Johann Wilhelm Riedesel zu Eisenbach (* 4. November 1705 in Sickendorf; † 5. September 1782 in Lauterbach) war Sächsisch-eisenachischer Hofgerichtsrat, von 1746 bis 1771 Assessor (Richter) am ReichskammergerichtJahns, S. 389. und zuletzt herzoglich braunschweigisch-lüneburgischer Geheimrat im Hochstift Osnabrück.
Herkunft und Familie Johann Wilhelm Riedesel zu Eisenbach war der älteste Sohn von Adolph Hermann Riedesel zu Eisenbach-SickendorfRiedesel Freiherr zu Eisenbach, Adolph Hermann, in: Hessische Biografie (Stand: 2. November 2022) (1675–1734), der ab 1733 auch 20. Erbmarschall von Hessen war, und Sophie Juliane, geborene Reckrod zu Brandenburg.Jahns, S. 389. Sein Bruder war der Obristwachtmeister in niederländischen Diensten Georg (1725–1800). Auch drei weitere Brüder fanden Aufgaben im Militär.Jahns, S. 393.
Johann Wilhelm Riedesel zu Eisenbach heiratete in erster Ehe Sophie Hedwig von Borcke (1705–1769). Das Paar hatte 9 Kinder. In zweiter Ehe heiratete er 1771 Karoline Elisabeth Dorothea, geborene Schenk zu Schweinsberg (1717–1786). Diese zweite Ehe blieb kinderlos. Karoline Elisabeth Dorothea war zuvor mit Johann Volprecht Riedesel zu Eisenbach (1696–1757), Generalleutnant in preußischen Diensten, verheiratet gewesen.Jahns, S. 390. Zu den Kindern aus der ersten Ehe zähltenJahns, S. 391f.: Wilhelm Hermann (1735–1764), kurbraunschweigischer Justizrat in Stade Friedrich Adolf (1738–1800), Militär, zuletzt Generalleutnant in kurbraunschweigischen Diensten Johann Conrad (1742–1812), Militär, zuletzt ebenfalls Generalleutnant in kurbraunschweigischen Diensten und seit 1800 der 25. Erbmarschall von Hessen Carl Georg (1746–1819), Assessor (Richter) am Reichskammergericht, später württembergischer Staatsrat
Ausbildung Johann Wilhelm Riedesel studierte um 1722 an der Universität HalleMatrikel der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Teil 1 (1690–1730). Halle 1960, S. 359. (Link) für etwa zwei Jahre Rechtswissenschaft. Die Universität verließ er ohne formalen juristischen Abschluss, was im 18. Jahrhundert durchaus üblich war.Jahns, S. 395. Anschließend begab er sich bis 1727 auf seine Kavalierstour durch Europa.Jahns, S. 396. Am Ende der Tour verwickelte er sich bei seinem Aufenthalt in Leiden in ein Duell und erschoss dabei seinen Gegner, was zunächst ohne Konsequenzen blieb.Jahns, S. 403.
Wirken In herzoglich-sächsischen Diensten 1727 wurde Johann Wilhelm Riedesel Regierungsassessor im Herzogtum Sachsen-Eisenach in Eisenach. Der Weg in diesen Berufseinstieg wurde ihm durch seinen Vater, der damals Oberhofmarschall im Herzogtum war, ermöglicht.Jahns, S. 396. Ein Jahr später erhielt er Stimmrecht im Regierungskollegium. Am 3. Januar 1730Jahns, S. 396, nennt dafür das Jahr 1733. ernannte ihn Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach zum Hof- und Regierungsrat.Rainer Maaß, Compliment und Gegencompliment, S. 204.
1735 wechselte er in die Dienste des Herzogtums Sachsen-Coburg-Saalfeld, wo er in Gotha Hof- und Justizrat wurde. Er erhielt im Laufe der Jahre eine Reihe weiterer Zuständigkeiten und Funktionen: Um 1737 wurde er zusätzlich Kriegsrat und 1737 oder 1738 zum Assessor (Richter) am herzoglich-sächsischen Samthofgericht in Jena ernannt, ohne das Amt je antreten zu können. Aufgrund der Vakanz des Hofrichteramts konnte er das erforderliche Generalexamen dafür nicht ablegen.Jahns, S. 396.
