mini|hochkant=1.8|Das Logo des Wachkörpers Bundespolizei Die Polizei in Österreich besteht aus den Sicherheitsbehörden (Bundesminister für Inneres, Landespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften) und den ihnen beigegebenen oder unterstellten Wachkörpern. Wichtigster und größter Wachkörper ist die Bundespolizei, die in ganz Österreich gewöhnliche Polizeiaufgaben erledigt. Sie verfügt über rund 1000 Polizeiinspektionen und etwa 32.000 Mitarbeiter und ist dem Bundesminister für Inneres unterstellt. Sie wurde am 1. Juli 2005 durch Zusammenlegung der vor allem in größeren Städten angesiedelten Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps (umgangssprachlich Polizei genannt) sowie der Bundesgendarmerie gebildet.

Definitionen

Polizeibegriff mini|Zwei Beamte auf Fußstreife Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter dem Begriff „Polizei“ in Österreich die Behörden und Organe der Sicherheitsverwaltung. In der Rechtslehre und den Gesetzen bedeutet Polizei aber etwas anderes, nämlich „die hoheitlichen Verwaltungstätigkeiten, die unter Androhung oder Anwendung von Zwang auf die Vorbeugung oder Abwendung von Gefahren oder Störungen abzielen“. Diese Bestimmungen des Begriffs Polizei bezeichnen also keine Behörden oder Organe, sondern eine Tätigkeit.

Verwaltungspolizei Der Polizeibegriff kann dadurch näher bestimmt werden, indem man jenen Verwaltungsbereich (Materie) anführt, in dem die Gefahr oder Störung der Ordnung auftritt, wie z. B. Lebensmittelpolizei, Baupolizei, Finanzpolizei usw. Tritt daher die Gefahr oder Störung der Ordnung in einer bestimmten Verwaltungsmaterie auf, spricht man von „Verwaltungspolizei“.

Sicherheitspolizei Im § 3 des Sicherheitspolizeigesetzes wird festgelegt, dass die Sicherheitspolizei aus der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen die örtliche Sicherheitspolizei, und aus der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht“ besteht. Dies bedeutet, dass unter Sicherheitspolizei die Abwehr jener Gefahren oder Störungen der Ordnung verstanden werden kann, die nicht einer bestimmten Verwaltungsmaterie zugerechnet werden kann, also allgemeine Gefahren.

Örtliche Sicherheitspolizei Das Bundes-Verfassungsgesetz definiert die örtliche Sicherheitspolizei als jenen Teil der Sicherheitspolizei, welcher im „ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten Gemeinschaft gelegen und geeignet ist, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden, wie die Wahrung des öffentlichen Anstandes und die Abwehr ungebührlicherweise störenden Lärmes.“ Die Besorgung der örtlichen Sicherheitspolizei obliegt den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich.

Geschichte

mini|250px|Historische Aufschrift Kay(serlich)-König(liches) Stadt Polizey Amt, Altes Rathaus in Bozen, nach 1815

In den österreichischen Erbländern wurden bereits 1499 durch Maximilian I. mit den „Strafgesetzbüchern für das Land Tirol“ und 1514 mit der „Gerichtsordnung für das Herzogtum Österreich unter der Enns“ Versuche unternommen, eine Vereinheitlichung des damals uneinen Rechtswesens herbeizuführen. Dieses hatte jedoch den Nachteil, dass mangels im Sicherheitswesen geschulter Organe die damals übliche Folter als Mittel der „Wahrheitsfindung“ eingesetzt wurde. Zur Unterstützung der damals geschaffenen Patrimonialgerichte wurden in österreichischen Ländern „Landprofosen“ bestellt, welche aus Hellebardenführern, Schützen und Stockknechten bestanden. Diese bildeten die Gerichtspolizei, mit dem Auftrag, Verbrecher auszuforschen und im Namen der Gerichte den Strafvollzug durchzuführen.

