350px|mini|Europa im Jahre 1812

Die Kontinentalsperre (, ) war eine von Napoleon am 21. November 1806 in Berlin verfügte Wirtschaftsblockade über das Vereinigte Königreich und dessen Kolonien. Das in Frankreich schon 1796 bestehende Importverbot für britische Waren wurde infolge der militärischen Siege Napoleons auf die kontinentaleuropäischen Staaten ausgeweitet. Großbritannien sollte mit den Mitteln des Wirtschaftskrieges zu Verhandlungen mit Frankreich gezwungen und die französische Wirtschaft gegen europäische und transatlantische Konkurrenz geschützt werden. Die Kontinentalsperre bestand von 1806 bis 1813.

Vorgeschichte (1796–1806) Die Kontinentalsperre bildete den Höhepunkt einer langen Geschichte der Rivalität zwischen Frankreich und Großbritannien. Seit mehreren Jahrhunderten hatten beide Länder wiederholt Kriege gegeneinander geführt und ab dem Ende des 17. Jahrhunderts eine merkantilistische Wirtschaftspolitik verfolgt. Zölle und Wirtschaftsblockaden gegen andere Länder gehörten selbst in Friedenszeiten zur gängigen Praxis. Dies war auch 1793 der Fall, als sich das revolutionäre Frankreich im Krieg mit Großbritannien befand.Katherine Aaslestad: Introduction: Revisiting Napoleon’s Continental System. Consequences of Economic Warfare. In: dies.; Johan Joor (Hrsg.): Revisiting Napoleon’s Continental System. Local, Regional and European Experiences. Basingstoke 2015, S. 1–22, hier S. 3. Beide Seiten ließen einen Wirtschaftskrieg eskalieren und gingen zu einer Kriegswirtschaft über. So verhängte Großbritannien 1793 eine Seeblockade gegen den französischen Hafen in Brest. Die französische Regierung ihrerseits untersagte im selben Jahr den Import von britischen Manufakturwaren.Katherine Aaslestad: Introduction: Revisiting Napoleon’s Continental System. Consequences of Economic Warfare. In: dies.; Johan Joor (Hrsg.): Revisiting Napoleon’s Continental System. Local, Regional and European Experiences. Basingstoke 2015, S. 1–22, hier S. 3. Die Grundlage für Napoleons Wirtschaftspolitik gegenüber England legte bereits das Direktorium: Ein Gesetz vom 31. Oktober 1796 erklärte, „aus dem Ausland importierte Ware, woher sie auch stamme“ gelte automatisch als englisch und dürfe nicht nach Frankreich eingeführt werden. Das Direktorium legte das Gesetz jedoch nicht so streng aus wie Napoleon, der überhaupt keinen Import nach Frankreich mehr zulassen wollte. Wegen seiner militärischen Eroberungen konnte Napoleon das Importverbot und die Beschlagnahmung von britischen Gütern auch in besetzten Gebieten und mit Frankreich verbündeten Staaten durchsetzen. 1803 ließ er ein entsprechendes Embargo in der Italienischen Republik in Kraft treten. Zwischen April 1803 und Juni 1806 folgten Verträge mit Portugal, Holland, Spanien, Neapel und Preußen. Da diese Staaten seine Handelsblockade nicht freiwillig unterstützten, setzte Napoleon zur Kontrolle das Militär ein. Mehrfach kam es dabei sogar zu gewaltsamen Konfrontationen zwischen französischen Truppen und der einheimischen Bevölkerung.Roger Dufraisse: Die hegemoniale Integration Europas unter Napoleon I. In: Helmut Berding (Hrsg.): Wirtschaftliche und politische Integration in Europa im 19. und 20. Jahrhundert. Göttingen 1984, S. 35–44, hier S. 36–38. Ebenfalls in diese Zeit fällt die Neuenburger Affäre, die den Handel mit der Schweiz betrifft.

