109px|right|Logo auf den Entscheidungen des Verfassungsgerichts Mit Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung wird in der deutschen Rechtswissenschaft ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 3. Oktober 1969 bezeichnet, in dem sich das Bundesverfassungsgericht mit der Bedeutung der Rezipientenfreiheit als selbständiges Grundrecht auseinandersetzt.Fundstelle: BVerfGE 27, 71–88; Az.: 1 BvR 46/65.

Sachverhalt Der Beschwerdeführer ließ sich von einem Bekannten Tageszeitungen aus der DDR schicken. Die Zollbehörden behielten ein Exemplar der Leipziger Volkszeitung vom 8. Mai 1964 ein, weil das Landgericht Lüneburg diese Ausgabe wegen Staatsschutzdelikten eingezogen hatte. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die SED mit dieser Ausgabe die verbotene KPD fördern wolle, um in der Bundesrepublik eine Gewalt- und Willkürherrschaft wie in der DDR einzurichten. Der Beschwerdeführer erhob Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichtes. Das Bundesverfassungsgericht hob den Einziehungsbeschluss auf.

Zusammenfassung der Entscheidung Das Bundesverfassungsgericht stellte in diesem Beschluss fest, dass die Rezipienten- oder Informationsfreiheit ein selbständiges Grundrecht neben Meinungs- und Pressefreiheit darstellt. Dieses Grundrecht wurde in Deutschland erst nach 1945 aufgrund der Erfahrungen mit der staatlichen Lenkung der Information und Gleichschaltung im NS-Staateingeführt.

Die Informationsfreiheit hat zwei Komponenten: das Demokratieprinzip nach Abs. 1 GG und das Persönlichkeitsrecht aus Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1 GG, denn zur Entfaltung als Persönlichkeit gehört die Information als elementares Bedürfnis dazu.

Die Freiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen informieren zu können (sogenannte Rezipientenfreiheit), trägt wesentlich zur Willensbildung im demokratischen Prozess bei, sie darf keiner staatlichen Beeinflussung unterliegen. Es ist auch unerheblich, ob es sich um eine unverlangt zugesandte Information oder um eine angeforderte Information handelt, der Zugang zur Information ist gleichfalls geschützt.

Aus den Gründen

Siehe auch Presserecht

Weblinks BVerfGE 27, 71

Einzelnachweise

Kategorie:Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Kategorie:Entscheidung (Medienrecht) Kategorie:Grundrechte (Deutschland) Kategorie:Pressegeschichte (Deutschland) Kategorie:Ereignis 1969