Erst im Jahre 1531 wurde in Wien eine „Tag- und Nachtwacht“ bestellt, welcher der Auftrag zuteilwurde, für die „Ordnung auf den Stadtmauern“ zu sorgen. 1543 wurde diese Wache in eine Tag- und eine Nachtwache geteilt. Im Jahre 1569 erfolgte eine Zusammenziehung der beiden Wachen unter dem Namen „Stadtguardia“. Diese Wache war teils mit Musketen, teils mit Hellebarden bewaffnet. Da diese Einheit dem Hofkriegsrat unterstand, wurde sie als militärische Einheit angesehen. Dies führte zu Unstimmigkeiten zwischen dem Wiener Magistrat und der niederösterreichischen Regierung. Im Jahre 1646 veranlasste die Niederösterreichische Regierung die Aufstellung einer „Rumorwache“, deren Hauptmann der niederösterreichischen Regierung unterstand. Diese Wache, zwar uniformiert und bewaffnet, jedoch eine nichtmilitärische Einheit, bezeichnete sich selbst als „Soldaten“. Dies zog der Rumorwache den Unmut der Stadtguardia zu, die ja tatsächlich als militärische Einheit galt und sich deshalb der Rumorwache überlegen fühlte.

Dieses Nebeneinander der Polizeiwachen führte zu Konflikten, da die Kompetenzen der beiden Wachkörper nicht eindeutig geregelt waren und noch dazu unterschiedlichen Behörden unterstanden. Diese Konflikte gipfelten oft in gegenseitigen Festnahmen und Wiederbefreiungen. Im Jahre 1722 verfügte der Hofkriegsrat die Auflösung der Stadtguardia, welche jedoch erst im Jahre 1741 tatsächlich erfolgte. Die meisten dieser „Stadtguardisten“ wurden in Freikompanien der Armee eingegliedert.

1749 erfolgte im Rahmen der Theresianischen Reformen die Errichtung der ersten staatlichen Polizeibehörde („Polizeikommission“), 1751 die Einstellung landesfürstlicher Sicherheitsorgane („Viertelkommissäre“), 1773 die Errichtung eines Polizeiamtes für Wien und 1775 der Neuaufbau der Wiener Wachkörper. 1776 wurde auch der rechtliche Rahmen durch die sogenannte „Theresianische Polizeiverfassung“ abgesteckt.

Das Revolutionsjahr 1848 bedeutete einen Tiefpunkt des österreichischen Polizeiwesens. Eine Demonstration in Wien im März 1848, welche ohne Sicherung von Polizei oder Militäreinheiten erfolgte, entwickelte eine Eigendynamik mit Sturm auf das Landhaus, Straßenkämpfen mit Toten und Verwundeten und Beraubung von Bürgern. Weder das inzwischen aufgebotene Wiener Bürgermilitär noch die zu spät eingesetzten Polizeieinheiten waren im Stande die Ausschreitungen zu beenden.

Da die zum Feindbild der Bürger gewordene Militär-Polizeiwache längst nicht mehr für die Sicherheit garantieren konnte, wurden neue, militärische Polizeieinheiten geschaffen. Man war wieder da angelangt, was man im Jahre 1741 verhindern wollte – „Vielwachterei“. Die exekutive Tätigkeit dieser Einheiten erbrachte im Hinblick auf die „militärische Vollziehung“ keinen Nutzen für die öffentliche Sicherheit. Die Einheiten wurden nach und nach dezimiert und die berittene Abteilung sogar ganz aufgelöst, worauf die Kriminalität anstieg. Der Wiener Oktoberaufstand 1848 im Rahmen der bürgerlichen Revolution von 1848 wurde niedergeschlagen, nachdem am 31. Oktober 1848 Feldmarschall Fürst Windischgrätz mit seinen Truppen die Stadt Wien erstürmt hatte.

Im Jahre 1849 gründete Johann Franz Kempen, Freiherr von Fichtenstamm, die Gendarmerie. 1869 wurde das Sicherheitswachekorps geschaffen.

Ab März 1938 wurde der Polizeiapparat nach reichsdeutschem Vorbild umgebaut. SS-Mitglied Otto Steinhäusl, der wegen seines Vorabwissens über den Juliputsch im Gefängnis gesessen war, wurde Polizeipräsident. Polizeibeamte, die den Nationalsozialismus ablehnten, wurden entlassen, pensioniert oder wie Josef Schmirl und Ludwig Bernegger ermordet. Die Rolle der österreichischen Polizei in der Zeit des Nationalsozialismus wird seit 2022 wissenschaftlich untersucht.PK: „Die Polizei in Österreich 1938–1945“ orf.at, Pressekonferenz, 8. November 2023.

