Kalām-Kritik stellt die Argumentationsformen und Konzepte des Kalām aus islamisch-religiöser Sicht beziehungsweise philosophischer Sicht grundsätzlich in Frage. An Fiqh und Hadith orientierte islamische Gelehrte begegneten dem Kalām schon seit seinen Anfängen im 8. und 9. Jahrhundert mit Ablehnung und verboten die Beschäftigung mit ihm. Von asch-Schāfiʿī (gest. 822), Ahmad ibn Hanbal (gest. 856), dem Kreis um Abū Hanīfa und verschiedenen schiitischen Imam sind zahlreiche missbilligende Aussprüche zum Kalām überliefert. Unter dem Eindruck dieser Aussprüche wurde der Kalām Ende des 9. Jahrhunderts zeitweise im Abbasidenreich verboten. Traditionalistisch ausgerichtete Gelehrte polemisierten weiter gegen den Kalām und verfassten dazu wie Abū ʿAbd ar-Rahmān as-Sulamī (gest. 1021), ʿAbdallāh al-Ansārī (gest. 1089) und Ibn Qudāma al-Maqdisī (gest. 1223) eigene Werke. Deswegen sahen sich die Anhänger des Kalām vor die Notwendigkeit gestellt, den Kalām zu verteidigen. Sie versuchten die Kalām-Gegner zu diskreditieren und die ablehnenden Aussagen der Rechtsschulengründer zum Kalām zu relativieren. Eine vermittelnde Position zwischen Kalām-Gegnern und Kalām-Befürwortern nahm al-Ghazālī ein. Er vertrat die Auffassung, dass im Kalām sowohl Nutzen als auch Schaden liege und man deshalb in dieser Wissenschaft nicht die Allgemeinheit, sondern nur eine kleine Anzahl von Personen ausbilden solle, damit diese den sunnitischen Glauben argumentativ gegen ketzerische Lehren verteidigen könnten.
Neben der traditionalistischen gab es auch eine philosophische Kritik am Kalām. Philosophen wie al-Fārābī (gest. 950), Averroes (gest. 1198) und Maimonides (gest. 1204) übten Kritik am Vernunftbegriff des Kalām sowie an der mangelnden Beweiskraft der Kalām-Argumente. Eine Gemeinsamkeit von Traditionalisten und Philosophen bei ihrer Kalām-Kritik war, dass sie beide auch an der Geisteshaltung der Mutakallimūn Anstoß nahmen. Kalām-kritische Positionen sind bis heute bei Teilen der muslimischen Gelehrsamkeit verbreitet. Dadurch kam eine Debatte über die Bewertung des Kalām in Gang, die bis ins 20. Jahrhundert andauerte. Einer der schärfsten modernen Kritiker des Kalām war der tatarische Gelehrte Musa Bigiyef (gest. 1949). Er griff in seinen Polemiken gegen den Kalām Elemente sowohl der traditionalistischen als auch der philosophischen Kalām-Kritik auf.
Traditionalistische Kalām-Missbilligung bis zum 12. Jahrhundert Gelehrte des 8. und 9. Jahrhunderts Noch vor der Herausbildung der verschiedenen Rechtsschulen wurde der Kalām von Gelehrten wie al-Auzāʿī (gest. 774),ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 204. Sufyān ath-Thaurī (gest. 778)ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 142, 171, 224. und ʿAbdallāh ibn al-Mubārak (gest. 794), kritisiert. ʿAbdallāh ibn al-Mubārak betrachtete dabei diejenigen, die Kalām betrieben, als zanādiqa (sing. zindīq). So soll er gesagt haben: „Derjenige, der sich dem Kalām widmet, wird zum Zindīq.“Henri Laoust: La profession de foi d'Ibn Baṭṭa. Institut Français de Damas, Damaskus, 1958. Arab. Text S. 32, französische Übersetzung S. 56. Der Begriff zindīq wurde in frühabbasidischer Zeit für Anhänger des Manichäismus und anderer dualistischer Religionen sowie auch für Anhänger materialistischer Weltanschauungen verwendet.F. C. de Blois: „Zindīq“ in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Band 11, S. 510–513.
