mini|350px|Arbeitsplatz einer Einsatzleitstelle Als Arbeitsplatz () bezeichnet man in der Organisationslehre eine räumlich eingegrenzte, mit Arbeitsmitteln ausgestattete Stelle in einer Wirtschaftseinheit, an der eine Arbeitskraft ihre Arbeitsaufgaben verrichten kann.
Allgemeines Als Wirtschaftseinheiten mit Arbeitsplätzen kommen Unternehmen aller Art (Unternehmen mit privater Rechtsform, öffentliche Unternehmen, Non-Profit-Organisationen), die öffentliche Verwaltung (etwa Behörden) und sonstige Organisationen (etwa Stiftungen) in Betracht. Sie können ihre Ziele nur erfüllen, wenn sie Arbeitsplätze einrichten und Personal einstellen, das dort seine zugeteilten Arbeitsaufgaben erledigt. Der Arbeitsplatz ist stets personenbezogen, während die Stelle rein sachbezogen istErich Potthoff/Karl Trescher, Controlling in der Personalwirtschaft, 1986, S. 28 und nur ein organisatorisches Gebilde als kleinste Organisationseinheit darstellt. Die Stelle ist ein Begriff aus der Aufbauorganisation, der Arbeitsplatz ist ein Teil der Ablauforganisation.Erwin Grochla (Hrsg.), Das Büro als Zentrum der Informationsverarbeitung, 1971, S. 134 Nur der Arbeitsplatz wird von lediglich einer Person besetzt (er ist unipersonal), daran ändert auch die Arbeitsplatzteilung nichts.
Geschichte mini|Lehrling an einer Werkbank (1952): Die Werkbank und ihre unmittelbare Umgebung sind der Arbeitsplatz, die Werkbank und die Feile sind die Arbeitsmittel, das zu feilende Metallstück ist das Arbeitsobjekt, der Lehrling ist die Arbeitsperson Frederick Winslow Taylor begann im Jahre 1911 damit, im Rahmen seines Scientific Management die Arbeitsabläufe am Arbeitsplatz zu untersuchen und beschrieb die Ausführung bestimmter Arbeitsaufgaben ().Frederick Winslow Taylor, Die Grundsätze wissenschaftlicher Betriebsführung, 1913, S. 130 ff. Im Jahre 1929 nahm Fritz Fleege-Althoff zu Fragen der Arbeitsplatzgestaltung Stellung.Fritz Fleege-Althoff, Arbeitsplatzgestaltung, in: Betriebsführung, 1929, S. 127 Ab 1931 erkannten Betriebswirte den Arbeitsplatz als „kleinste räumliche Einheit“.Wolfgang Prelinger, Arbeitsgestaltung im Büro, 1931, S. 185 Bei Heinrich Nicklisch galt 1932 der Arbeitsplatz als kleinste Organisationseinheit, bestehend aus dem tätigen Menschen mit seiner Arbeitsausrüstung und Arbeitsaufgabe.Heinrich Nicklisch, Die Betriebswirtschaft, 1932, S. 193 Erich Gutenberg sah im Arbeitsplatz die kleinste Fertigungseinheit.Erich Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 1: Die Produktion, 1965, S. 96 Erich Kosiol definierte ihn 1962 als der „räumlich konkretisierte und mit Arbeitsmitteln ausgestattete Handlungsort des Arbeitssubjektes“.Erich Kosiol, Organisation der Unternehmung, 1962, S. 98
Inhalt Der Arbeitsplatz kombiniert Raum, Personal und Arbeitsmittel. Die räumliche Dimension ist der Arbeitsort, der entweder der Unternehmensstandort (einschließlich dessen Niederlassungen oder Filialen) oder kraft Direktionsrecht auch ein anderer Standort (Baustelle, Teleheimarbeitsplatz, Telearbeit, Heimarbeit) sein kann. Es gibt ortsfeste und den Standort wechselnde Arbeitsplätze.Erich Kosiol, Organisation der Unternehmung, 1962, S. 236 Der Arbeitsplatz kann auch mit dem Arbeitsobjekt wechseln, etwa beim Straßen- und Wegebau oder Brückenbau.Erich Kosiol, Organisation der Unternehmung, 1962, S. 237 Erwin Grochla unterscheidet zwischen ortsfesten Arbeitsplätzen mit oder ohne Arbeitsmittel und ortsveränderlichen Arbeitsplätzen mit oder ohne Arbeitsmittel.Erwin Grochla (Hrsg.), Das Büro als Zentrum der Informationsverarbeitung, 1971, S. 135 Zu letzteren gehören Arbeitsplätze mit Außeneinsätzen (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, Handwerker, Monteure oder Außendienstbeschäftigte). Die personelle Komponente des Arbeitsplatzes spiegelt sich in der Qualifikation und der Arbeitszeit der Arbeitskräfte (Vollarbeitszeit/Teilzeitarbeit) wider. Arbeitsmittel sind alle zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehörenden Materialien.
Arten Man unterscheidet allgemein zwischen dem Büroarbeitsplatz (Zellenbüro mit 10–15 m² Hauptnutzungsfläche (HNF), Kombibüro mit 10–12 m² HNF oder Großraumbüro mit 8–12 m² HNF) und dem Produktionsarbeitsplatz (unter anderem Werkhalle, Werkstatt, Werkbank, Fließband). Der Büroarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, „an dem Informationen erzeugt, erarbeitet, bearbeitet, ausgewertet, empfangen oder weitergeleitet werden. Dabei werden zum Beispiel Planungs-, Entwicklungs-, Beratungs-, Leitungs-, Verwaltungs- oder Kommunikationstätigkeiten sowie diese Tätigkeit unterstützende Funktionen ausgeführt“.Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (Hrsg.), Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen, BGI 650, VBG und BAuA 2012, S. 10 Der Bildschirmarbeitsplatz wird durch den Zugang zur und Umgang mit der elektronischen Datenverarbeitung beherrscht. Ein Produktionsarbeitsplatz ist für die spezifischen Produktionszwecke mit entsprechenden Werkzeugen und Anlagen ausgestattet.
Als Innenraumarbeitsplätze werden Arbeitsplätze definiert, an denen keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (wie z. B. in einem chemischen Labor) durchgeführt werden und bei denen es sich nicht um Lärmbereiche (wie z. B. in einer Werkstatt) handelt. Für Innenraumarbeitsplätze gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Solche Arbeitsplätze finden sich in ganz unterschiedlichen Arbeitsumgebungen wie Büros, Verkaufsräumen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergarten oder Bibliotheken.
Verbindliche Luftgrenzwerte für die chemische oder biologische Innenraumluftqualität gibt es nicht. Zur Bewertung zieht man daher einen Vergleich mit der Außenluftsituation heran. Verschiedene Quellen wie das Umweltbundesamt (UBA), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichen Richtwerte, Innenraumarbeitsplatz- bzw. Klassenraum-Referenzwerte oder Leitwerte, die bei einer Beurteilung von Messungen hilfsweise verwendet werden können.
Nach Absatz 3.6 „Lüftung“ im Anhang der Arbeitsstättenverordnung muss in umschlossenen Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Belästigender Geruch ist zu vermeiden, soweit es die Natur des Betriebes gestattet. In der Regel dürfen keine belästigenden Geruchsemissionen von Produkten (beispielsweise Bauchemikalien) und Geräten (beispielsweise Laserdrucker und -kopierer) oder Anlagen (beispielsweise raumlufttechnische Anlagen) ausgehen.
Beschwerden von Beschäftigten an Innenraumarbeitsplätzen werden häufig als Sick-Building-Syndrom bezeichnet: Augenbrennen, Kratzen im Hals, verstopfte Nase oder Kopfschmerzen sind die Symptome. Gerüche können der Auslöser für die Beschwerden sein. Oft lassen sich die Probleme aber nicht auf eine einzige Ursache zurückführen, sondern bedürfen einer umfassenden Analyse. Neben der Qualität der Atemluft sind u. a. das Raumklima, störende Geräusche, die Beleuchtung, die Arbeitsplatzgestaltung und psychische Faktoren wie Stress zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf den Automatisierungsgrad gibt es Arbeitsplätze mit vorwiegend manueller, maschineller Bearbeitung mit menschlicher Bedienung oder vollautomatischer Bearbeitung.
