Das Sakralkönigtum bezeichnet eine Vorstellung, wonach der König in einem besonderen Nahverhältnis zu Gott bzw. dem Göttlichen stehe. Dies manifestierte sich in vormoderner Zeit unter anderem in Vorstellungen, dass der Herrscher über Wunderkräfte verfüge. Die Erforschung dieser religiösen Vorstellung geht auf die sozialgeschichtlich orientierte Mediävistik der Annales-Schule zurück. Die These wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert, insbesondere auf der Basis antiker und frühmittelalterlicher Kulturen Europas wie denen der Kelten und Germanen. Darüber hinaus findet der Begriff auf weitere Kulturen des Altertums Anwendung und reicht in Form eines sakral legitimierten Königtums bis in die Frühe Neuzeit hinein. Als Gegenkonstrukt zum sakral fundierten Königsheil gilt in der historischen Forschung das Heerkönigtum.
Ideengeschichte Vorchristliche Sakralherrschaft In der Vormoderne waren Gesellschaftsordnungen laut dem Historiker Franz-Reiner Erkens ohne sakrale Legitimation noch gar nicht denkbar. Politik und Religion bildeten noch keine voneinander unabhängigen Sphären. Der Herrscher selbst konnte als Gott angesehen werden wie beispielsweise der Pharao im Alten Ägypten. Ein Sakralkönig konnte aber auch als Sohn oder Nachfolger eines Gottes verehrt werden. So ließ sich beispielsweise Alexander der Große als „Sohn des Zeus“ darstellen. Der Sakralherrscher konnte Oberhaupt oder Schutzherr religiöser Rituale und Kulte sein und er konnte den Fortbestand der religiös-gesellschaftlichen Ordnung sichern.Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 30.
Altes Ägypten Im Alten Ägypten galt nicht die Person des Königs selbst als göttlich, sondern nur das von ihm getragene Amt. Ägyptologen unterscheiden daher zwischen der „identitären“ und „repräsentativen Göttlichkeit“ des ägyptischen Königs. Der Pharao trat folglich hinter den vollwertigen Göttern zurück. Nach seinem Tod musste er sich wie jeder Sterbliche vor dem Jenseitsrichter Osiris verantworten. Die Hieroglyphen verschweigen auch nicht, dass der Pharao durch Mord (wie im Fall von Amenemhet) umkommen konnte.Dietrich Wildung: Die Pharaonen. Ein kulturgeschichtlicher Überblick. In: Ramses. Göttlicher Herrscher am Nil. Michael Imhof Verlag. Karlsruhe 2017, S. 30. Nach altägyptischer Überzeugung habe sich der Sonnengott Amun, nachdem er die Welt geschaffen und sie gemeinsam mit den anderen Göttern regiert habe, in den Himmel zurückgezogen. Die irdische Herrschaft übertrug Amun den Pharaonen, die als seine Söhne angesehen wurden. Bei diesem Akt sollen die Pharaonen die Aufgabe erhalten haben, durch Rechtsprechung und Opferungen für die Götter die Ma’at bzw. die Gerechtigkeit nach innen durchzusetzen.Jan Assmann: Sakralkönigtum und Gemeinschaftskunst. Der Alte Orient und das Politische. Bielefeld 2008, S. 365. Nach außen sollten sie die Verteidigung des Landes gewährleisten.Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 36. In mehreren Tempeln des 2. Jahrtausends v. Chr. verkünden Inschriften folgenden Wortlaut:
Seine herausragende gesellschaftliche Stellung verdankte der Pharao seiner Geburt. Ägyptische Tempel wie der Tempel des Amenophis III. zeigen Darstellungen, bei der Amun die menschliche Gestalt des späteren Pharaos annimmt und dabei mit einer irdischen Frau den König zeugt. Als Sohn des Amun oder Re, wie der Sonnengott noch im Alten Reich bezeichnet wurde, war der Herrscher in der Pflicht, den Göttern Tempel zu errichten. Sie sollten seine Nähe zu den Göttern und seine „übernatürlichen Kräfte“, etwa durch Schlachtszenen – bei denen der Pharao Feinde erschlägt – demonstrieren.Dietrich Wildung: Die Pharaonen. Ein kulturgeschichtlicher Überblick. In: Ramses. Göttlicher Herrscher am Nil. Michael Imhof Verlag. Karlsruhe 2017, S. 30.