Von al-Laith ibn Saʿd (gest. 791), dem wichtigsten Rechtsgelehrten Ägyptens in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts, wird der Ausspruch überliefert: „Wenn Du jemanden von den Kalām-Leuten über das Wasser laufen sehen solltest, trau ihm nicht.“ Asch-Schāfiʿī (gest. 822) soll diesen Ausspruch mit den Worten kommentiert haben: „Er hat zu kurz gegriffen. Wenn Du ihn durch die Luft gehen siehst, trau ihm nicht.“ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 354f.
Ein weiterer Traditionsgelehrter, der sich gegen den Kalām wandte, war ʿAbd ar-Rahmān ibn Mahdī (gest. 814). Auch er meinte, dass derjenige, der sich mit Kalām befasst, am Ende beim Zindīqentum lande.ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 227. Als man ihm erzählte, dass jemand zur Widerlegung eines anderen ein Buch zur Sunna verfasst habe, wollte er wissen, ob die Widerlegung „mit dem Buch Gottes und der Sunna des Propheten“ erfolgt sei. Als der andere antwortete, dass sie mit Kalām erfolgt sei, antwortete ʿAbd ar-Rahmān, dass er dann „Nichtiges mit Nichtigem widerlegt habe“ (radda bāṭilan bi-bāṭil).Abū Nuʿaim al-Iṣfahānī: Ḥilyat al-Auliyāʾ wa-ṭabaqāt al-aṣfiyāʾ. 10 Bde. Reprint Dār al-kutub al-ʿilmīya, Beirut, 1987. Bd. IX, S. 10f. Digitalisat
Der Kreis um Abū Hanīfa Auf Ablehnung stieß der Kalām auch im Kreis um Abū Hanīfa (gest. 767). Nach einem Bericht, der auf asch-Schaibānī (gest. 805) zurückgeführt wird, ermunterte Abū Hanīfa seine Gefährten zur Beschäftigung mit dem Fiqh und verbot ihnen den Kalām.ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 222. Seinen Schüler Abū Yūsuf (gest. 798) soll Abū Hanīfa ermahnt haben: „Hüte Dich davor, zu der Volksmenge über die Grundlagen der Religion wie den Kalām zu sprechen.“al-Muwaffaq al-Makkī: Manāqib al-Imām al-aʿẓam Abī Ḥanīfa. Dār al-Maʿārif, Hyderabad, 1321h (= 1903/04 n. Chr.). S. 114f. Digitalisat Spätere hanafitische Autoren überliefern, dass Abū Hanīfa ursprünglich selbst Kalām betrieben hatte, seinem Sohn Hammād die Beschäftigung damit aber untersagte. Dies soll er damit begründet haben, dass im Gegensatz zu seiner eigenen Generation die junge Generation den Kalām mit dem Ziel betreibe, den Gesprächspartner zu versehentlichen blasphemischen Aussagen zu bringen. Wer aber wolle, dass sein Gesprächspartner zum Ungläubigen werde, werde schon vorher selbst zu einem Ungläubigen.Ṭāškubrizāda: Miftāḥ as-saʿāda wa-miṣbāḥ as-siyāda. Bd. II, S. 135.
