miniatur|Bereitschaftspolizisten der Bundespolizei bei einer Demonstration gegen einen Castor-Transport miniatur|Wasserwerfer der Hamburger Bereitschaftspolizei miniatur|Beamte der Bayerischen Bereitschaftspolizei bei einer Festnahme miniatur|Hundertschaften der Bereitschaftspolizei Sachsen bei einer Demonstration Die Bereitschaftspolizei (Bepo oder BP) ist ein Großverband der Bundes- und Landespolizeien in Deutschland, deren Einheiten als geschlossene Einheit fungieren. Der Begriff wird auch in der Gesamtheit aller Bereitschaftspolizeiverbände verwendet. Einzig die Polizei beim Deutschen Bundestag und das Bundeskriminalamt unterhalten keine Bepo. 2013 waren 16.000 Polizisten im Bereitschaftspolizeidienst eingesetzt., abgerufen am 4. August 2014
Hauptaufgabe ist die Unterstützung bei Großlagen sowie Wahrnehmung von Schwerpunktaufgaben (z. B. Unfallschwerpunkte und der Kriminalitätsbekämpfung). Weitere Aufgaben sind in Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, GG festgelegt. Damit auf besondere Lagen schnell reagiert werden kann, sind diese Polizeieinheiten in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und werden für diese Einsätze ausgebildet. Neben Einsätzen im eigenen Bundesland können die Einheiten aus besonderem Anlass auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden.
Die Einrichtung der Bereitschaftspolizeien in den Bundesländern ist auf ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern vom 27. Oktober 1950 über die Errichtung von Länderbereitschaftspolizeien zurückzuführen. Die Führungs- und Einsatzmittel werden vom Bund beschafft und sind einheitlich.
Die Bereitschaftspolizei besteht aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes in Führungspositionen z. B. Ausbildungsbeamten, Klassenleitern, Gruppen-, Trupp-, Hundertschaftsführer o. Ä.
Eine Koordination aller Bereitschaftspolizeien findet durch den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder statt. Dieser ist Angehöriger des Bundesministeriums des Innern.
Ausbildung Außer in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen findet in der Bereitschaftspolizei die Ausbildung für den Polizeivollzugsbeamten im mittleren und gelegentlich auch, zumindest in Ausbildungsabschnitten, im gehobenen Dienst statt.
Die ausbildenden Einheiten sind von den Einsatzeinheiten getrennt. Die ausbildenden Einheiten werden auch Ausbildungsseminare, in Baden-Württemberg Polizeischule genannt. Sie sind oft in Klassen gegliedert.
Die Einsatzeinheiten gliedern sich bundeseinheitlich in Abteilungen, Hundertschaften, Züge und Gruppen. Auf der Stufe der Hundertschaften und Züge gibt es in den einzelnen Ländern technische Einheiten, welche z. B. für Sonderwagen (SW) und Wasserwerfer (WaWe) zuständig sind, sowie Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (abgekürzt BFE), die in Bayern Unterstützungskommando (USK) heißen.
In den Ländern, in welchen die Berufsanfänger bei der Bereitschaftspolizei ausgebildet werden, werden diese nach der Ausbildung noch eine Zeit lang dort für diese geschlossenen Einsätze vorgehalten. In den anderen Bundesländern werden ebenfalls meist Berufsanfänger eingesetzt.
Ausstattung Die Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizeien sind mit einer Reihe weiterer Einsatzmittel zur Bewältigung von Lagen ausgestattet, bei denen es zu physischen Auseinandersetzungen kommen kann. Als sogenannte Distanzmittel werden Schlagstöcke (Tonfa), Reizgas und Wasserwerfer eingesetzt.
