Die beiden Referenden über den Unionsvertrag und die Verfassung Islands fanden zusammen vom 20. bis 23. Mai 1944 statt. Ausgelöst wurden die beiden auf getrennten Stimmzetteln abgehaltenen Plebiszite durch entsprechende Beschlüsse des Alþingi, des isländischen Parlaments.
Bei den beiden Abstimmungen nahm ein extrem großer Anteil der Stimmberechtigten, nämlich 98,4 %, teil. Auch die Zustimmung zu beiden Vorlagen fiel mit 99,5 % für die Kündigung des Unionsvertrags und 98,5 % für die Annahme der Verfassung für eine tatsächlich freie und demokratische Abstimmung außergewöhnlich hoch aus.
In der Folge kündigte Island den Unionsvertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt noch von Deutschland besetztem Königreich Dänemark auf und rief zum 17. Juni 1944 die Republik Island aus.
Hintergrund Der Unionsvertrag mit dem Königreich Dänemark Im Dezember 1918 war der dänisch-isländische Unionsvertrag in Kraft getreten. Mit diesem wurde aus dem zuvor zum Königreich Dänemark gehörenden, mit begrenzter Autonomie ausgestattetem Island der souveräne Staat Königreich Island. Die Trennung vom Königreich Dänemark war jedoch nicht vollumfänglich. So war der dänische König zugleich in Personalunion auch König von Island. Das Königreich Dänemark vertrat Island zudem außenpolitisch und übernahm auf Bitten Islands Aufgaben in der Landesverteidigung und dem Küstenschutz. Der Unionsvertrag war in Island in einem Referendum am 18. Oktober 1918 bestätigt worden.
Der Unionsvertrag sah vor, dass er nach 25 Jahren vom dänischen Reichstag und dem isländischen Alþingi neu verhandelt werden konnte. Sollte Island ganz austreten wollen, würde es dies frühestens ab 1940, unter Einhaltung einer dreijährigen Kündigungsfrist, ankündigen können. Zur Annahme des Austritts aus dem Unionsvertrag war für Island zwingend die Abhaltung eines weiteren Referendums, mit einer Beteiligung von mindestens 75 % der Stimmberechtigten und einer Unterstützung für die Kündigung von mindestens 75 % vorgeschrieben.
Bereits 1928 erklärten die Sprecher aller im Alþingi vertretenen Parteien die Absicht, aus der Union auszutreten. Als 1937 der Zeitpunkt für eine Überprüfung des Vertrags im Jahr 1940 näher rückte, entschied das isländische Parlament einstimmig, dass die Regierung die Beendigung der Union vorbereiten solle.Sólrun B. Jensdóttir Hardarson: The 'Republic of Iceland'
Die Besetzung Islands Noch bevor der Zweite Weltkrieg im September 1939 ausbrach, wurde das strategische Interesse Deutschlands an Island deutlich. Die deutsche Lufthansa versuchte sich Landerechte in Island zu sichern, die Reichsregierung bot Unterstützung beim Küstenschutz an und aus Deutschland reiste eine stetig steigende Zahl von Personen zu vorgeblichen wissenschaftlichen, unternehmerischen oder touristischen Zwecken auf die Insel. Im Vereinigten Königreich führte dies zu erheblicher Besorgnis.
Nach Ausbruch des Krieges versuchte die britische Regierung vergeblich ein Abkommen mit der isländischen Regierung zum Boykott des Handels mit Deutschland zu schließen. Die isländische Regierung beharrte jedoch auf ihre absoluten Neutralität und weigerte sich kategorisch.
Bereits am 10. April 1940, nur einen Tag nach der Besetzung Dänemarks durch das nationalsozialistische Deutschland, reagierte die isländische Regierung in dem Versuch, ihre Neutralität und Unabhängigkeit zu bewahren. Aus Furcht, die Besatzungsmacht Deutschland könne von Island eine Unterordnung einfordern, erließ sie zwei vom Althing bestätigte Dekrete: Für die Zeit der Regierungsunfähigkeit des dänischen Königs wurden alle königlichen Befugnisse auf die Regierung Islands übertragen. Weiterhin kündigte Island an, seine Außenpolitik ab sofort vollständig in eigene Verantwortung zu übernehmen. Zugleich betonte Island erneut seine absolute Neutralität.Sólrun B. Jensdóttir Hardarson: The 'Republic of Iceland'
Als jedoch nur wenig später die Wehrmacht auch in Norwegen einmarschierte und eine deutsche Kontrolle der Nordsee drohte, sah sich das Vereinigte Königreich gezwungen zu handeln und besetzte wiederum Island. Im gegenseitigen Einvernehmen übernahmen im Juli 1941 US-amerikanische Truppen die Besatzung Islands.
