Wahlsdorf ist ein Ortsteil der amtsangehörigen Stadt Dahme/Mark im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming. Er liegt etwa 80 Kilometer südlich von Berlin und hat zusammen mit dem bewohnten Gemeindeteil Liepe etwa 350 Einwohner.

Lage Das Dorf liegt nordwestlich des Stadtzentrums und grenzt damit nordwestlich an den Wohnplatz Charlottenfelde der Stadt Baruth/Mark sowie den Baruther Ortsteil Petkus im Nordwesten. Östlich grenzt mit Buckow ein weiterer Ortsteil von Dahme/Mark an. Südlich liegt der weitere Ortsteil Heinsdorf, westlich liegt der Ortsteil Schlenzer der Gemeinde Niederer Fläming.

Geschichte 13. bis 15. Jahrhundert mini|Dorfkirche Wahlsdorf Wahlsdorf wurde 1229 erstmals als Angerdorf ville Walistrop urkundlich erwähnt. In dieser Zeit entstand im 13. Jahrhundert eine Dorfkirche, zunächst bestehend nur aus einer Apsis und einem Kirchenschiff. Das Dorf war zu dieser Zeit im unmittelbaren Besitz des Bistums Magdeburg, gelangte im Jahr 1342 als Walingestorf in den Pfandbesitz der Gebrüder Krull und von dort bis zum Jahr 1450 an die Gebrüder Lindwurm. Für eine kurze Zeit, von 1450 bis 1466 erschienen die von Schlieben als neue Lehnsherren, anschließend bis 1532 die Gebrüder Lindwurm und Gebrüder Rode, bevor von 1532 bis 1583 erneut die von Schlieben einen Großteil des Dorfes erhielten. Dieser umfasste 15 Hufen, die teilweise jedoch unbesetzt waren (1450), teilweise nur aus den Hebungen von diesen Hufen bestanden. Die Besitzer erhielten dabei von jeder Hufe vier Scheffel Roggen und vier Scheffel Hafer sowie von drei Höfen den Fleischzehnten (1466), im Jahr 1490 die Hebungen von einem Hof, der vier Hufen groß war. Zum Besitz gehörten weiterhin die Dienste des Richters sowie des Lehnmanns; hinzu kamen drei Hufner, drei Kossäten und der Krüger mit dem Dienst (1493) sowie die Ober- und Untergerichtsbarkeit und das Kirchenpatronat. Im Jahr 1493 erschien das Dorf in der Schreibweise Hans walestorpp (in Treuenbrietzen). Im Jahr 1584 wurde das Dorf aufgeteilt und neben der Familie von Schlieben erhielt die Familie von Hake eine Hälfte des Dorfes, bevor es 1597 unter der Herrschaft derer von Hake, und zwar unter Hans Friedrich I. von Hake-Stülpe-Genshagen, wiedervereinigt wurde. Neben den bereits erwähnten 15 Hufen waren in der Anfangszeit auch noch weitere Bürger am Dorf beteiligt. Der Bürger Arnold als Jüterbog erhielt bis 1229 die Hebungen von zwei Hufen, die sich auf ein Wispel gemischtes Getreide und sechs Scheffel, aber auch Geld beliefen. Hinzu kamen Geldhebungen aus einer Hofstelle. Diese Einnahmen gingen im Jahr 1229 an die Katharinenkirche in Jüterbog – ein 1221 geweihter Bau, der möglicherweise der Vorgängerbau von St. Nikolai war. Dem Bürger Gotz, ebenfalls aus Jüterbog, standen die Hebungen aus sechs Hufen zu. Diese beliefen sich offenbar auf vier Scheffel Roggen und vier Scheffel Hafer (1383) und fielen anschließend an den Landesherren bzw. das Amt. Gleiches geschah mit sechs Hufen, die vor 1389 bis nach 1399 einer Familie Mul (Moll) gehörten. Weitere 13 Hufen besaßen bis 1390 die von Wittenberg, danach die von Richenheim, bevor auch dieser Anteil an den Erzbischof fiel. Die Witwe Axen erhielt bis 1438 Hebungen, die sich ein Wispel Korn, „halb Roggen, halb Hafer“ beliefen. Sie gingen von 1438 bis nach 1466 an den Kellner des Erzbischofs, danach direkt an den Landesherren. Weitere elf Hufen gehörten von 1478 bis 1655 einem Bürger Heinrichsdorf aus Treuenbrietzen, der anschließend nach Jüterbog umzog und als Perlen- und Seidensticker in Berlin arbeitete. Die Hebungen von diesen elf Hufen beliefen sich im Jahr 1478 auf drei Scheffel Roggen und drei Scheffel Hafer je Hufe. Sechs von ihnen waren im Jahr 1504 freigewilligt; alle elf gingen im Jahr 1655 an den Rittmeister Junack und von dort im Jahr 1684 an die Familie von Flemming (bis 1718).

