mini|Militärisches Symbol der NATO für Korps mini|Taktisches Zeichen Korpsmunitionsdepot der Streitkräfte des Vereinigten Königreichs
Ein Korps [] ( ‚Körper(schaft)‘, von ‚Körper‘) ist ein in militärischen und in zivilen Bereichen verwendeter Begriff für Organisationseinheiten.
Innerhalb der militärischen Terminologie wird der Begriff verwendet für:
einen operativen Heereskörper aus militärischen Verbänden bestehend, wie das Armee-Korps oder das Expeditionskorps einen bestimmten Bereich innerhalb des Militärs, zum Beispiel das Offizierskorps oder das Sanitätskorps im Ausland gelegentlich auch für Teilstreitkräfte, wie das US Marine Corps
Gemeinsam ist allen Formen von Korps, dass diese Teil der militärischen Gesamtorganisation einer Nation sind.
In diesem Artikel wird insbesondere das Armee-Korps beschrieben.
Armee-Korps Ein Armeekorps (AK) des Heeres besteht aus mehreren Großverbänden, wie Divisionen oder Brigaden und zusätzlichen Korpstruppen.
In der Regel umfasst es Truppenteile von verschiedenen Waffengattungen und kann heute eine Personalstärke von 40.000 bis 80.000 Soldaten umfassen.
Heute sind Korps teilweise nur operative Planungs- und Führungsstäbe, zumeist wie in der NATO von mehreren Nationen gebildet, die nur im Bedarfsfall etwa zwei bis drei Divisionen führen. Ein Korps wird von einem Kommandierenden General im Dienstrang eines Generalleutnants, in der Schweiz Korpskommandant, geführt. Normalerweise wird das Korps einer Armee unterstellt. Das Korps stellt entsprechend der gestellten Aufgabe den unterstellten Großverbänden zumeist spezialisierte Korpstruppen, zum Beispiel Pioniere oder Artillerie, zur Verfügung. Korps können aber auch unmittelbar einer Heeresgruppe () oder einer Armeegruppe unterstellt sein.
Geschichte
mini|Kommandierender General Ganz ursprünglich konnte der Begriff Korps eine beliebig große Formation von speziellen Einheiten bezeichnen (z. B. Expeditionskorps).
Das Armeekorps (Corps d'armée) wurde von Napoleon Bonaparte während der „Campagne d'Allemagne en 1805“ (dem Deutschland-Feldzug von 1805) für eine neue Gliederung der Grande Armée geschaffen. Unter dem Oberbefehl eines Marschalls wurden große Truppenkörper geschaffen, welche aus gemischten oder einheitlichen Verbänden der Infanterie, Kavallerie und Artillerie bestanden.
Ziel war es, Gruppierungen zu schaffen, welche trotz der Gesamtgröße einer nationalen Armee jener Zeit über verschiedene Routen marschierend aus dem Land heraus versorgt werden konnten und keine größere Versorgungslogistik erforderten. Da der Abstand der Korps zueinander etwa einen Tagesmarsch betragen sollte, war es möglich, bei einer sich abzeichnenden Schlacht die Verbände schnell zusammenzuführen.
Die neue Gliederung seiner Streitkräfte durch Napoleon bewies noch im Jahr 1805 ihre Vorteile in der Schlacht bei Ulm und der Schlacht bei Austerlitz.
Als fester Friedensverband wurde das Armeekorps später von allen europäischen Heeren übernommen.
Im Folgenden wird die historische Entwicklung im deutschen Raum dargestellt.
Zeit des Deutschen Bundes (1815–1866) Das Bundesheer
Der Deutsche Bund verlangte von seinen Mitgliedern nach Bevölkerung unterschiedliche Beiträge zur Errichtung eines gemeinsamen Bundesheeres. Das Bundesheer sollte zehn Armeekorps umfassen, hiervon sollte Österreich drei, Preußen ebenfalls drei und Bayern eines stellen. Das VIII. Korps sollten von Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt, das IX. Korps von Sachsen, Kurhessen, Nassau und Luxemburg, das X. gemeinsam von Hannover, Braunschweig, beiden Mecklenburgs, Oldenburg und den Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck errichtet werden. Die Streitkräfte der übrigen deutschen Kleinstaaten sollten zu einer Reserve-Division außerhalb eines Korpsverbandes zusammengefasst und im Wesentlichen zur Verteidigung der Bundesfestung Mainz verwendet werden. Jedes Korps sollte in mindestens zwei Divisionen, die Division in zwei Brigaden und diese in mindestens zwei Regimenter gegliedert sein.Xylander, Heerwesen S. XIII.