Rechtsfragen Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Schutz von Arbeitsplätzen stärken die Rechte der Arbeitnehmer. So zwingt Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung Arbeitgeber zum Schutz der Nichtraucher vor Tabakrauch. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert Arbeitsplätze als Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind ( Abs. 4 ArbStättV). Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist untersagt, denn ihre Verwertung ist prozessual unzulässig,BAG, Urteil vom 21. November 2013, Az.: 2 AZR 797/11 Mobbing kann eine Verletzung der Persönlichkeit oder Gesundheit darstellen,BAG, Urteil vom 16. Mai 2007, Az.: 8 AZR 809/06 christliche Einrichtungen können moslemischen Arbeitnehmerinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten.BAG, Urteil vom 24. September 2014, Az.: 5 AZR 611/12 Andererseits ist auch der Arbeitgeber vor Missbrauch geschützt, denn der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln darf nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können,BAG, Urteil vom 26. Januar 1995, Az.: 2 AZR 649/94 und die exzessive Internetnutzung am Arbeitsplatz (über 1,5 Stunden pro Arbeitstag) während der Arbeitszeit stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitnehmers dar.BAG, Urteil vom 31. Mai 2007, Az.: 2 AZR 200/06
Arbeits- und Dienstanweisungen regeln nicht selten das konkrete Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und tragen somit zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei. Eventuell vom Arbeitsplatz ausgehende physische und psychische Gesundheitsbelastungen müssen im Rahmen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes in einer Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden, die Grundlage für die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Unterweisung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist.
Wer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen wird, behält seinen Arbeitsplatz und erleidet gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz keinen Nachteil. Gleiches gilt für den Zivildienst nach Abs. 1 Zivildienstgesetz. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten und kann nach StGB bestraft werden. Spricht bei Arbeitsplatzteilung der Arbeitgeber eine Kündigung aus, weil einer der Job-Sharer aus dem Betrieb ausscheidet, ist sie unwirksam ( Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz).
Arbeitsplatzorganisation „Eine zweckmäßige Arbeitsplatzgestaltung liegt dann vor, wenn der Arbeitsplatz sowohl den zu verrichtenden Tätigkeiten der einzelnen Aufgabenträger als auch dem durch die Arbeitsteilung bestimmten Gesamtablauf entspricht“.Erwin Grochla, Möglichkeiten der Steigerung der Wirtschaftlichkeit im Büro, in: Erich Kosiol (Hrsg.), Bürowirtschaftliche Forschung, 1961, S. 62 Effizientes Arbeiten setzt eine kluge Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe durch sinnvolle Arbeitsgestaltung voraus. Wirtschaftlich bedeutet hier einerseits die kostenoptimale Bearbeitung (durch eintretende Kostensenkung oder kürzere Durchlaufzeiten) und andererseits die Verbesserung der Produktqualität. Je größer räumlich ein Arbeitsplatz dimensioniert ist, umso straffer müssen Arbeitsprozesse gestaltet sein. Räumlich große Arbeitsplätze (Baustellen) erfordern eine genauere Platzierung der benötigten Arbeitsmittel als kleinere Arbeitsplätze (Büro). Auf beiden muss ein sicherer Zugriff der Arbeitskräfte auf die benötigten Arbeitsmittel möglich sein. Die Arbeitsmittel sind nach der Häufigkeit ihrer Verwendung zu positionieren. Zu diesem Zweck zählt die 5-S-Methode mit Sortieren, Systematisieren, Säubern, Standardisieren und Selbstdisziplin die fünf Phasen auf, die zu einer Verbesserung der Arbeitsplatzorganisation beitragen können.Bert Teeuwen/Christoph Schaller, Die Erfolgsmethode zur Arbeitsplatzorganisation, 2015, S. 14 ff.
Ein optimal gestalteter Arbeitsplatz ermöglicht Arbeiten ohne lange Laufwege oder Liegezeit/Verlustwege, behindert den Arbeitsfluss nicht und erhöht die Leistung des Mitarbeiters berücksichtigt Körpermaße und Bewegungsabläufe sowie die einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Mit der sinnvollen (unter anderem Leistung fördernden) Arbeitsgestaltung befassen sich die Wissenschaftsgebiete Ergonomie und Arbeitsstudium.
Neben der wirtschaftlichen Gestaltung des Arbeitsplatzes spielt seine Humanität eine wichtige Rolle. Danach soll der Arbeitsplatz für die Arbeitskräfte erträglich, zumutbar und subjektiv zufriedenstellend sein.Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 1983, S. 86