Die Andengemeinschaft (früher Andenpakt oder Andengruppe, , Abkürzung: CAN) ist eine Internationale Organisation in Südamerika. Sie besteht aus den Mitgliedstaaten Bolivien, Kolumbien, Ecuador und Peru und hat die wirtschaftliche, politische und soziale Integration dieser Staaten zum Ziel.

Mitgliedstaaten und assoziierte Staaten Mitgliedstaaten:

Assoziierte Staaten: (seit 2005) (seit 2005) (seit 2006) (seit 2005) (seit 2005)

Staaten mit Beobachterstatus:

Ehemalige Mitgliedstaaten: (bis 1976) (1974–2011)

Geschichte Die wirtschaftlichen Integrationsversuche in Südamerika konkretisierten sich 1969 mit der Unterzeichnung des Abkommens von Cartagena (Andenpakt) am 26. Mai, das am 16. Oktober des Jahres in Kraft trat. Der Andenpakt umfasste zunächst Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Peru. Venezuela schloss sich zum 1. Januar 1974 an, Chile trat am 30. Oktober 1976 aus dem Andenpakt aus. Hauptgründe für den Abschluss des Vertrags von Cartagena war einerseits, dass die durch den Vertrag von Montevideo 1960 gegründete Lateinamerikanischen Freihandelszone (ALALC) stagnierte, andererseits wollten die kleineren Mitgliedstaaten der ALALC durch einen subregionalen Zusammenschluss die Möglichkeit erhalten, den relativen Entwicklungsrückstand zu den großen Staaten (Argentinien, Brasilien, Mexiko) aufzuholen.

Das Abkommen von Cartagena wurde sukzessive modifiziert und erweitert und gipfelte 1997 durch Inkrafttreten des Protokolls von Trujillo, einer Reform des 1969 unterzeichneten Cartagena-Abkommens zur Gründung des Andenpakts, in der Gründung der Andengemeinschaft. Mit diesem Integrationssystem assoziiert sind die Staaten Mexiko, Panama und Chile, sowie die Mitgliedstaaten des Mercosur seit dem 7. Juli 2005. Venezuela trat am 22. April 2006 aus. Chile wurde am 20. September 2006 als assoziiertes Mitglied aufgenommen.

Seit 1994 besteht zwischen den Mitgliedstaaten eine unvollkommene Zollunion (mit Übergangs- und Ausnahmeregelungen). Die Mitglieder Ecuador und Kolumbien verfügen über einen gemeinsamen Zolltarif für Güter aus Drittstaaten und eine einheitliche Nomenklatur. Peru und Bolivien haben nicht die gleichen Außenzölle wie Kolumbien und Ecuador. Peru suspendierte seine Mitgliedschaft in der Zollunion Anfang der 1990er Jahre aufgrund von Handelsstreitigkeiten mit Kolumbien und Venezuela (wegen angeblich unzulässiger Subventionierung der heimischen Exportindustrie) und gehört daher dieser Zollunion noch nicht an.

In Bezug auf die Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens mit den Vereinigten Staaten gab es unter den Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft keine gemeinsame Position. Nur die drei Mitgliedstaaten Kolumbien, Peru und Ecuador nahmen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten auf. Obwohl diese drei Staaten ursprünglich vereinbart hatten, gemeinsam mit den Vereinigten Staaten zu verhandeln, waren die Regierungen nicht in der Lage, durch die Erarbeitung gemeinsamer Positionen ihre Verhandlungsposition zu stärken. Peru schloss am 8. Dezember 2005 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten als erster Staat der Andenregion bilateral ab. Es folgte 2006 Kolumbien mit der Unterzeichnung eines bilateralen Freihandelsvertrages mit den Vereinigten Staaten. Als Reaktion auf die bilateralen Freihandelsabkommen Kolumbiens und Perus mit den Vereinigten Staaten – die von Venezuela als Verstoß gegen die Politik der regionalen Integration angesehen wurden – kündigte die venezolanische Regierung 2006 ihre Mitgliedschaft in der Gemeinschaft und schied nach einer Übergangszeit von fünf Jahren im April 2011 fristgemäß aus der Andengemeinschaft aus. Ecuador setzte 2006 seine Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten aus. Der im November 2006 gewählte ecuadorianische Präsident Rafael Correa schloss für seinen Staat einen Freihandelsvertrag mit den Vereinigten Staaten aus.

