Der Drogenskandal bei der Münchner Polizei oder kurz Münchner Polizeiskandal entwickelte sich ab Mai 2019 als bekannt wurde, dass mehrere Polizisten der Polizei München Kunden bei einem Drogendealer waren. Er wird als der „deutschlandweit größte [...] Drogenskandal bei einem Polizeipräsidium“ betitelt. Der Drogenskandal ist nicht zu verwechseln mit antisemitischem Verhalten beim USK, das auch als Münchner Polizeiskandal betitelt wurde.

Zeitliche Entwicklung der Ermittlungen Der Skandal begann mit der Aussage eines Drogendealers, dass zwei Polizisten Kunden von ihm seien. Als diesem Verdacht nachgegangen wurde, wurden immer weitere Verdächtige und potentielle Straftaten ermittelt, Objekte durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Folgende Tabelle fasst die Zahlen zu disziplinar- und strafrechtlichen Konsequenzen zusammen, im Text werden die relevanten Ereignisse beschrieben.

Datum Disziplinarrecht Strafrecht Quellen Verdächtige Suspendierungen Versetzungen Verfahrenseinstellungen Strafbefehle Anklagen Freisprüche Verurteilungen Mai 2019 2 2 - - - - - - Februar 2020 8 Polizisten (Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz) 8 - - - - - - September 2020 21 Polizisten und 17 weitere Personen (nun auch Verdacht des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz, Verfolgung Unschuldiger, Verwahrungsbruch und Strafvereitelung im Amt.) 6, später „einige“ ≥ 2- - - - - Oktober 2020 21 Beschuldigte Beamte (meist Polizeihauptmeister oder Polizeiobermeister) 15 7 - - - - - Dezember 2020 30 Polizisten (nun auch Verdacht der Körperverletzung im Amt und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 15 - - - - - - April 2021 37 - - 6 (teils gegen Geldauflage) ≥ 1 1 - - Mai 2021 37 12 - 6 (teils gegen Geldauflage) ≥ 1 1 - - Oktober 2021 37 Polizisten und 21 weitere Personen ≥ 3 - 13 Verfahrenseinstellungen gemäß , Nr. 2 StPO und 3 gegen Geldauflage 12 4 - - Dezember 2021 37 Polizisten (nun auch der Verdacht Unterschlagung von Dienstmunition und Verrat von Dienstgeheimnissen) sowie 21 weitere Personen - - - - 5 1 1 Februar 2022 37 - - 15 12 6 - 2 April 2022 37 Polizisten (nun auch wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage) sowie 23 weitere Personen - - 18 (drei davon gegen Geldauflage) 12 8 - 4

April 2018: bei Stefan H. werden Drogen gefunden Unter Einfluss von Betäubungsmittel verursachte im April 2018 der Kfz-Mechatroniker Stefan H. (so das Pseudonym, das ihm die Süddeutsche Zeitung gab) einen Unfall. Auf seinem Beifahrersitz fanden Polizisten in Plastik eingeschweißtes Kokain. Er gab sein Wissen über seine Drogengeschäfte preis, was ihm nach des Betäubungsmittelgesetzes die Möglichkeit der Strafmilderung einbrachte. Später, im Februar 2020, sagte Staatsanwalt Jakob Schmidkonz über Stefan H., dass dieser bis ins Frühjahr 2018 Mitarbeiter Münchner Clubs und Polizisten mit Kokain und Haschisch versorgt habe.

