Otto Karl Robert Axel Römer (* 9. Januar 1925 in Blankenburg (Harz); † 18. März 1993 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer für Kriminalistik.
Leben und Wirken
Im Jahre 1931 wurde der junge Axel Römer in die Städtische Bürgerschule für „Knaben“ eingeschult und besuchte anschließend das Gymnasium am Thie in Blankenburg. Es bekam in der NS-Zeit, um 1937/38, den Namen „Deutsche Oberschule für Jungen“. Römer wurde dort weiterhin u. a. in Latein unterrichtet, das ihm für seinen späteren Studienwunsch Jura nützlich wurde. Er konnte relativ früh sein Abitur ablegen wie auch der Blankenburger Oberschüler Günther Meinhardt (* 1925 bis † 1999) aus demselben Geburts-Jahrgang und -Monat. Dieser Oberschüler gehörte ebenso wie Römer zur Frontgeneration des Zweiten Weltkrieges.
Student in Halle (Saale) Als zur Wehrmacht eingezogene Blankenburger Abiturienten nach Kriegsende in ihre Heimatstadt am Harz zurückkehrten, lag ihr Geburtsort in der Sowjetischen Besatzungszone.Helmut Freiwald: Gedenkworte auf Günther Meinhardt. In: Preußenland. Mitteilungen der Historischen Kommission für Ost- und westpreußische Landesforschung und aus den Archiven der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Jahrgang 40/2002 Nr. 1, S. 9–12, hier S. 9 f.
Nach Wiedereröffnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) in Halle (Saale) im Jahre 1946 in der damaligen Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt in der SBZ bewarben sich dort Abiturienten und junge Menschen mit einer abgelegten Sonderreifeprüfung, um einen Hochschulstudienplatz. Römer entschied sich für das Studium der Rechtswissenschaft. Als Berufswunsch gab er in den Bewerbungsunterlagen an, einmal Richter werden zu wollen. Er wurde am 15. Oktober 1946 immatrikuliert.Sybille Gerstengarbe/Horst Hennig: Opposition, Widerstand und Verfolgung, Leipzig 2009, ISBN 978-3-86583-262-7, S. 662 f. und i. V. m. S. 79 Fünf Monate zuvor war er nach der Vereinigung von KPD und SPD in die SED mit Wirkung vom 1. Mai 1946 eingetreten. Zu seinen Kommilitonen zählten u. a. die Jura-Studenten Friedrich Elchlepp (1924–2002)Heinemann, Manfred (Hrsg.)/Charitonov, Aleksandr (Mitwirkender): Hochschuloffiziere und Wiederaufbau des Hochschulwesens in Deutschland 1945–1949. Berlin 2000, ISBN 978-3-05-002851-4, S. 243 u. S. 245 und Hans Richter (1926–2017) sowie Willi Linden (1922–2006).
Politisch Verfolgter Ähnlich wie sein Kommilitone Richter wurde Römer in seiner Studienzeit an der Universität Halle zeitweilig verhaftet, jedoch nach kurzer Zeit wieder entlassen. Der vorläufige Freiheitsentzug durch ein sowjetisches Militärtribunal (SMT) der SMA erfolgte am 4. Mai 1948 und der Akademische Senat der Universität Halle befasste sich mit diesem Vorgang in einer Sitzung am 10. Mai desselben Jahres, wie im Universitätsarchiv aktenkundig gemacht wurde. Der Jura-Student gehörte zu den politisch Verfolgten, denen die Universität Halle ein Gedenken widmete.Nachweis Kurzbiographie: Römer, Otto Karl Robert Axel (noch ohne Foto); Abruf 24. Dezember 2022 Römer konnte nach der Haft sein Studium fortsetzen und es mit dem ersten juristischen Staatsexamen Anfang der 1950er Jahre abschließen. Das Jura-Studium wäre ohne diese Haftzeit mit Ablauf der Regelstudienzeit von sechs Semestern im Jahre 1949 beendet gewesen.
Der angehende Referendar versäumte es jedoch, sich nach dem Staatsexamen exmatrikulieren zu lassen und wurde im Studentenverzeichnis der Universität Halle 1952 rückwirkend ab 4. März 1952 gestrichen. Anfang der 1950er Jahre begann Römer im Institut für Strafrecht der Martin-Luther-Universität seine wissenschaftliche Karriere als Assistent.
