Karte Karte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen Basisdaten Fläche: 12.000 km² Letzter leitender Geistlicher: LandesbischofChristoph Kähler Mitgliedschaften: VELKD, LWB, EKD Aufsichtsbezirke: 3 Superintendenturen: 18 Kirchengemeinden: 1.308 Gemeindeglieder: 440.629 (31. Dezember 2006) Anteil an derGesamtbevölkerung: ca. 27,0 %ehemalige Anschrift: Dr.-Moritz-Mitzenheim-Str. 2a.99817 Eisenach Offizielle Website: www.ekmd.de
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen (abgekürzt ELKTh) war bis 2008 eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Kirche mit Sitz in Eisenach hatte 2006 ca. 441.000 Gemeindeglieder in 1.308 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen war Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.
Am 1. Januar 2009 vereinigten sich die Thüringische Landeskirche und die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.
Gebiet Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen umfasste große Teile des heutigen Bundeslandes Thüringen sowie kleine Zipfel sachsen-anhaltischen Gebiets um Allstedt und Molau und entsprach in seinen Grenzen dem 1920 gegründeten Land Thüringen (1920–1952) mit dessen Gebietsstand bis 1945, bis auf die Superintendentur Ostheim vor der Rhön, die 1972 der Landeskirche Bayern eingegliedert wurde. Die übrigen, 1945 oder später hinzugekommenen 1815 bis 1945 preußischen Teile Thüringens gehörten bis 2008 zur Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, das ehemals zur preußischen Provinz Hessen-Nassau gehörige Gebiet um Schmalkalden gehörte und gehört auch heute zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Geschichte Weimarer Zeit Die „Thüringer Evangelische Kirche“ (so der ursprüngliche Name der Kirche bis 1948"Zur Geschichte des Archivs", Absatz 2" auf der Homepage des Landeskirchenarchivs Eisenach) entstand 1918. Nach der Aufhebung der Monarchie beschlossen am 15. November 1918 führende Kirchenmänner der ehemaligen Herzogs- und Fürstentümer eine einheitliche Organisation des Kirchenwesens. Am 5. Dezember 1919 tagte eine erste Synode und beschloss den Zusammenschluss von sieben eigenständigen Landeskirchen zu einer einheitlichen Landeskirche. Dies geschah noch vor der Gründung des Landes Thüringen (1920). Die sieben Landeskirchen waren: die Evangelisch-Lutherische Kirche des Großherzogtums Sachsen (von 1815 bis 1903 hieß das Land „Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach“) die Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Gotha (das mit Sachsen-Gotha vereinigte Herzogtum Sachsen-Coburg schloss sich nicht der neuen Landeskirche an, sondern trat 1921 der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern bei) die Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Altenburg die Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Meiningen die Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Reuß jüngere Linie die Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt die Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen. mini|Ehemaliger Sitz der Landeskirche in Eisenach Am 13. Februar 1920 wurde die Thüringer Evangelische Kirche dann formell errichtet. Das Land Thüringen wurde erst drei Monate später am 1. Mai 1920 formell gegründet. Für die neue Landeskirche wurde in Eisenach ein Landeskirchenamt eingerichtet, und 1924 erhielt die neue Kirche eine Verfassung. Am 1. April 1921 bezog der Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche in Thüringen seinen Sitz in der schlossartigen Villa der Industriellenfamilie Eichel-Streiber auf dem Pflugensberg. 1934 schloss sich die Evangelisch-Lutherische Kirche des ehemaligen Fürstentums Reuß ältere Linie als achte Landeskirche der Thüringer Evangelischen Kirche an, die damit ihren heutigen Umfang erreichte.
Die meisten Amtsträger in der Thüringer evangelischen Kirche waren vom christlichen Antijudaismus und von monarchistischen, nationalistischen bis völkischen Überzeugungen geprägt. Sie hatten die Novemberrevolution als Verlust bisheriger staatskirchlicher Privilegien erlebt und lehnten die Weimarer Verfassung ab, weil diese die Ära des Staatskirchentums prinzipiell für beendet erklärte. Sie betrachteten die Weimarer Republik als „gottlos“, „jüdisch“ und „marxistisch verseucht“.