Zum persönlichen Schutz der Beamten sind diese mit feuerhemmender Einsatzkleidung und modularen Systemen zum Schutz gegen Schläge und Bewurf (Protektoren und Helme) ausgestattet. Die Schutzausrüstung wiegt bis zu 25 kg, u. a. deshalb forderte die GdP sich bei der Tragedauer an die Vorgaben der Hersteller zu halten, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Ballistische Schutzwesten gehören in Deutschland noch nicht zur Standardausrüstung der Bereitschaftspolizei.GdP Positionspapier: Die Bereitschaftspolizei. Grundlagen, Herausforderungen und Perspektiven. Sept. 2019 Weitere Distanzmittel wie Gummigeschosse werden u. a. aufgrund der massiven Verletzungen, wie sie bei Einsätzen der französischen Polizei dokumentiert sind, in Deutschland abgelehnt; jedoch wird über ballistische Systeme zur Markierung von Straftätern diskutiert.Die Zeit: Polizeigewalt in Frankreich: Neue Gummigeschosse sind schon bestellt. 2019. https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-12/polizeigewalt-frankreich-gelbwesten-demonstrationen-proteste-ausschreitungen
Kommunikation Die Einsatzführung der Bepos erfolgt über die BOS-Kommunikation der Polizei. Ein seit den 2000er Jahren geplante Digitalisierung des Polizeifunks ist noch nicht flächendeckend abgeschlossen (Stand 2021). Eine schnellere Transformation hin zu einer lückenlosen digitalen Funk-Infrastruktur wird von der Polizeigewerkschaft gefordert. Ein bundeseinheitlicher Messenger-Dienst für die kritische Einsatzkommunikation für Nachrichten, Standortsignale und Dokumente wird diskutiert, ist aber nicht vorhanden (Stand 2021). Die Kommunikationsinfrastruktur der Bepo-Einheiten unterscheidet sich je nach Landespolizei.
Geschichte miniatur|hochkant|Brotbeutel der ehemals paramilitärisch geführten Berliner Bereitschaftspolizei
Erste Einheiten in der Weimarer Republik Als Vorläufer der deutschen Bereitschaftspolizei gilt die zur Zeit der Weimarer Republik ab 1919 gebildete Sicherheitspolizei. Der Begriff Polizeibereitschaft war in den 1920er-Jahren bereits bei verschiedenen Polizeien der Länder in Gebrauch, z. B. bei der Bayerischen Landespolizei oder der Oldenburgischen Ordnungspolizei. In der Regel bezeichnete man damit eine Einheit zur Ausbildung, die notfalls zur Unterstützung des Einzeldienstes eingesetzt werden konnte.
Der Begriff Bereitschaftspolizei wurde in Deutschland für eine Polizeitruppe zum ersten Mal offiziell am 30. April 1926 verwandt, als die kasernierte Schutzpolizei im Freien Volksstaat Württemberg im Zuge einer Polizeireform in Bereitschaftspolizei umbenannt wurde. Auch der Begriff Polizei-Einzeldienst wurde offiziell bei der württembergischen Reform von 1926 als Unterscheidung zur Bereitschaftspolizei eingeführt. Die württembergische Bereitschaftspolizei wurde im Juni 1935 in die Wehrmacht überführt.Paul Sauer: Württemberg in der Zeit des Nationalsozialismus. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 4: Die Länder seit 1918. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 2003, ISBN 3-608-91468-4, S. 231–319, hier S. 248.
Nach dem Zweiten Weltkrieg – Aufbau in Ost und West Der Begriff Bereitschaftspolizei wurde nach Ende des Zweiten Weltkrieges sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR (Volkspolizei-Bereitschaft) weitergeführt.
Die Bereitschaftspolizeien der Länder wurden am 27. Oktober 1950 durch ein Verwaltungsabkommen der Länderregierungen mit der Bundesregierung als paramilitärische Verbände gegründet. Die Gründung der Bereitschaftspolizeien verlief quasi parallel zur Gründung des Bundesgrenzschutzes. Den Hintergrund bildete der Kalte Krieg, der sich seit der Jahresmitte 1950 mit dem Beginn des Koreakrieges zugespitzt hatte. Durch die Aufstellung der Bereitschaftspolizeien wurden die drei westlichen Besatzungsmächte Großbritannien, USA und Frankreich personell entlastet, da diese im Fall von größeren Unruhen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig waren.
Bereits im Sommer 1950 existierten von Seiten der Regierung Adenauer Pläne, entweder über einen Bundesgrenzschutz oder eine Bundesbereitschaftspolizei zuerst 30.000, dann 60.000 Mann zu mobilisieren. Dies wurde vom SPD-Polizeisachverständigen Walter Menzel, dem Schwiegersohn des früheren preußischen Innenministers Carl Severing, als „eine Remilitarisierung auf kaltem Wege“ bezeichnet. Gegen die Aufstellung einer Bundesbereitschaftspolizei sprachen schwere verfassungsrechtliche Bedenken, die vor allem von den Ländern mit SPD-Regierung Hamburg, Bremen und Niedersachsen vorgebracht wurden. Entschiedenster Gegner war jedoch die Bayerische Staatsregierung.
Anfang 1951 war von Seiten der Bundesregierung folgendes Konzept ins Gespräch gebracht worden: Eine Bereitschaftspolizei auf Länderbasis in Stärke von 10.000 Mann. Eine Bereitschaftspolizei des Bundes in Stärke von 10.000 Mann. Der Bundesgrenzschutz in Stärke von 10.000 Mann.
Da die Aufstellung einer Bundesbereitschaftspolizei nur durch eine Verfassungsänderung möglich schien, wurde diese Variante fallen gelassen. Der Bayerische Innenminister Willi Ankermüller dazu, so Der Spiegel: „Die bayerische Staatsregierung muß die Errichtung einer Bundespolizei aus rechtlichen und politischen Gründen ablehnen.“
Es blieb bei der Gründung des Bundesgrenzschutzes und einem Konzept für die Bereitschaftspolizeien der Länder, die nun nach und nach auf 30.000 Mann Personalstärke gebracht werden sollten. Von diesen 30.000 Mann sollten ein Viertel ständig in Bereitschaft stehen. Bei inneren Krisen oder aber im Verteidigungsfall sollten die Bereitschaftspolizeien dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder unterstellt werden.
Der Bund verpflichtete sich daher, Bewaffnung, Fernmeldemittel und Kraftfahrzeuge zu beschaffen. Die Länder waren zuständig für die Unterkünfte, die Bekleidung und Verbrauchsmittel sowie für die Instandhaltung des vom Bund gelieferten Materials. Strukturell waren die Bereitschaftspolizeien der Sicherheitspolizei (Sipo) der Weimarer Republik angeglichen, die 1919 ebenfalls auf Landesebene, aber größtenteils finanziert durch das Reich, gegründet worden waren. Die Sipo musste aufgrund von alliiertem Druck bereits 1920 wieder umstrukturiert werden, behielt aber ihren paramilitärischen Charakter und wurde je nach Land in Schutzpolizei (Schupo in Preußen) oder Ordnungspolizei (Orpo im Freistaat Oldenburg) umbenannt.
Bereits 1948 waren in Niedersachsen trotz Verbots der britischen Militärregierung, jedoch mit deren stillschweigender Duldung, Polizeireserven aufgestellt worden, die in sogenannten Einsatzzügen operierten und in Salzgitter-Watenstedt, Wolfenbüttel, Bad Harzburg, Dedelstorf bei Uelzen und Hann. Münden stationiert waren. Sie dienten der Überwachung des illegalen Personenverkehrs und der Bekämpfung von Kapitalverbrechen an der Demarkationslinie zur SBZ bzw. DDR.
Eine Sonderrolle nahm bis 1955 die Bereitschaftspolizei Niedersachsen ein. Niedersachsen war dem Abkommen zwischen Bund und Ländern vom 27. Oktober 1950, angeblich aus fiskalischen Gründen, nicht beigetreten, stellte aber gemäß einem Erlass des Innenministeriums vom 18. Juni 1951 am 1. Juli des Jahres in Hannover eine Hundertschaft auf, die sogenannte 1. Landespolizeihundertschaft. Die II. LBPN wurde am 1. Oktober 1952 in Braunschweig aufgestellt und der Polizeidirektion Braunschweig unterstellt. Die entscheidende organisatorische Wende trat am 1. Oktober 1954 ein, als beide LBPN einem Gruppenstab und direkt dem Innenministerium unterstellt wurden. Am 1. April 1955 trat Niedersachsen dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern bei. Die Bereitschaftspolizei Niedersachsen wurden nun ebenfalls paramilitärisch mit Maschinengewehren, Handgranaten und Granatwerfern ausgerüstet und nach Vorschriften des Bundes ausgebildet. Lediglich einmal, 1955, nahm die Niedersächsische Landesbereitschaftspolizei an einer Großübung mit Bereitschaftspolizei-Einheiten aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen teil.
Die Gliederung der Bereitschaftspolizeien folgt bis heute dem militärischen Vorbild der Truppenteile: Militär Bereitschaftspolizei (vorher Sipo, Schupo, Orpo) Gruppe Gruppe Zug Zug Kompanie Hundertschaft Bataillon Abteilung Regiment Gruppe (Gruppenstab, später Bereitschaftspolizeidirektion)