Reichskammergericht 1740 wechselte Friedrich Erdmann von Glaubitz, der bis dahin die Assessorenstelle innegehabt hatte, die die evangelischen Stände des Schwäbischen Reichskreises besetzten, auf die freigewordene Assessorenstelle, die die Kurpfalz zu besetzen hatte. Für die Kurpfalz hatte das den Vorteil, ihre Stelle nahezu nahtlos wieder besetzen zu können, ohne ein sich oft lang hinziehendes Präsentationsverfahren abwarten zu müssen, für Friedrich Erdmann von Glaubitz bedeutete dies das Aufrücken in eine protokollarisch ranghöhere Richterstelle. Deren Rang am Gericht entsprach dem des präsentierenden Standes im Reich. Damit mussten die evangelischen Stände des Schwäbischen Reichskreises, die von ihnen zu vergebende Stelle neu besetzen. In dieser Situation gelang es Johann Wilhelm Riedesel, die Markgrafschaft Baden-Durlach dafür zu gewinnen, ihn zu präsentieren.Jahns, S. 397f. Baden-Durlach befand sich aber hinsichtlich des Präsentationsrechts für die Assessoren zum Reichskammergericht innerhalb des Schwäbischen Reichskreises in einem heftigen Streit mit dem Herzogtum Württemberg. Dieses präsentierte dem Gericht Johann Heinrich von Harpprecht als eigenen Kandidaten und für die Städte des Kreises Georg Friedrich von Scheid. Das Verfahren zog sich über vier Jahre hin, aber alle drei bestanden die Eingangsprüfung und wurden für „rezeptionsfähig“ erklärt. Das Gericht entschied sich für die Aufnahme von Johann Heinrich von Harpprecht.Jahns, S. 398f. Allerdings war kurz zuvor der kurpfälzische Assessor, Friedrich Erdmann von Glaubitz, verstorben, die Kurpfalz benannte Johann Wilhelm Riedesel als ihren Kandidaten und er wurde vom Reichskammergericht auch sofort berufen. Die Kurpfalz konnte so ihre Stelle wieder nahezu nahtlos mit einem Kandidaten besetzen, der vom Reichskammergericht für assessoratsfähig erklärt worden war.Jahns, S. 400.
Hintergrund für die Präsentation von Johann Wilhelm Riedesel durch die Kurpfalz waren langjährige Verbindungen zwischen seiner Familie und dem kurpfälzischen Hof. Die Kurpfalz war einer der wichtigsten Lehensherren der Familie Riedesel. Bereits in der Endphase der schwäbischen Nominierung ging Johann Wilhelm Riedesel zweigleisig vor: Das kurpfälzische Nominierungsschreiben lag vor, bevor die Entscheidung des Gerichts in der Angelegenheit der schwäbischen Nominierung am 11. Januar 1745 fiel. So wurde er als kurpfälzischer Assessor zeitgleich mit seinem bisherigen Konkurrenten für das Richteramt zugelassen. Den Amtseid legte er aber erst am 7. November 1746 ab.Jahns, S. 402f. Diese Verzögerung hatte zwei Gründe: Zum einen musste aufgrund der chronischen Unterfinanzierung des Reichskammergerichts erst ein anderer Assessor ausscheiden, damit das Gericht die Alimentation von Johann Wilhelm Riedesel sicherstellen konnte. Der zweite Grund war, dass das Gericht erst kurz vor dem vorgesehenen Termin für die Vereidigung von der Duellaffäre von 1727 Kenntnis erlangte. Nun musste Johann Wilhelm Riedesel zunächst ein Absolutorium Johann Wilhelm Riedesel erhielt zwei Absolutorien: Eines von Kaiserin Maria Theresia in ihrer Funktion als Herzogin von Brabant. Das Duell hatte auf Brabanter Territorium stattgefunden. Das zweit Absolutorium stellte ihm Kaiser Franz I. aus (Jahns, S. 403). beibringen, bevor er Richter werden durfte.Jahns, S. 403.
Johann Wilhelm Riedesel erhielt zusammen mit seinem römisch-katholischen Kollegen Johann Peter von Ortmann von der Zweiten Wetzlarer Reichkammergerichtsvisitation den Auftrag, den dritten Teil der Reichskammergerichtsordnung von 1613, der sich mit dem Prozess vor dem Reichskammergericht befasst, nach den inzwischen erlassenen Reichsgesetzen zu überarbeiten und auf den aktuellen Stand zu bringen. Nach dem Tod von Ortmann 1775 trat an dessen Stelle der Assessor Johann Sebastian Zillerberg. Als einziger der Beteiligten schloss Johann Wilhelm Riedesel seine Arbeit auch ab.Jahns, S. 404. Ergänzend dazu verfasste er noch eine Reichskonkursordnung, die in der Reichskammergerichtsordnung bisher gefehlt hatte.Jahns, S. 405.
Johann Wilhelm Riedesel trat von dem Richteramt 1771 zurück. Er gab dafür als Gründe an, dass er an einer Augenschwäche leide und dass er verstärkt seinen Pflichten als Condominus der Herrschaft RiedeselDie Herrschaft Riedesel wurde von allen erwachsenen, männlichen Mitgliedern der Familie Riedesel gemeinsam regiert, wobei dem ältesten eine Führungsrolle zukam. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts führte allerdings Johann Wilhelm Riedesel im Wesentlichen die Geschäfte, ab 1775 war er auch Familiensenior (Jahns, S. 393). nachkommen wolle. Nachdem die Zweite Wetzlarer Reichkammergerichtsvisitation die Möglichkeit der Assessoren, Urlaub zu erhalten, stark beschnitten hatte, sah Johann Wilhelm Riedesel nicht mehr die Möglichkeit seinen Aufgaben in der Herrschaft Riedesel ausreichend nachzukommen.Jahns, S. 397. Weiter zeichnete sich trotz seines hohen Alters eine attraktive Folgestelle in Osnabrück ab.
Hochstift Osnabrück 1772 wurde er als Geheimer Rat in die Minderjährigkeitsregierung des Osnabrücker Fürstbischofs Friedrich von York berufen. Hier nahm er bis 1780 nach Gotthelf Dietrich von Ende den zweithöchsten Rang ein. Meinungsunterschiede zwischen beiden in Regierungssachen führten jedoch zu anhaltenden Misshelligkeiten. Faktisch regierte der Geheime Referendar und Syndikus der Osnabrücker Ritterschaft, Justus Möser (1720–1795).Jahns, S. 397. „Im Konfliktfall hatte er die Gelegenheit, entweder Riedesel oder von Ende für die von ihm verfolgten Projekte zu gewinnen.“Rainer Hehemann: Biographisches Handbuch. Zudem waren diese Jahre von zunehmenden gesundheitlichen Problemen bei Johann Wilhelm Riedesel überschattet.Jahns, S. 397.
1775 starb Friedrich Georg Riedesel zu Eisenbach, womit Johann Wilhelm Riedesel auch formal die Rolle des Familienoberhaupts zufiel. Aufgrund eines aktuellen politischen Konflikts zwischen Landgraf Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt und der Familie Riedesel verweigerte letzterer aber Johann Wilhelm Riedesel die Position des Erbmarschalls der Landgrafschaften Hessen, ein Titel, der ein langjähriges Lehen der Landgrafschaft an den Senior der Familie Riedesel war.
Literatur Karl Siegmar von Galéra: Rainer Hehemann: Biographisches Handbuch zur Geschichte der Region Osnabrück. Bramsche 1990, S. 242. Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X, S. 361–362. Rainer Maaß: Compliment und Gegencompliment. Ein Bericht Johann Wilhelm Riedesels über seinen Aufenthalt am Braunschweiger Hof aus dem Jahre 1731. In: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte, 84 (2003). S. 203–214. Karl H. L. Welker: Johann Wilhelm Riedesel zu Eisenbach als Geheimer Rat in Osnabrück (1772 bis 1780). In: Osnabrücker Mitteilungen, 95 (1990).
Weblinks Riedesel, Johann Wilhelm Freiherr von, Indexeintrag: Deutsche Biographie [12.06.2023]. Nachlass in der Nachlass-Datenbank des Bundesarchivs.
Anmerkungen
Einzelnachweise
Johann Wilhelm Kategorie:Person (Eisenach) Kategorie:Person (Gotha) Kategorie:Person (Wetzlar) Kategorie:Person (Osnabrück) Kategorie:Geheimer Hofrat Kategorie:Richter (Reichskammergericht) Johann Wilhelm Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1705 Kategorie:Gestorben 1782 Kategorie:Mann