mini|Gerichtsgebäude Das Amtsgericht Kaysersberg war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Kaysersberg in den Jahren 1879 bis 1918.
Geschichte Kaysersberg im Elsass war Sitz eines französischen Friedensgerichts. Nach der Abtretung Elsass-Lothringens im Frieden von Frankfurt an das Deutsche Reich 1871 wurde die Gerichtsstruktur mit dem Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871 und der Ausführungsbestimmung hierzu vom gleichen Tag neu geregelt.Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 165 ff., onlineVerordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 169 ff. Dabei wurden die Friedensgerichte beibehalten.
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 die Friedensgerichte im Reichsland Elsass-Lothringen aufgehoben und Amtsgerichte gebildet.Gesetz für Elsaß-Lothringen, betreffend die Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 4. November 1878; in: Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen 1878, Nr. 13, S. 65 f., Digitalisat Das Amtsgericht Kaysersberg war dem Landgericht Colmar nachgeordnet.
Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 416 online
Der Gerichtsbezirk umfasste 1895 den Kanton Kaysersberg mit 113 Quadratkilometern und 16.136 Einwohnern und 13 Gemeinden.Handbuch für Elsaß-Lothringen, 1895, S. 112, Digitalisat
Mit der Verordnung des Statthalters, betreffend die auswärtigen Gerichtstage der Amtsgerichte vom 4. Dezember 1903 wurde festgelegt, dass das Amtsgericht Kaysersberg abwechselnd Gerichtstage in Reichenweier und Beblenheim für die Gemeinden Beblenheim, Bennweier, Mittelweier, Ostheim, Reichenweier und Zellenberg abhalten sollte.Verordnung des Statthalters, betreffend die auswärtigen Gerichtstage der Amtsgerichte vom 4. Dezember 1903; in: A. Harseim, Adolf Keller, Albert Leoni, Friedrich Althoff, Möller, O. Grünewald, Richard Förtsch: Gesetze aus der Zeit von 1901 bis 1903, 2019, ISBN 978-3-11-144404-8, S. 635, Digitalisat
Mit der Verordnung über den Sitz und die Bezirke der Amtsgerichte vom 3. April 1909 gingen die Gemeinden Ostheim und Zellenberg aus dem Sprengel des Amtsgerichts Kaysersberg in den Sprengel des Amtsgerichts Rappoltsweiler über.Verordnung über den Sitz und die Bezirke der Amtsgerichte vom 3. April 1909; in: Gesetzblatt für Elsass-Lothringen 1909, S. 54 f., Digitalisat
Nach der Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Kaysersberg als „Tribunal cantonal Kaysersberg“ weitergeführt.Charles Hiegel, L'organisation judiciaire en Moselle 1871–1940 online Im Zweiten Weltkrieg wurde 1940 von der deutschen Besatzungsmacht die vorgefundene Gerichtsstruktur unter Verwendung deutscher Ortsnamen und Behördenbezeichnungen, hier also wieder als Amtsgericht Kaysersberg, fortgeführt.
Gerichtsgebäude Das Gerichtsgebäude wurde im Jahre 1883 errichtet. Architekt war Charles Winkler. Seine heutige Adresse ist 1 rue du Général-de-Gaulle. Es steht unter Denkmalschutz.Eintrag in der Denkmaldatenbank
Siehe auch Liste der Gerichte im Reichsland Elsaß-Lothringen Liste der Gerichte im Elsass 1940–1944
Einzelnachweise
Kaysersberg Kategorie:Kaysersberg Vignoble Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1918