Unter Forum Shopping (engl., wörtl. „Gerichts-Einkaufsbummel“) versteht man das systematische Ausnutzen nebeneinander bestehender Zuständigkeiten um bestimmter rechtlicher oder tatsächlicher Vorteile willen. In manchen postkolonialen Staaten, wo durch Kollision importierten europäischen Rechts mit gleichzeitig fortbestehenden soziokulturell überlieferten Rechtsmechanismen eine Situation des Rechtspluralismus herrscht, vergl. Emo Gotsbachner: Informelles Recht. Politik und Konflikt normativer Ordnungen. Lang: Frankfurt/M., 1995, S. 121–126 funktioniert es als Teil der sozialen Normalität.

Internationales Zivilverfahrensrecht Voraussetzung für das forum shopping im Internationalen Zivilverfahrensrecht ist eine konkurrierende internationale Zuständigkeit verschiedener Gerichte. Forum Shopping verspricht dabei am meisten Erfolg, wenn die von den zur Wahl stehenden Gerichten angewendeten Rechtsvorschriften unterschiedlich sind. Das gilt immer für das anzuwendende Prozessrecht (was z. B. bei Beweisschwierigkeiten relevant sein kann), da Gerichte hierfür auf ihr Heimatrecht (lex fori) zurückgreifen. Auch das anwendbare materielle Recht kann abweichen, wenn die IPR-Regeln verschiedener Länder divergieren. Dies ist in der EU etwa aufgrund der Bereichsausnahme für Persönlichkeitsrechtsverletzungen gemäß der Fall.

Forum Shopping bei Online-Delikten Forum Shopping kann insbesondere bei unerlaubten Handlungen im Internet (z. B. Beleidigungen, Verletzungen von geistigem Eigentum) betrieben werden. Wegen der weltweiten Abrufbarkeit liegt hier nach dem internationalen Privatrecht der meisten Länder ein Erfolgsort im Inland vor, der sowohl den Gerichtsstand als auch das anzuwendende Recht bestimmt. Auch innerhalb Deutschlands ermöglicht der sogenannte fliegende Gerichtsstand forum shopping bei solchen Delikten.

Strafrecht Besonders problematisch ist Forum Shopping im Strafrecht. Sind nach mehrere Gerichte örtlich zuständig, hat die Staatsanwaltschaft oder der Privatkläger die Wahl, bei welchem dieser Gerichte er Anklage erheben will.Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, Vor § 7 Rn. 10 Ob darin ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Abs. 1 S. 2 GG liegt, ist umstritten.Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, Vor § 7 Rn. 10 mit Nachweisen zu beiden Positionen

Forum Shopping kann zudem im Rahmen des internationalen Strafrechts und insbesondere des Europäischen Haftbefehls stattfinden.

Rechtspluralismus Forum Shopping kann in kolonial geprägten Staaten auftreten, wenn Nebeneinander von ordentlichem und indigenem Recht besteht. So ermöglichen etwa die rondas campesinas in Peru der ländlichen Bevölkerung den Zugriff auf ein überkommenes Parallelrecht als Alternative zum gewöhnlichen peruanischen Recht. In Bolivien haben die Guaraní die Möglichkeit, ihr indigenes Recht als Alternative zum herkömmlichen Recht zu nutzen, was Nichtguaraní nicht offen steht.Banse, M., Stanka, H. The complex relationship between legal pluralisms and the Rechtsstaat in Peru and Bolivia. Z Vgl Polit Wiss 19, 291–311 (2025), S. 302, 307. https://doi.org/10.1007/s12286-025-00640-3

Literatur Internationales Zivilverfahrensrecht

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Kategorie:Strafrecht Kategorie:Internationales Privatrecht