mini|hochkant|Wahlannonce im Apoldaer Tageblatt vom 19. Juni 1920 Vertreter dieser Denkart war unter anderen Friedrich von Eichel-Streiber, von 1926 bis 1933 Landeskirchentagspräsident und DNVP-Spitzenkandidat bei den Wahlen zum Thüringer Landtag. Er beschrieb Thüringen und die Thüringer Kirche damals als akut gefährdet durch eine Mehrheit der Sozialdemokratie und eine angebliche „Vorherrschaft“ der Juden.Apoldaer Tageblatt vom 19. Juni 1920 Der „Volksdienst“, eine kirchliche Schulungsabteilung zur politischen Orientierung der Kirchenmitglieder, behandelte die „völkische Frage“, etwa 1925 in Neudietendorf.Thüringer Kirchenblatt 1925 B Nr. 1, S. 2 Beim Missionsfest des Evangelisch-Lutherischen Missionsvereins Gotha 1926 vertrat der Missionar Pfarrer Reichardt öffentlich seine rassistischen Thesen, nur das Christentum könne die „minderwertige Rasse“ der Inder retten.Thüringer Kirchenblatt 1925 B Nr. 9, S. 91
Bei den Kirchenwahlen von 1926 zum 2. Landeskirchentag trat erstmals eine „Deutsch-Kirche“ an, deren Anhänger einen dezidierten Rassen-Antisemitismus vertraten. Die von ihr vorgeschlagenen Kandidaten umfassten fünf bis acht Prozent aller Vorgeschlagenen, machten aber auf den Landeslisten mit 30 % der Kandidaten die größte Gruppe aus.Thüringer Kirchenblatt 1926 B Nr. 21a, S. 270ff. Der für Statistik zuständige Oberpfarrer Johannes Dobenecker berichtete 1928 von zwei Übertritten von Juden zur Thüringer Landeskirche; keine Christen seien zum Judentum übergetreten. Das liege daran, dass es Juden zur „maßgebenden Macht“ ziehe, während Christen allenfalls durch Einheiraten aus „reinen Geldfragen“ Juden würden.Thüringer Kirchenblatt 1928 B Nr. 18, S. 177 Dobenecker gehörte wie Landeskirchentagspräsident von Eichel-Streiber später zur Lutherischen Bekenntnisgemeinschaft und war vorübergehend amtsenthoben.Erich Stegmann: Der Kirchenkampf in der Thüringer Evangelischen Kirche 1933–1945. Berlin 1984, S. 90
1929 rief der mehrheitlich konservativ-völkische Landeskirchentag in seiner Entschließung „Gegen die Entsittlichung“ dazu auf, „der Entartung und Zersetzung unseres Volkes entgegenzuwirken […] durch Verbreitung guten deutschen Schrifttums und überhaupt durch Pflege des wertvollen deutschen Kulturgutes und veredelnde Fortbildung des deutschen Volkstums.“Thüringer Kirchenblatt 1930 B Nr. 22, S. 22f. Damit bereitete die Landeskirche die Hetze der NS-Propaganda gegen deutsche Schriftsteller und Künstler etwa in Ausstellungen über die „Entartete Kunst“ mit vor. Gegenüber antisemitischen Angriffen des Tannenbergbunds unter Erich Ludendorff, die Kirchen segelten im Kielwasser des Judentums, aus dem sie hervorgegangen seien, distanzierte sich der Volksdienst der Thüringer Kirche vom Judentum 1931 apologetisch mit einem Flugblatt der Apologetischen Centrale Berlin-Spandau: „Ist Christentum wirklich Judenmache?“Thüringer Kirchenblatt 1931 B Nr. 7, S. 97 Pfarrer Otto Henneberger hielt vor 1933 öfter Vorträge vor Pfarrern über Themen wie „Völkische Religiosität oder Evangelium“ oder „Deutschchristentum und Deutschkirche“.Thüringer Kirchenblatt 1933 B Nr. 4, S. 46 und 51
Zeit des Nationalsozialismus Die Machtergreifung des NS-Regimes begrüßte die Thüringer Kirchenleitung so:Thüringer Kirchenblatt 1933 B Nr. 6, S. 122
