Die Volksabstimmung über die Ratifizierung des abgewandelten Vertrags von Maastricht in Dänemark fand am 18. Mai 1993 statt. Ausgelöst wurde das Referendum durch einen entsprechenden Beschluss des Folketings, des dänischen Parlaments. Den Hintergrund für die Entscheidung bildete die Ablehnung des Vertrags von Maastricht in einem obligatorischen Referendum im Jahr zuvor.

Der Vertrag von Maastricht sah die Gründung der Europäischen Union vor, der Dänemark mit der Ratifizierung beigetreten wäre. Die knappe Ablehnung in der Volksabstimmung im Juni 1992 stürzte Dänemark und Europa in eine politische Krise. Gestützt auf einen „Nationalen Kompromiss“, eine gemeinsame Vereinbarung aller pro-europäischen Parteien im Folketing, nahm die dänische Regierung erneut Verhandlungen mit dem Europäischen Rat auf. Die so im Dezember 1992 erzielte Vereinbarung von Edinburgh behielt Dänemark verschiedene nationale Sonderrechte vor, ohne den Vertrag von Maastricht grundsätzlich in Frage zu stellen.

Das so erzielte Kompromissergebnis erhielt bei der Abstimmung eine klare Mehrheit von 56,7 % „Ja“-Stimmen der der gültig Abstimmenden. Das für diese Abstimmung geltende 30-%-Ablehnungsquorum war durch die Mehrheit „Ja“-Stimmen gegenstandslos. Mit den vereinbarten Ausnahmen trat Dänemark damit den Drei Säulen der Europäischen Union bei, die am 1. November 1993 in Kraft traten.

Hintergrund Europäische Integration

Als Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg begannen sechs europäische Staaten (Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien und die Bundesrepublik Deutschland) zu Beginn der 1950er Jahre mit dem Aufbau supranationaler Organisationen, die den Startpunkt für eine schrittweise Vereinigung Europas bilden sollten. In den 1970er Jahren nahmen diese Europäischen Gemeinschaften erstmals weitere Staaten auf und vergrößerten sich bis 1986 auf zwölf Mitglieder. Die geopolitischen Umwälzungen um 1990 (Ende des Ost-West-Konflikts, Deutsche Wiedervereinigung) führte in den Mitgliedsstaaten der EGen zu der Überzeugung, dass es ein noch engeres Zusammenrücken der europäischen Nationalstaaten brauchte. Als Konsequenz wurde ab Dezember 1990 über den späteren Vertrag von Maastricht verhandelt, der unter anderem das Ziel einer Währungsunion und den Beginn einer gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik vorsah.

Dänemark war bereits 1973 bei der ersten Erweiterung beigetreten. Dennoch herrschte dort eine vergleichsweise europaskeptische Grundstimmung vor. Nach Meinungsumfragen hielten sich in den 1970ern die Befürworter und Gegner der EWG-Mitgliedschaft etwa die Waage. In den Jahren 1979 bis 1984 überwogen die Gegner um etwa 10 Prozent, danach gewannen die Befürworter wieder an Boden. Eine beispielhafte Meinungsumfrage von Berlingske Tidende im Oktober 1991 ergab 63 % Mitgliedschaftsbefürworter und nur 18 % Gegner. Generell zeigten sich die Dänen aber weniger gewillt, nationale Souveränitätsrechte an supranationale Organisationen abzugeben, als die Bewohner anderer europäischer Staaten.Nikolaj Petersen: Denmark and the European Union 1985-96.

Als Vorberereitung auf die bevorstehenden Verhandlungen über den Vertrag von Maastricht, wurde am 4. Oktober 1990 in Dänemark ein Memorandum zu Europa veröffentlicht, das von den Parteien der zentristisch-konservativen Regierung Schlüter III und den Sozialdemokraten unterzeichnet worden war. Dieses Memorandum, das als die charakterisiert wurde, enthielt ein Bekenntnis zur , aber auch Mahnungen, dass die europäischen Institutionen demokratischer und offener werden müssten und dass Europa in ökologischen und sozialen Fragen aktiver und progressiver werden müsse. Es befürwortete eine engere Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, lehnte aber ausdrücklich eine gemeinsame europäische Militärstreitmacht ab. Hinsichtlich einer möglichen europäischen Währungsunion bezog es keine eindeutige Stellung.

