250px|Signet der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens Karte 300px|Karte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens Basisdaten Fläche: 14.900 km² Landesbischof: Tobias Bilz Präsident Landeskirchenamt: Hans-Peter Vollbach Mitgliedschaften: VELKD, LWB, EKD Regionen: 2 Kirchenkreise: 16 Kirchgemeinden: 314 (31. Dezember 2024) Gemeindeglieder: 557.793 (31. Dezember 2025) Ev. in der Bevölkerung: 15,5 % (31. Dezember 2024) Offizielle Website: www.evlks.de
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EvLKS) ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit Sitz in Dresden. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Kirche hat 557.793 Gemeindeglieder (Stand 31. Dezember 2025Weniger Kirchenmitglieder in Sachsen bei www.sonntag.de, 16. März 2026.) in 314 Kirchgemeinden, Kirchgemeindebünden und Kirchspielen (Stand: 31. Dezember 2024).
Die Hauptkirchen des Landesbischofs sind der Dom zu Meißen und die Kreuzkirche zu Dresden, auch ist er der Stiftsherr des Doms St. Marien zu Wurzen. Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Dresden, bis 2020 in Meißen.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Vor der Propagierung des Staatsatheismus in der DDR war sie die größte evangelisch-lutherische Kirche in Deutschland.Sebastian Müller-Rolli: Evangelische Schulpolitik in Deutschland 1918–1958: Dokumente und Darstellung (Eine Veröffentlichung des Comenius-Instituts Münster). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, ISBN 3-525-61362-8, S. 29.
Gebiet Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens umfasst im Wesentlichen das ehemalige Königreich bzw. den ehemaligen Freistaat Sachsen, in den Grenzen bis 1945 ohne das Gebiet um Reichenau (Reichenauer Zipfel), das als Bogatynia seit 1945 zu Polen gehört. Heute umfasst das Gebiet einen Großteil des Landes Sachsen, einen geringen Teil Thüringens und die Ortschaft Merzdorf im Land Brandenburg.
Geschichte Die Reformation wurde im albertinischen Sachsen 1539 offiziell eingeführt. 1545 wurden die Konsistorien in Leipzig, in Glauchau (Schönburgische Herrschaften), in Wurzen (fürs Stift Meißen, vgl. Stiftsamt Wurzen) und in Meißen (für die Markgrafschaft Meißen, vgl. Meißnischer Kreis) gegründet; 1547 kam durch Annexion des Gros des ernestinischen Kurkreises das 1539 gegründete Konsistorium Wittenberg hinzu.Jörg Brückner: Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft. Die Grafen zu Stolberg und ihr Verhältnis zu den Landgrafen von Thüringen und späteren Herzögen, Kurfürsten bzw. Königen von Sachsen (1210 bis 1815). Technische Universität Chemnitz, Diss., Chemnitz 2003, S. 206. Grundlage des Kirchenwesens war die Kirchenordnung von 1580, die das Meißner Konsistorium nach Dresden verlegte und zum Oberkonsistorium erhob. Die Leitung der Landeskirche lag dann beim neuen Kirchenrat und dem Oberkonsistorium. Der Landesherr fungierte als summus episcopus (landesherrliches Kirchenregiment).
1588 wurde das Dresdner Konsistorium nach Meißen zurückverlegt und sein Vorrang als Oberkonsistorium entfiel. 1606 wurde der oft spürbar gewordene Mangel einer zentralen Kirchenleitung behoben und das Meißner Konsistorium wieder nach Dresden verlegt und erneut als Oberkonsistorium eingesetzt. Da der Kurfürst 1697 katholisch wurde, übertrug er seine bischöflichen Rechte den in evangelicis beauftragten Geheimen Räten. Höchster Geistlicher Sachsens war der Oberhofprediger, der zugleich Vizepräsident des Oberkonsistoriums war. Seit den Unterwerfungserklärungen der Grafen zu Stolberg-Stolberg (1730) und Stolberg-Roßla (1731) unter kursächsische Lehnshoheit unterstanden auch die Konsistorien Stolberg-Stolberg, Stolberg-Roßla sowie das gemeinschaftliche KonsistoriumDas Konsistorium der Ämter Kelbra und Heringen wurde aufgelöst, als 1836 das Amt Heringen an Stolberg-Stolberg und das Amt Kelbra an Stolberg-Roßla fiel. der stolbergischen gemeinschaftlichen Ämter Kelbra und Heringen dem Oberkonsistorium.Jörg Brückner: Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft. Die Grafen zu Stolberg und ihr Verhältnis zu den Landgrafen von Thüringen und späteren Herzögen, Kurfürsten bzw. Königen von Sachsen (1210 bis 1815). Technische Univ. Chemnitz, Diss., Chemnitz 2003, S. 208.
Nach dem Wiener Kongress 1815 musste das Königreich einige seiner Gebiete an Preußen abgeben, darunter den Großteil des Kurkreises, womit das Konsistorium Wittenberg wegfiel, und die stolbergischen Standesherrschaften mit ihren drei Konsistorien. Ihre Konsistorialbezirke wurden wie weitere, unter anderem altmärkische Gebiete, Teil der neuen Provinz Sachsen, wo die altpreußische Kirchenprovinz Sachsen entstand.
1835 wurde ein Organisationsedikt erlassen, wonach die kirchliche Verwaltung auf die staatlichen Mittelbehörden (Kreisdirektionen) übertragen wurde. An der Spitze der Landeskirche stand das Kultusministerium, das in dieser Eigenschaft nur dem Kollegium der in evangelicis beauftragten Staatsminister verantwortlich war. Dieses Gremium nahm die Stellung des Bischofs ein, die der katholische Landesherr nicht ausfüllen konnte. Die wenigen verbliebenen Aufgaben (kirchliche und pädagogische Examina) der nunmehr aufgelösten alten Konsistorien übernahm in Dresden das neue Landeskonsistorium als Mittelbehörde, die nur aus nebenamtlichen Beisitzern (unter einem juristischen Präsidenten) bestand.
mini|Siegelmarke des Evangelisch-Lutherischen Landes-Consistoriums
1868 erhielt die Landeskirche eine Kirchenvorstands- und Synodalordnung und 1871 wurde auf dieser Grundlage eine erste Landessynode gewählt. Im Zusammenhang mit einer umfassenden verfassungs- und Verwaltungsreform des Königreichs Sachsen wurde 1874 die kirchliche Verwaltung von der staatlichen Verwaltung getrennt. Oberste Kirchenbehörde war nun das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium (nicht zu verwechseln mit dem eben erwähnten Landeskonsistorium), das weiter den in evangelicis beauftragen Staatsministern unterstand. Jedoch lagen „die Konsistorialgeschäfte der luther.[ischen] Kirche in der Oberlausitz […] der Kreishauptmannschaft Bautzen ob“.Cf. Paul Langhans: Justus Perthes’ Staatsbürger-Atlas: 24 Kartenblätter mit über 60 Darstellungen zur Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reichs und der Bundesstaaten. 1. und 2. Auflage. Perthes, Gotha 1896, S. 10. Hinzufügung und Auslassung in eckigen Klammern nicht im Original. Das Kultusministerium übte über die Landeskirche nur noch solche Aufsichtsrechte aus, die es auch über andere Religionsgemeinschaften hatte.
Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments (1918) erhielt die Landeskirche 1922 eine überarbeitete Verfassung, die 1926 in Kraft trat. 1926 entfiel dann auch die separate Kirchenverwaltung der Kreishauptmannschaft Bautzen. Gemäß der neuen Kirchenordnung nannte sich die Kirche nunmehr Evangelisch-lutherische Landeskirche des Freistaats Sachsen. Dem leitenden Geistlichen, der bislang den Titel eines Oberhofpredigers getragen hatte, wurde die Amtsbezeichnung „Landesbischof“ beigelegt.
Nach dem Tod des ersten Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Ludwig Ihmels, am 7. Juni 1933 nutzte der sächsische Innenminister Fritsch die entstandene Vakanz, um am 30. Juni 1933 die Befugnisse sämtlicher kirchenleitender Organe (Landesbischof, Landeskirchenamt, ständiger Synodalausschuss) auf den Führer der Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer Pfarrer, Friedrich Coch, zu übertragen. Die Geheimräte im Landeskonsistorium, 7 Superintendenten und 14 Pfarrer wurden beurlaubt. Am 7. Dezember 1933 kamen die Pfarrer des „Pfarrernotbundes“, aus dem die „Bekennende Kirche“ hervorging, in der Dresdner Zionskirche zusammen. Indem sie Friedrich Coch als Irrlehrer die geistliche Führung absprachen, begann innerhalb der sächsischen Landeskirche der Kirchenkampf.
Von 1945 bis 1947 stand die Landeskirche unter der Leitung des Landessuperintendenten Franz Lau.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei und war Mitbegründerin der VELKD. 1950 gab sie sich eine neue Verfassung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geändert wurde. Von 1974 bis 1981 war der sächsischen Landeskirche der ehemals hannoversche Konsistorialbezirk Ilfeld im Harz angegliedert.
In den Jahren 1954 und 1997 war sie Gastgeberin der Deutschen Evangelischen Kirchentage in Leipzig. Der 33. Deutsche Evangelische Kirchentag fand vom 1. bis 5. Juni 2011 in Dresden statt.
Gegenwart Die Zahl der Mitglieder sinkt beträchtlich: Im Jahr 2017 gab es rund 700.000 Kirchenmitglieder. Für das Jahr 2040 schätzt die EvLKS deren Zahl auf 440.000. Das wären zehn Prozent der Mitglieder im Vergleich zu den 1930er Jahren.Claudia Drescher: Mammutaufgabe: Erhalt der Gotteshäuser. 1.600 Kirchen in Sachsen – Sanierungsbedarf wird auf halbe Milliarde Euro geschätzt. In: Leipziger Volkszeitung, Druckausgabe, 1. Juli 2017, S. 4. ( bei der LVZ-Tochter Dresdner Neueste Nachrichten, abgerufen am 14. November 2024). Dies hat auch direkten Einfluss auf die Kirchenstruktur: Hatte die Landeskirche im Jahre 1992 noch 906 aktive Pfarrer, waren es (Februar 2014) 692 Pfarrer in 765 Kirchgemeinden. Diese Zahlen sanken weiter bis Ende 2014 – auf 550 Pfarrer in 728 Kirchgemeinden. Für möglichst flächendeckende Gottesdienst-Angebote sollen daher künftig mehr als 200 Ehrenamtliche mit theologischer Ausbildung und Berechtigung zum Predigt-Dienst sowie 220 Pfarrer im Ehrenamt, die andere Berufe ausüben, sorgen.Katrin Zeiß, Simona Block: Gemeinden schrumpfen: Weite Wege zu den Pfarrämtern. Kirchen in Mitteldeutschland können Stellen kaum besetzen. In: Leipziger Volkszeitung, 3. Februar 2014, S. 5.
Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wurde 2016 von der Kirchenleitung erlaubt, sofern der jeweilige Pfarrer und Kirchenvorstand dem zustimmen.
Die Landeskirche Sachsen stellt sich gegen die Abschaffung der Sargpflicht, um einem „weiteren Verfall der Friedhofs- und Gedenkkultur“ (Pressesprecher Matthias Oelke) entgegenzuwirken. Die Sargpflicht widerspricht unter anderem der moslemischen Bestattungstradition, sodass derartige Begräbnisse auf kirchlichen Friedhöfen nicht stattfinden dürfen.
Leitung der Landeskirche An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens steht der Landesbischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.
Landesbischöfe seit 1922 1922–1933: Ludwig Heinrich Ihmels 1933–1945: Friedrich Otto Coch 1945–1947: Landessuperintendent Franz Lau 1947–1953: Hugo Hahn 1953–1971: Gottfried Noth 1971–1994: Johannes Hempel 1994–2004: Volker Kreß 2004–2015: Jochen Bohl 2015–2019: Carsten Rentzing (zum 31. Oktober zurückgetreten) 2019–2020: Vertretung durch OLKD Thilo Daniel 2020–: Tobias BilzTobias Bilz zum neuen Landesbischof in Sachsen gewählt, Meldung vom 29. Februar 2020 auf mdr.de.
Landessynode Die Landessynode stellt die Vertretung aller Kirchgemeinden der Landeskirche dar (§ 18 der Verfassung). Von den 80 Mitgliedern, den Synodalen, werden 60 von den Kirchenvorständen für jeweils sechs Jahre gewählt und 20 von der Kirchenleitung berufen. Die Landessynode trägt Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche und kann darüber beraten und beschließen. Sie wählt den Landesbischof und den Präsidenten des Landeskirchenamtes. Sie wurde 1871 eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Synode 1948 wieder ihre Arbeit auf. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich.