mini|Helmbrecht Die mittelhochdeutsche Versnovelle Helmbrecht, verfasst von Wernher der Gartenaere vermutlich zwischen 1250 und 1280 im bairisch-österreichischen Raum, erzählt in 1934 Verszeilen die Entwicklung des Bauernsohnes Helmbrecht zum Raubritter, sein sündhaftes Leben und dass er dafür mit einem schrecklichen Ende büßen muss.

Autor Die Herkunft oder die soziale Stellung des Dichters Wernher der Gärtner (mhd. Wernher der Gartenaere) ist urkundlich nicht nachweisbar. Lediglich am Ende der Versnovelle (V. 1934), im Epilog, wird der Name erwähnt. Die Namensbezeichnung kann entweder als Herkunftsname bzw. Berufsname bezogen auf Garten gedeutet werden, oder es handelt sich um einen Künstlernamen, wie ihn sich viele fahrende Dichter des Mittelalters zulegten. Der Erzähler bemerkt, dass er noch nie so gut bewirtet worden sei wie der junge Helmbrecht, „swie vil ich var enwadele“ (V. 848) – wie weit er auch im Lande umhergezogen sei. Aus dieser Aussage schließen Forscher, dass der Verfasser des Helmbrechts ein Berufsdichter war, der an verschiedenen Höfen den Adligen seine Dichtungen vortrug. Die fahrende Lebensweise lässt aber auch die Spekulation zu, dass er ein Wandermönch war, z. B. Franziskaner, da der Autor über gute Bibelkenntnisse verfügt und sich in der franziskanischen Morallehre auskennt.Vgl. Fritz Peter Knapp: Wernher der Gärtner. In: Deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. Begründet von Wolfgang Stammler, fortgeführt von Karl Langosch. 2. völlig neu bearb. Auflage unter Mitarbeit zahlreicher Fachgelehrter. Hrsg. v. Burghart Wachinger zusammen mit Gundolf Keil [u. a.]. Bd. 10. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1999, Sp. 927–936.Theodor Nolte: Wernher der Gärtner: Helmbrecht. In: Historisches Lexikon Bayerns. Mittelhochdeutsch Neuhochdeutsch Swer iu ditze mære lese, Und nun betet für jeden, der euch diese Geschichte vorträgt: bitet daz im got genædec wese Gott möge ihm gnädig sein und dem tihtære, und auch dem Dichter, Wernher dem Gartenære. Wernher dem Gärtner.Wernher, der Gärtner: Helmbrecht. Mittelhochdeutsch / Neuhochdeutsch. Hrsg., übers. und erl. von Fritz Tschirch. Reclam, Stuttgart 2002 (= Universal-Bibliothek. Band 9498), S. 168 f.

Über den Entstehungszeitraum des Werkes lassen sich nur Mutmaßungen anstellen. In der Verszeile 217 beklagt Wernher den Tod des Dichters Neidhart, „her Nîthart, und solde er leben“, womit zumindest geklärt ist, dass die Versnovelle nach dessen Tod in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden sein muss. Die Entstehung des Werkes wird demnach in der Forschung überwiegend im Zeitraum des Interregnums zwischen 1254 und 1273 vermutet.

Inhalt und Struktur

Wernher beginnt seine Erzählung mit einem Prolog (Verszeile 1–19), der zwei wichtige Symbole der Dichtung nennt: Hâr und hûbe (nhd. Haar und Haube), die die Handlung auch vorantreiben. Es folgt der erste Erzählblock, der sich mit Helmbrechts Vorbereitungen zum Ausritt ins Ritterleben beschäftigt (V. 20–648).

Hauptfigur und „Held“ der Dichtung ist der junge, gutaussehende Helmbrecht, Sohn des Gutsverwalters (Meiers) Helmbrecht. Dieser ist durch glückliche Fügungen zu einer prächtig bestickten Haube gekommen, deren Bildmotive – für das gebildete Publikum sofort erkennbar – auf adlige Herkunft schließen lassen. Sie weckt in Helmbrecht „hoffärtige“ Gedanken und Träume vom leichten und angenehmen Leben der Ritter, denen er sich nunmehr anzuschließen gedenkt. Als er von seiner Mutter Rüstung und Schwert, von der Schwester feine Kleider und vom Vater einen edlen Hengst erhält, beschließt er, den bäuerlichen Hof zu verlassen und das Ritterhandwerk zu erlernen.