Großbritannien hatte bereits im Jahr 1793 eine Seeblockade über französische Hafenstädte verhängt. Auf diese Weise sollte Frankreich von seinem Überseehandel abgeschnitten werden.Brandt: Die Befreiungskriege von 1813 bis 1815 in der deutschen Geschichte. In: Ders. (Hrsg.): An der Schwelle zur Moderne. Deutschland um 1800. 1999, S. 83–115, hier S. 87. Im Berliner und Mailänder Dekret rechtfertigte Napoleon seine Kontinentalsperre damit, dass Großbritannien gegen das Völkerrecht verstoßend die internationale Handelsschifffahrt gefährde und Privateigentum beschlagnahmt habe.Diedrich Saalfeld: Die Kontinentalsperre. In: Hans Pohl (Hrsg.): Die Auswirkungen von Zöllen und anderen Handelshemmnissen auf Wirtschaft und Gesellschaft vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Stuttgart 1987, S. 121–139, S. 121. Zum konkreten Anlass für die Kontinentalsperre wurde jedoch die Seeschlacht von Trafalgar am 21. Oktober 1805, in deren Folge Napoleon seine Invasionspläne in Großbritannien fallen ließ. Dem französischen Kaiser blieb nur noch die Option, Großbritannien auf wirtschaftlichem Wege zu bezwingen.Brandt: Die Befreiungskriege von 1813 bis 1815 in der deutschen Geschichte. In: Ders. (Hrsg.): An der Schwelle zur Moderne. Deutschland um 1800. 1999, S. 83–115, hier S. 117. Immerhin wurde fast ein Drittel des britischen Exports und 15 % der britischen Industrieherstellung nach Kontinentaleuropa gehandelt. Die britischen Inseln waren von Getreideimporten aus dem Baltikum abhängig.Roger Dufraisse: Napoleon. Revolutionär und Monarch. Eine Biographie. München 1994, S. 107. Napoleon hoffte auch, die britische Kriegsmarine von ihrem wichtigsten Baumaterial Holz abschneiden zu können.Elisabeth Vaupel: Napoleons Kontinentalsperre und ihre Folgen. Hochkonjunktur der Ersatzstoffe. In: Chemie in unserer Zeit, 40. Weinheim an der Bergstraße 2006, S. 306–315, hier: S. 307. Tatsächlich hatte Großbritannien seinen Holzbedarf bisher durch Lieferungen aus Russland und dem Ostseeraum decken können. Seit der Kontinentalsperre bezog es Holz hauptsächlich aus Kanada.Jürgen Osterhammel: Die Verwandlung der Welt: eine Geschichte des 19. Jahrhunderts. München 2009. S. 549.

Beschlüsse Berliner Dekret vom 21. November 1806 mini|Wortlaut des Berliner Dekrets, mit dem Napoleon 1806 die Kontinentalsperre verhängte

Die militärischen Erfolge Frankreichs im Jahr 1806 begünstigten die Errichtung einer Kontinentalsperre: Mit der Besetzung von neutralen Hansestädten brachte Napoleon die norddeutsche Küste unter seine Kontrolle – jene Region, über die Großbritannien den Großteil seines Europahandels abwickelte. Auch Preußen hatte Napoleon durch die Schlacht bei Jena und Auerstedt besiegt. In der von französischen Truppen besetzten preußischen Hauptstadt Berlin verordnete Napoleon seine Kontinentalsperre. Das sogenannte Berliner Dekret vom 21. November 1806 sollte sofort in Spanien, dem Königreich Italien, Holland und den Hansestädten umgesetzt werden.Roger Dufraisse: Napoleon. Revolutionär und Monarch. Eine Biographie. München 1994, S. 107.