Österreich Österreich hatte bis 1866 im Frieden keinerlei Korpsverbände. Deren Aufgaben wurden vielmehr von sogenannten Militär-General-Commanden wahrgenommen, deren Befehlsbereich jeweils eines oder mehrere der einzelnen Kronländer der Habsburgermonarchie umfasste.Xylander, Heerwesen S. 5. Die allfälligen Veränderungen in der Formation, Stationierung und Stellenbesetzung ergeben sich aus dem jährlich erschienenen Militär-Schematismus des österreichischen Kaiserthumes.
Bei Mobilmachung 1866 stellte Österreich aus seinen Truppen zehn Armeekorps auf, die jeweils vier Brigaden, jede Brigade gegliedert in 2 Infanterieregimenter, 1 Feldjägerbataillon, eine Eskadron Kavallerie und eine Batterie Artillerie umfassten. Hinzu trat eine Corps-Geschütz-Reserve von vier bis fünf Batterien.Entscheidung 1866, S. 323 ff.
Preußen Die Preußische Armee gliederte sich seit 1816 in insgesamt neun Armeekorps:
I. Armee-Korps in Königsberg mit Korpsbezirk Provinzen Ost- und Westpreußen II. Armee-Korps in Stettin mit Korpsbezirk Provinz Pommern III. Armee-Korps in Berlin mit Korpsbezirk Provinz Brandenburg IV. Armee-Korps in Magdeburg mit Korpsbezirk Provinz Sachsen V. Armee-Korps in Posen mit Korpsbezirk Provinz Posen und Regierungsbezirk Liegnitz der Provinz Schlesien VI. Armee-Korps in Breslau mit Korpsbezirk restliche Provinz Schlesien VII. Armee-Korps in Münster mit Korpsbezirk Provinz Westfalen VIII. Armee-Korps in Koblenz mit Korpsbezirk Rheinprovinz Das Gardekorps in Berlin hatte keinen besonderen Rekrutierungsbezirk, sondern bezog besonders ausgesuchte Rekruten aus der ganzen Monarchie.
Jedes Korps gliederte sich in zwei Divisionen, die Division in eine Brigade Infanterie, eine Brigade Kavallerie und eine Brigade Landwehr-Infanterie, jede Brigade zu zwei Regimentern. Die Landwehr-Infanterie war gekadert: Es waren im Frieden nur die Regiments- und Bataillonskommandeursstellen besetzt. An sonstigen Truppen hatte das Korps ein Reserveregiment (später Füsilierregiment genannt), ein Jäger-Bataillon, eine Artillerie-Brigade und eine Pionier-Abteilung. 1853Pietsch, Bd. II, S. 210. kam noch eine Train-Abteilung hinzu, die Artillerie-Brigade wurde 1864 in ein Feld- und ein Festungs-Artillerie-Regiment geteilt. Die allfälligen Veränderungen in der Formation, Stationierung und Stellenbesetzung ergeben sich aus den jährlich erschienenen Ranglisten.
1860 wurde die Infanterie quasi verdoppelt, indem jedes Armeekorps jetzt zwei Brigaden Infanterie (zu zwei Regimentern) erhielt, die weiterhin vorhandene Landwehr schied im Kriegsfall aus dem Korpsverband aus und bildete gesonderte Formationen zur Festungsbesatzung und Sicherung der Etappenlinien. Ebenso wurde die Kavallerie um zehn Regimenter vermehrt, die Kavallerie-Brigaden der Divisionen hatten jetzt vielfach drei Regimenter. Über die Frage der Finanzierung der durch diese Vermehrung entstandenen Kosten entbrannte der preußische Verfassungskonflikt.
Bei der Mobilmachung anlässlich des Deutschen Krieges 1866 zog die Preußische Armee in dieser Gliederung in den Krieg, wobei allerdings jedem Armeekorps nur zwei Kavallerie-Regimenter verblieben, die als Divisions-Kavallerie fungierten. Die anderen Kavallerie-Regimenter wurden zu Kavallerie-Divisionen zusammengezogen, von denen zwei ein Kavallerie-Korps, bestehend aus 41 Eskadronen und 30 Geschützen, bildeten. Ebenso wurde die Festungsartillerie nicht mit ins Feld genommen, sondern blieb zum Schutz der Festungen in der Heimat. Drei Landwehr-Divisionen, jede zu zwei Brigaden zu zwei Infanterie-Regimentern, und eine Landwehr-Kavallerie-Division zu sechs Regimentern wurden zu einem Reserve-Korps zusammengestellt.Entscheidung 1866, S. 326 ff.
Mit Mobilmachung stellte jedes Armee-Korps – und das galt für alle folgenden Kriege in gleicher Weise!- ein Stellvertretendes Generalkommando auf, das von einem bereits verabschiedeten oder z.D. gestellten Kommandierenden General befehligt wurde. Dem Stellvertretenden Generalkommando oblagen die gleichen Aufgaben wie dem Korps im Frieden: Aufrechterhaltung der unter militärischen Gesichtspunkten erforderlichen Ordnung und Sicherheit in seinem Korpsbezirk, Einberufung und Ausbildung von Soldaten, Erhalt, Sicherung und Verstärkung der im Lande befindlichen Festungen, Durchführung von Befehlen der Heeresleitung oder des Kriegsministeriums, ferner die Unterbringung, Versorgung und Bewachung der KriegsgefangenenCron, Geschichte, S. 294 ff.. Zur Durchführung dieser Aufgaben standen dem Stellvertretenden Generalkommando die in der Heimat verbliebenen Truppen zur Verfügung: Ersatztruppen: Jedes Infanterie-Regiment stellte bei Mobilmachung ein IV. Bataillon auf, das den Namen „Ersatz-Bataillon“ erhielt und aus Stab und vier Kompanien bestand; es war im Falle eingetretener Verluste für Ersatz zuständig. In gleicher Weise ließ jedes Kavallerie-Regiment seine bereits im Frieden bestehende 5. Eskadron als Ersatz-Eskadron zurück, jedes Artillerie-Regiment, jedes Jäger-, Pionier- und Train-Bataillon bildete eine aus zwei oder drei Kompagnien bestehende Ersatz-Abteilung. An diese Ersatztruppenteile waren „Rekruten-Depots“ angegliedert, die neu eingezogene Rekruten ausbildeten. Landwehr-Truppen: Die Einberufung und Einübung dieser im Frieden praktisch nicht existierenden Truppen dauerte erfahrungsgemäß länger, in etlichen Fällen rückten sie später der aktiven Truppen ins Feld nach, andere blieben immobil in der Heimat. Landsturm-Truppen: Der Landsturm musste gesondert aufgeboten werden, was 1866 und 1870 nicht geschah. Er wurde im Ersten Weltkrieg im Landesinnern vor allem zur Kriegsgefangenen-Bewachung und zur Grenzsicherung, ferner im Etappengebiet, sehr selten jedoch an der Front eingesetzt.
Königreich Bayern Bayern hatte zum Bundesheer ein Armeekorps zu stellen. Im Frieden bestand ein Korpskommando jedoch nicht, sondern nur vier Divisionskommandos, die die Bezeichnung „General-Commando“ trugen. Die allfälligen Veränderungen in der Formation, Stationierung und Stellenbesetzung ergeben sich aus den üblicherweise alle zwei Jahre neu erschienenen Militärhandbüchern.
1866 wurden diese vier Divisionen mobil gemacht und unter das Kommando eines neu gebildeten Armeekorps gestellt. Jede dieser Divisionen umfasste zwei Brigaden Infanterie zu je zwei Regimentern, dazu meist ein Jäger-Bataillon einem Kavallerie-Regiment zu drei Eskadronen einer Artilleriedivision zu zwei Batterien zu acht Geschützen. Als Korpstruppen fungierten - das „Kavallerie-Reservekorps“ zu drei Kavallerie-Brigaden (zusammen sieben Kavallerie-Regimenter) und einer Artillerie-Division zu zwei Batterien sowie - die „Artillerie-Reserve“, bestehend aus acht BatterienRüstow, Krieg 1866, S. 551 ff.
Das bayerische Korps hatte also etwa die doppelte Stärke eines österreichischen oder preußischen Korps.
Königreich Sachsen Nach der Bundesverfassung hatte Sachsen nur eine Division zu stellen. Die seit 1815 allfälligen Veränderungen in der Formation, Stationierung und Stellenbesetzung ergeben sich aus den jährlich erschienenen Ranglisten der Sächsischen Armee.
1867 stellte Sachsen das XII. (I. Königlich Sächsisches) Armee-Korps auf, umfassend zwei Infanterie-Divisionen zu je - zwei Infanterie-Brigaden, bestehend aus je vier Infanterie- und einem Jäger-Bataillon - die Divisions-Artillerie (zwei Batterien) eine Reiter-Division: zwei Reiter-Brigaden zu je zwei Reiter-Regimentern, dazu eine Batterie reitender Artillerie die Reserve-Artillerie: zwei Brigaden mit zusammen fünf Batterien.Sachsen 1866, Anl. II.
Königreich Hannover Nach der Bundesverfassung hatte Hannover zum Bundesheer nur eine Division zu stellen. 1866 stellte es ein schwaches Armeekorps auf, umfassend vier Infanterie-Brigaden zu je - zwei Infanterie-Regimentern zu je zwei Bataillonen, - ein Jäger-Bataillon, ein Kavallerie-Regiment, eine Batterie Artillerie. die Reserve-Kavallerie: zwei Kavallerie-Regimenter und eine reitende Batterie