mini|Luftschutzhelferinnen in Worms, 1939 mini|Der Sanitätsdienst des Sicherheits- und Hilfsdienstes (SHD), Herbst 1941 Luftschutz ist ein Sammelbegriff für Maßnahmen zum Schutz vor Luftangriffen, insbesondere vor Bombenangriffen. Unterschieden werden staatliche und private Maßnahmen (letztere häufig aufgrund gesetzlicher Vorgaben), aktive Maßnahmen (militärische Flugabwehr) und passive Maßnahmen (z. B. ziviler Luftschutz durch Verdunkelung und Tarnung) sowie örtlicher ziviler Luftschutz (z. B. durch Hauswarte) und überörtlicher Luftschutz (Luftschutzregimenter). In Österreich wird der Begriff heute nicht mehr verwendet; entsprechende Maßnahmen werden dem Zivilschutz zugerechnet.
Vorgeschichte Im Ersten Weltkrieg zeigte sich, dass bei Kriegshandlungen Teile der Zivilbevölkerung mehr als früher gefährdet waren, da zum ersten Mal auch Städte tief im Hinterland durch Zeppeline und später Flugzeuge bombardiert wurden. Diese technologische Neuerung wurde in der Folge vielfach überschätzt, man ging davon aus, mit genügend Bomben in relativ kurzer Zeit den Willen der Zivilbevölkerung brechen zu können, weshalb alle Staaten sowohl nach einer Möglichkeit suchten, die feindliche Bevölkerung zu treffen, als auch Wege finden mussten, um die prognostizierten extrem hohen Opferzahlen im eigenen Land zu vermeiden. In der Zwischenkriegszeit nahmen einige Militärs und Politiker an, dass künftig nicht nur Explosiv- und Brandmittel, sondern auch Giftgas abgeworfen werden würde, wie es im Rifkrieg 1921–1926 und im Italienisch-Äthiopischen Krieg 1935/36 der Fall war. Im Jahr 1927 beschloss die deutsche Reichsregierung (Kabinett Marx IV), Maßnahmen für den zivilen Luftschutz zu treffen. Das Recht dazu war im Pariser Abkommen vom 22. Mai 1926 anerkannt worden.
Das „Luftschutzamt“ war bis zum Jahr 1933 die oberste Behörde der militärischen Luftfahrt. Im April übertrug der Reichswehrminister Werner von Blomberg das Luftschutzamt aus seinem Geschäftsbereich an das Reichsluftfahrtministerium (Hermann Göring). Bald nach der Machtergreifung leitete das NS-Regime erste staatliche Maßnahmen ein und stimmte damit die Bevölkerung auf den bevorstehenden Krieg ein, auf den das NS-Regime hinarbeitete (siehe Aufrüstung der Wehrmacht). Der mit der praktischen Durchführung (d. h. Ausbildung und Leitung der Bevölkerung im Einsatz) beauftragte Reichsluftschutzbund diente auch der NS-Propaganda (politische Beeinflussung und Bespitzelung der Bevölkerung).
In Deutschland hatte die Luftschutzdienstpflicht während des Zweiten Weltkriegs eine besondere Bedeutung.
Maßnahmen mini|Mauerschrift in Greiz (Thüringen): „Bist Du luftschutzbereit?“ mini|hochkant|Luftschutzanweisungen von Gauleiter Goebbels, Berlin 1943 Aktiver Luftschutz: Luftraumüberwachung durch Beobachter, Schallortung, Radar, um frühzeitig Warnungen ausgeben zu können Abschirmung des Luftraumes durch Abfangjäger Bekämpfung von Angriffsflugzeugen durch Flugabwehrkanonen (Flak) und Flugabwehrraketen (1945 in der Erprobung) unbemannte Prallluftschiffe (Blimps) an langen Seilen zum Schutz vor Tieffliegern (z. B. bei alliierten Streitkräften während der Landung in der Normandie) und Sperrballone
