Meister (von lateinisch magister für ‚Lehrer‘, ‚Gelehrter‘; englisch master bzw. master craftsman, auch foreman craftsman), Abk. Mstr., in Österreich Mst., im Handwerk in Deutschland auch me.,Deutsche Handwerks-Zeitung vom 4. März 2002 (abgerufen am 19. Juli 2010) Die Abkürzung me. ist eine von der Handwerkskammer Wiesbaden eingetragene Marke und nicht allgemein verbreitet. ist ein höherer Berufsabschluss in handwerklichen, künstlerischen, technisch-gewerblichen, landwirtschaftlichen und weiteren Berufen. mini|Wer ist Meister? – Der was ersann!Wer ist Geselle? – Der was kann!Wer ist Lehrling? – Jedermann!

Geschichte des Meisters in den Gewerben Die Geschichte des Meisters als Berufsabschluss fußt auf den Regeln der Zünfte, die seit dem Mittelalter bis zum Beginn der Industrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts das gewerbliche Leben vor allem der Städte prägten. Als Zusammenschluss von Handwerksmeistern formierten sie eine eigene soziale Gruppe in der Ständegesellschaft des Heiligen Römischen Reichs. Im Stand des „zünftigen Handwerkers“ waren drei Entwicklungsstufen vorgesehen: der Lehrling, der Geselle und der Meister, wobei allein Letzterem die vollen Zunft- und Bürgerrechte zustanden. Bis zum heutigen Tage haben sich im Handwerk zahlreiche Traditionen aus dieser Zeit im Brauchtum erhalten.

Obwohl sich mit den gesellschaftlichen Umstrukturierungen infolge der Industrialisierung die herkömmlichen ständischen Zunftordnungen nicht mehr aufrechterhalten ließen und das bürgerliche Streben nach Gewerbefreiheit viele Standesprivilegien hinfällig machte, gelang es dem Handwerk doch, die positiven Seiten einer geregelten dreistufigen Berufsausbildung in die neue Zeit zu retten, ja für andere Wirtschaftszweige in dieser Hinsicht sogar als Vorbild zu dienen:

Nach dem teilweisen Versiegen des Zuflusses von ausgebildeten Handwerkern in die Industrie und der Entstehung spezifischer industrieeigener Qualifikationsbedürfnisse begann diese selbst Lehrlingen (heute unter der Bezeichnung Auszubildende) in einem geregelten Verfahren Berufskenntnisse zu vermitteln und den Industrie- und Handelskammern Prüfungsbefugnisse zu übertragen, wie sie früher den Zünften bzw. Innungen und später den Handwerkskammern zustanden. Unter der Bezeichnung Facharbeiter findet der Handwerksgeselle sein industrielles „Spiegelbild“. In der unmittelbaren Produktion trägt der im Auftrag des Unternehmers für die Arbeitsorganisation und -kontrolle Verantwortliche zunächst gewohnheitsmäßig den Titel „Meister“, obwohl er im Gegensatz zum Handwerksmeister nicht mehr Besitzer der Werkstätte und der Produktionsmittel ist. Mit der mehr und mehr formalisierten Ausbildung zum Werk- bzw. Industriemeister findet dieser schließlich die rechtlich gesicherte Anerkennung. Die Übertragung des Ausbildungsprinzips mit zertifiziertem Berufsabschluss auch in Bereiche des Dienstleistungssektors, in die Land-, Forst- und professionelle Hauswirtschaft sowie in den Handel und die Gastronomie entstanden weitere Möglichkeiten des Meistertitelerwerbs als Qualifikationsnachweis auch in diesen Feldern unter der Ägide der zuständigen Berufskammern oder staatlicher Bildungsverantwortung.

Trotz der unterschiedlichen Ausprägungen der Meisterausbildung in den Ländern des aus dem mittelalterlichen Reich mit seiner Ständeordnung hervorgegangenen deutschsprachigen Mitteleuropas ist der berufliche Titel „Meister“ überall ein sichtbarer Ausdruck der persönlichen Kompetenz bezüglich des vertretenen Faches und der zu tragenden Verantwortung seines Inhabers. In der DDR war „Verdienter Meister“ ein als staatliche Auszeichnung verliehener Ehrentitel.

Deutschland Der Meister ist in Deutschland eine sogenannte Aufstiegsfortbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz, die in der Regel auf eine abgeschlossene Berufsausbildung aufbaut und zu einem öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss führt. Die Prüfungen finden bei den jeweiligen berufsständischen Körperschaften statt. Bildungsträger und Meisterschulen bieten Vorbereitungslehrgänge auf die Abschlussprüfungen an; für die Zulassung zu den Prüfungen ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht in allen Fällen verpflichtend.

Abschlüsse auf Meisterebene Handwerksmeister

Der Abschluss zum Handwerksmeister soll in erster Linie dazu befähigen, ein Handwerk selbständig auszuüben, somit einen eigenen Betrieb zu führen, und Lehrlinge einzustellen und auszubilden. (PDF; 196 kB) Die Prüfung wird durch Meisterprüfungsausschüsse abgenommen, die als staatliche Prüfungsbehörden für die einzelnen Handwerksberufe am Sitz der Handwerkskammern (HWK) für ihren Bezirk eingerichtet sind.

Industriemeister

Der Aufgabenschwerpunkt der Industriemeister liegt in der fachlichen, organisatorischen und personellen Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in (Industrie-)Betrieben. Als Führungskraft nimmt der Industriemeister dabei eine Stellung zwischen Mitarbeitern und Leitungsebene des Unternehmens ein. Die Prüfung wird durch den Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen.

Fachmeister verschiedener Berufe Im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern gibt es neben den klassischen Industriemeistern auch die geprüften Fachmeister, die nicht unmittelbar mit der industriellen Fertigung beschäftigt sind und nicht zum Handwerk zählen (beispielsweise Restaurantmeister, Küchenmeister, Hotelmeister, Betriebsbraumeister, Floristmeister, Logistikmeister, Meister für Schutz und Sicherheit, Wassermeister, Meister für Kraftverkehr, Meister für Veranstaltungstechnik usw.). Sie legen ihre Meisterprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.IHK-Fachmeister

Landwirtschaftsmeister Der Landwirtschaftsmeister übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Agrarwirtschaft. Er ist beispielsweise für die Planung und Durchführung der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie für den Einsatz der entsprechenden Maschinen und Betriebsmittel zuständig. Die Prüfung wird bei der zuständigen Landwirtschaftskammer oder dem zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung abgelegt. – (Meisterbauer bzw. Meisterbauer der genossenschaftlichen Produktion in der DDR waren keine Berufsbezeichnungen, sondern Auszeichnungen und Ehrentitel.)

Forstwirtschaftsmeister Der Forstwirtschaftsmeister leitet die Arbeitsprozesse bei der Pflege und Bewirtschaftung von Wäldern an, indem er für die vorschriftsmäßige Ausführung von Arbeiten und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sorgt. Außerdem ist er Ausbilder für den Beruf des Forstwirts. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. im Bildungsserver Agrar; abgerufen am 6. Februar 2019. Lehrgänge werden von verschiedenen Bildungsträgern angeboten,Kursangebote (abgerufen am 6. Februar 2019) sind für die Zulassung zur Prüfung jedoch nicht verpflichtend.

Fischwirtschaftsmeister Mit der Meisterprüfung zum Fischwirtschaftsmeister werden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen, einen Fischereibetrieb selbständig zu führen und die in der Fischereiwirtschaft vorkommenden Arbeiten auf hohem Niveau auszuführen. Außerdem bildet der Fischwirtschaftsmeister im Beruf Fischwirt ordnungsgemäß aus. Voraussetzung zur Zulassung zur Ausbildung und Prüfung ist der Abschluss im Beruf Fischwirt oder in einem anderen landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und dreijährige Praxis in der Fischwirtschaft, u. U. genügt auch eine fünfjährige Berufspraxis.Informationen zum Fischwirtschaftsmeister im Bildungsserver Agrar; abgerufen am 6. Januar 2020.

Hauswirtschaftsmeister Meister der Hauswirtschaft übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in hauswirtschaftlichen Betrieben. Sie kümmern sich um die hauswirtschaftliche Versorgung und die Betreuung von Personen. Die Prüfung wird durch Prüfungsausschüsse abgenommen, die von der jeweils zuständigen Stelle der Bundesländer bestimmt werden.

Revierjagdmeister Zum Revierjagdmeister können sich Berufsjäger mit dem erfolgreichen Abschluss als RevierjägerAngaben zum Berufsbild im Bildungsserver Agrar oder mit als gleichwertig angesehenen Berufserfahrungen fortbilden. Das Verfahren ist bundeseinheitlich in der Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung geregelt.RevierjagdMeisterPV vom 9. April 2019; abgerufen am 18. November 2019. – (Bei der Bezeichnung Wildmeister handelt es sich um keine Berufsbezeichnung, sondern um einen Ehrentitel, der – ebenso wie der Ehrentitel eines Revieroberjägers – vom Bundesverband Deutscher Berufsjäger an besonders verdiente Revierjagdmeister verliehen werden kann.)

Fachwirt und weitere Qualifikationen auf Meisterniveau Auch für kaufmännische Berufe gibt es eine Qualifikation auf der Qualifikationsstufe des Meisters: den branchenbezogenen geprüften Fachwirt und den funktionsbezogenen geprüften Fachkaufmann. Darüber hinaus besteht im Rahmen der IHK-Weiterbildungsstruktur mit den Operativen Professionals eine Fortbildungsmöglichkeit für IT-Berufe und mit dem Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen eine Höherqualifikation im Ausbildungsbereich.Die Struktur der IHK-Aufstiegsfortbildung Die Prüfung wird vor einem Ausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. – In Ostbelgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) und in Südtirol wird bei gleichartigen Aufstiegsausbildungen der Meistertitel vergeben (s. unten).

„Meister“ als rechtlich geschützte Bezeichnung und Abgrenzung Im Handwerksbereich darf die Ausbildungsbezeichnung Meister – in Verbindung mit einem Handwerk – nur führen, wer die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk bestanden hat.§ 51 und § 51d Handwerksordnung Obermeister oder Innungsmeister ist die Amtsbezeichnung des gewählten Vorsitzenden einer Innung, Kreishandwerksmeister die des gewählten Vorsitzenden einer Kreishandwerkerschaft.

Auch die formal erworbenen Bezeichnungen geprüfter Industriemeister, die Fachmeister-Titel der Industrie- und Handelskammern sowie die Meistertitel in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft und im Jagdwesen sind als Ausweis einer anerkannten Aufstiegsfortbildung gesetzlich geschützt, nicht jedoch die in Industrie und Gewerbe gebräuchlichen, auf einer Ernennung beruhenden Meister-Bezeichnungen für Inhaber von Führungspositionen mit lediglich abgeschlossener Fachausbildung und evtl. einer innerbetrieblichen Fortbildung, wie zum Beispiel Werkmeister,In Österreich im Gegensatz zu Deutschland ein geschützter Berufstitel; s. Industriemeister Betriebsmeister, Werkstattmeister, Abteilungsmeister, Schichtmeister, Produktionsmeister, Montagemeister oder auch schlicht nur Meister.

Über die Meister in den oben genannten Abschlüssen hinaus sind Wortzusammensetzungen mit -meister die Bezeichnung für einige Berufe und berufliche Funktionen, zum Beispiel Baumeister, Sprengmeister, Tonmeister, Schnittmeister, Hausmeister oder Schwimmmeister. Diese Bezeichnungen sind jedoch keine Abschlüsse von Aufstiegsfortbildungen, sondern sollen zum einen die leitende Funktion (Tonmeister, Schnittmeister) markieren, zum anderen ist sie die Abschlussbezeichnung einer Berufsausbildung (bspw. Masseur und medizinischer Bademeister).

Auch Amtsbezeichnungen von Beamten enthalten das Wort -meister (zum Beispiel Polizeiobermeister oder Bürgermeister); zu Forstmeister s. Oberförster. Die den Professoren an Kunstakademien entsprechenden künstlerischen Werkstattleiter am Staatlichen Bauhaus trugen den Titel Formmeister. Vgl. auch Lesemeister, Schulmeister, Kapellmeister und Konzertmeister.

Bei der Bundeswehr werden Unteroffiziere mit Portepee, die nach Ausbildung, Prüfung und Ernennung bestimmte Aufgaben wahrnehmen, als Meister bezeichnet (beispielsweise Luftrettungsmeister, Sonarmeister, Sanitätsmeister, Lademeister, Schirrmeister).

Europäischer Qualifikationsrahmen