mini|Gerichtsgebäude Das Amtsgericht Hayingen war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Hayingen in den Jahren 1895 bis 1918.

Geschichte Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 die Friedensgerichte im Reichsland Elsass-Lothringen aufgehoben und Amtsgerichte gebildet.Gesetz für Elsaß-Lothringen, betreffend die Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 4. November 1878; in: Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen 1878, Nr. 13, S. 65 f., Digitalisat Ein Amtsgericht Hayingen entstand dabei nicht.

Mit Verordnung des Reichsstatthalters vom 23. Mai 1895 wurde das Amtsgericht Hayingen zum 1. Juli 1895 gebildet. Diesem wurden die Gemeinden Algringen, Ersingen, Fameck, Fentsch, Hayingen, Kneuttingen, Lommeringen, Marspich, Neunhäuser, Nilvingen, Rangwall und Schremingen aus dem Gerichtsbezirk des Amtsgericht Diedenhofen zugewiesen.Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Verfügungen betreffend die Justizverwaltung in Elsaß-Lothringen, 1896, S. 259 f., Digitalisat Das Amtsgericht Hayingen war dem Landgericht Metz nachgeordnet.

Nach der Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Hayingen als „Tribunal cantonal Hayange“ weitergeführt.Charles Hiegel, L'organisation judiciaire en Moselle 1871–1940 online Im Zweiten Weltkrieg wurde 1940 von der deutschen Besatzungsmacht die vorgefundene Gerichtsstruktur unter Verwendung deutscher Ortsnamen und Behördenbezeichnungen, hier als Amtsgericht Hayingen, fortgeführt. Dieses war nun jedoch dem neu gebildeten Landgericht Diedenhofen nachgeordnet.

Siehe auch Liste der Gerichte im Reichsland Elsaß-Lothringen Liste der Gerichte im CdZ-Gebiet Lothringen

Einzelnachweise

Hayingen Kategorie:Hayange Kategorie:Gerichtsgründung 1895 Kategorie:Aufgelöst 1918