mini|hochkant=1.3|Claude Monet: Boulevard des Capucines, 1873

Fußverkehr beschreibt die Ortsveränderung durch das Zurücklegen von Wegen zu Fuß. Ein Fußgänger, auch Fußgeher, ist ein Mensch, der zu Fuß geht.

Zu den Begriffen mini|Warnschild in Wien

Fußgeher ist ein allgemeiner Ausdruck, wie er auch auf Spaziergeher und Wanderer angewendet werden kann. Auch Rollstuhlfahrer bezeichnen Nicht-Rollstuhlfahrer als Fußgeher. Unter Fußgänger wird im juristischen Sinne ein Verkehrsteilnehmer verstanden, der keinerlei technisches Verkehrsmittel benutzt. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen einem gehenden und einem laufenden Fußgänger gemacht. Es ist einem Fußgänger auch erlaubt, Lasten mit einem Handwagen oder Stoßkarren zu transportieren. Wer ein Fahrrad schiebt, ist ebenfalls Fußgänger. Seit dem 1. April 2013 wird in der deutschen StVO im Sinne einer geschlechtsneutralen Sprache von zu Fuß Gehenden gesprochen. Der Begriff Passant bezeichnet einen Fußgänger in einer spezifischen Rolle. Im Sport wird zwischen den Geh- und Laufsport­arten unterschieden.

Fußverkehr ist allgemein der Teil des Transportwesens und der Reise­tätigkeit, der ohne Verkehrsmittel stattfindet. Im rechtlichen Sinne ist er das Zurücklegen von Wegen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Zum Fußverkehr zählt heute jede Bewegung aus eigener Kraft ohne technische Hilfsmittel, die rechtlich als Fahrzeug gelten oder mit Fahrzeugen, die ausdrücklich nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Aus dem Lateinischen stammt der Ausdruck per pedes, welcher zumindest im deutschsprachigen Raum noch weit verbreitet ist und „zu Fuß“ bedeutet.

Kultur- und Verkehrsgeschichte des Gehens

mini|Eilige Passanten in der Stadt

Das Fußgehen ist eine natürliche Fortbewegungsart des Menschen. In Form des aufrechten Ganges hat es sich im Laufe der Evolution zu einem charakteristischen Erscheinungsbild des Menschen entwickelt.Gunnar Lammert-Türk: Wer geht, sieht mehr In: Deutschlandfunk Kultur, 28. Juli 2021, abgerufen am 1. August 2021. Bis weit ins 20. Jahrhundert war die Alltagsmobilität der meisten Menschen vom Zufußgehen geprägt, zumindest für die Schweiz ist dies in der wissenschaftlichen Literatur belegt.

Militärisches Fußvolk Mit den aufkommenden Großreichen, als zum ersten Mal größere Heere aufgestellt wurden, mussten Armeen zu Fuß gehen, da es logistisch nicht möglich gewesen wäre, jeden Soldaten mit einem Pferd auszustatten. Fußheere, später Infanterie genannt, konnten mit voller Montur bis zu 30 km am Tag zurücklegen.

Gehkultur und Gehen als Freizeitbeschäftigung mini|Großzügige Bürgersteige, Avenue de l’Opéra, Paris, um 1905

In der bürgerlich-industriellen Gesellschaft entwickelten sich das Spazieren und das Flanieren als Freizeitbeschäftigungen. Wie schon seit Jahrzehnten in den USA, verschwand nach dem Zweiten Weltkrieg auch in Europa der Fußgänger außerhalb der Stadtzentren zunehmend aus dem Verkehrsleben. Diese Beobachtung veranlasste W. Wehap in den „Grazer Beiträgen zur europäischen Ethnologie“ zur Feststellung, dass das Gehen nicht mehr „die selbstverständliche Art der Fortbewegung für die Massen“ werden würde, dennoch aber eine Renaissance unter anderen Vorzeichen erlebe, wobei er die Fußgänger zu einem selbstbewussten Auftreten ermutigt.W. Wehap: Gehkultur – Mobilität und Fortschritt aus fußläufiger Sicht seit der Industrialisierung. Frankfurt 1997

S. A. Warwitz sieht eine zunehmende Rückgewinnung des Fußverkehrs auf sportlichem Gebiet, die von einem wachsenden Gesundheitsbewusstsein und von spielerischen Interessen motiviert ist:Siegbert A. Warwitz: Verkehrserziehung vom Kinde aus. Baltmannsweiler 6. Auflage 2009. S. 51–56 Die öffentlichen Wege werden in steigendem Maße von allen Altersgruppen zum Joggen, Woggen, Nordic Walken, Wandern, Marschieren, Skaten oder Rollern genutzt. Die „Gehkultur“ befindet sich damit nach Warwitz nicht in einer Untergangsphase, sondern in einem Wandlungsprozess, bei dem neue Betätigungsformen entdeckt werden. Diese Entwicklung zu einer neuen „Fußläufigkeit“ wird von Schulbeginn an gefördert, denn zur Wiederentdeckung der Gehkultur schon durch die Kinder gehören neben dem physischen Element auch das gemeinsame Erleben und die Kommunikation mit den Gleichaltrigen im „Schritttempo“ auf dem Schulweg und bei kindgemäß organisierten Klassenwanderungen.Siegbert A. Warwitz: Verkehrserziehung vom Kinde aus. Baltmannsweiler 6. Auflage 2009. S. 190–221