Vertrag von Maastricht

Das Memorandum stärkte den innenpolitischen Rückhalt und die Verhandlungsposition der Regierung Schlüter bei den ab Dezember 1990 beginnenden Verhandlungen in Maastricht, legte jedoch auch ihren Verhandlungsspielraum fest. Auf Drängen Dänemarks und des Vereinigten Königreichs wurde eine Klausel aus dem Vertragswerk entfernt, die das Ziel einer politischen Union Europas in Form eines Bundesstaats beinhaltete. Eine Klausel zum Verbraucherschutz, die zuerst auf britisches Drängen entfernt worden war, wurde auf Wunsch Dänemarks wieder in das Vertragswerk eingefügt, und hinsichtlich der beabsichtigten Währungsunion wurde eine Sonderbestimmung eingefügt, die Dänemark die Teilnahme an derselben offen ließ.Nikolaj Petersen: Denmark and the European Union 1985-96.

Der Vertrag von Maastricht wurde am 7. Februar 1992 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaften unterzeichnet. Vertreter Dänemarks bei den Verhandlungen waren der damalige Ministerpräsident Poul Schlüter (Konservative Volkspartei) und sein Außenminister Uffe Ellemann-Jensen (Venstre).Nikolaj Petersen: Denmark and the European Union 1985-96. Das ausgehandelte Vertragswerk sah die Umwandlung der bisherigen Europäischen Gemeinschaften in die Drei Säulen der Europäischen Union vor. Diese Umwandlung beinhaltete eine wesentlich engere Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten auf verschiedenen Gebieten (Währungs- und Wirtschaftsunion, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Unionsbürgerschaft, Kompetenzerweiterung des Europäischen Parlaments, Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik sowie ein Protokoll über die Sozialpolitik).

Volksabstimmung von 1992

Am 12. Mai 1992 ratifizierte der Folketing mit großer Mehrheit von 130 gegen 25 Stimmen bei 20 Enthaltungen das Vertragswerk. Da der Vertrag nur das dänische Kernland betraf, nahmen die je zwei Abgeordneten Grönlands und Färöers, wie in solchen Fällen üblich, an der Abstimmung nicht teil. Bei insgesamt 179 Sitzen im Folketing ergab dies eine Zustimmung im Parlament von 72,6 %. Da der Vertrag jedoch die Souveränitätsrechte Dänemarks betraf, war nach Artikel 20 der dänischen Verfassung von 1953 ein Beschluss des Folketing mit einer 5/6-Mehrheit (83,33 % = 150 Sitze) der Mitglieder erforderlich. Falls diese nicht vorliegt, ist gemäß Verfassung eine Volksabstimmung abzuhalten, in der sich keine qualifizierte Mehrheit der Abstimmenden gegen das Gesetzesvorhaben wendet. Denn im Fall eines Plebiszits sah die dänische Verfassung eine Ablehnung des Beschlusses des Folketings nur vor, wenn eine Mehrheit an „Nein“-Stimmen abgegeben wurde, die zugleich mindestens 30 % aller Stimmberechtigten ausmachte (30-%-Ablehnungsquorum). Die Volksabstimmung wurde für den 2. Juni 1992 angesetzt.

Bei der Abstimmung sprach sich überraschenderweise eine knappe Mehrheit von 50,7 % gegen die Ratifizierung des Vertrags von Maastricht aus. Da zugleich das Ablehnungsquorum deutlich überschritten wurde, erlangte die Ablehnung Gültigkeit. Das Abstimmunsergebnis stürzte Europa in eine Krise, denn der Vertrag von Maastricht konnte nur in Kraft treten, wenn er in allen Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden war. Kurz nach Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses schlossen die EU-Außenminister eine Neuverhandlung des Vertrags von Maastricht kategorisch aus.

Durch die Ablehnung sahen sich die dänischen Befürworter des Vertrags von Maastricht in eine schwierige Lage versetzt. Die Gegner des Vertrages in Dänemark verlangten von der Regierung, dass das Abstimmungsergebnis respektiert und der Vertrag ganz ad acta gelegt werden solle. Dies hätte jedoch das Ausscheiden Dänemarks aus den politischen und wirtschaftlichen Institutionen Europas mit erheblichen nachteiligen Konsequenzen zur Folge gehabt.