Die Hanafiten Zentralasiens überlieferten von Abū Yūsuf die Aussage, dass das Gebet hinter einem Mutakallim nicht zulässig sei, „auch wenn er die Wahrheit spricht“ (wa-in takallama bi-l-ḥaqq), weil der Kalām eine unzulässige Neuerung und das Gebet hinter einem Neuerer nicht zulässig sei.Burhān-ad-Dīn Maḥmūd Ibn Māza: al-Muḥīṭ al-burhānī fī l-fiqh an-Nuʿmānī. Ed. ʿAbd al-Karīm Sāmī al-Ǧundī. 9 Bde. Dār al-kutub al-ʿilmīya, Beirut, 2004. Bd. I, S. 406. Online-Version Weitere Aussprüche, die von Abū Yūsuf überliefert werden, lauten: „Wer nach der Religion mit dem Kalām strebt, betreibt Freigeisterei“ (man ṭalaba d-dīn bi-l-kalām tazandaqa).ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 210. und: „Das Wissen um den Streit und den Kalām ist eigentlich Unwissen und das Unwissen um den Streit und den Kalām ist eigentlich Wissen“ (al-ʿilm bi-l-ḫuṣūma wa-l-kalām ǧahl wa-l-ǧahl bi-l-ḫuṣūma wa-l-kalām ʿilm).ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 211. Nach hanafitischer Überlieferung hat Abū Yūsuf letzteren Ausspruch seinem Schüler, dem Murdschiiten Bischr al-Marīsī, entgegengehalten.ʿAlī al-Qārī: Minaḥ ar-rauḍ al-azhar fī šarḥ al-Fiqh al-akbar. Ed. Wahbī S. Ġāwǧī. Dār al-Bašāʾir al-islāmīya, Beirut, 1998. S. 29f. Digitalisat
Asch-Schāfiʿī Besonders viele Kalām-kritische Aussagen werden von asch-Schāfiʿī (gest. 822)Vgl. dazu Henri Laoust: «Šāfiʿī et le kalām après Rāzī». 1977, S. 391–393. überliefert: Nach einem Streitgespräch mit dem ägyptischen Mutakallim Hafs al-Fard soll asch-Schāfiʿī zu seinem Schüler Yūnus ibn ʿAbd al-Aʿlā (gest. 877) gesagt haben: „Bei Gott, ich habe von den Leuten des Kalām etwas gehört, das ich niemals vermutet hätte. Durch alle Handlungen heimgesucht zu werden, die Gott verboten hat – mit Ausnahme des Schirk, ist für den Menschen immer noch besser als der Kalām.“ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 307. In dem Kreis von Ibn Abī Hātim ar-Rāzī überlieferte man, dass asch-Schāfiʿī gesagt hatte: „Wenn ich gewollt hätte, hätte ich gegen jeden Vertreter einer anderen Position ein großes Buch verfasst, aber der Kalām ist nicht meine Sache, und ich möchte nicht, dass mir etwas davon zur Last gelegt wird.“ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 308. Fachr ad-Dīn ar-Rāzī überlieferte unter Berufung auf den Rechtsgelehrten Abū Thaur (gest. 854) von asch-Schāfiʿī die Aussage: „Es hat sich noch nie jemand mit Kalām bekleidet und damit Erfolg gehabt.“ Nach einer anderen Version dieser Überlieferung tat er diesen Ausspruch, nachdem ihn Abū Thaur aufgefordert hatte, etwas zum Kalām niederzuschreiben.Faḫr ad-Dīn ar-Rāzī: Manāqib al-imām aš-Šāfiʿī. 1986, S. 99f. Ahmad ibn Hanbal soll asch-Schāfiʿī mit den Worten gelobt haben: „Die beste Eigenschaft bei asch-Schāfiʿī ist, dass er nicht nach dem Kalām begierig war, sondern sich nur für Fiqh interessierte.“Faḫr ad-Dīn ar-Rāzī: Manāqib al-imām aš-Šāfiʿī. 