Passiver Luftschutz, technische Maßnahmen: Systeme zur Warnung der Bevölkerung (Sirenen, Radiodurchsagen – im Zweiten Weltkrieg im späteren Kriegsverlauf zunehmend abhörsicher über Drahtfunk)alternativtext=Durchbruch in einem Mietshaus als Fluchtweg bei Verschüttung.|mini|353x353px|Durchbruch in einem Mietshaus als Fluchtweg bei Verschüttung. Staatliche Verpflichtung beim Neubau von Wohngebäuden zum Einbau „bombenfester“ Kellerdecken Zurverfügungstellung von Luftschutzbunkern Bauliche Maßnahmen in Wohn- und Geschäftshäusern Dunkle Tarnanstriche Einrichtung von Luftschutzkellern mit feuerfesten Stahltüren Fluchttunnel (Durchbruch) zwischen den Luftschutzkellern benachbarter Keller und Häuser Zusätzliche Abstützungen der Kellerdecken Abdeckung von Lichtschächten zu den Kellern mit Stahlplatten (noch heute sind diese z. B. in der Bonner Altstadt zu sehen) Zusätzliche Treppenzugänge zu den Kellern Es wurde mit Prototypen für „bombensichere“ Wohnhäuser experimentiert. Deren Dach und Außenwände bestanden aus ca. 1 m dickem Stahlbeton. Diese wurden nie gebaut, da das Kriegsende vor der Fertigstellung der Serienmodelle kam. Brandschutzvorsorge durch Anstriche und Bereitstellen von Löschmitteln (Eimer, Feuerspritze, Löschpatsche, Löschsand) Ausgabe von einfachen Volksgasmasken in verschiedenen Größen Verteilung von lumineszierenden Leuchtplaketten zum Anstecken an die Bekleidung Vernebelungsanlagen Bau von Scheinanlagen („Decoys“), z. B. Geisterstädte, Scheinflughäfen oder Scheinfabriken wie der Kruppschen Nachtscheinanlage
mini|hochkant=0.5|Luftschutz-Ehrenzeichen, Stiftungsjahr 1938
Bei Fliegeralarm sollten die Fensterflügel geöffnet und festgestellt, die Fensterläden oder Rollläden geschlossen werden, um die Fensterscheiben gegen die Druckwellen von Sprengbomben zu schützen.Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (Hrsg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion Mainz vom 22. Oktober 1938, Nr. 49. Bekanntmachung Nr. 644, S. 301.
Passiver Luftschutz, organisatorische Maßnahmen: 1933 Gründung des Reichsluftschutzbundes, zur Ausbildung der Wohnbevölkerung in Luftschutzmaßnahmen und zur psychologischen Führung, Bestellung von Luftschutzwarten zur Führung der Wohnbevölkerung bei Luftangriffen. 1936 Eingliederung der Berufsfeuerwehren in die Polizei als technische Hilfspolizei, Ausbildung von Polizeioffizieren zu Luftschutzoffizieren weitere Maßnahmen bis 1939 weitere gesetzliche Maßnahmen, z. B. Luftschutzverordnungen, Einstufung von Gemeinden nach ihrer Luftgefährdung. Aufbau und Ausbau von Einsatzeinheiten: Verpflichtung von Betrieben zum Aufbau eines Werkluftschutzes, Aufbau eines Besonderen Luftschutzes der Verwaltungen (Post, Bahn, Wasserstraßenverwaltung, Wehrmacht, SS), Verstärkung der Technischen Nothilfe. Aufbau von motorisierten, verbandsmäßig einzusetzenden Luftschutzeinheiten der Luftwaffe in Konkurrenz zu den Feuerwehren. Aufstellung von Mobilmachungsplänen für den Luftschutz
Verdunkelungspflicht Verwendung spezieller Luftschutzlampen
Merkblatt zum Verhalten: (August 1939)
Wirksamkeit der Maßnahmen Die Maßnahmen des aktiven Luftschutzes im Zweiten Weltkrieg waren nur teilweise wirksam. Die deutschen Jagdverbände konnten in den ersten Kriegsjahren den alliierten Bomberverbänden zwar schwere Verluste zufügen und zumindest zeitweise einen Verzicht auf Tagangriffe erreichen, aber in den letzten beiden Kriegsjahren konnten die Alliierten nach und nach die völlige Luftherrschaft über Deutschland erringen. Ab dann konnten die deutschen Jagdverbände nur noch wenige Erfolge erzielen. Die Verdunkelung wurde durch den Abwurf von Zielmarkierungsbomben (sogenannte „Weihnachtsbäume“) oft umgangen. Die leichteren Flugabwehrgeschütze konnten die immer höher fliegenden Bomber kaum noch treffen, die schwere Flak war oft an die Front verlegt worden.
