mini|Sitz der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung der Künstlersozialversicherung (KSV) zuständig. Sie ist seit dem 1. Januar 2025 eine unselbständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Abteilung der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Zuvor war sie der Unfallversicherung Bund und Bahn mit Sitz in Wilhelmshaven zugeordnet. Seit Mitte 2007 ist auch die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe zuständig.Quelle: , 1. Juli 2012, Deutsche Rentenversicherung Die KSV ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen zahlen sie dort nur einen dem Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag auf Basis des von ihnen für das folgende Jahr geschätzten Gewinns aus künstlerischer und/oder publizistischer Arbeit.

Entstehung

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bezog als rechtliche Grundlage erstmals zum 1. Januar 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten pflichtweise in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ein. Die Einführung der KSK geht auf Dieter Lattmann und Herbert Ehrenberg zurück. Dahinter stand die Absicht, den unregelmäßigen Auftragslagen, schwankenden Honoraren und schlechter Absicherung ausgesetzten Kreativ-Freiberuflern eine gesetzlich garantierte Kranken- und Rentenversicherung anzubieten.

Die Grundlage für das Künstlersozialversicherungsgesetz waren die Untersuchungen durch den Autorenreport und die Künstler-Enquete. Auf diesen beiden Untersuchungen basierte der Künstlerbericht der Bundesregierung vom 13. Januar 1975, der schließlich am 27. Juli 1981 zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) führte.Künstlersozialversicherungsgesetz – Hintergründe und aktuelle Anforderungen, S. 9/10. Abgerufen am 13. Juli 2016.

Das Modell der Künstlersozialkasse basiert auf einer Mischfinanzierung ähnlich den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen für Arbeitnehmer: 50 Prozent des Beitrags werden durch den Versicherten aufgebracht, der restliche Teil durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter bzw. Auftraggeber und staatliche Zuschüsse.Mit Sicherheit Finanzprobleme, Imke Zimmer mann (AP), Spiegel Online, 28. Dezember 2004. Diese Einbindung der wirtschaftlichen Nutznießer von Dienstleistungen in die Altersvorsorgefinanzierung der rechtlich selbständigen Leistungserbringer durch die Künstlersozialabgabe ist eine Besonderheit, die in Deutschland außerhalb der Erbringung künstlerischer und publizistischer Leistungen ohne Parallelen geblieben ist. Nach Angaben der KSK fördert der Staat mit der Künstlersozialversicherung selbständige Künstler und Publizisten, „da diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung der KSK wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt.“

Beirat Die 24 Mitglieder des Beirates und ihre Stellvertreter werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Regel auf Vorschlag der Verbände, welche die Interessen der Versicherten und der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten vertreten, berufen. Die Beiratsmitglieder sind dabei ehrenamtlich tätig. Zu den bekannten Vertretern der Versicherten im Beirat gehören u. a. Christoph Rinnert, Hartmut Westphal, Thomas Frickel. Zu den bekannten Vertretern der Abgabepflichtigen im Beirat gehören u. a. Jens Michow und Rolf Bolwin.

Versicherte Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. In anderer Weise betroffen ist die Gruppe der Kritiker, Übersetzer, wissenschaftlichen Autoren und Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung.

Voraussetzung: Sie erzielen aus dieser erwerbsmäßigen und nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeit ein Mindesteinkommen, beschäftigen nicht mehr als einen Arbeitnehmer und sind nicht anderweitig von der Versicherungspflicht befreit.

Eine Studentenversicherung gibt es nicht; wer jedoch neben einem Studium anhaltend selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig ist, kann versicherungspflichtig sein.

Ausnahmen Nebenberufliche Künstler, die ihr überwiegendes Einkommen aus einer anderweitigen Haupttätigkeit beziehen, sind ausgenommen. Die Künstlersozialversicherung nimmt keine Kunsthandwerker auf, auch wenn sie zweifellos eine gewisse gestalterische Leistung erbringen, etwa Goldschmiede oder Instrumentenbauer. Gleiches gilt nach einem letztinstanzlichen Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Februar 2007 (Az.: B 3 KS 2/07 R) auch für Tätowierer.Tätowierer sind keine Künstler, taz vom 1. März 2007

Trivia Im Jahr 2007 hat Heiko Gantenberg,Klaus Wilker: „Marl wird Ort der internationalen Tätowierkunst“ WZ vom 7. Januar 2014, abgerufen am 14. November 2020. Inhaber des Tätowierstudios mit Kunstatelier und Werkschau Fort Notch in Marl,Tattoo Kulture Magazine: 20. Januar 2019: Issue No. 29: Bretter, die die Welt bedeuten 1. Dezember 2018-16. März 2019 Fort Notch, Marl vor dem Sozialgericht GelsenkirchenUrteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28. Februar 2007. den Status eines bildenden Künstlers anerkannt bekommen, um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden.„Natürlich sind Tattoos Kunst“. sueddeutsche.de; abgerufen am 22. Juni 2012. Aufgrund eines Gutachtens von Timm Ulrichs hat erstmals ein deutsches Gericht einen Tätowierer als Künstler anerkannt; das Gericht stellte jedoch ausdrücklich fest, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele.Tätowierer als Künstler anerkannt. In: kulturSpiegel, Februar 2008; abgerufen am 22. Juni 2012.