Das Ende des Krieges läutete für die Polizei den Beginn einer neuen Personalstruktur ein. So herrschte in den Apriltagen 1945 etwa in Wien auf dem Gebiet der polizeilichen Verwaltung ein völliges Vakuum. Die Polizeiangehörigen hatten sich schon vorher entweder nach dem Westen abgesetzt oder ihr Heil im Wegwerfen der Uniform und Untertauchen in der Anonymität gesucht, sodass beim Einmarsch der Sowjettruppen in Wien keinerlei Polizeidienst mehr existierte.80 Jahre Wiener Sicherheitswache. Heraus- gegeben von der Bundespolizeidirektion Wien, Wien 1949, S. 122f. und 134.

Zwei Wochen nach der Einnahme Wiens, am 27. April 1945, konstituierte sich die Regierung Karl Renner, in der Franz Honner (KPÖ) das Amt des Staatssekretärs des Inneren übernahm. Honner, der mit dem vom sowjetischen Stadtkommandanten Generalleutnant Blagodatow am 17. April installierten „Polizeilichen Hilfsdienst“, als dessen Chef der Kommunist Rudolf Hautmann (senior) fungierte, bereits den ersten Ansatz einer neuen Polizeiorganisation vorfand, forcierte selbstverständlich den Einbau von Kommunisten, achtete aber auch darauf, dass im Sinne der Parteienvereinbarungen auch ÖVP- und SPÖ-Angehörige sowie unbelastete parteilose Polizeifachleute zum Zuge kamen.Hans Hautmann: Kommunisten in der Wiener Polizei. Alfred Klahr Gesellschaft (Hrsg.), online: https://www.klahrgesellschaft.at/Mitteilungen/Hautmann_2_12.pdf Ebenso erfolgte bald eine Rückkehr von minderbelasteten Beamten und Verwaltungspersonal.

Durch die Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps am 1. Juli 2005 entstand ein neuer Wachkörper: die österreichische Bundespolizei.

Zum 1. September 2012 wurden im Rahmen der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung die Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen und Landespolizeikommanden zu je einer Landespolizeidirektion pro Bundesland zusammengelegt.

Frauen im Polizeidienst Die erste Frau im Polizeidienst in Wien war Franziska Wessely, die ab 1. Juli 1909 als k.k. Polizeiassistentin für Jugendfürsorge ihren Dienst antrat. Sie wurde im Rahmen der im Februar desselben Jahres neu geschaffenen polizeilichen Jugendfürsorge angestellt, die als eigene Abteilung direkt der Polizeidirektion unterstand. Die Errichtung der Stelle einer Polizeiassistentin war ein Erfolg der Feministinnen des Allgemeinen Österreichischen Frauenvereins, die Anfang 1909 eine entsprechende Petition einbrachten. Zu dieser Zeit waren Frauen vor allem als Sekretärinnen und Schreibkräfte für die Polizei tätig, eine Polizeiassistentin stellte eine Neuerung dar. Wesselys Aufgaben waren etwa die Kontrolle der „Aufrechterhaltung der Zucht und Sitte unter den Jugendlichen im Polizeigefangenenhaus“. Zu ihren Klienten zählten weiters jugendliche Obdachlose, „Vaganten“, Bettler und aus der Haft entlassene Jugendliche. Sie war Mittelsperson zwischen Sicherheitsbehörde und privaten wie öffentlichen Fürsorgeeinrichtungen, konnte zu Verhören hinzugezogen werden und sie erhielt die Oberaufsicht über das 1910 eröffnete Polizeijugendheim. mini|Hundestaffel der Wiener Polizei; teilweise mit Frauen als Hundeführerinnen In der Presse ging das Ereignis der ersten Frau im Polizeidienst unter, die gleichzeitige Errichtung der ersten Wiener Diensthundeabteilung weckte mehr Interesse. Lediglich einige Fach- und feministische Zeitschriften nahmen das Thema auf.

1917 wurden wegen der nach dem Ersten Weltkrieg zunehmenden Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen weitere Polizeifürsorgerinnen aufgenommen und die polizeiliche Jugendfürsorge in ein polizeiliches Jugendamt umgewandelt, das ebenso wie die neu eingerichtete Abteilung für die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten und Mädchenhandel dem Referat Polizeifürsorge untergeordnet war. Ab 1928 gehörte auch die neu geschaffene Lebensmüdenstelle zum Aufgabengebiet der Polizeifürsorgerinnen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Polizeifürsorgerinnen in Weibliche Kriminalpolizei umbenannt. Ihre Aufgaben lagen vor allem in Amtshandlungen mit Frauen und Kindern.