Das Naturschutzgebiet Dörlinbacher Grund-Münstergraben liegt auf dem Gebiet der Stadt Ettenheim und der Gemeinden Ringsheim und Kappel-Grafenhausen im Ortenaukreis in Baden-Württemberg.

Das aus zwei Teilflächen bestehende Gebiet erstreckt sich östlich des Ettenheimer Ortsteils Ettenheimmünster zu beiden Seiten der Landesstraße L 103. Die nördliche Teilfläche liegt entlang des Dörlingerbachergrundbächles und die südliche Teilfläche entlang des Münstergrabens. auf openstreetmap.org auf google.com/maps

Bedeutung Das 34,7 ha große Gebiet steht seit dem 31. Januar 2006 unter der Kenn-Nummer 3.272 unter Naturschutz. Es handelt sich um „drei Wiesentäler am Westrand des Schwarzwaldes östlich von Ettenheimmünster mit vielfältigen Wiesentypen vor allem feuchter bis nasser Prägung – insbesondere Waldbinsenwiesen, Pfeifengraswiesen und Glatthaferwiesen – und dazugehörigen Fließgewässern sowie ihrer Fauna, insbesondere gefährdeten Schmetterlings-, Libellen- und Heuschreckenarten.“3.272 Dörlinbacher Grund - Münstergraben. Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das Naturschutzgebiet „Dörlinbacher Grund – Münstergraben“ vom 31. Januar 2006 auf lubw.baden-wuerttemberg.de

Siehe auch Liste der Naturschutzgebiete im Ortenaukreis

Weblinks

Schutzgebietssteckbrief 3.272 Dörlinbacher Grund - Münstergraben

Einzelnachweise

Kategorie:Naturschutzgebiet im Ortenaukreis Kategorie:Geographie (Ettenheim) Kategorie:Ringsheim Kategorie:Kappel-Grafenhausen Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebietsgründung 2006