1986. S. 100. Muhammad ibn ʿAbdallāh ibn ʿAbd al-Hakam (gest. 882) überlieferte von asch-Schāfiʿī den Ausspruch: „Wenn die Leute wüssten, was im Kalām an Willkürmeinungen (ahwāʾ) steckt, würden sie vor ihm fliehen, wie man vor dem Löwen flieht.“Ibn ʿAsākir: Tabyīn kaḏib al-muftarī fī-mā nusiba ilā l-imām Abī l-Ḥasan al-Ašʿarī. 1928, S. 336. Asch-Schāfiʿīs Schüler ar-Rabīʿ ibn Sulaimān (gest. 884) zitierte seinen Lehrer mit den Worten: „Ich sah die Leute des Kalām sich gegenseitig für ungläubig erklären, während sich die Leute des Hadith gegenseitig des Irrtums bezichtigten. Die Bezichtigung des Irrtums ist weniger schlimm als der Takfīr.“Faḫr ad-Dīn ar-Rāzī: Manāqib al-imām aš-Šāfiʿī. 1986, S. 100. Aus demselben Grund soll asch-Schāfiʿī auch seinem Schüler Muhammad ibn ʿAbdallāh ibn ʿAbd al-Hakam geraten haben, nicht zu antworten, wenn ihn jemand nach etwas fragt, das zum Kalām gehört.al-Baihaqī: Manāqib aš-Šāfiʿī. 1970, Bd. I, S. 460. ِDer Bagdader Hadith- und Rechtsgelehrte al-Hasan ibn Muhammad az-Zaʿfarānī (gest. 873) wird mit der Aussage zitiert, dass er asch-Schāfiʿī sagen hörte: „Mein Urteil über die Anhänger des Kalām ist, dass sie mit Palmzweigen (ǧarīd) geschlagen, umgekehrt auf Kamele gesetzt und bei den Clanen und Stämmen herumgeführt werden sollen, wobei man ausruft: Das ist die Strafe dessen, der dem Buch und der Sunna untreu geworden ist und sich mit dem Kalām beschäftigt hat.“Faḫr ad-Dīn ar-Rāzī: Manāqib al-imām aš-Šāfiʿī. 1986, S. 99. Siehe auch ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 294, und Abū Nuʿaim al-Iṣfahānī: Ḥilyat al-Auliyāʾ wa-ṭabaqāt al-aṣfiyāʾ. 10 Bde. Reprint Dār al-kutub al-ʿilmīya, Beirut, 1987. Bd. IX, S. 116. Digitalisat Nach einer anderen Überlieferung sagte asch-Schāfiʿī: „Mein Urteil über die Anhänger des Kalām entspricht dem Urteil ʿUmars über Sabīgh.“ Damit soll er sich auf einen Vorfall bezogen haben, bei dem der Kalif ʿUmar ibn al-Chattāb einen Mann namens Sabīgh, der in Medina nach den mehrdeutigen Stellen des Korans (mutašābih al-Qurʾān) zu fragen pflegte, blutig geschlagen hatte.ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 7f. Dschalāl ad-Dīn as-Suyūtī erklärte später dieses Urteil asch-Schāfiʿīs über die Kalām-Anhänger als einen Analogieschluss. Mit der gleichen Begründung, mit der ʿUmar die Beschäftigung mit den mehrdeutigen Versen des Korans verboten habe, dass sie nämlich Zweifel hervorrufen und zu Ketzereien führen, habe asch-Schāfiʿī die Beschäftigung mit der Kalām-Wissenschaft verboten.as-Suyūṭī: Ṣaun al-manṭiq wa-l-kalām ʿan fannai al-manṭiq wa-l-kalām. Bd. I, S. 52. Den Ausspruch seines Lehrers al-Laith ibn Saʿd: „Wenn Du jemanden von den Kalām-Leuten über das Wasser laufen sehen solltest, trau ihm nicht.“ soll asch-Schāfiʿī mit den Worten kommentiert haben: „Er hat zu kurz gegriffen. Wenn Du ihn durch die Luft gehen siehst, trau ihm nicht.“ʿAbdallāh al-Anṣārī: Ḏamm al-kalām wa-ahlihī. Bd. IV, S. 354f.