In Island selbst wurde die Besetzung sehr ambivalent aufgenommen. Einerseits wurde die Verletzung die isländischen Souveränität scharf kritisiert. Zugleich brachte der Zustrom von etwa 30.000 alliierten Soldaten der Insel einen beispiellosen Wirtschaftsaufschwung und Modernisierung der Infrastruktur.
Der Weg zu den Referenden Die Zeit der britischen Besatzung Gemäß dem Unionsvertrag hatte Island ab Jahresende 1940 das Recht, die Kündigung des Vertrags mit einer Vorlaufzeit von drei Jahren anzukündigen. Jedoch war es angesichts der deutschen Besatzung Dänemarks unmöglich, die Auflösung des Vertrags in regulärer Weise mit Dänemark zu verhandeln. Die isländischen Parteien, die zwar alle das Ziel der Auflösung des Unionsvertrags verfolgten, waren sich nun uneinig wie vorzugehen sei. Während einige eine sofortige Auflösung wollten, äußerten andere die Befürchtung, dass die Auflösung des Vertrags unter den Bedingungen einer Besatzung später von Dänemark angefochten werden könnte. Auch sei zu befürchten, dass Deutschland versuchen werde, in den Abstimmungsprozess propagandistisch einzugreifen und somit das geforderte Quorum verfehlt werden könnte.
Auch das Vereinigte Königreich sah sich in einer schwierigen Lage. Einerseits wollte man sich nicht in die eigenen Angelegenheiten Islands einmischen. Andererseits würde sich Großbritannien bei einer nicht vertragsgemäßen Auflösung der Union dem Vorwurf ausgesetzt sehen, die isländische Regierung hierzu gezwungen zu haben.
Es folgten Beratungen zwischen den isländischen Parteien, die schließlich am 17. Mai 1941 zu drei weiteren Beschlüssen des Althing führten. Im ersten Beschluss stellte das Parlament fest, dass eine vertragsgemäße Verhandlung der Auflösung der Union mit Dänemark angesichts der deutschen Besatzung nicht möglich sei. Daher sehe man sich berechtigt, einseitig die Kündigung, jedoch unter Wahrung der dreijährigen Wartefrist, auszusprechen. Der zweite Beschluss stellte klar, dass sich Island unmittelbar nach Auflösung der Union zur Republik erklären würde. Im dritten Beschluss wurde festgelegt, dass die Vollmachten des dänischen Königs, angesichts dessen Unmöglichkeit diese auszuüben, treuhänderisch einem vom Althing zu wählenden Reichsverweser übertragen würde. Das dänische Königshaus erklärte sich mit den Schritten im Grundsatz einverstanden, betonte jedoch, dass es Verhandlungen vor der tatsächlichen Aufhebung der Union wünsche.Sólrun B. Jensdóttir Hardarson: The 'Republic of Iceland', S. 40–42.
Die Zeit der US-amerikanischen Besatzung Die Situation änderte sich erneut im Frühjahr 1942. Der Zuschnitt der isländischen Wahlkreise entsprach aufgrund der raschen Industrialisierung und Verstädterung nicht mehr den realen Verhältnissen im Land. Die konservativen Parteien, die sich vor allem auf eine ländliche Wählerschaft stützten, waren im Althing überrepräsentiert. Daher drängten die Sozialdemokratische Partei und die Unabhängigkeitspartei auf einen Neuzuschnitt, wodurch sie bei der Wahl im Juli 1942 erheblich mehr Mandate errangen. Beide Parteien sprachen sich für eine möglichst baldige vollständige Unabhängigkeit Islands aus und begannen einen Gesetzentwurf für die Ausrufung der Republik vorzubereiten.
In dieser Situation waren es jedoch die USA, die im Frühjahr 1942 die Besetzung Islands von den Briten übernommen hatten, die auf die Einhaltung der dreijährigen Wartefrist drängten. Den Hintergrund bildete der Umgang mit dem dänischen Botschafter Kauffmann in Washington. Dieser hatte bereits 1940 als Reaktion auf die Besetzung seines Landes erklärt, dass er sich nicht mehr an die Weisungen der dänischen Regierung gebunden sehe. Die USA hatten diesen Schritt anerkannt und betrachtete Kauffmann als den legitimen Vertreter der internationalen dänischen Interessen an. Mit ihm hatten sie im April 1941 ein Abkommen zur Errichtung US-amerikanischer Militärbasen auf Grönland getroffen. Eine sofortige Anerkennung der Lösung des Unionsvertrags durch Island, hätte möglicherweise diese Abkommen gefährdet.Sólrun B. Jensdóttir Hardarson: The 'Republic of Iceland', S. 49.