Im März 1933 begrüßte die Thüringer evangelische Kirche in einem „Wort zur Zeitlage“ die Machtübertragung an Hitler.Thüringer Kirchenblatt 1933 B Nr. 6, S. 121f. Im April 1933 hob der Landeskirchenrat das in der Weimarer Zeit erlassene Verbot der politischen Betätigung der Pfarrer auf. Dies war faktisch eine Einladung zur Betätigung in der NSDAP, da alle übrigen Parteien bis Juli 1933 verboten wurden.Thüringer Kirchenblatt 1933 A Nr. 6, S. 15 Im Mai 1933 verabschiedete der im Januar 1933 noch frei gewählte Landeskirchentag mehrere Gesetze zur Gleichschaltung der Kirche mit dem NS-Regime, indem er dem Landeskirchenrat das Recht zum Erlass von Kirchengesetzen einräumte und jegliche marxistische Betätigung in der Kirche verbot.Thüringer Kirchenblatt 1933 A Nr. 7, S. 17 mini|200px|Vordruck eines Abstammungsnachweises zum Gebrauch des Pfarrers Seit Mai 1933 waren die Thüringer evangelischen Pfarrer und Kirchenbeamten eingebunden in das System der Ausgrenzung von Deutschen jüdischer Herkunft, indem sie auf Verlangen sogenannte Ariernachweise auszustellen hatten. Damit beteiligten sie sich im negativen Ausschlussverfahren an der Entscheidung über den sozialen Aufstieg oder Abstieg im Berufsleben, denn mit dem „Reichsgesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ und paralleler Bestimmungen wurden Menschen jüdischer Herkunft von bestimmten Berufen ausgeschlossen.Thüringer Kirchenblatt 1933 B Nr. 11, S. 164 bzw. 1934 B 4, S. 23 Bald wurden die Pfarrer auch angehalten, die „Anlegung von Ahnen- und Sippschaftstafeln zu fördern“, um „Rassenhygiene“ zu unterstützen.Thüringer Kirchenblatt 1934 B Nr. 6, S. 38 Am 5. Mai 1933 wurde die Kirchenordnung in Paragraf 6 so ergänzt, dass eine Verweigerung der kirchlichen Trauung möglich wurde: Die Thüringer Kirche versagte der Ehe von Christen mit Juden ihren Segen, wenn infolge zu großer Verschiedenheit der Rasse der Eheschließenden die Voraussetzungen für eine sittlich hochstehende eheliche Gemeinschaft fehlen.Thüringer Kirchenblatt 1933 A Nr. 7, S. 18 Dieses erste rassistisch-judenfeindliche Gesetz einer evangelischen Landeskirche gab der tatsächlichen oder behaupteten völkischen Zugehörigkeit eines Kirchenmitglieds Vorrang vor der Geltung der biblisch-ethisch begründeten Sakramente und brach damit die lutherischen Bekenntnisschriften. Dagegen bildete sich im November 1933 zunächst der Pfarrernotbund, im Mai 1934 dann die Bekennende Kirche.
Aus den staatlich veranlassten Kirchenwahlen vom Juli 1933 ging ein fast ausschließlich von Deutschen Christen (DC) besetzter Landeskirchentag hervor. Dieser übernahm am 12. September 1933 mit dem „Gesetz über die Stellung der kirchlichen Amtsträger zur Nation“ den staatlichen „Arierparagraphen“ für die Kirche.Thüringer Kirchenblatt 1933 A vom 12. September 1933 Danach durften „nicht-arische“ oder mit „nicht-arischen“ Frauen verheiratete Theologen keine Amtsträger in der Thüringer Landeskirche werden. Pfarrer jüdischer Herkunft konnten in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden; nur Weltkriegsteilnehmer oder durch Kriegseinwirkung Betroffene waren anfangs noch ausgenommen. Entlassen wurde z. B. Pfarrer Werner Sylten.
Der von den DC eingesetzte Landesbischof Wilhelm Reichardt berichtete 1934 stolz, die Thüringer Landeskirche sei „eine der ersten von den ev. Landeskirchen gewesen, die auch die Fragen der Rassenhygiene in die Amtsarbeit der Pfarrer hineinbezog“.Thüringer Kirchenblatt 1934 B Nr. 6, S. 83 Sie habe den DC Schulungskurse für deutsches Christentum finanziert und dort Staatsbeamte über „Rassenkunde“ und „Erbgesundheitslehre“ referieren lassen.Thüringer Kirchenblatt 1934 B Nr. 6, S. 97
Nachdem im September 1935 die Nürnberger Rassengesetze erlassen waren, drängte die Thüringer Kirchenleitung ihre Pfarrer auf Einhaltung ihrer rassistischen Kirchenordnung und stellte klar, dass eine „Mischehe“ keine konfessionsverschiedene Ehe sei, sondern eine, „die zwischen einem Arier und einer Nichtarierin oder umgekehrt geschlossen wird“.Thüringer Kirchenblatt 1935 B Nr. 17, S. 109 Thüringer Kirchenzeitungen unterstützten die staatlichen Rassengesetze. So druckten die „Heimatklänge“, ein Vorläufer von Glaube und Heimat, im Dezember 1935 auf einer ganzen Seite einschlägige Worte des antisemitischen Hofpredigers Adolf Stöckers ab.Heimatklänge aus dem Weimarischen Kreise, 12/1935