siehe auch: New Pedestrianism Flâneur d’Or

Fußgänger im öffentlichen Verkehrsraum Die Nutzung des Verkehrsraums spiegelte immer auch das Verhältnis von oberen und unteren Gesellschaftsschichten wider, denn in den Kutschen saß die Herrschaft. Aufklärung und Französische Revolution brachten auch eine Emanzipation des Fußgängers und eine Blütezeit der Fußreisen und des Flanierens. Im Paris von 1789 entstand die Idee einer Republik der Fußgänger. Der Bürgersteig war Teil des Rufes nach Bürgerrechten und einer Emanzipation des Bürgertums (deswegen heißt er auch Bürgersteig).

Die Blütezeit der Gehwege kam mit der finanziellen Machtübernahme des Bürgertums. Gerade der gründerzeitliche Städtebau war gekennzeichnet durch breite Gehwege. „Immerhin sollten in Großstädten im Interesse größerer Bequemlichkeit des Publikums und zur Erschwerung der Tätigkeit der Taschendiebe Bürgersteige unter 4 m Breite nicht mehr angelegt werden“, schrieb Brix 1909. Der Gehweg war wichtiger Bestandteil der Straßenraumgestaltung, dabei war die Maßstäblichkeit von Straße und Bebauung Voraussetzung und Maß des Städtebaus. Boulevards und Promenaden waren Ausdruck des gewonnenen Selbstvertrauens. Nach Stübben sollte, wenn möglich, der Fahrweg auf die Hälfte der Straßenbreite eingeschränkt werden, und die Bürgersteige sollten somit jeweils ein Viertel der Straßenbreite ausmachen.

Fußverkehr im städtischen Raum mini|Gehweg mit Querungshilfe in Pompeji

Straßen wurden von jeher von verschiedenen Verkehrsarten genutzt und von vielfältigen Nutzungen geprägt. Neben Transport fanden Handel, Handwerk, Freizeitbeschäftigungen und Kommunikation auf der Straße statt, die Straße war eine Erweiterung des Wohn- und Arbeitsraums. Mangels anderer geeigneter Orte werden für Fußgänger geschaffene Flächen in Großstädten zum Aufenthalts- und Aktionsraum von Jugendsubkulturen.

Dort, wo es Konflikte mit dem Fuhrwerks- oder Reiterverkehr gab, wurden schon frühzeitig Gehwege eingerichtet. Bürgersteige, wie auch Fußgängerübergänge wurden im römischen Straßenbauwesen entwickelt. Letztere waren, in Form von Trittsteinen ausgeführt, wie alle Verkehrssysteme im ganzen Römischen Reich, auf eine Normspurbreite ausgelegt.

Je enger der Straßenraum war und je mehr Verkehr sich darin abspielte, umso größer waren die Konflikte. 1563 bat das Parlament in Frankreich den König vergeblich, er möge Fahrzeuge auf den Pariser Straßen verbieten. Goethe beschrieb in „Italienische Reise“ eine Kutschfahrt durch Neapel:

Fußgänger- und Kraftverkehr mini|Gemischter Verkehr, Avenue des Champs-Élysées, Paris, um 1905

Mit dem Aufkommen des Automobils als Massenfortbewegungsmittel wurden die Fußgänger seit Anfang des 20. Jahrhunderts in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt. Im Sinne einer autogerechten Stadt wurden sie durch Straßenverordnungen vielerorts auf die Fußgängerwege (Gehweg, Bürgersteig oder Gehsteig) verbannt.

In den 1970er-Jahren entstanden in vielen europäischen Innenstädten Fußgängerzonen. Zur Vereinfachung der Überquerung von vielbefahrenen Verkehrsstraßen wurden vielerorts Fußgängerbrücken und Fußgängerunterführungen eingerichtet.

Ab den 1980er-Jahren wurde die Fußgängersicherheit ein wichtiges Kriterium bei der Planung und Ausführung von Straßenbaumaßnahmen. Interessengruppen und Stadtplanern bemühen sich, Raum für den Fußgänger zurückzugewinnen. In Gebieten ohne ausreichenden öffentlichen Nahverkehr wird das Automobil als unerlässliches Verkehrsmittel angesehen und die Verkehrsplanung nimmt in ländlichen Gebieten kaum Rücksicht auf die Bedürfnisse von Fußgängern.