Die Enttäuschung über die Ablehnung der USA war bei der isländischen Regierung groß. Zugleich war es allen Parteien im Land sehr wichtig, dass eine vollkommene Unabhängigkeit von Dänemark international auf breitest mögliche Anerkennung traf. Wenn die USA diese jedoch verweigern würde, könnte dies das gesamte Vorhaben gefährden. So verabschiedete der Althing am 8. September 1942 ein Gesetz, dass die Anerkennung einer republikanischen Verfassung in einem Referendum mit einfacher Mehrheit vorsah. In vertraulichen Gesprächen hatte die USA zugesichert, dass sie einzig und allein bemüht war, ihr Verhältnis zu den exil-dänischen Kräften nicht zu gefährden. Sie sich aber in keiner Weise gegen eine Auflösung des Unionsvertrags stellen würde, wenn diese nach 1943 erfolgte. Letztlich erklärten sich alle isländischen Parteien mit dieser Bedingung einverstanden.
Tatsächlich fiel der einstimmige Beschluss des Althing zur Auflösung der Union sowie der neuen republikanischen Verfassung erst im Februar 1944. Die sozialdemokratische Partei setzte durch, dass die beiden Referenden erst nach dem 20. Mai 1944 stattfinden würden, und damit exakt drei Jahre nachdem die dänische Regierung von den isländischen Beschlüssen zur Auflösung der Union unterrichtet worden war. Die anderen Parteien folgten diesem Vorschlag und entsprechend wurden die beiden referenden auf die Zeit vom 20.–22. Mai 1944 festgesetzt.Sólrun B. Jensdóttir Hardarson: The 'Republic of Iceland', S. 54.
Ergebnis Bei den beiden Referenden am 23. Mai 1944 waren über 74.000 Personen stimmberechtigt. In Island galt zu diesem Zeitpunkt bereits das allgemeine Wahlrecht ab 21 Jahre für beide Geschlechter. Die Stimmbeteiligung wurde für beide Abstimmungen gemeinsam erhoben, es beteiligten sich 73.058 (= 98,4 %) der Stimmberechtigten.
Die Abstimmenden erhielten zwei getrennte Stimmzettel, eine über die Auflösung des Unionsvertrags und eine über die Annahme der republikanischen Verfassung. Der genaue Wortlaut der Abstimmungsfragen ist nicht überliefert, er lautete aber wahrscheinlich für Abstimmung zum Unionsvertrag:
Zur Abstimmung über die republikanische Verfassung war es wohl:
Bei der Abstimmung über den Unionsvertrag sprachen sich 71.122 (= 99,5 %) für dessen Aufhebung aus, während nur 377 Personen (= 0,5 %) dagegen stimmten. Der Anteil ungültiger Stimmen war mit 2,1 % unauffällig. Das für dieses Referendum geforderte doppelte Quorum einer Zustimmung von 75 % der Abstimmenden, bei einer Beteiligung von 75 % der Stimmberechtigten, wurde damit sehr deutlich überschritten.
Bei der Abstimmung über die republikanische Verfassung sprachen sich 69.435 (= 98,5 %) für die Annahme aus, während nur 1.051 Personen (= 1,5 %) dagegen stimmten. Der Anteil ungültiger Stimmen war mit 3,5 % etwas erhöht. Dieses Referendum unterlag keinem Quorum, die einfache Mehrheit der gültig Abstimmenden entschied.
Endergebnis der Referenden über den Unionsvertrag mit dem Königreich Dänemark und die Verfassung am 23. Mai 1944Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Island, 23. Mai 1944 : Aufhebung des Unionsvertrags mit Dänemark / Island, 23. Mai 1944 : Verfassung. Vorlage Stimmberechtigte(a) abgegebeneStimmen (b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) Aufhebung Unionsvertrag 74.272 73.058 98,36 % 71.499 97,87 % 1.550 2,12 % 71.122 99,47 % 377 0,53 % Annahme der republikanischen Verfassung 70.486 96,48 % 2.572 3,52 % 69.435 98,51 % 1.051 1,49 %
Folgen