Stellungnahme zum 17. Juni 1953 Römer gehörte wie die Assistenten Büchner-Uhder, Hieblinger und Lieberwirth aus dem Kreis der Angestellten/Assistenten zu den Unterzeichnern einer Erklärung der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 18. Juni 1953, in welcher der Arbeiteraufstand vom Vortage und die damit zusammenhängenden Ereignisse in Halle (Saale) dahingehend interpretiert wurden, dass sich Bürger der DDR „von faschistischen Provokateuren zu Angriffen auf die Errungenschaften und Aufbauerfolge … missbrauchen ließen.“Rupieper, Hermann-Josef (Hrsg.): "... und das Wichtigste ist doch die Einheit". Der 17. Juni 1953 in den Bezirken Halle und Magdeburg. Münster/Hamburg/London 2003, ISBN 3-8258-6775-7, S. 274 f. (Dokument 6) Gegenüber den Initiatoren der Ergebenheitsadresse fühlten sich alle Hochschullehrer der halleschen Juristenfakultät verpflichtet wie z. B. Gertrud Schubart-Fikentscher, ordentliche Professorin für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte und John Lekschas, zu jener Zeit kommissarischer Direktor des Instituts für Strafrecht. Alle lobten die vorangegangenen Maßnahmen der DDR-Regierung „zur Verbesserung der Lage der Werktätigen und zur beschleunigten Wiedervereinigung Deutschlands“ und erklärten, dass sie „Ruhe bewahrt“ hätten und „für noch bessere Arbeitsergebnisse ... kämpfen!“
Promotion und Hochschullehrer in Halle (Saale) Er promovierte 1957 mit dem Thema „Die vorsätzlichen Tötungsverbrechen im Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik“.Halle, Juristische Fakultät, Dissertation vom 15. Juli 1957, Die Gutachter waren der Hallenser Strafrechtsprofessor John Lekschas und der damalige Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Kurt Schumann.
Auf über 500 Schreibmaschinenseiten handelte er den Mord unter Heranziehung von Autoren aus Vergangenheit und Gegenwart ab. Er hielt sich an die in der DDR bei juristischen Promotionsschriften praktizierte Übung sozialistische und kommunistische Politiker erwartungsgemäß zu zitieren. Dabei griff er noch auf Stalin und dessen Juristen Wyschinski (1883–1954) zurück, wie aus dem Literaturverzeichnis und den Fußnoten zur Doktorarbeit hervorgeht. Offensichtlich war ihm die Entstalinisierung bei der Anfertigung und Abgabe der Promotionsschrift noch nicht bekannt geworden. Seine vertieften Lateinkenntnisse nutzte er besonders bei der Auswertung eines Standard-Werkes des Hallenser Juristen Christian Thomasius (1655–1728)Thomasius, Ch.: Institutionum juris prudentiae divinae libri tres, Halle/Magdeburg 1730, Verlag Chr. Salfeld; Books Google. Außer diesen Juristen nutzte Römer Veröffentlichungen von Emil Brunnenmeister (1854–1896)Das Tötungsverbrechen im altrömischen Recht. Leipzig 1887, kostenlos abrufbar bei Google Play, Franz von Liszt (1851–1919)Lehrbuch des deutschen Strafrechts, Leipzig 1921, , Ulrich Stock (1896–1974)Zur Abgrenzung von Mord und Totschlag. In: Süddeutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 1947, Sp. 529 ff., Wilhelm Püschel (1879–1951)Der Niedergang des Rechts im Dritten Reich. Reutlingen 1947, , Georg-August Zinn (1901–1976)Zinn, G.-A.: Der politische Mord. In: Süddeutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 1948, Sp. 141 ff., Ernst Seelig (1895–1955)Die Typen der Kriminellen. Berlin/München 1949, , Emil Niethammer (1869–1956)Lehrbuch des Besonderen Teils des Strafrechts, Tübingen 1950, , Gustav Radbruch (1878–1949)Geschichte des Verbrechens. Stuttgart 1951, , Otto Schwarz (1867–1960)Strafgesetzbuch (Kommentar), München/Berlin 1955, , Hans HindererZum Problem der Unzurechnungsfähigkeit. In: Neue Justiz, 1955, S. 446 und Hans Nathan (1900–1971)Zur Rechtsprechung des Obersten Gerichts. In: Neue Justiz, 1956, S. 647. Bei den Motiven für Tötungsdelikte ging Römer besonders auf den Beweggrund des Serienmörders Fritz Haarmann (1879–1925) ein.Dissertation: Die vorsätzlichen Tötungsverbrechen im Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik. Halle 1957, S. 291