Mai 2019: H. belastete Polizisten Vor dem Landgericht München waren im Mai 2019 drei Männer und eine Frau wegen Handels mit Kokain angeklagt. Zwei der Männer (24 und 32 Jahre alt) sollen ein Netzwerk geführt haben, das es mittels Bediensteten von Bars und Restaurants den Gästen ermöglicht haben soll, direkt in den Etablissements Kokain liefern zu lassen. Der dritte Mann (35 Jahre alt) soll einer dieser Bediensteten gewesen sein; die Frau soll ihre Wohnung als Lager für die Drogen zur Verfügung gestellt haben. Hauptbelastungszeuge war der damals 36-jährige Stefan H., dem die Verteidiger vorwarfen, selbst ein Dealer zu sein, und zu lügen, um sich selbst zu schützen. Ein als Zeuge geladener Polizist, der H. vernommen hatte, gab an, dass dessen Aussagen glaubwürdig seien. So habe der H. auch zwei Polizisten als Kunden benannt, was sich bewahrheitet habe. Einer der Angeklagten hatte in seiner Vernehmung angegeben, H. habe ihm erzählt, zwei Polizisten würden 'auf ihn aufpassen'. Unter Verweis auf eine mögliche Selbstbelastung, machte der H. zunächst von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Frühjahr 2020 Stefan H. sagte gegenüber dem Landeskriminalamt Bayern (LKA) aus, dass in München 20 Polizisten Kokain kaufen, verkaufen und konsumieren würden. Die Polizisten sollen im Gegenzug, dass sie H. schützen, einen besseren Preis bezahlt haben. Als Beispiel wurde eine Polizeikontrolle von H. auf der Sonnenstraße genannt, bei der ein Polizist und Kunde von H. versucht habe „[die Situation] gerade zu biegen“. Die Ermittlungen führten im Dezember 2018, Januar und Februar 2020 zu Durchsuchungen der Wohnungen und Arbeitsplätze und vorläufigen Festnahmen der Polizisten.

Februar 2020: H. belastet vor Gericht Polizisten Am 18. Februar 2020 gab es einen Prozess wegen des Verdachts des Erwerbs und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gegen einen 31-Jährigen. Zwischen Oktober 2017 und April 2018 soll Stefan H. 42 mal an den Angeklagten Drogen verkauft haben. Der Verteidiger kritisierte, dass die belastenden Aussagen von einem „mehrfach verurteilten Drogenhändler“ stammten, der „im Angesicht einer mehrjährigen Haftstrafe Aussagen gemacht [habe] in der Hoffnung auf Strafmilderung“. Der als Zeuge geladene H. sagte aus, dass er viele Clubs beliefert habe und „etliche Polizisten hätten sich 'an ihm eine goldene Nase verdient'“. Ein weiterer Zeuge sagte aus, dass H. ihm gesagt hätte, es gäbe Polizisten, die auf ihn aufpassen und bei Problemen helfen würden.

Juli 2020: Ermittlungsgruppe Nightlife Nach dem bereits eine Arbeitsgruppe Nachtleben bestand, wurde im Juli 2020 beim LKA eine Ermittlungsgruppe Nightlife zu dem Thema eingerichtet. Anfang Oktober 2020 wurde sie zur Sonderkommission (Soko) erweitert. Im Dezember 2020 gehörten der Soko 20 Personen an.

September 2020: groß angelegte Durchsuchungsaktion Am 23. September 2020 wurden 30 Wohnungen und 7 Polizeidienststellen in der Stadt und dem Landkreis München durchsucht. Ebenso Objekte in Augsburg, Dachau, Wolfratshausen, Ebersberg und an der Polizeihochschule Fürstenfeldbruck. Bei den Durchsuchungen wurden Drogen gefunden.

Beschuldigte Beschuldigte waren 21 Polizeibeamte von 9 Dienststellen und 17 „weitere Personen“. Ermittelt wurde wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Anti-Doping-Gesetz, der Verfolgung Unschuldiger, des Verwahrungsbruch und der Strafvereitelung im Amt. Die Verfolgung Unschuldiger soll sich dadurch ergeben haben, dass unschuldigen Bürgern vorgeworfen wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Die Ermittlungsverfahren gegen die Bürger wurden im September 2017 gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Beteiligte Beamte An der Durchsuchung beteiligt waren 19 Staatsanwälte, 70 Beamte des LKA und 100 Polizeibeamte aus München und Augsburg, die erst kurz vor Beginn des Einsatzes über dessen Ziel informiert wurden um den Einsatz nicht zu gefährden, ebenso Spezialeinsatzkommandos aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Weitere bisherige Ermittlungsmaßnahmen Neben den Durchsuchungen wurden auch toxikologische Untersuchungen durchgeführt, 20 Handys beschlagnahmt und Millionen von Chatnachrichten, Bildern und Videos sichergestellt.