In weiterer Folge kommt es zu einem Streitgespräch zwischen Vater und Sohn. Meier Helmbrecht ist stolz auf sein angesehenes Bauerndasein und warnt seinen Sohn vor dem Leben am Hof. Obwohl er seinem Sohn von vier Unheil verheißenden Träumen berichtet, kann er ihn nicht von seinem Vorhaben abhalten. Hochmütig verabschiedet sich der junge Helmbrecht von seiner Familie, schließt sich unter dem Namen Slintezgeu einer Raubritterbande an und zieht ein Jahr lang mordend, plündernd und marodierend durch die Lande. Nach einiger Zeit ergreift ihn das Heimweh, und er verlässt die Bande wieder (V. 653–694).

Es folgt der zweite Erzählblock, der die Heimkehr Helmbrechts und seinen einwöchigen Aufenthalt im Vaterhaus schildert (V. 697–1455). Durch eine polyglotte (mehrsprachige) Begrüßung möchte er seinen Eltern beweisen, wie viel reifer er durch seine Reisen geworden ist. Dadurch kommen jedoch Zweifel an seiner Identität auf. Nachdem er sich durch die Nennung der Namen der vier Ochsen des Vaters zu erkennen gegeben hat, wird er herzlichst von seiner Familie empfangen und verpflegt. Er begegnet ihr allerdings mit Hochmut. In schlechter Nachahmung des bei Hofe gebräuchlichen Französischen grüßt er mit Dieu vous salue (mhd. dê ûs sal, Vers 726), seine Mutter grüßt er auf korrumpiertem Tschechisch (Böhmisch) mit dobra ytra (Vers 728), seine Schwester begrüßt er mit schlechtem Kirchenlatein gratia vester (Vers 722), das Gesinde wird in gebrochenem Niederländisch zugesprochen.Joe Salmons: A History of German. Oxford University Press, Oxford 2012, ISBN 0199697949, S. 222. Der Vater berichtet nun von seinen früheren Erfahrungen am Hofe und spricht davon, wie tugendhaft und stilvoll sich die adlige Gesellschaft benahm. Helmbrecht jedoch berichtet von den gegenwärtigen Geschehnissen am Hof, die geprägt sind von Trunksucht statt Minnedienst (Frauendienst) und Schmeichelei statt Aufrichtigkeit. Er verbringt sieben Tage bei seiner Familie, die er reich mit gestohlenen Schätzen beschenkt, sehnt sich aber wieder nach seinem Leben als Raubritter. Alle Überredungsversuche des Vaters, Helmbrecht von seinem frevelhaften Leben abzuhalten, scheitern. Voller Hochmut bekennt sich dieser stattdessen zu seinen Untaten als Raubritter, die ihm das „bessere“ Leben ermöglichen. Zudem überbringt er seiner Schwester Gotelind die Brautwerbung eines Raubkumpans und verspricht ihr ein Leben in Reichtum und Überfluss. Sie nimmt den Antrag schließlich an und verfällt so ebenfalls dem Hochmut. Helmbrecht kehrt nun zu den Spießgesellen zurück (V. 1456–62).

Der dritte Erzählblock berichtet von den Hochzeitsvorbereitungen bis zur Verstoßung Helmbrechts (V. 1463–1813). Bald nach der prachtvoll gefeierten Hochzeit, die eine Parodie auf die am Hofe geltenden Tugenden ist, wird die Räuberbande von der Obrigkeit, dem Richter und seinen Leuten, ausgehoben und mühelos überwältigt. Während die anderen Raubritter allesamt gehängt werden, wird Helmbrecht als Zehnter nach altem Brauch „begnadigt“, ihm werden aber die Augen ausgestochen und ein Fuß und eine Hand abgehackt. Er sucht Zuflucht bei seinem Vater, dieser jedoch weist ihn voller Abscheu ab. Lediglich ein Stück Brot kann ihm seine Mutter zustecken. Ging er zuvor ein Jahr lang als Raubritter durchs Leben, so muss er nun ein Jahr lang für seine Sünden büßen (V. 1814–1822).

