Der Mord von Potempa war ein zeitgenössisch vielbeachteter Mordfall, der in der Nacht vom 9. zum 10. August 1932 in dem oberschlesischen Dorf Potempa stattfand. Die Tat bestand aus einem mit großer Brutalität durchgeführten und tödlich endenden Überfall einer Gruppe von fünf Männern, die teilweise aus Angehörigen der Sturmabteilung (SA) und teilweise aus Angehörigen des Oberschlesischen Selbstschutzes bestand, auf einen Kommunisten in dessen Wohnhaus.

Die Tat fand inmitten bürgerkriegsähnlicher Auseinandersetzungen vor und nach der Reichstagswahl im Juli 1932 statt und war eine von hunderten politisch motivierten Gewalttaten dieser Zeit. Der Potempaer Mord war jedoch der erste Mord, der nach dem am 9. August 1932 erfolgten Erlass einer Notverordnung durch die Regierung Papen erfolgte, die für politisch motivierte tödliche Angriffe zwingend die Todesstrafe vorsah. Infolgedessen erregten die Tat und der nachfolgende Prozess gegen die Täter großes öffentliches Aufsehen. Bereits zeitgenössisch, aber auch in der später veröffentlichten Literatur, wurde die Tat weithin als ein Symbol nationalsozialistischer Gewaltbereitschaft gewertet.

Nachdem die Täter am 22. August 1932 durch das Sondergericht Beuthen zum Tode verurteilt worden waren, solidarisierten die NSDAP und ihr Vorsitzender Adolf Hitler sich öffentlich mit ihnen, was der Partei und Hitler scharfe Kritik von breiten Teilen der Bevölkerung und der Medien, auch von solchen, die ihnen bis dahin aufgeschlossen gegenübergestanden hatten, einbrachte und dazu beitrug, dass die NSDAP bei der folgenden Reichstagswahl vom November 1932 Stimmeneinbußen von etwa vier Prozent erlitt.

Zeitgeschichtlicher Zusammenhang

Nach einer Welle von Morden und Gewalttaten hatte das Präsidialkabinett Brüning II im April 1932 die SA verboten. Doch schon im Juni 1932 hob sein Nachfolger, das Kabinett Papen, das Verbot auf.Peter Longerich: Die braunen Bataillone. Geschichte der SA. Beck, München 1989, S. 156 ff.

Im Kreis Gleiwitz wurden nach der Reichstagswahl im Juli 1932, angeblich um sich durch eine stärkere Konzentrierung der eigenen Kräfte besser gegen kommunistische Anschläge, falls es zu solchen kommen sollte, erwehren zu können, die SA-Stürme 25 (Rotkittnitz) und 26 (Broslawitz) in einem gemeinsamen Quartier gesammelt. Man wählte hierzu das Heim des Sturms 26 in der Wirtschaft Matuschik in Broslawitz aus. Aufgrund einer Vereinbarung des oberschlesischen SA-Kommandeurs Hans Ramshorn mit der Führung des Oberschlesischen Selbstschutzes, einer stark rechtsgerichteten Organisation in der Region, wurden in diesem SA-Heim außerdem einige Angehörige der lokalen Gliederung des Selbstschutzes untergebracht. Daniel Siemens hat die „enge Zusammenarbeit“ zwischen der SA und dem Selbstschutz als einen „entscheidenden Faktor“ der nachfolgenden Ereignisse gewertet.Siemens: Sturmabteilung, S. 17.

Die Reichsregierung, die zu dieser Zeit von Franz von Papen geführt wurde, reagierte auf den seit Anfang August 1932 ausufernden Terror im Land, und zumal in Ostpreußen, mit dem Erlass einer Notverordnung am 9. August (Verordnung des Reichspräsidenten gegen politischen Terror), die unverzüglich in Kraft trat und fortan massive Strafverschärfungen für politisch motivierte Taten festlegte; insbesondere würden politisch motivierte Totschlaghandlungen fortan mit der Todesstrafe sanktioniert. Eine die Notverordnung begleitende Durchführungsverordnung der Regierung setzte sogenannte „Sondergerichte“ ein, die fortan für die Aburteilung der unter die Notverordnung fallenden Straftaten zuständig sein sollten. Dabei wurde festgelegt, dass die Sondergerichte die von ihnen zu bearbeitenden Fälle im Schnellverfahren abwickeln sollten, und dass gegen ihre Urteile keine Berufung oder Revision (wohl aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei nachträglichem Auftauchen neuer Beweismittel) möglich war.Ministerbesprechung vom 9. August 1932; Kluke: "Potempa", S. 281.