Die Benutzung der Fahrbahnen durch Fußgänger war früher selbstverständlich und wurde sogar ausdrücklich z. B. in der Wegeverordnung für Westpreußen von 1905 erwähnt:

mini|Straßenbreiten. Aus: Stübben, Josef; Der Städtebau. Leipzig 1924

Mit dem Aufkommen des Automobils setzte eine Verdrängung der Fußgänger von der Straße ein. Trotz geringer Geschwindigkeiten (erlaubt waren 1910 in Preußen 15 km/h) kam es zu Unfällen. In Berlin mit insgesamt weniger als 6000 Automobilen ereigneten sich von Oktober 1910 bis Ende September 1911 insgesamt 2851 Automobilunfälle, von denen 67 tödlich verliefen.

Bierbaum schrieb in seinem Reisebericht von 1902Otto Julius Bierbaum: Eine empfindsame Reise im Automobil. Von Berlin nach Sorrent und zurück an den Rhein. Berlin 1903:

Sowie Rudolf Diesel 1905zitiert nach: Wolfgang Sachs: Die Liebe zum Automobil. Ein Rückblick in die Geschichte unserer Wünsche. Reinbek 1984:

In den 1920er Jahren starben in den USA etwa 17.000 bis 18.000 Menschen jährlich durch Autounfälle. Dreiviertel von diesen waren Fußgänger. Die Hälfte der Fußgänger waren Kinder. Die Öffentlichkeit war entsetzt und die Opfer wurden mit aufwendigen Trauerfeiern geehrt. Infolge dieser Nutzungskonflikte wurden Anti-Auto-Vereine gegründet und Städte begannen, Verkehrshindernisse wie beispielsweise Schwellen in die Fahrbahn einzubauen. 1923 wollte man Cincinnati die Höchstgeschwindigkeit von Autos technisch begrenzen. Diese Entwicklungen lösten bei Autofahrern und -Herstellern Besorgnis aus und in einer Gegenbewegung wurde durch US-amerikanische Fahrervereine, Fahrzeugbauer und Automobilhandel der Verein „Motordom“ gegründet, mit dem Ziel, die Automobilisierung zu fördern und auf den Gesetzgeber entsprechend einzuwirken. Durch zahlreiche PR- und Lobbymaßnahmen bewirkte Motordom eine grundsätzliche Umdeutung der seit Jahrtausenden bestehenden Verhältnisse, wonach Straßen auf ihrer gesamten Breite für die Mobilitätsbedürfnisse Aller zur Verfügung standen.

Motordom erfand dabei den einprägsamen Kampfbegriff des „Jay-Walking“, dessen Bekämpfung sich der Verein auf die Fahne schrieb. Jay bedeutet „unerfahren“, wurde aber auch generell mit der einfachen Landbevölkerung in Verbindung gebracht. Nach der Lesart von Motordom waren zwar auch die Fahrer an Unfällen schuld, hauptsächlich und vor allem jedoch unerfahrene „Landeier“, die gedankenlos vor das Auto liefen. Auch ließen nur verantwortungslose Eltern ihre Kinder in die Nähe von Straßen. Dass die Straßen seit Jahrtausenden auch Fußgängern und spielenden Kindern zur Verfügung gestanden hatten, wurde geflissentlich ignoriert. Durch Lobbyarbeit sowie Flyer- und Plakatkampagnen setzte bald ein Umdenken bei den politisch Verantwortlichen ein. Viele Städte in den USA erließen nun Verordnungen gegen das „Jay-Walken“ und setzten hohe Strafen fest. Die USA nahmen als Land mit dem größten Motorisierungsgrad eine Vorreiterrolle in der Welt ein. Bald wurden ähnliche Regelungen in vielen anderen Ländern der Welt erlassen, in Deutschland 1934 mit der Reichs-Straßenverkehrsordnung.

Diese regelte erstmals für das gesamte Reichsgebiet den Straßenverkehr. „Ist eine Straße für einzelne Arten des Verkehrs erkennbar bestimmt (Fußweg, Radfahrweg, Reitweg), so ist dieser Verkehr auf den ihm zugewiesenen Straßenteil beschränkt, der übrige Verkehr hiervon ausgeschlossen.“ Innerhalb von wenigen Jahrzehnten hatte sich das Auto durchgesetzt, welches zu Anfang des 20. Jahrhunderts noch als Eindringling in die damals vielfältig genutzten Straßenräume der Städte wahrgenommen worden war. Fußgänger durften nur noch den ihnen zugewiesenen Teil der Straße benutzen.

Die Zielsetzung der Reichs-Straßenverkehrsordnung war in der Präambel beschrieben: „Die Förderung des Kraftfahrzeugs ist das vom Reichskanzler und Führer gewiesene Ziel, dem auch diese Verordnung dienen soll.“