Der vierte und letzte Erzählblock beschreibt das Ende Helmbrechts im Wald (V. 1823–1912). Schlussendlich fällt er fünf Bauern, bei denen er gemordet und geplündert hat, in die Hände, die ihn schließlich am nächsten Baum aufhängen. Die Erzählung schließt mit einem warnenden Epilog, der zugleich die Moral aus der Geschichte zieht (V. 1913–1934). Der Dichter schließt mit dem Aufruf an all jene, die Gefahr laufen, auch zu einem „Helmbrechte“ zu werden, sich das Beispiel des Bauernsohns als Warnung dienen zu lassen, und empfiehlt sich und die Leser der Gnade Gottes. So solle man laut Wernher rechtschaffen leben und sich von üblen Gesellen fernhalten.Vgl. Tschirch, Helmbrecht, S. 12–21.

Interpretation

Die Versnovelle „Helmbrecht“ gilt als „die erste deutsche Dorfgeschichte“, da sie nicht in einer hochstilisierten Wunschwelt und ihrer höfischen Gesellschaft spielt, sondern alle Personen, bis auf Helmbrecht und seine Raubkumpanen, gehören dem Bauernstand an. Eine weitere Besonderheit der Erzählung ist ihr tödlicher Ausgang für den Protagonisten. Lediglich in drei deutschen Dichtungen des Mittelalters stirbt der „Held“ am Ende der Geschichte: Im „Nibelungenlied“, in der Versnovelle „Peter von Staufenberg“ und im „Helmbrecht“. Der vom Autor beschriebene selbstbewusste Bauernstand, dessen Aufbegehren und das vermeintliche Recht des Stärkeren legen nahe, dass es sich um ein wirklichkeitsnahes und gut beobachtetes Zeitbild des Interregnums handelt. Einen Beleg für diese Interpretation bzw. eine genaue Datierung des Werkes gibt es jedoch nicht.Vgl. Tschirch. Helmbrecht. S. 5 f.

Das vierte Gebot

Die gesamte Erzählung mahnt zur Wahrung der gottgegebenen Ordnung. Die Familie ist patriarchalisch geleitet, die Gesellschaft hierarchisch gestuft und die Landesherren haben für Recht und Ordnung zu sorgen. Gegen alle diese drei Ordnungsprinzipien verstößt Helmbrecht im Laufe seines Abenteuers (aventiure). Er verleugnet nicht nur seinen Geburtsstand, er versucht, sich als „Ritter“ darüber zu erheben. Statt die Schwachen und Bedürftigen zu schützen, wie es die Aufgabe eines rechtschaffenen und tugendhaften Ritters wäre, zieht er plündernd, mordend und vergewaltigend durch das Land. Die Wurzel allen Übels ist aber die Verletzung des vierten Gebots: Du sollst Vater und Mutter ehren, damit du lange lebest und es dir wohl ergehe auf Erden. Die gesamte Geschichte lässt sich als Warnung für die Konsequenzen aus unangemessenem Verhalten gegenüber den Eltern auffassen. Er befolgt weder die Lehren der Eltern noch behandelt er sie mit angemessenem Respekt und sieht im Gegenteil voller Hohn auf sie herab. Die Sichtweise des Vaters, dass jeder Einzelne eine von Gott gegebene Aufgabe zu erfüllen habe, wird vom Ausgang der Geschichte bestätigt. Der Sohn hatte mehrere Möglichkeiten, sich von seinem Tun abzukehren und wieder dem rechten Weg zu folgen. Da er aber jede Hilfe ausschlägt, erfährt er zum Schluss auch kein Erbarmen mehr vom liebenden Vater, der nun seinerseits dem Sohn mit Spott begegnet. Die göttliche Ordnung darf weder verletzt noch übertreten werden.Vgl. Tschirch. Helmbrecht. S. 24 f.

Die sprechenden Namen