immediat (lateinisch ‚unmittelbar‘, ‚ohne Vermittlung‘) steht für:

rechtssprachlich „in Zuständigkeit einer höheren Instanz“: Immediatrecht war das unmittelbare Zugangs- und Vortragsrecht beim Monarchen Reichsunmittelbarkeit als Begriff für das Rechtsverhältnis nicht der Landeshoheit eines Fürsten, sondern nur Kaiser und Reich unterstehender Personen und Institutionen ein römisch-katholisches Bistum oder Quasi-Bistum, das keiner Metropolie bzw. keinem Erzbistum, sondern unmittelbar dem Heiligen Stuhl in Rom unterstellt ist, siehe Exemtion im Zisterzienser- und Trappistenorden der Tochterklöstern vorgesetzte Abt, siehe Pater Immediat ein öffentliches Gebäude mit höchstbehördlichem Rechtsträger, siehe Immediatbau ein unmittelbar an die höchste Behörde (früher den Landesherren) gerichtetes Gesuch, Immediatgesuch, Immediateingabe, Immediatsache eine Sofortprothese in der Zahnmedizin, siehe Immediatprothese

Siehe auch: