Die Standortnummer wird in Deutschland genutzt, um jedem Standort eines Krankenhauses auch ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal zu geben. Die Standortnummern werden über das Institutionskennzeichen (IK oder auch IK-Nummer) zusammengefasst. Heutzutage dient sie zusätzlich zur eindeutigen Identifikation des betroffenen Standorts, auch für Details (Art des Standorts ...) zu diesem Standort. Die Nutzung fußt auf § 293 Absatz 6 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) in Verbindung mit § 2a des Gesetzes zur Definition von Krankenhausstandorten.
Standortnummern bis 2019 Bis einschließlich 2019 war die Standortnummer 2-stellig.
Ein Krankenhaus mit mehreren Standorten vergab in eigener Regie die Standortnummern „01“, „02“, „03“,... Je nach Anzahl der Standorte wurde die Nummerierung weiter erhöht. Das Institutionskennzeichen (IK) blieb stets identisch. In der Regel wurde die Standortnummer „01“ an den Hauptstandort vergeben und die Nummern „02“, „03“,... auf die weiteren Standorte verteilt.
Auch die Standortnummer „00“ war zulässig. Dies bedeutete, dass ausschließlich ein Standort existierte.
Standortnummern ab 2020 Ab dem Jahr 2020 wurde in der „Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen gemäß § 2a Abs. 1 KHG“ eine Reform der Standortnummern beschlossen. Die neue Standortnummer wird zentral von dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) verwaltet und vergeben. Zusätzlich ist sie seit 2020 9-stellig. Auskünfte sind über die Webseite https://krankenhausstandorte.de/ nach einer Registrierung möglich.
Aufbau der Standortnummer Für stationäre Einrichtungen + Aufbau der Standortnummer für stationäre Einrichtungen Stellen Übersetzung 1 bis 2 Standardwert „77“ 3 bis 6 eindeutige Nummer aus Standortverzeichnis 7 bis 9 Standardwert „000“
Für ambulante Einrichtungen + Aufbau der Standortnummer für ambulante Einrichtungen Stellen Übersetzung 1 bis 6 Entspricht den Stellen 1 bis 6 der stationären IK 7 Standardwert „0“ 8 bis 9 Detailinformation zum Ambulanztyp
Detailsausprägungen zum Ambulanztyp + Ambulanztyp Ziffer Erläuterung 01 Tagesklinik 02 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b Abs. 2 SGB V (nach neuem Recht) 03 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b Abs. 8 SGB V (nach altem Recht) 04 Hochschulambulanzen nach § 117 SGB V 05 Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 1 SGB V 06 Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 2 SGB V 07 Psychosomatische Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 3 SGB V 08 Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 4 SGB V 09 Geriatrische Institutsambulanzen nach § 118a SGB V 10 Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V 11 Medizinische Behandlungszentren nach § 119c SGB V 12 Kinderspezialambulanzen nach § 120 Abs. 1a SGB V 13 Notfallambulanzen 14 Zentrale Notaufnahme (ZNA) 15 Zentrale Notaufnahme (ZNA) Erwachsene 16 Zentrale Notaufnahme (ZNA) Kinder u. Jugendliche
Nutzung der Standortnummer in Datenaustauschverfahren Ab 1. Juli 2023 wird die Standortnummer zur Identifizierung einer ausstellenden Stelle bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeit (eAU) genutzt.
Weblinks Übersicht der genutzten Verzeichnisse und Register der Deutschen Krankenhausgesellschaft Hinweise zum Standortverzeichnis nach §293 Absatz 6 SGB V Erläuterungen zur Standortnummer Ursprüngliche Fassung der Vereinbarung zur Schaffung des Standortverzeichnisses aus 2017
Einzelnachweise
Kategorie:Krankenhauswesen (Deutschland)