Mesopotamien In Mesopotamien galten die Könige anders als in Ägypten nur während der Frühphase bzw. vor dem 18. Jahrhundert v. Chr. als Götter. Danach herrschte die Vorstellung ihrer göttlichen Stellvertreterschaft vor. Für das 7. Jh. v. Chr. ist beim Krönungsritual folgender Satz überliefert: „Assur selbst ist König“. Auf diese Weise sollte der Herrscher beim Regierungsantritt daran erinnert werden, dass er lediglich Diener des assyrischen Reichsgottes Assur war und ihm Rechenschaft schuldete. Die Organisation des Götterkultes, d. h. die Versorgung der Götter durch Tieropfer, nahm als Beschäftigungsfeld des Königs einen noch wichtigeren Platz ein als die Rechtsprechung und militärische Verteidigung. In seiner Funktion als höchster Priester garantierte der assyrische König das Wohlergehen des Volkes.Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 36. Aus der Spätphase der Assyrer hat sich folgende Lobpreisung erhalten:
Germanisches Sakralkönigtum? In der Forschung wird seit längerer Zeit diskutiert, ob man von einem Sakralkönigtum bei den Germanen ausgehen kann,Zur Forschungsgeschichte siehe Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 207ff. ohne dass bislang ein allgemeiner Konsens erzielt werden konnte.Grundlegender Überblick mit erschöpfenden Literaturangaben im Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 179ff. Vgl. des Weiteren Matthias Becher: „Herrschaft“ im Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter. Von Rom zu den Franken. In: Theo Kölzer, Rudolf Schieffer (Hrsg.): Von der Spätantike zum frühen Mittelalter. Kontinuitäten und Brüche, Konzeptionen und Befunde. Ostfildern 2009, S. 163–188; Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Völkerwanderungszeit. Berlin 2008; Herwig Wolfram: Frühes Königtum. In: Franz-Reiner Erkens (Hrsg.): Das frühmittelalterliche Königtum. Ideelle und religiöse Grundlagen. Berlin 2005, S. 42–64. Erschwert wird eine Bewertung unter anderem durch die Quellenlage und methodische Probleme, darunter heute bedenklich erscheinende Vorstellungen der älteren Forschung (die oft stark national-konservativ geprägt war und vor allem in der Zeit des Nationalsozialismus methodisch nicht vertretbare Ansätze verfolgte) und die Schwierigkeit der Übertragbarkeit ethnologischer Modelle.
Otto Höfler hat die Existenz eines germanischen Sakralkönigtums nachdrücklich betont, was recht wirkmächtig war. Höfler ging in seinen Veröffentlichungen zur germanischen Religionsgeschichte von einem sakral fundierten germanischen Königtum aus; das Königsheil sei ein Ausdruck der angeblich göttlichen Abstammung der germanischen Könige gewesen, wobei der König nicht Gott sei, aber ein Teil des Göttlichen in ihm vorhanden sei.Vgl. vor allem Otto Höfler: Der Sakralcharakter des germanischen Königtums. In: Theodor Mayer (Hrsg.): Das Königtum. Seine geistigen und rechtlichen Grundlagen. Lindau u. a. 1956, S. 75–104, hier S. 82f. Allerdings wird sein Forschungsansatz inzwischen sehr kritisch betrachtet, da er später entstandene skandinavische Quellen heranzog und die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf die frühere Zeit der Germanenstämme projizierte, was methodisch kaum haltbar ist.Eve Picard: Germanisches Sakralkönigtum? Quellenkritische Studien zur Germania des Tacitus und zur altnordischen Überlieferung. Heidelberg 1991; vgl. auch Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Völkerwanderungszeit. Berlin 2008, S. 29ff.
In der neueren Forschung wurde denn auch teils scharfe Kritik an den älteren Erklärungsmodellen geübt.Zusammenfassend Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 216–219. Vgl. auch Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Völkerwanderungszeit. Berlin 2008, S. 27ff. Andererseits haben sakrale Elemente bei der Legitimation von Herrschaft stets eine Rolle gespielt. In diesem Sinne wird in der neueren Forschung der Unterschied zwischen diesen sakralen Herrschaftselementen und den älteren Erklärungsmodellen betont.Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 179f. In diesem Zusammenhang können unterschiedliche Erklärungsansätze aus ethnologischerArtikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 181–183. und archäologischer (z. B. hinsichtlich der Interpretation von Grabfunden)Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 183–207. Perspektive berücksichtigt werden.
Europäisches Mittelalter mini|Krönungsbild Heinrichs II. aus dem Regensburger Sakramentar: Darstellung des Kaisers als Vermittler zwischen Himmel und Erde (der Kaiser hineinragend in die Mandorla, in der Christus thront und dem Kaiser die Krone aufsetzt) Nach Ansicht des Historikers Franz-Reiner Erkens war das Sakralkönigtum im europäischen Mittelalter an drei zentrale Aspekte gekoppelt. Den ersten Aspekt bildet das sogenannte Gottesgnadentum, d. h. die Vorstellung, dass das „Königtum von Gott geschaffen und sein Träger von Gott erwählt“ worden sei. Der zweite Aspekt wurzelt in der Vorstellung, dass der Herrscher Gottes irdischer Stellvertreter sei. Der dritte Aspekt besagt, dass der König eine „priesterähnliche Verantwortung gegenüber der ihm anvertrauten Gesellschaft“ besitze.
Sakralkönigtum unter Ottonen und Saliern Obwohl das Sakralkönigtum bereits im karolingischen Frankenreich an Bedeutung gewonnen hatte, erlebte es erst in der spätottonischen und frühsalischen Zeit seinen Höhepunkt. Das sakrale Element der Königsherrschaft diente auch zur Rechtfertigung der sogenannten Investitur (d. h. der durch den König vollzogenen Einsetzung von Bischöfen in ihr Amt). So wies bereits der Chronist Thietmar von Merseburg mit Entschiedenheit zurück, dass Herzog Arnulf von Bayern Bischöfe einsetzte. Seiner Ansicht nach durfte nur derjenige dieses Recht ausüben, der durch die „Herrlichkeit der Weihe und der Krone über allen Sterblichen stehe“. Nur der König oder Kaiser des Reiches, keineswegs aber die Herzöge, seien nach Thietmar von Jesus Christus zu dieser Aufgabe bestimmt worden.