Die Vorgänge vom 9. und 10. August 1932 Am Abend des 9. August 1932 schickte der Führer des Sturms 26, Kurt Nowack, als Hausherr des SA-Heims in Broslawitz, einem kleinen Ort im Kreis Gleiwitz in Oberschlesien, eine Gruppe aus neun bewaffneten SA-Männern bzw. Selbstschutzmännern mit einem in das SA-Heim bestellten Mietwagen los, um ein Unternehmen gegen politische Gegner in der Region durchzuführen. Die Männer wurden zunächst nach Tworog geschickt, wo sie in der Gaststätte des Wirtes Georg Hoppe einkehrten, der zugleich Führer des SA-Sturms 27 (Tworog) war und den Männern einige zusätzliche Waffen aushändigte. Anschließend schickte er sie weiter in das benachbarte Dorf Potempa, mit der Weisung sich bei dem dortigen Gastwirt Paul Lachmann zu melden. Für drei der Männer aus Broslawitz standen keine Waffen bereit. Sie wurden bei Hoppe zurückgelassen, so dass nur sechs Männer nach Potempa weiterfuhren. Als sie dort in Lachmanns Gastwirtschaft ankamen, bewirtete dieser sie ausgiebig mit Zigaretten, Bier und Schnaps. Daraufhin nannte er ihnen vier örtliche Kommunisten, denen eine gehörige Abreibung zukomme. Er ließ dabei durchblicken, dass es nicht schlimm wäre, wenn die Opfer die Überfälle nicht überleben würden, und fügte beim Abschied hinzu: „Halbe Arbeit ist keine ganze Arbeit!“. Schwer alkoholisiert und bewaffnet mit Pistolen, Gummiknüppeln und Billardstöcken zogen die sechs Männer (Dutzki, Gräupner, Kottisch, Müller, Prescher und Wolnitza) gegen 1.00 Uhr nachts in den Morgenstunden des 10. August 1932 los, nachdem ihnen Lachmann einen Freund, den Fleischer Paul Golombek, als ortskundigen Führer zur Seite gestellt hatte.

Als erstes suchten die Männer das Gehöft eines gewissen Florian Schwinge (1904–1978) auf. Hier war jedoch die Haustür verschlossen, und Schwinges Ehefrau weigerte sich auf Zuruf der Männer, die Tür zu öffnen, da sie die Stimme des Golombek, den sie als einen Feind ihres Mannes kannte, erkannt hatte. Als Golombek einen der Männer aufforderte, auf Schwinges Frau, die die Männer aus einem erhöhten Fenster abwies, mit der Pistole zu schießen, fiel allerdings kein Schuss.

Danach führte Golombek die sechs Männer zum benachbarten Gehöft der Witwe Pietzuch (oder Pietrzuch)Die Schreibweise des Namens der Familie schwankt in der Literatur und in den Quellen zwischen "Pietzuch", "Pietrzuch", "Piecuch" und "Pietczuch": Kluke wählt die Schreibweise "Pietrzuch", während Bessel die Schreibweise "Pietzuch" benutzt. Letzterer begründet diese Entscheidung damit, dass in amtlichen Akten der Behörden und des Gerichts, das später die Täter aburteilte, diese Schreibweise benutzt worden sei, räumt allerdings ein, dass in der zeitgenössischen Schreibweise "Pietrzuch" benutzt wurde, wo das zweite vorgesehene Opfer, der Gelegenheitsarbeiter Konrad Pietzuch, zusammen mit seiner Mutter Marie Pietzuch (1863–1940) und seinem jüngeren Bruder Alfons Pietzuch (1910–?) lebte. Unterwegs instruierte Golombek die Männer, dass „es“ diesmal aber „klappen“ müsste. Da die Hütte der Familie unverschlossen war, drang Golombek mit vier der Männer (Kottisch, Gräupner, Müller und Prescher) in diese ein, während ein fünfter (Wolnitza) als Wache auf dem Hof und der letzte (Dutzki) als Wache auf der nahen Straße zurückblieben. Die Männer begaben sich dann in die Schlafstube der Hütte, in der die Witwe in einem Bett und ihre Söhne, der als Ziel ins Auge gefasste Konrad Pietzuch und sein Bruder Alfons, in einem zweiten Bett schliefen.

