Willige Arme ist eine Bezeichnung für einige mittelalterliche Konvente von Beginen und Celliten.
Geschichte Seit dem 14. Jahrhundert wurden einige Gemeinschaften von Beginen und Celliten in ihren Städten als willige Arme bezeichnet. Dieses leitete sich vom Gebot der freiwilligen Armut (neben Keuschheit und Gehorsam) ab. 1374 wurden die Beginen zum Beispiel in einer Bulle von Papst Gregor IX. als persone pauperes (arme Personen) bezeichnet. Die genaue Entwicklungsgeschichte dieses Begriffs wurde bisher noch nicht umfassend erforscht.
Ein Kloster der willigen Armen gab es in Halberstadt noch bis 1810.
Einzelne Häuser Bisher sind nur wenige Konvente bekannt, die als willige Arme in historischen Quellen bezeichnet wurden. Diese lagen vor allem im schwäbischen und im mitteldeutschen Raum.
Schwaben Im historischen schwäbischen Gebiet (jetzt auch in Bayern und der Schweiz) wurden diese Konvente (mindestens einmal) als willige Arme bezeichnet.
AugsburgWillige Arme Augsburger Baumeisterbücher, mit Links zu historischen Erwähnungen Basel, Haus zum schwarzen Bären, Beginen aus KölnBasel im vierzehnten Jahrhundert, 1856, S. 92, um 1330 Bern, Beginen (oder Cellitinnen?)Beginen und Begarden in der Schweiz, Band 2, 1995, S. 298f., 309f. Freiburg, Brüder, später Franziskaner-Terziaren Wertheim, Beginen
Rheinland Neuss, Celliten/Alexianer
Mitteldeutschland Halberstadt, Kloster der willigen Armen, Cellitinnen/Alexianerinnen Hildesheim, Lüllekehaus, CellitenBrigitte Hotz: Beginen und willige Arme im spätmittelalterlichen Hildesheim, Hildesheim 1988, S. 104–105Alexandra Otten: Stiftungen im spätmittelalterlichen Hildesheim. Magisterarbeit, Oldenburg 2011, S. 60. Volltext online.
Einzelnachweise
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