16. und 17. Jahrhundert Um 1500 zahlten die Bewohner 2 Schock und 25 Groschen (gr) Steuer; im Jahr 1516 waren es 5 Rheinische Gulden (fl), die die Bewohner von Wahlstorff entrichten mussten. Die Schreibweise änderte sich und erschien in einem weiteren Steuerregister als wahelstorff im Jahr 1543 mit 4 fl 6 gr zum 50. Pfennig. In diesem Jahr zählten zum Leibgedinge der Frau von Schlieben ein Vorwerk, die Schäferei, der Richter sowie die Hebungen von fünf Einwohnern. Von diesen erhielt sie dreimal 10 Scheffel Roggen, 10 Scheffel Hafer, zweimal vier Scheffel Korn und vier Scheffel Hafer sowie von drei Einwohnern den Zehnten. Alle Steuerpflichtigen mussten ihr Dienste leisten. Wahlsdorf bestand im Jahr 1562 aus 21 Hauswirten; ebenso im Jahr 1584. Die Abgaben aller Bewohner betrugen im Jahr 1586 insgesamt 2 Taler 15 gr Pfennig (d) zum 70. Pfennig. Die Kirche besaß im Jahr 1562 zwei Pfarrhufen; der Pfarrer erhielt von der Familie von Schlieben vier Scheffel Roggen und vier Scheffel Hafer. Hinzu kamen vier Malter und acht Scheffel Roggen von den Hufnern sowie von jeder Hufe ein Scheffel. Der Küster erhielt 14 Scheffel 1 Viertel Roggen von der Familie von Schlieben und den Hufnern. Hinzu kamen acht Brote von den Kossäten.

Von 1635 bis 1815 gehörte der Ort zum sächsischen Amt Dahme. Eine Statistik aus dem Jahr 1642 berichtete von sieben Hufnern und sechs Kossäten, schränkte dies aber ein, dass die Angaben „wohl im Frieden!“, d. h. vor dem Dreißigjährigen Krieg ermittelt worden waren. Im Jahr 1675 übernahm der bereits erwähnte Rittmeister Junack den Ort. Ihm gehörten im Jahr 1686 insgesamt 17 Untertanen: elf Hufner einschließlich des Dorfschulzen, vier Kossäten und zwei Häusler. Die neun Bauern besaßen je 1 Hufen, auf die sie 16 Scheffel Aussaat ausbrachten; hinzu kam ein Scheffel im Garten. Die beiden Hufner besaßen ebenfalls 1 Hufen, allerdings zu 15 Scheffel Aussaat und 1 Scheffel im Garten. Die drei Kossäten brachten es auf fünf Scheffel; ein weiterer Kossät kam auf 8 Scheffel Aussaat. Die beiden Häusler besaßen lediglich ein „Häusgen“. Der Rittmeister selbst brachte ebenfalls 38 Scheffel Saat auf vier Sandhufen aus, ohne dass es ihn interessierte, zu wessen Gut sie gehörten. Weitere 2 Scheffel brachte er auf fünf wüst liegenden Höfen auf. Der Rittmeister besaß weiterhin ein Freigut mit einer Größe von elf Hufen, das er von der Familie von Flemming geerbt hatte.

18. Jahrhundert Im Jahr 1715 bestand Wahlsdorf aus einem adeligen Gut und 27 Häusern. Kurz darauf, im Jahr 1718, kam es erneut zu einer Teilung des Dorfes. Die eine Hälfte ging einschließlich eines Anteils an der Ober- und Untergerichtsbarkeit sowie des Kirchenpatronats an die Familie von Thiele. Sie erhielt 42 Wispel Roggen, 20 Wispel Gerste, 16 Wispel Hafer, 8 Scheffel Heidekorn, 6 Scheffel Erbsen, 1 Scheffel Wicken, 3 Scheffel Leinsamen sowie 1 Scheffel Hirse Aussaat. Zum Besitz gehörten weiterhin 30 Stück Kühe, 600 Schafe, Schweinevieh, Wiesen zu 150 Fuder Heu, eine Brauerei, ein Garten sowie das Fischrecht. Die von Thiele erhielten den Besitz über elf Eineinhalbhufner, fünf Einhufner, drei Eineinhalbhufner und drei Büdner (1718). Ihr Anteil ging im Jahr 1747 an die hugenottische Adelsfamilie Le Duchat de Dorville über. Der zweite Anteil kam bis 1737 in den Besitz der Familie von Flemming, anschließen an bis 1748 an die von Thümen und danach ebenfalls an die Le Duchat de Dorville,Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon, Hrsg. Im Vereine mit mehreren Historikern, Ernst Heinrich Kneschke, Erster Band, Verlag Friedrich Voigt, Leipzig 1859, S. 558. die anschließend bis 1766 im Dorf herrschten; zuerst mit Gédéon (4.) le Duchat de Dorville (1676–1750). Nach einer kurzen Phase, in der die von Röbel das Dorf besaßen, übernahmen im Jahr 1776 der Quästor an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin Herr Heinrich Philipp Freiherr von Medem-Wulckau und dessen Ehefrau Henriette, geborene von Winanko und Werthenstein, das Dorf.Adreß-Kalender der Königlich Preußischen Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam auf das Jahr 1798, Hrsg. Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften, Johann Friedrich Unger, Berlin 1798, S. 13. Auch Medems Nachfahren, Sohn und die beiden Enkel,u. a. General Alexander von Medem (1814–1879); dessen jüngerer Sohn Kurt von Medem (1848–1920). erhielten die Berechtigung innerhalb der preußischen Staaten den Freiherrentitel zu tragen.Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser 1879. 29. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1878, S. 537 f. Ein Jahr zuvor erschien erstmals die Schreibweise Wahlsdorf.Leopold Freiherr von Zedlitz-Neukirch: Neues Preussisches Adels-Lexicon. Genealogische und Diplomatische Nachrichten, Zweiter Band, Gebrüder Reichenbach, Leipzig 1836, S. 481. Im Rittergut lebten im Jahr 1791 insgesamt sechs Hausleute oder Einlieger und ein Beamter; es wurden 16 Feuerstellen (=Haushalte) betrieben. Im Dorf siedelten mittlerweile 17 Bauern, drei Kossäten, zehn Büdner sowie ein Hausmann oder Einlieger. Es gab einen Müller, eine Schmiede und 33 Feuerstellen.

In dieser Zeit lebte in Wahlsdorf eine Familie Wernitz. Aus dieser stammte der 1791 im Ort geborene August Wernitz, er wurde später Gutsbesitzer im ostpreußischen Kreis Osterode, seine Enkel wurde geadelt, auch der spätere Generalleutnant Theodor von Wernitz.Gothaisches Genealogische Taschenbuch der Briefadeligen Häuser 1915. Neunter Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1914, S. 1012–1013.

19. Jahrhundert