Der Weg zur Volksabstimmung Der „nationale Kompromiss“ Befragungen nach der Volksabstimmung vom Juni 1992 zeigten, dass die Mehrheit der Abstimmenden eine gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik, die Sozialcharta, einen eventuellen Europäischen Bundesstaat und eine Unionsbürgerschaft ablehnten.

Auch die Sozialistische Volkspartei (SF), die bei der Abstimmung für ein „Nein“ geworben hatte, forderte, dass im Falle von Nachverhandlungen diese Bestimmungen nicht mehr enthalten sein dürften. Der damalige SF-Parteivorsitzende Holger K. Nielsen rief dazu auf, einen () zu formulieren. Im Oktober 1992 wurde bei einem Treffen von Politikern der SF, der Sozialdemokraten und der Sozialliberalen (Radikale Venstre) ein solches Konsenspapier formuliert. Dieses wurde anschließend der Koalitionsregierung aus Konservativen und Liberalen (Venstre) unter Ministerpräsident Poul Schlüter vorgelegt. Die Regierung konnte noch einige wenige Änderungen anbringen und das Konsenspapier wurde danach auch von der Christlichen Volkspartei und Zentrumsdemokraten akzeptiert.

Im Kern beinhaltete der „nationale Kompromiss“ vier Forderungen: Dänemark sollte nicht an der gemeinsamen Verteidigungspolitk und der gemeinsamen Währung teilnehmen. Weiterhin sollten alle Beschlüsse im Rahmen der supranationalen europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres für Dänemark nicht gelten. Gleiches für die geplante Unionsbürgerschaft. Weitere Forderungen im Kompromisspapier waren die nach größerer Offenheit der europäischen Institutionen, einer klareren Definition der Subsidiarität, weniger Bürokratie in der EU und einer Verstärkung der Bemühungen in den Bereichen Umwelt, soziale Dimension, Binnenmarkt und Arbeitslosigkeit.Nikolaj Petersen: Denmark and the European Union 1985-96.

Mit dem Ziel, einerseits den inhaltlichen Bedenken der Abstimmenden zu entsprechen, aber andererseits auch zu einer Einigung mit ihren europäischen Vertragspartnern kommen, nahm die dänische Regierung, vor allem Außenminister Uffe Ellemann-Jensen, auf Grundlage des „nationalen Kompromisses“ im Herbst 1992 die Verhandlungen mit den anderen europäischen Staaten wieder auf.

Vereinbarung von Edinburgh Auf einem Treffen des Europäischen Rats am 11. und 12. Dezember 1992 in Edinburgh akzeptierten die europäischen Vertragspartner Dänemarks Position weitgehend. Die dänische Verhandlungsposition wurde auch durch die Haltung des Vereinigten Königreichs unter Premierminister John Major gestärkt, dessen Vertreter erklärten, ebenfalls nicht den Maastricht-Vertrag zu ratifizieren, wenn nicht eine Lösung im Falle Dänemarks gefunden werde. Außerdem gab es eine unterschwellige Sympathie für die dänische Position von Seiten der Maastricht-Kritiker in anderen europäischen Ländern.Nikolaj Petersen: Denmark and the European Union 1985-96.

Aus dem Treffen ging die Vereinbarung von Edinburgh hervor, mit der sich Dänemark in vier Punkten das Recht vorbehielt, die Vorgaben des Vertrags von Maastricht nicht unmittelbar umzusetzen. Dies waren die Währungspolitik und die Beibehaltung der Dänischen Krone, der „Verteidigungsvorbehalt“, wodurch Dänemark nicht an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Europas teilnahm, der „Justizvorbehalt“, wodurch jegliche europäischen Vereinbarungen zu Justiz-, Asyl- und Innenpolitik in Dänemark nicht automatisch gelten, sowie zuletzt eine vor allem symbolische Ablehnung der Unionsbürgerschaft.

Mit dieser Lösung war eine Neuverhandlung des Vertrags von Maastricht verhindert worden, zugleich konnte Dänemark die Umsetzung mancher, im Land besonders umstrittener Bestimmungen, auf unbestimmte Zeit verschieben. Für Europa bedeutete das aber auch, dass ein Präzedenzfall geschaffen war, der das Prinzip des Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten etablierte.

Ratifizierung und erneute Volksabstimmung