwurf gegen ihn zu erheben sei.Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 89, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001

Das Verfahren gegen Wilhelmine Lübke, 1968

Pfromm ermittelte aufgrund einer Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Passgesetz gegen Wilhelmine Lübke, die Ehefrau des Bundespräsidenten von 1959 bis 1969, Heinrich Lübke. Er stellte das Verfahren nach Paragraph 153 II der Strafprozessordnung mit Zustimmung des Gerichts wegen Geringfügigkeit ein.

Das Fibag-Verfahren, 1968

Pfromm war im Jahr 1968 Ankläger in einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Fibag-Affäre gegen den Verlagskaufmann Dr. Hans Kapfinger in Passau („Passauer Neue Presse“), den Filmkaufmann Wolfgang Winkel in München und den Land- und Gastwirt Anton Pell in Neukirchen bei Passau, denen Falschaussagen vorgeworfen wurden.

Die Quick-Affäre, 1972