mini|Blick in einen Magazinsaal des Archivs in der ehemaligen Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Lichtenberg Unter den Stasi-Unterlagen versteht man all das, was in Schrift, Ton und Bild vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR gesammelt wurde. Ein beträchtlicher Teil dieser geheim entstandenen Karteien, Akten, audiovisuellen Medien und maschinenlesbaren Daten (Disketten, Magnetbänder, Magnetplatten, Datenbanken) konnte im Laufe der Friedlichen Revolution 1989 – gegen den Widerstand des Ministeriums – von DDR-Bürgern vor der Zerstörung gerettet werden.
Wegen der Brisanz dieser Dokumente eines untergegangenen Inlandsgeheimdiensts setzte die Bundesregierung nach der Wiedervereinigung 1990 einen Bundesbeauftragten (abgekürzt BStU) speziell für die Betreuung des Zugangs zu diesen Unterlagen ein. Im Juni 2021 wurde diese Behörde aufgelöst und in die Zuständigkeit des Bundesarchivs überführt.Das Stasi-Unterlagen-Archiv der Zukunft Die Verwendung dieser Unterlagen wird durch das so genannte Stasi-Unterlagen-Gesetz geregelt. Dieses legt unter anderem fest, dass die Betroffenen die von der Stasi über sie angelegten Akten einsehen dürfen, und es gewährleistet, dass die Unterlagen nach archivfachlichen Grundsätzen verwaltet werden.
Einige der Unterlagen, wie die sogenannten Rosenholz-Akten oder die über den Spion James W. Hall erlangten Dokumente, gerieten nach der Wiedervereinigung in die USA und stehen in Deutschland nur noch teilweise zur Verfügung. Die Zugänglichkeit der Akten für Dritte ist auch ein Streitthema, wie der Fall Kohl zeigt.
Der Podcast 111 Kilometer Akten erklärt seit April 2020 den Zustand des Archivs, die Zugangsmöglichkeiten zu den Akten und Ergebnisse der Nutzung.
Umfang und Verwahrung Bei den Stasi-Unterlagen handelt es sich heute um einen Komplex von insgesamt ca. 111 Kilometer Akten, zu denen unter anderem auch 41 Millionen Karteikarten, 1,95 Millionen Fotografien, 2.876 Filme und Videos sowie ca. 23.250 Tondokumente gehören. Darüber hinaus existieren noch rund 15.500 Behältnisse mit bisher ungesichtetem, zerrissenem Schriftgut.Stand: Dezember 2020. Quelle: BStU: https://www.bundesarchiv.de/stasi-unterlagen-archiv/das-stasi-unterlagen-archiv-in-zahlen/
Die Bestände der Stasi-Unterlagen befinden sich zum überwiegenden Teil noch heute an ihren ursprünglichen Aufstellungsortenhttps://www.bundesarchiv.de/das-bundesarchiv/standorte/berlin-lichtenberg/#c1761 und sind dort – entsprechend den Vorgaben des Stasi-Unterlagen-Gesetzes – öffentlich zugänglich: Die Unterlagen der Ministeriumszentrale des MfS sind in der ehemaligen Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Lichtenberg untergebracht, und zwar in einem vom MfS 1984 eröffneten Archivzweckbau („Haus 8“). Als regionale Außenstellen gab es 14 MfS-Bezirksverwaltungen mit jeweils eigenen Archiven in Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig (siehe Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig), Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Mit Ausnahme der Unterlagen der MfS-Bezirksverwaltungen Berlin (ca. 2,2 Kilometer Dokumente, 2011 ins Archiv der Zentrale in Berlin-Lichtenberg übertragen) und Potsdam (ca. 4,7 Kilometer Dokumente, 2008 ins Archiv der Zentrale in Berlin-Lichtenberg übertragen), lagern auch die Unterlagen der ehemaligen MfS-Bezirksverwaltungen noch an ihren ursprünglichen Standorten.
Geschichte Rettung und Öffnung während der Wende mini|Bezirks-Archiv in Erfurt, 4. Dezember 1989 Ab Mitte November 1989 begannen Mitarbeiter der Staatssicherheit Teile ihrer Unterlagen auf Anweisung von Erich MielkeStasi-Mediathek des BStU: 6. November 1989: Weisung des Ministers zur Aktenreduzierung in den Kreis- und Objektdienststellen. abzutransportieren und zu zerstören. Nachdem das Ministerium für Staatssicherheit in das Amt für Nationale Sicherheit umgewandelt wurde und die Volkskammer als neuen Leiter Wolfgang Schwanitz bestimmt hatte, erneuerte dieser am 22. November 1989 unter „strengster Geheimhaltung“ die Anweisung seines Vorgängers Mielke.Stasi-Mediathek des BStU: 22. November 1989: Schreiben des Leiters des AfNS, Schwanitz, an die Leiter der Bezirksämter über die „Reduzierung des Bestandes registrierter Vorgänge und Akten sowie weiterer operativer Materialien und Informationen“. Bald fiel Bürgerrechtlern auf, dass in Gebäuden der Staatssicherheit Dinge verbrannt wurden und Gegenstände per Laster fortgeschafft wurden. Es wurden deshalb vor mehreren Gebäuden Mahnwachen aufgestellt und Einlass erzwungen. So wurde am Morgen des 4. Dezember 1989 die Bezirksstelle des MfS in Erfurt besetztStasi-Mediathek des BStU: Telegramm vom 4. Dezember 1989 des Chefs der Erfurter Staatssicherheit, Generalmajor Schwarz, an den Leiter des AfNS, Generalleutnant Schwanitz „über die gewaltsame Erzwingung des Zutritts oppositioneller Kräfte zum Bezirksamt für nationale Sicherheit Erfurt“; Gedenktafel für die Stasibesetzung, in: Thüringer Allgemeine vom 27. Oktober 2012. und am Abend desselben Tages folgten weitere Besetzungen, beispielsweise in Greifswald, Rostock, Bad Doberan, Stralsund und Wismar.Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen: . Als Folge davon gab Schwanitz die Anweisung, die Vernichtung der Akten zu beenden.Stasi-Mediathek des BStU: 4. Dezember 1989: Fernschreiben des Leiters des AfNS an die Leiter der Bezirks- und Kreisämter zum sofortigen Stopp der Aktenvernichtung (15:30 Uhr). Am 15. Januar 1990 besetzten Bürger als eines der letzten Dienstobjekte auch den zentralen Dienstkomplex des MfS in der Normannenstraße in Berlin-Lichtenberg und sicherten so einen Großteil der noch vorhandenen Unterlagen. Im Februar 1990 gab es mit Zustimmung des Runden Tisches eine Anweisung des Ministerrates, die elektronischen Datenträger zu vernichten. Mit der Selbstauflösung der Hauptverwaltung A wurden auch deren Akten weitgehend vernichtet (siehe auch: Rosenholz-Akten). Nach einem Hungerstreik von Bürgerrechtlern im September 1990 in der Zentrale der Staatssicherheit in Berlin, mehreren Mahnwachen und gegen die ursprüngliche Absicht von Vertretern der Bundesregierung und des Ministers des Inneren Peter-Michael Diestelchronik-der-mauer.de: Chronik der Mauer September 1990 wurde als Zusatzklausel im Einigungsvertrag vereinbart,Gesetz zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - vom 31. August 1990 (Verfassungsgesetz) vom 20. September 1990 mit angehängtem Einigungsvertrag. Im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 64 vom 28. September 1990, S. 1627ff. Digitalisat. dass die sonst in Westdeutschland übliche Sperrfrist für Archivgut (Bundesarchivgesetz) nicht angewendet wird und dass Stasi-Opfer ihre Akten einsehen können (Stasi-Unterlagen-Gesetz).
Nach der Wende Möglichkeiten der Akteneinsicht Gemäß dem Stasi-Unterlagen-Gesetz hat jede Person das Recht, einen Antrag auf die Einsichtnahme in die Unterlagen, die das Ministerium für Staatssicherheit über sie angelegt hat, zu stellen. Von diesem Recht machten seit Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 1991 bisher mehr als 3,2 Millionen Menschen Gebrauch. Da die Unterlagen in der Regel nicht nur Daten und Informationen über die antragstellende Person beinhalten, müssen sie vor der Herausgabe aufwendig geprüft und eventuell anonymisiert werden, was je nach Umfang zu längeren Wartezeiten führen kann. Die Wahrnehmung des Rechtes auf Akteneinsicht ist für Betroffene kostenlos.
Neben der persönlichen Akteneinsicht gibt es auch die Möglichkeit für öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Ersuchen auf Überprüfung von Mitarbeitern auf eine Tätigkeit beim MfS zu stellen oder auf die Akten im Rahmen von Rehabilitierung, Wiedergutmachung und Strafverfolgung zurückzugreifen.
Ebenso haben Forschung und Medien die Möglichkeit, Einsicht in Akten zu beantragen.
Aufgrund des eingeschränkten Zugangs zu den Unterlagen betreibt das Bundesarchiv eine Mediathek in der verschiedene Unterlagenarten aufrufbar und lesbar sind.Häufige Fragen zu den Dokumenten und ihrer Nutzung, auf stasi-mediathek.de, abgerufen am 13. Februar 2022
Rechtsstreit um Akteneinsicht Nach der Wiedervereinigung gab es wiederholt Streit, da die Akten nicht nur für die private Akteneinsicht, Behörden und Forscher, sondern auch für Medienvertreter und Parlamente genutzt wurden.
Prominent war beispielsweise der Gerichtsstreit von Helmut Kohl, der sogenannte Fall Kohl. Weitere prominente Fälle betrafen Gregor Gysi und Manfred Stolpe.
Übergabe von Unterlagen an die USA 13.088 Seiten Dokumente, die der Spion James W. Hall über die Tätigkeit der National Security Agency gegen die Bundesrepublik dem MfS zukommen ließ, gingen in den Besitz der Gauck-Behörde über und wurden 1992 unter Bruch des Stasi-Unterlagen-Gesetzes mit Genehmigung des Bundesinnenministeriums zurück in die USA gebracht.Spurenvernichtung im Amt Der Spiegel 30/1999.
Übergabe von Unterlagen von den USA Die Rosenholz-Dateien, die 1990 in die USA gelangten, wurden hingegen dort kopiert, in einem unvollständigen Zustand 2003 an Deutschland zurückgegeben und sind im Stasi-Unterlagenarchiv einsehbar.
Rekonstruktion Von den in den letzten Monaten der DDR zerstörten Unterlagen fanden sich viele tausend Säcke mit unterschiedlich stark zerrissenen Materialien, die wieder rekonstruiert werden sollten. Bis zum Dezember 2018 konnte der Inhalt von etwa 500 der insgesamt etwa 16.000 Säcke manuell bearbeitet und rund 1.630.000 Blatt an Schriftgut rekonstruiert werden. Im Jahr 2007 begann zusätzlich ein Projekt zur maschinellen Rekonstruktion. Das Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik in Berlin entwickelte die Stasi-Schnipselmaschine, die unter der Behördenbezeichnung „Virtuelle Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Akten“ zum Einsatz kommen sollte. Dabei werden die Papierschnipsel gescannt, vom Rechner nach mehreren Merkmalen unterschieden und dann virtuell zusammengesetzt. Bei der Realisierung traten Schwierigkeiten auf, so dass das Projekt um 2009 abgebrochen wurde.Rekonstruktion der Stasi-Akten Das gescheiterte "Stasi-Puzzle": Rekonstruktion der Akten landet vor Gericht, auf horch-guck.de Bis 2023 wurde sie nicht fortgesetzt.
Arten von Unterlagen Schriftgut Die Schriftgutbestände gliedern sich in Ablagen, die vom Staatssicherheitsdienst selbst archiviert wurden, und in Unterlagen der Diensteinheiten. Letzteres sind Akten, die sich 1989/90 noch in Bearbeitung befanden, also Verwaltungsschriftgut und „aktive“ Vorgänge gegen bestimmte Personen. Die archivierten Ablagen und große Teile der 1989 „aktiven“ Vorgänge sind über personenbezogene Karteien zugänglich, jedoch nur in seltenen Fällen themenbezogen recherchierbar.
Wichtige Aktenkategorien des MfS IM-Akte: Die Akte zu einem inoffiziellen Mitarbeiter (IM) besteht gemäß den Aktenführungsprinzipien des MfS in der Regel aus drei Teilen. Teil I, die so genannte Personalakte, enthält Dokumente zur Person des IM. Dabei handelt es sich um Unterlagen, die bei der Überprüfung des IM-Kandidaten angefallen sind, den Werbungsbeschluss, die Verpflichtung (soweit schriftlich erfolgt), regelmäßige Einschätzungen zur Grundlage der Zusammenarbeit, zur Gesinnung, sowie zu Fähigkeiten und Möglichkeiten des IM, außerdem Dokumente zu etwaigen Überprüfungsmaßnahmen nach der Werbung. Teil II, die so genannte Arbeits-/Berichtsakte, besteht aus den Berichten des IM und den Treffberichten des Führungsoffiziers. Teil III, die so genannte Beiakte zur Personalakte, enthält Quittungsbelege über Gehaltszahlungen, Prämien, Urlaubsgeld und andere gezahlte Geldbeträge oder übergebene Sachwerte an den IM.