Institutionen Formal sind die Institutionen der Andengemeinschaft denjenigen der Europäischen Union nachempfunden, jedoch haben sie nie ein vergleichbares Maß supranationaler Integration erreicht. Die Zusammenarbeit der Staaten in der Andengemeinschaft ist nach wie vor durchgehend durch Intergouvernementalismus gekennzeichnet.

Andenpräsidentenrat Der Andenpräsidentenrat ist höchstes und auch Leitungsorgan. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die in der Regel einmal im Jahr in demjenigen Staat zusammenkommen, der den Vorsitz innehat. An dessen Tagungen nehmen ebenfalls die Präsidenten derjenigen Staaten teil, denen aufgrund von Assoziierungsabkommen ein Beobachterstatus gewährt wurde. Der Andenpräsidentenrat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für den Integrationsprozess fest und gibt die notwendigen Impulse in Bereichen, die von gemeinsamem Interesse sind. Angesprochen sind damit aber nicht nur die vergemeinschafteten Materien, sondern auch die Bereiche intergouvernementaler Zusammenarbeit, wie etwa die gemeinsame Außenpolitik der CAN. Des Weiteren sorgt er für die koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Organisationen und Institutionen des Integrationssystems zwecks Erreichung der gemeinsamen Ziele. Es obliegt ihm auch die Bewertung der Entwicklung und Ergebnisse des Integrationsprozesses. Vor dem Hintergrund der neuen, weltoffenen Ausrichtung des Integrationsprozesses muss der Andenpräsidentenrat sich mit den politischen Fragen der Außenbeziehungen der CAN befassen. Seine Lenkungsfunktion nimmt er dadurch wahr, dass er zu den Berichten, Initiativen und Empfehlungen der Organe und Institutionen Stellung nimmt („Pronunciamientos“) und Richtlinien („Directrices“) an sie erlässt, damit seine politischen Zielvorstellungen umgesetzt werden.

Andenparlament Das Andenparlament setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten gewählt werden. Es besitzt keine Gesetzgebungszuständigkeit und hat lediglich beratende Funktion.

Kommission der Andengemeinschaft Die Kommission ist zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen für die gemeinschaftliche Politik sowie für die Umsetzung der Beschlüsse des Rates. Sie setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die jedoch jeweils auch in ihren Herkunftsstaaten Regierungsämter bekleiden.

Generalsekretäre 1997–2002 Sebastián Alegrett (Venezuela) 2002–2004 Guillermo Fernández de Soto (Kolumbien) 2004–2006 Allan Wagner Tizón (Peru) 2006–2007 Alfredo Fuentes Hernández (Kolumbien) (kommissarisch) 2007–2010 Freddy Ehlers (Ecuador) 2010–2013 Adalid Contreras Baspineiro (Bolivien) 2013–2016 Pablo Guzmán Laugier (Bolivien) 2016–2018 Walker San Miguel (Bolivien) 2018–2019 Héctor Quintero Arredondo (Kolumbien) seit 2019 Jorge Hernando Pedraza (Kolumbien)

Universidad Andina Simón Bolívar 1985 gründete die Andengemeinschaft die Universidad Andina Simón Bolívar und fördert sie seitdem mit dem Ziel, die Integration der Andenstaaten im Bereich der universitären Bildung voranzutreiben. Momentan hat die UASB Standorte in Sucre, Bolivien (seit 1985), Quito/Ecuador (seit 1992), Caracas/Venezuela (seit 2005) und Regionalbüros in Cali/Kolumbien und La Paz/Bolivien.

Gerichtshof 1979 wurde der Gerichtshof der Andengemeinschaft (Tribunal de Justicia de la Comunidad Andina) eingerichtet, um die einheitliche Anwendung der gemeinsamen Vorschriften sicherzustellen. Seine Arbeit nahm er im Jahr 1984 auf. Seinen Sitz hat er in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito. Jeder der Mitgliedsstaaten entsendet jeweils einen Richter, sodass sich der Gerichtshof immer aus vier Richtern zusammensetzt.