Im Zusammenhang mit seiner Doktorarbeit befasste sich Römer mit der Kriminalpsychologie. Als Quelle dafür nutzte er insbesondere kriminologische Schriften des Juristen Erich Wulffen (1862–1936), z. B. das Handbuch Psychologie des Täters.Kriminalpsychologie. Psychologie des Täters. Ein Handbuch für Juristen, Justiz-, Verwaltungs- und Polizeibeamte, Ärzte, Pädagogen und Gebildete aller Stände. Berlin 1926,
Nach Verteidigung seiner umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit, die zur Erlangung der Doktorwürde führte, arbeitete Römer ein Manuskript für seine beabsichtigte Vorlesung „Zur Psychologie von Aussage und Vernehmung“ aus. Sie trug als offiziellen Sichtvermerk den 20. Juli 1959 und wurde mit einer Anmerkung sowie dem Signum der Universität Halle versehen.Frank-Rainer Schurich/Ingo Wirth (Hrsg.): Die Kriminalistik an den Universitäten der DDR. Berlin 2015, ISBN 978-3-89574-880-6, S. 180, Fn. 56
Der zum Oberassistenten ernannte RömerRolf Lieberwirth: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945. Fakten und Erinnerungen. 2. ergänzte Auflage, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2010, ISBN 978-3-86977-014-7, S. 77 blieb bis August 1959 am Institut für Strafrecht. Vom Folgemonat an bis zum September 1960 arbeitete er als Staatsanwalt am Kreisgericht in der Lutherstadt Wittenberg. Ab Oktober 1960 wurde er mit der Wahrnehmung einer Dozentur betrautRolf Lieberwirth: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945. Fakten und Erinnerungen. 2. ergänzte Auflage, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2010, ISBN 978-3-86977-014-7, S. 78 Fn. 191 [Personalakte fehlt im Universitätsarchiv Halle (Saale)] und wirkte dann bis zum Januar 1962 als beauftragter Dozent für Strafrecht und Gerichtspsychologie sowie kommissarischer Direktor des Instituts für Strafrecht der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.Eberhard Poppe: Bericht über die politisch-ideologische Situation der Juristischen Fakultät an die Universitätsparteileitung für den Zeitraum vom 11. August 1961 bis zum 9. Oktober 1961. Abgedruckt in: Rupieper, Hermann-J. (Hrsg.): >>Es gibt keinen Ausweg für Brandt zum Krieg<< August 1961 an der Martin-Luther-Universität. Halle (Saale), ISBN 3-89812-149-6, S. 86–90, hier: S. 87 i. V. m. Anmerkung 96
Wechsel nach Berlin Ab Februar 1962 wechselte Römer als Hochschullehrer an die Humboldt-Universität zu Berlin und wirkte in der Juristischen Fakultät auf seinem speziellen Fachgebiet zunächst als beauftragter Dozent fünf Jahre lang. Am 12. Mai 1962 wurde er zum Stellvertreter des Direktors des Instituts für Strafrecht ernannt.Frank-Rainer Schurich/Ingo Wirth (Hrsg.): Die Kriminalistik an den Universitäten der DDR. Berlin 2015, ISBN 978-3-89574-880-6, S. 58, Fn. 198 In dienstlichen Angelegenheiten zeigte er eine konsequente Haltung, insbesondere wenn er von anderen juristischen Hochschullehrern unterbreitete Vorschläge zur Kriminalistik „indiskutabel fand“ und feststellte, dass diese auf „ungenügender Sachkenntnis der tatsächlichen Lage“ beruhten. Beispielsweise zeigte er solch eine „scharfe Reaktion“ gegenüber einem gleichfalls von Halle (Saale) nach Berlin gewechselten Rechtswissenschaftler, Gerhard Dornberger, in einem Brief von 1965 an den Dekan der Juristischen Fakultät, Bernhard Graefrath (1928–2006) zur Begründung des erforderlichen höheren Personalbedarfs.Frank-Rainer Schurich/Ingo Wirth (Hrsg.): Die Kriminalistik an den Universitäten der DDR. Berlin 2015, ISBN 978-3-89574-880-6, S. 66 und Fn. 254 [Brief von Dr. Römer an Prof. Dr. Graefrath vom 1. Juni 1965] Mit dem Ziel, die Aufgaben des Instituts für Strafrecht zu erweitern, schrieb er zusammen mit einem Kollegen einen Brief an Erich Buchholz (1927–2020), der seinerzeit Prodekan der Juristischen Fakultät an der Humboldt-Universität war.Frank-Rainer Schurich/Ingo Wirth (Hrsg.): Die Kriminalistik an den Universitäten der DDR. Berlin 2015, ISBN 978-3-89574-880-6, S. 70 Fn. 257 [Brief vom 12. Oktober 1965]