Es besteht aus zwei Teilen: Bei dem ersten Teil handelt es sich um eine „Aufzählung“ von Beschwerden, die die 11 Artikel beziehungsweise die Bestimmungen der Kontinentalsperre im zweiten Teil rechtfertigen sollen. Im ersten Teil des Berliner Dekrets behauptet Napoleon, die britische Seeblockade differenziere nicht zwischen zivilen Handels- und militärischen Kriegsschiffen. Unter Berufung auf das Eroberungsrecht hätten die Briten de jure nur Staatseigentum beschlagnahmen dürfen. Stattdessen hätten sie selbst vor Privateigentum nicht Halt gemacht. Außerdem sei eine Seeblockade auf militärisch „befestigte Hafenstädte“ zu beschränken. Großbritannien habe sich aber das Recht herausgenommen, selbst Häfen zu blockieren, in denen keine Kriegsschiffe ankerten. Selbst Flussmündungen und weite Strecken der französischen Küste seien von der britischen Seeblockade nicht ausgenommen. Zugleich betont der erste Teil, dass es vergeblich sei, Frankreich einkreisen zu wollen, da dafür Großbritanniens Kräfte nicht ausreichend seien.Helmut Stubbe da Luz: Okkupanten und Okkupierte. Napoleons Statthalterregimes in den Hansestädten. Band 1: Modellkonstruktion – Vorgeschichte – Occupatio bellica. München 2005, S. 585–586. Von den elf Artikeln im zweiten Teil hält Diedrich Saalfeld folgende für besonders aussagekräftig:Diedrich Saalfeld: Die Kontinentalsperre. In: Hans Pohl (Hrsg.): Die Auswirkungen von Zöllen und anderen Handelshemmnissen auf Wirtschaft und Gesellschaft vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Stuttgart 1987, S. 121–139, S. 122.

Mit dem Berliner Dekret verband Napoleon, wie er es selbst ausdrückte, die Hoffnung „das Meer durch die Macht des Landes zu besiegen“.Frank Bauer: Napoleon in Berlin. Preußens Hauptstadt unter französischer Besatzung 1806–1808. Berlin 2006, S. 149.

Mailänder Dekrete von 1807 Das Berliner Dekret wurde durch die Mailänder Dekrete vom 11. November und 17. Dezember 1807Rejoinder to His Britannic Majesty’s order in council of the 11th November, 1807. erweitert. Diese verfügten, dass alle Schiffe, ungeachtet der geführten Flagge, die in Großbritannien angelegt hatten oder sich britischen Kontrollen unterworfen hatten, sofort inklusive der Fracht zu beschlagnahmen wären.Diedrich Saalfeld: Die Kontinentalsperre. In: Hans Pohl (Hrsg.): Die Auswirkungen von Zöllen und anderen Handelshemmnissen auf Wirtschaft und Gesellschaft vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Stuttgart 1987, S. 121–139, S. 123. Das Berliner Dekret hatte sich hingegen nur auf Schiffe bezogen, die unmittelbar zuvor aus Großbritannien abgelegt hatten. Dies ermöglichte bis zu den Mailänder Dekreten den legalen Handel britischer Waren über skandinavische oder US-amerikanische Schiffe.Reinhard Stauber: Das Jahr 1809 und seine Vorgeschichte im napoleonischen Europa. In: Brigitte Mazohl, Bernhard Mertelseder (Hrsg.): Abschied vom Freiheitskampf? Tirol und ‚1809‘ zwischen politischer Realität und Verklärung. Innsbruck 2009, S. 13–26, hier S. 24. Die Mailänder Dekrete reagierten außerdem auf ein britisches Dekret vom 11. November 1807, das als Gegenmaßnahme zu dem Berliner Dekret den Seehandel mit Frankreich beeinträchtigen sollte: Neutrale Handelsschiffe mussten zuerst in England anlegen und eine Abgabe zahlen, bevor sie nach Frankreich fahren durften. Vor und nach dem Aufenthalt in Frankreich mussten entsprechende Zölle entrichtet werden; jeweils 25 % auf den Wert der Fracht. Das britische Dekret weitete darüber hinaus die Seeblockade auf Staaten aus, die in Kriegszeiten mit Frankreich verbündet waren.Helmut Stubbe-da Luz: Franzosenzeit in Norddeutschland (1803–1814): Napoleons Hanseatische Departements. Bremen 2003, S. 108.

Dekrete von Saint-Cloud und Trianon