Die Richtlinie 77/576/EWG ist die Vorläufer-Richtlinie zur Richtlinie 92/58/EWG. Sie legte die Sicherheitskennzeichnung für die Arbeitsstätten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Ausnahme des Steinkohlenbergbaues fest. In Deutschland wurde sie in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 Sicherheitskennzeichnung umgesetzt, in Österreich mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Gestalterische Grundlagen In Anhang I sind die Grundsätze der Sicherheitskennzeichnung vorgeschrieben. Hierzu werden Farbe und Form definiert. Hierbei bedeuten die Farben: SicherheitsfarbeBedeutung oder AufgabeAnwendungsbeispieleRotHalt, Verbot Haltezeichen, Notausschalteinrichtungen, VerbotszeichenDiese Farbe wird auch zur Kennzeichnung von Material zur Feuerbekämpfung verwendet.GelbVorsicht! Mögliche GefahrHinweis auf Gefahren (Feuer, Explosion, Strahlen, chemische Einwirkungen usw.); Kennzeichnung von Schwellen, gefährlichen Durchlässen, HindernissenGrünGefahrlosigkeit, Erste HilfeKennzeichnung von Notwegen und Notausgängen, Rettungsduschen, Erste-Hilfe- und RettungsstationenBlauGebotszeichen, HinweiseVerpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung; Standort eines TelefonsGilt als Sicherheitsfarbe nur in Verbindung mit einem Bildzeichen oder einem Text auf Gebotszeichen oder Hinweiszeichen mit sicherheitstechnischen Anweisungen.
Zu verwendende Zeichen Anhang II legt die einzelnen Symbole fest. Es werden die Kategorien Verbots-, Warn-, Gebots- und Rettungszeichen definiert, nicht jedoch Brandschutzzeichen.
Verbotszeichen
Warnzeichen
Gebotszeichen
Rettungszeichen
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Einzelnachweise
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