+ Anzahl der Versicherten der Künstlersozialkassedestatis.de Seite 201 Jahr Versicherte gesamt davon im Bereich Wort davon im Bereich Bildende Kunst davon im Bereich Musik davon im Bereich Darstellende Kunst 2010 168.883 41.830 59.507 46.129 21.417 2011 173.284 42.599 60.767 47.613 22.305 2012 177.219 43.222 62.001 48.856 23.140 2013 179.593 43.358 62.542 49.957 23.736 2014 181.550 43.382 63.131 50.715 24.322 2015 184.046 43.477 63.962 51.527 25.080 2016 185.503 43.029 64.567 52.305 25.602 2017 186.949 42.119 64.916 52.854 27.060 2018Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2019, S. 211 [Abruf 7. Mai 2020]. 188.951 41.569 65.575 53.436 28.371

Finanzierung Eine wesentliche Besonderheit gegenüber anderen in die Sozialversicherung einbezogenen Selbständigen besteht in der Art der Finanzierung der KSV. Der Finanzbedarf wird (nur) zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Beitragshälfte tragen die „Verwerter“ der künstlerischen Leistung in Form der pauschal umgelegten Künstlersozialabgabesiehe jährliche auf alle Honorarzahlungen an einen selbständigen Künstler oder Publizisten sowie der Bund über einen Zuschuss. 2015 zahlte der Bund 189 Millionen Euro, dies entsprach einem Fünftel des Etats der Künstlersozialkasse.Die KSK in Zahlen, abgerufen am 13. Juli 2016. Die Verfassungsmäßigkeit dieser in der Sozialversicherung einzigartigen Finanzierungskonstruktion hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. April 1987 bestätigt., BVerfGE 75, 108 – Künstlersozialversicherungsgesetz

Bei einem Auftrag an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, z. B. eine Werbeagentur, unterliegt das beauftragende Unternehmen nicht der Abgabepflicht für die Künstlersozialabgabe. Denn die Abgabepflicht knüpft daran an, ob ein künstlerischer und publizistischer Auftrag an eine natürliche Person vergeben wird. Nur eine natürliche Person ist schützenswert im Sinne des Sozialrechtes und benötigt eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Eine juristische Person wie eine GmbH kann kein Künstler sein.Künstersozialabgaben und der GmbH-Geschäftsführer, abgerufen am 6. Januar 2016. Im Oktober 2010 entschied das Bundessozialgericht, dass die Künstlersozialabgabe ebenso bei einem Auftrag an eine Kommanditgesellschaft nicht fällig wird, da die KG Ähnlichkeit zu einer juristischen Person hat (Az. B 3 KS 2/09 R). Im Juli 2014 entschied das Bundessozialgericht, dass bei einem Auftrag an eine offene Handelsgesellschaft ebenfalls keine Künstlersozialabgabe fällig wird, da Vertreter der freien Berufe, der Wissenschaft und der Kunst nach ihrem historisch gewachsenen Berufsbild und der Verkehrsanschauung kein Gewerbe betreiben (Az. B 3 KS 3/13 R).

Die Leistungen aus der Künstlersozialversicherung werden von den jeweiligen Versicherungsträgern (Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung) nach dem jeweiligen Recht der gesetzlichen Renten- bzw. Kranken- und Pflegeversicherung erbracht. Die Künstler und Publizisten sind durch die Künstlersozialkasse versichert. Jedoch erbringt die Künstlersozialkasse selbst keine Leistung, sie erhält zwar die Beiträge und Künstlersozialabgabe, leitet diese allerdings zu den jeweiligen Versicherungsträgern weiter.

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung betrug 2020 rund 4,2 Prozent. Das gemeldete (von den Versicherten geschätzte) jährliche Durchschnittseinkommen der bei der Künstlersozialversicherung versicherten selbständigen Künstler betrug am 1. Januar 2016 15.945 Euro.

Entwicklung der Beitragshöhe + 1983–1988: 5,0 % 1989: 6,0 % 1990: 6,2 % 1991: 3,3 % 1992–1995: 0,0 % 1996: 1,1 % 1997: 2,6 % 1998–1999: 1,6 % 2000: 4,0 % 2001: 3,9 % 2002–2003: 3,8 % 2004: 4,3 % 2005: 5,8 % 2006: 5,5 % 2007: 5,1 % 2008: 4,9 % 2009: 4,4 % 2010–2012: 3,9 % 2013: 4,1 % 2014–2016: 5,2 % 2017: 4,8 % 2018–2022: 4,2 % seit 2023: 5,0 %

Kritik Kontra KSK Auf der einen Seite sieht der Bundesverband der Selbständigen (BDS) in der Finanzierung der Künstlersozialkasse eine erhebliche finanzielle Belastung. Selbständigkeit werde mit zweierlei Maß gemessen. Insbesondere kleine Betriebe aller übrigen Branchen würden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ums Überleben kämpfen und keinerlei staatliche Unterstützung erhalten. Nach Auffassung des BDS sollte der Staat entweder alle Selbständigen bei ihrer privaten Kranken-, Pflege- und Rentenabsicherung unterstützen oder niemanden. Selbständige Künstler und Publizisten würden im Wettbewerb gegenüber Personengesellschaften benachteiligt, die mit mehr als einem Arbeitnehmer nicht versicherungsfähig in der Künstlersozialkasse sind, da die Auftraggeber auf das Honorar die Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Für den BDS „ist nicht nachvollziehbar, warum eine Künstlersozialabgabe fällig wird, wenn der beauftragte Betrieb selbst nicht abgabepflichtig ist“. Darüber hinaus ist für Unternehmen, die Selbständige mit gestaltungsnahen Arbeiten beauftragen, nur schwer vorhersehbar, ob und für welche Teilleistung die Künstlerabgabe zu entrichten ist.

Der Bund der Steuerzahler setzt sich 2010 für die Abschaffung der Künstlersozialabgabe ein.