Die Angreifer überraschten ihre Opfer im Schlaf. Alfons Pietzuch wurde gezwungen, sich mit dem Gesicht zur Wand zu stellen, während Konrad Pietzuch aus dem Bett gezerrt und – so die Formulierung des späteren Gerichtsurteils – „in unmenschlicher Weise“ misshandelt wurde, wobei er durch Schläge und Tritte schwerste Verletzungen erlitt. Als Pietzuch, bereits tödlich verletzt, in eine Kleiderkammer kroch, wurde noch ein Schuss auf ihn abgefeuert, der aber nur seinen rechten Oberarm durchschlug und den Oberarmknochen zertrümmerte. Der Tod wurde laut dem Befund des Gerichtsmediziners durch Stiefeltritte auf den Hals des Opfers verursacht, die Pietzuchs Halsschlagader zerrissen und ein Loch in seinen Kehlkopf rissen, durch das Blut aus der zerrissenen Halsschlagader in die Lunge rann und Tod durch Erstickung („Blutatmung“) bewirkte.Kluke: „Potempa“, S. 279 und 291. Siehe zudem Bessel: Potempa, S. 248. In der Literatur wird zum Teil irrtümlich angegeben, dass Pietzuch durch den am Ende des Angriffs auf ihn abgefeuerten Schuss starb, so z. B. Peter Longerich: Die braunen Bataillone. Geschichte der SA. Beck, München 1989, S. 158.

Die Angreifer verließen die Hütte nach dem Abfeuern des Schusses auf Pietzuch. Als dessen Mutter und Bruder die Kammer, in die er geflüchtet war, öffneten, fanden sie ihn tot in einer Blutlache liegend auf.

Danach führte Golombek die sechs Männer aus Broslawitz noch zu einem weiteren Gehöft. Da nun ein Hund anschlug, brachen die Täter den vorhergesehenen Angriff auf den dort wohnenden Mann als nächstes Opfer ab und kehrten zu ihrem Auto zurück.

Auf dem Dorfplatz von Potempa fiel die Personengruppe zwei Landjägern auf, die einen Gummiknüppel in der Hand eines der Männer bemerkten und den Mittäter Wolnitza ergreifen konnten. Die anderen erreichten das Automobil, fuhren davon und holten bei einem Zwischenstopp in Tworog die drei früher am Abend dort zurückgelassenen Männer ab, um anschließend gegen 4.00 Uhr wieder in dem SA-Heim in Broslawitz einzutreffen.

Nachdem die gewaltsame Tötung des Konrad Pietzuch in den frühen Morgenstunden entdeckt wurde, wurde die Landeskriminalpolizei in Gleiwitz alarmiert, die unverzüglich die Ermittlung aufnahm.

Mit Hilfe von Angaben von Wolnitza und des Ehepaars Schwinge konnte die Polizei im Laufe des Tages acht weitere Tatbeteiligte bzw. Unterstützer der Tat identifizieren und verhaften. Vier Beteiligte (Golombek, Prescher, Dutzki und Ochod) konnten indessen entfliehen und blieben unbehelligt.

Das Opfer Über das Mordopfer, Konrad Pietzuch (* 27. November 1897 in Potempa; 10. August 1932 ebd.), wurden im Zuge eines Deutungskampfes der sich bekriegenden politischen Lager zahlreiche Falschbehauptungen verbreitet.

Gesichert ist, dass Pietzuch ein Sohn aus der zweiten Ehe des Pulverarbeiters Anton Pietzuch (1857–1915), mit der Maria Pietzuch (1863–1940) war. In erster Ehe war Anton Pietzuch mit der 1892 verstorbenen älteren Schwester der Maria Pietzuch, Franziska Pietzuch (1853–1892), verheiratet gewesen, mit der er mehrere Kinder gehabt hatte. Die Eheschließung mit der zweiten Ehefrau war 1894 erfolgt. Aus dieser Ehe entstammten außer Konrad Pietzuch noch die Söhne Josef (1896–1897), Emanuel (1899–1901) und Alfons sowie die Töchter Anna (* 1901) und Helene (* 1904). Anton Pietzuch war im Februar 1915 bei einer Explosion in der Kruppamühle in Groß-Strehlitz ums Leben gekommen.

Konrad Pietzuch hatte nach der Teilnahme am Ersten Weltkrieg als Arbeiter seinen Lebensunterhalt verdient. Paul Kluke gibt in seiner Dokumentation von 1957 an, dass Pietzuch „Bergarbeiter“ gewesen sei.Kluke: Potempa, S. 279. Diese Angabe ist anschließend in der Fachliteratur vielfach aufgegriffen.Zum Beispiel bei Michael Burleigh: Die Zeit des Nationalsozialismus. Eine Gesamtdarstellung, 2000, S. 162; Volker Ulrich: Adolf Hitler. Die Jahre des Aufstiegs, 1889–1939, 2013, S. 359. Richard Bessel hat in seiner Studie über den Mord von 1978 jedoch herausgearbeitet, dass es aufgrund der Entfernung Potempas von dem nächsten Bergwerk sehr unwahrscheinlich ist, dass Pietzuch sich als Bergarbeiter betätigte. Bessel ging stattdessen, in Anlehnung an Angaben einer zeitgenössischen Broschüre, davon aus, dass Pietzuch als Arbeiter im landwirtschaftlichen Bereich tätig war.