Die Maßnahmen des passiven Luftschutzes in Selbsthilfe erwiesen sich in der zweiten Kriegshälfte gegenüber der zunehmenden Wucht der Luftangriffe und dem besiegten aktiven Luftschutz als zunehmend unwirksam. Die Menschen in den Luftschutzkellern erstickten häufig durch den Rauch der Feuer oder den durch die Feuer verursachten Sauerstoffmangel, und die bereitgestellten Löschmittel erwiesen sich gegen die massiven von Brandbomben ausgelösten Brände (manchmal sogar Feuerstürme) als nahezu wirkungslos. Bombensichere Luftschutzbunker und Stollen mit ausreichender Überdeckung hingegen galten als sicher. Nur in wenigen Fällen kamen Menschen in den bombensicheren Luftschutzanlagen der ersten Bauwelle mit 1,40 Meter Wandstärke zu Schaden. Gegen deutsche V2-Raketen gab es nicht einmal eine angemessene Vorwarnzeit, da diese erst in der letzten Phase des Zielanfluges gesehen wurden. Jedoch hat der passive Luftschutz die Auswirkungen mildern können. So konnte nachgewiesen werden, dass der Anteil der Toten und Verletzten an der während des Angriffs anwesenden Zivilbevölkerung bei ausgebildeter Bevölkerung und weitgehenden Baumaßnahmen gesenkt werden konnte. Der Zweite Weltkrieg hat gezeigt, dass ein wirksamer Luftschutz für die Zivilbevölkerung nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Da der Abriss von Luftschutzbunkern sehr teuer ist, wurden sie nach dem Zweiten Weltkrieg oft als Lagerhäuser genutzt bzw. entfestigt und zu Wohngebäuden umgestaltet („Umnutzung“).
Organisation mini|Luftschutzgesetz vom 26. Juni 1935 Für die Ausbildung der ehrenamtlichen Luftschutzwarte war der im April 1933 gegründete und dem Luftfahrtministerium unter Hermann Göring unterstehende Reichsluftschutzbund (RLB) zuständig.
Die Führung der Sicherheits- und Hilfsdienste des gesamten zivilen Luftschutzes hatte der „Polizeiverwalter“, d. h. der Polizeipräsident. Ihm standen Fachberater der Stadtverwaltung, der Feuerwehr, des öffentlichen Rettungsdienstes und des Reichsluftschutzbundes zur Seite. Er hatte mithilfe dieser Organisation und der kommunalen Behörden „seinen Befehlsbereich luftschutzbereit zu machen“.
Unter Luftschutz verstand man die Gesamtheit aller Maßnahmen, die staatlicherseits gegen feindliche Luftangriffe getroffen wurden. Es wurde als klar erwiesen angenommen, dass Kampfflugzeuge und Erdabwehr alleine nicht ausreichen, um einen genügenden Schutz zu gewährleisten, wenn nicht die Bevölkerung durch den zivilen Luftschutz die Grundlage dafür bietet. Man betrachtete den zivilen Luftschutz als notwendige Ergänzung zur militärischen Luftabwehr. Der Zweck des zivilen Luftschutzes war, durch Schutzmaßnahmen die Wirkung von Luftangriffen gegen das Heimatgebiet auf ein möglichst geringes Maß herabzusetzen. Mit der Aufklärung über Art und Größe der Luftgefahr sowie über das richtige Verhalten bei Luftangriffen war der Reichsluftschutzbund (RLB) betraut. Nach Art des Luftschutzes wurde zwischen dem militärischen (der sich wieder in einen angreifenden und einen abwehrenden Teil gliederte) und dem zivilen Luftschutz unterschieden.
Die Organisation des Luftschutzes im zivilen Bereich und Luftschutzorten I. Ordnung (Großstädte) oblag entsprechend der I. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz dem zuständigen Ortspolizeiverwalter (Polizeipräsident). Entsprechend dieser Regelung wurde die technische Hilfspolizei der Vollzugspolizei angegliedert. Die Vollzugspolizei gliederte sich in: 1. Ordnungspolizei, 2. Sicherheitspolizei. Innerhalb der Ordnungspolizei unterschied man: 1. die Schutzpolizei des Reiches, 2. die Gendarmerie, 3. die Schutzpolizei der Gemeinden. Zur Ordnungspolizei gehörten ferner: 1. die Verwaltungspolizei, 2. die Schutzpolizei des Reiches, 3. die Schutzpolizei der Gemeinden, 4. die Gendarmerie, 5. die Feuerschutzpolizei, 6. die technische Hilfspolizei – Technische Nothilfe, (Instandsetzungsdienst und Luftschutzpolizei) und die Freiwilligen Feuerwehren.
Die örtliche Luftschutzleitung setzte sich zusammen aus: dem Polizeiverwalter als örtlichem zivilen Luftschutzleiter, dem Führer der Luftschutzpolizei, dem Feuerwehrführer als Führer des gesamten Feuerlöschdienstes, dem leitenden Luftschutz-Arzt als Leiter des gesamten Sanitätsdienstes, dem leitenden LS-Veterinärarzt als Leiter des Veterinärdienstes, dem leitenden Luftschutz-Chemiker als Leiter der Entgiftungstrupps, dem örtlichen Führer der Technische Nothilfe als Leiter des Instandsetzungsdienstes, dem Vertreter der Stadtverwaltung und dem Vertreter des RLB.Der Luftschutz im Luftkrieg um Wien. Parlamentsbibliothek Signatur 65.779,2.A)steko
Moderner Luftschutz in Deutschland