Oktober 2020: Thematisierung im Landtag Am 7. Oktober 2020 war der Skandal Thema im Innenausschuss des Bayerischen Landtags. Polizeipräsident Andrä sagte, dass sich Kauf und Konsum von Kokain „in absolut überwiegender Zahl in der Freizeit abgespielt“ habe. Es zeigte sich weiter, dass hauptsächlich die Polizeiinspektion 11 (Altstadtwache) betroffen sei.

April 2021: Erste Anklageerhebung Ende April 2021 berichtete Der Spiegel dass die Staatsanwaltschaft München I die erste Anklage zum Amtsgericht München erhoben hatte. Neben dem Kauf und Besitz von Doping- und Betäubungsmitteln wurde dem Angeklagten Verwahrungsbruch vorgeworfen, da er sichergestelltes Marihuana für sich behalten haben soll.

Dezember 2021: Schriftliche Anfrage im Landtag Am 17. Dezember stellen Stefan Schuster und Doris Rauscher eine Schriftliche Anfrage, die am 20. April 2022 unter „Drucksache 18/20013“ veröffentlicht wurde.Drucksache 18 / 20013, auf bayern.landtag.de Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 11. April darüber. Die Soko Nightlife bearbeitete demnach 235 Einzeldelikte (von denen sich aber nicht alle bewiesen hätten) wie beispielsweise „Bestechlichkeit, Freiheitsberaubung, gefährliche [...] Körperverletzung, [...] Volksverhetzung oder Strafvereitelung.“ Zwei Polizisten sollen eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegenüber einem Unschuldigen geschrieben und sich abgesprochen haben auszusagen, dass dieser sie bei einer Kontrolle angegriffen habe.

Strafrechtliche Konsequenzen Stand Dezember 2021 wurden viele Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt; es wurden mehrere Strafbefehle erlassen, die teilweise schon rechtskräftig wurden.

Oktober 2021: Geldstrafe unter Vorbehalt für einen Polizisten Für den Kauf von Dopingmitteln plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro (=Gesamtsumme 3000 €). Das Amtsgericht München verurteilte den Polizisten im Oktober 2021 zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt in Höhe von 2250 €. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

November 2021: Freispruch für einen Polizisten Ein Polizist, der gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben hatte, wurde Anfang November 2021 vom Amtsgericht freigesprochen.

2022: Beginn mehrerer Hauptverhandlungen Prozess gegen Nijaz D. Am 15. Februar 2022 begann am Amtsgericht München die Hauptverhandlung gegen den 27-jährigen Polizisten Nijaz D. Ihm wurden mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verwahrungsbruch im Amt vorgeworfen. Der Angeklagte bestritt den Erwerb von Kokain sowie den Verwahrungsbruch von Marihuana. Er gestand den Besitz von Marihuana und den Erwerb und die Weitergabe von Testosteron. Weiter führte er aus, dass er von 2017 bis 2019 Marihuana und ein paar Mal Kokain konsumiert habe. Stefan H. habe er im Dezember 2017 durch seinen Kollegen Fritz F. kennengelernt, bei dem er aber nie Drogen gekauft habe. Der als Zeuge geladene H. gab an, dass der Angeklagte zwar wenig bei ihm gekauft habe, aber sicher zwischen ein und drei Mal. In den Haaren von D. seien Kokainrückstände gefunden worden, so ein LKA-Ermittler. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Strafe von einem Jahr und 5 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Am 22. Februar wurde D. zu einer Geldstrafe in Höhe von 240 Tagessätzen à 55 Euro (also insgesamt 13.200 Euro) verurteilt. Das Gericht befand ihn für schuldig, Drogen und Dopingmittel gekauft und besessen sowie Dopingmittel weitergegeben zu haben; vom Vorwurf des Verwahrungsbruchs wurde er freigesprochen. Sowohl D. als auch die Staatsanwaltschaft erklärten den Verzicht Rechtsmittel einzulegen, womit das Urteil rechtskräftig wurde.

Prozess gegen Fritz F.