Das Gebiet Kadelburger Lauffen-Wutachmündung ist ein vom Regierungspräsidium Freiburg am 9. März 1993 durch Verordnung ausgewiesenes Natur- und Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Waldshut-Tiengen und der Gemeinde Küssaberg.
Lage Das Schutzgebiet liegt am Hochrhein zwischen Küssaberg und Schmittenau und umfasst neben dem Rhein und der Wutach unterhalb der Fußgängerbrücke an der Landesstraße 161 auch die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Auenflächen. Die Abgrenzung entspricht ungefähr der Überflutungsfläche bei 100-jährigem Hochwasser.
Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung des naturhaften Hochrheinabschnittes mit dem Kadelburger Lauffen und der Wutachmündung einschließlich der Ufer als geologisch und landschaftsgeschichtlich bedeutsame Erscheinung, als Bereich vielfältiger Lebensgemeinschaften mit teilweise stark gefährdeten Arten, als Brut- , Durchzugs- und Überwinterungshabitat verschiedener, teilweise gefährdeter Vogelarten [und] als Naturraum von besonderer Eigenart und Schönheit.“
Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Sicherung des Naturschutzgebietes.
Zusammenhängende Schutzgebiete Rheinaufwärts wird das Schutzgebiet durch das Landschaftsschutzgebiet Hochrhein-Klettgau fortgesetzt. Es überschneidet sich zudem mit dem FFH-Gebiet Hochrhein östl. Waldshut und liegt im Naturpark Südschwarzwald.
Siehe auch Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Waldshut Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Waldshut
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Naturschutzgebiet im Landkreis Waldshut Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Waldshut Kategorie:Geographie (Waldshut-Tiengen) Kategorie:Geographie (Küssaberg) Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebietsgründung 1993