Die Wasserwacht ist eine politisch und konfessionell unabhängige Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Ihre Aufgabe ist die Rettung von Personen am, auf und im Wasser. Die Organisation ist mit insgesamt über 75.000 Mitgliedern als Hilfs- und Wasserrettungsorganisation in allen Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes vertreten. Die Wasserwacht ist vor allem küstennah und auf Binnengewässern tätig. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und in ihrer Freizeit für die Wasserwacht. Das Motto der Gemeinschaft lautet „Mit Sicherheit am Wasser“.

Als Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist die Wasserwacht den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung verpflichtet.

Aufgaben mini|Ein Rettungsschwimmer der Wasserwacht beim Überwachen einer Regatta mini|MS „Christophorus“, Bodensee mini|Motorrettungsboot der DRK-Wasserwacht

Die Hauptaufgabe der Wasserwacht ist die Verhütung von Todesfällen durch Ertrinken, also die direkte Wasserrettung und die Durchführung verschiedener vorbeugender Maßnahmen.

Daraus ergeben sich weiterreichende Aufgaben in der Organisation des Wasserrettungsdienstes, wie etwa die Aus- und Fortbildung von geeigneten Einsatzkräften und Mitgliedern. Besonders wichtig ist die Verbreitung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Schwimmens und Rettungsschwimmens in der Bevölkerung, insbesondere bei der Jugend, in Schulen und Verbänden. Für den Katastrophenfall sind die Aufstellung, Ausbildung und Ausrüstung besonderer Einheiten wichtig. In Verbindung mit dem Wasserrettungsdienst zählt auch die Mitwirkung bei der Erhöhung der Sicherheit auf, an und in Gewässern (einschließlich Wasserstraßen) und in öffentlichen Bädern zu den weiteren Aufgaben der Wasserwacht. Zusätzliche Aufgaben sind die Suche und Bergung von Ertrunkenen und die Mitwirkung beim Natur- und Gewässerschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Besondere Bedeutung, insbesondere in der Kinderausbildung, kommt den Baderegeln zu. Mitglieder im Fachdienst „Wasserrettungsdienst“ der Wasserwacht müssen regelmäßig das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber und einen Erste-Hilfe-Kurs wiederholen.

Im Jahr 2009 nahm die Wasserwacht allein in Bayern 17.768 Frühschwimmer-Abzeichen, 19.295 Schwimmabzeichen (DJSA und DSA) sowie 7.936 Rettungsschwimmabzeichen ab. Im Rahmen des Wasserrettungsdienstes wurden im selben Jahr bayernweit für Schwimmer 560, für Surfer und Segler 598 und für Bootsbesatzungen 112 Hilfeleistungen durchgeführt. Ebenfalls wurden 48 Wiederbelebungen durchgeführt, davon 29 mit Erfolg. 1.246 Mal wurde eine Schnelleinsatzgruppe angefordert. (Stand 2009). Abgerufen am 3. Juli 2013

Geschichte Von der Gründung bis zum Zweiten Weltkrieg mini|links|Das Wasserwachtlogo auf einer Wachflagge mini|Station am Olchinger See

Als Geburtsort des Wasserrettungsdienstes im DRK gilt die bayerische Bezirksstadt Regensburg. Dort wurden während eines Donau-Hochwassers am 7. Februar 1883 erstmals Rotkreuzhelfer in der Hochwasserrettung eingesetzt. In den folgenden Jahren entstanden an der Küste und an Binnengewässern so genannte „Sanitäts- und Wasserwehrkolonnen“. Im Jahr 1888 wurde in Elbing (Preußen) eine Sanitäts- und Wasserwehrkolonne gegründet. Zum ersten Mal wurden ab dem 21. August 1891 in Mariaort bei Regensburg Sanitätsschiffe zur Absicherung der Donau bereitgestellt. 1896 wurden erstmals an den großen Voralpenseen Deutschlands, dem Staffelsee, dem Ammersee, dem Chiemsee und dem Bodensee, Wasserrettungsstationen gegründet.

Im Jahr 1908 wurde in Berlin am Wannsee, am damaligen Kaiser-Wilhelm-Turm, dem heutigen Grunewaldturm der Wasserrettungsdienst mit einem so genannten Wehrschauturm aufgenommen. Weitere Rettungsstationen folgten, zunächst am Schildhorn, dann auch bei Pichelswerder und Papenberge. Mit Unterstützung des preußischen Ministeriums der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten wurde am 17. Februar 1906 die „Zentralstelle für das Rettungswesen an Binnen- und Küstengewässern“ gegründet. Im selben Jahr wurde sowohl auf der ersten Tagung des Deutschen Roten Kreuzes als auch auf dem ersten internationalen Kongress des Roten Kreuzes für das Rettungswesen in Frankfurt am Main der Wasserrettungsdienst als „möglichst überall durchzuführende, echte Rot-Kreuz-Aufgabe“ bezeichnet. Zur gleichen Zeit wurden in München „Vorkehrungen zur Rettung Ertrunkener an Flussläufen und Seen“ vom Sanitätskolonnenführer Freiherr Stromer von Reichenbach getroffen. Durch diese Beschlüsse und die steigende Zahl an Hochwasserfällen veranlasste der preußische Landesverband, dass jeder Ortsverein eine Wasserrettungseinheit aufbauen sollte.

Im Süden Deutschlands gab es zu dieser Zeit viele Fälle von Überschwemmungen, und so mussten die eingesetzten Helfer oftmals mehr als zwei Tage ununterbrochen Dienst leisten. Im Februar 1923 erließ das Deutsche Rote Kreuz eine umfassende Dienstordnung für die Wasserwacht. Auch erhielt die Rotkreuz-Gemeinschaft ihr eigenes Symbol: Den Rettungsring mit dem Roten Kreuz in der Mitte. Dieses Zeichen ist in abgewandelter Form noch heute gültig. Durch den Beginn des Zweiten Weltkriegs musste der größte Teil der Rettungsschwimmer an der Front dienen, sodass fast keine Wasserrettungsstation mehr betrieben werden konnte.

mini|Motorrettungsboot der Wasserwacht Lindau mini|Altes Logo, das bis 2020 verwendet wurde

Nach dem Zweiten Weltkrieg Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Wasserwacht wie alle Verbände durch die alliierte Militärverwaltung verboten. Doch bereits zwei Monate nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches am 27. Mai 1945 bekam das Bayerische Rote Kreuz angesichts steigender Ertrinkungszahlen den Auftrag, seine Arbeit auf dem Gebiet der Wasserrettung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wieder aufzunehmen. Weitere Landesverbände folgten dem Beispiel Bayerns und setzten den Wasserrettungsdienst wieder ein. Die Ausbildung konzentrierte sich zunächst auf die Schwimmkurse, da kurz nach dem Krieg ungefähr 80 bis 95 Prozent der Schüler und 51 Prozent der Studenten nicht schwimmen konnten.

Erst danach konnten die Ausbildungen von Rettungsschwimmern, Führungskräften und Ausbildern begonnen werden. Dies war auch notwendig, da in einigen Bundesländern die Zahl der Ertrinkungsfälle im Vergleich zu den Gesamttoten bei 30 Prozent lag. In Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Institutionen, insbesondere natürlich Sportvereinen, Berufsgenossenschaften und Kommunen, konnten viele Aktionen ins Leben gerufen werden, um diese Zahl zu senken. So konnten 1948 allein in Bayern bereits 720 Lebensrettungen durchgeführt werden. Im Laufe der Zeit wurden immer wieder neue Ortsgruppen gegründet. Durch den Wandel der Gesellschaft zu mehr Leistungs- und Extremsportarten musste auch die Technik verbessert werden. Neue Einsatzmaterialien, wie beispielsweise modernere Motorrettungsboote, wurden für den Wasserrettungsdienst eingesetzt. Aufgrund der Häufung der Katastrophenfälle in den letzten Jahren, besonders seit Ende des Zweiten Weltkriegs, begann auch die Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten. Zusammen mit anderen Vereinen und der Kultusministerkonferenz gründete die Wasserwacht am 24. August 1998 den Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung zur Vereinheitlichung der Schwimmabzeichen. Im September 2006 wurde die Wasserwacht assoziiertes Mitglied der internationalen Wasserrettungsorganisation, der International Life Saving Federation.

Ausbildungs- und Aufgabenbereiche Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bietet die Wasserwacht verschiedene Ausbildungen an. Im Rahmen der Breitenausbildung führt die Wasserwacht Kurse in Schwimmen und Rettungsschwimmen, Erster Hilfe und Sanitätsausbildungen durch. Diese können von interessierten Mitbürgern gegen Gebühr nach offiziellen Richtlinien besucht werden.

Schwimmen 100px|mini|Fachbereich S

Im Ausbildungsbereich Schwimmen werden Schwimmkurse für Kinder und Erwachsene angeboten. Die Hauptaufgabe ist die Ausbildung von Nichtschwimmern zu Schwimmern (Anfängerschwimmkurse) und die Festigung der Schwimmfertigkeiten durch regelmäßiges Schwimmtraining. Die Ausbilder für Schwimmen führen im Rahmen der Breitenausbildung von Außenstehenden auch Prüfungen zum Ablegen der Schwimmabzeichen durch. Da die Wasserwacht Mitglied des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung ist, werden diese Prüfungen nach offiziellen Richtlinien abgenommen und sind deutschlandweit einheitlich. Als erstes Schwimmabzeichen können Kinder, Jugendliche und Erwachsene das Frühschwimmerabzeichen (Seestern, Seepferdchen) erwerben. Danach können Kinder, Jugendliche und Erwachsene den Deutschen Schwimmpass erwerben.

Rettungsschwimmen 100px|mini|Fachbereich R mini|Deutsches Rettungs­schwimm­abzeichen Silber der Wasserwacht

In den Kursen des Ausbildungsbereichs Rettungsschwimmen lernen die Teilnehmer die Gefahren beim schwimmerischen Einsatz, Beherrschung der Maßnahmen zur Fremd- und Eigenrettung, der korrekte Umgang mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln, wie beispielsweise Gurtretter, Rettungsbojen, und Kenntnisse über Erste Hilfe. Die Kurse schließen mit dem „Deutschen Rettungsschwimmabzeichen der Wasserwacht“ in Bronze, Silber oder Gold ab. Verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten setzen den Nachweis dieser Kenntnisse voraus.

Für Kinder und Jugendliche wurde der Juniorwasserretter entwickelt, der den Übergang zwischen den Jugendschwimmabzeichen und dem aktiven Einsatz als Rettungsschwimmer darstellt. Der Juniorwasserretter wird aber nicht in allen Gruppen abgenommen.

Sanitätsdienst Fast alle im Wasserrettungsdienst tätigen aktiven Helfer der Wasserwacht haben die aus den Abschnitten SAN A und SAN B bestehende Sanitätsausbildung des Deutschen Roten Kreuzes absolviert.

Wasserrettung

mini|Schonende Rettung mit einem Spineboard

Das Rettungsschwimmabzeichen Silber ist die Mindestausbildung für aktive Rettungsschwimmer der Wasserwacht. Weitergehend gibt es Ausbildungen zum Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst sowie Wasserretter (ehemals SAN C Wasserwacht). Diese Qualifikation ist Voraussetzung für weitere Ausbildungen der Wasserwacht: beispielsweise als Führungskraft, zum Rettungstaucher oder Führer eines Motorrettungsboots, oder die Fortbildung zum Ausbilder.Dienstvorschrift für die Wasserwacht (PDF; 88 kB), s. Abschnitt 4

Bootsführerausbildung mini|links|Bootsausbildung BeifahrenBei größeren Gewässern reicht es nicht, nur Rettungsschwimmer zur Absicherung bereitzustellen. Gerade bei Regatten, Segelveranstaltungen oder an der Küste ist es wichtig, dass eine schnelle medizinische Hilfe bei Unfällen oder dem Kentern von Booten bereitsteht. Motorrettungsboote werden auch oft eingesetzt, um einen schwimmerischen Einsatz von Rettungsschwimmern zu vermeiden, da dies oft mit einem großen Risiko für die eingesetzten Kräfte einhergeht. Motorrettungsboote der Wasserwacht sind meist mit Außen- oder Innenbordmotoren oder modernen Wasserstrahlantrieben ausgestattet. Nur ausgebildeten Motorrettungsbootführern der Wasserwacht ist es im Dienstbetrieb erlaubt, ein Rettungsboot zu führen. Die Ausbildung umfasst neben dem Sportbootführerschein Binnen beziehungsweise See auch wasserwachtspezifische Ausbildungsinhalte.

Tauchen 100px|mini|Fachbereich T

Einsatztaucher der Wasserwacht werden zur Suche, Rettung oder Bergung von Verunglückten gebraucht, wenn Rettungsschwimmer und Motorrettungsboote alleine nicht mehr ausreichen. Zusätzlich werden Einsatztaucher zur Bergung von Gütern, von Fahrzeugen aber auch von Müll benötigt. Auch die Bergung von Leichen gehört zu den Aufgaben eines Einsatztauchers. Rettungstaucher können nur die psychisch und körperlich fittesten aktiven Helfer der Wasserwacht werden. Die Ausbildung dauert in der Regel ein bis zwei Jahre. Jeder aktive Rettungstaucher der Wasserwacht unterzieht sich jährlich der tauchmedizinischen Untersuchung G31 und muss mindestens zehn Pflichttauchgänge mit insgesamt wenigstens 300 Minuten nachweisen.

Natur- und Gewässerschutz