Ziele Die regionale Agenda der Andengemeinschaft wird im Wesentlichen von den Präsidenten der Andenstaaten bei ihren Gipfeltreffen festgelegt. Die Prioritäten und ihre Reihenfolge ändern sich je nach dem turnusmäßig wechselnden Vorsitz.

Politische Ziele Hauptziel der politischen Agenda ist die Festlegung einer gemeinsamen Außenpolitik. Auf dieses Konzept verständigten sich die Staaten 1998. Auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene bemüht sich die CAN um eine Annäherung der Positionen der einzelnen Staaten, um gemeinsame Standpunkte anzunehmen.

Eine wichtige Rolle spielt auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Ein gemeinsamer Standpunkt im Bereich der Drogenbekämpfung führte 2001 zur Annahme des andinen Kooperationsplans zur Bekämpfung illegaler Drogen und der damit verbundenen Straftaten.

Wirtschaftliche Ziele Es wird ein gemeinsamer Binnenmarkt angestrebt. Ziel ist die Einführung eines gemeinsamen Außenzolls, der bislang nur in Ansätzen vorhanden ist, die Schaffung einer gemeinsamen Agrarpolitik, die Angleichung bestimmter Rechtsvorschriften (Wettbewerb, Investitionsschutz, Doppelbesteuerung), die Harmonisierung bestimmter Daten wie der Statistiken sowie die Einhaltung bestimmter Konvergenzkriterien bei den makroökonomischen Politiken (ähnlich dem Stabilitäts- und Wachstumspakt in der EU). Nicht nur die Waren, sondern auch die Personen sollen frei verkehren können.

Wenn auch vom Abkommen von Cartagena nicht ausdrücklich erwähnt, geht aus der in Art. 51 lit. d geplanten Harmonisierung der Wechsel-, Währungs-, Finanz- und Steuerpolitiken der Andenstaaten mittelbar hervor, dass die CAN langfristig ebenfalls die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion anstrebt. Die Wirtschafts- und Währungsunion wird als die vollkommenste Integrationsform angesehen, da sie quasi die schrittweise Verschmelzung der mitgliedstaatlichen Volkswirtschaften impliziert. Bei einer Wirtschafts- und Währungsunion betreiben die Mitgliedstaaten nämlich zusätzlich eine einheitliche Wirtschaftspolitik, vor allem in den Bereichen Finanz- und Währungspolitik, und verfügen über eine einheitliche Währung.

Was die Außenbeziehungen anbelangt, so stehen im Terminkalender der Agenda zahlreiche internationale Handelsverhandlungen. Es besteht der Anspruch, in verschiedenen Gremien mit einer Stimme zu sprechen: in den meisten internationalen Foren, bei den Handelsverhandlungen mit dem Mercosur, bei den Verhandlungen über die Verlängerung der von den Vereinigten Staaten und der EU gewährten Handelspräferenzen. Außerdem äußerte die CAN den Wunsch, mit der EU Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen aufzunehmen, das in erster Linie ein Gegengewicht zur FTAA darstellen soll. Wie Mexiko, der Mercosur und Chile wollen die Andenstaaten durch Freihandelsvereinbarungen ihre Handelsbeziehungen auf Dauer ausbauen.

Sprache und Reisepässe Gemeinsame Sprache der Mitgliedstaaten ist Spanisch. Im Juni 2001 wurde der „Andenpass“ kreiert, die Mitgliedstaaten vereinbarten die Ausgabe ab 2005. Die Pässe haben das Format 88 × 125 mm mit abgerundeten Ecken, der Umschlag ist in bordeauxroter Farbe mit goldfarbener Schrift gehalten. Auf den Pässen der Mitgliedstaaten steht über dem Namen des jeweiligen Staates „Comunidad Andina“, ähnlich wie in der EU.

Bedeutung Die Andengemeinschaft ist der drittgrößte Integrationsraum Amerikas nach der NAFTA und dem Mercosur. Allerdings ist die CAN bedeutend kleiner als der Mercosur. Nach dem Austritt Venezuelas aus der CAN hat sie noch weiter an Bedeutung verloren. Venezuelas Präsident Hugo Chávez begründete den Austritt seines Landes mit der durch Kolumbien und Peru getätigten Unterzeichnung von bilateralen Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten.