Als Romeo-Irrtum oder Romeo-und-Julia-Effekt ( auch: Romeo Error, Romeo's Error, Romeo Effect, Romeo and Juliet Effect oder Extinction by Assumption) ist in der Naturschutzbiologie das Phänomen bekannt, dass eine verfrüht erfolgte Aufgabe einer biologischen Art zum Außerkraftsetzen der Schutzbemühungen für diese Art und infolgedessen erst zu ihrer tatsächlichen Ausrottung führen kann.

Name und Definition Namensherkunft

Die Benennung des Phänomens erfolgte nach Nigel Collar (Collar, 1998) in Anlehnung an das Konzept des vermeidbaren Todes der Protagonisten in der Tragödie Romeo und Julia von William Shakespeare, in dem Romeo die von ihm geliebte Julia fälschlicherweise für tot hält, obwohl er sie tatsächlich hätte wiederbeleben können, worauf er sich aus Verzweiflung das Leben nimmt. Dort mit Verweis auf: Daraufhin nimmt sich Julia ihrerseits aus Verzweiflung über den Tod Romeos das Leben,James Christopher Haney, in: so dass von einer „selbsterfüllenden Prophezeiung“ gesprochen werden kann.

Definition und Synonyme Die Vorgänge der literarischen Vorlage können zwar nicht gänzlich stimmig auf die Verwendung des Begriffs im Artenschutz übertragen werden. Der Name spielt aber über die literarische Anlehnung darauf an, dass Naturschützer in der Praxis vermeiden müssen, fälschlicherweise vom Aussterben einer Art auszugehen und daraufhin ihre Bemühungen zur Rettung dieser Art verfrüht einzustellen. Denn in Analogie zum tragischen Vorbild von Shakespeares „Romeo“ und dessen „Julia“ können Naturschützer eine biologische Art (oder ein anderes Taxon) aufgeben, wenn diese irrtümlicherweise für ausgestorben gehalten wird. Denn sozusagen als „tragische“ Folge dieses Irrtums könnte das endgültige Aussterben der Art, die tatsächlich noch überlebt hatte, beschleunigt werden, beispielsweise wenn ein für die Art überlebensnotwendiges Habitat nun nicht mehr länger unter Schutz gestellt bleibt.

Ein Romeo-Irrtum im Sinne der Naturschutzbiologie entsteht also, wenn die Erhaltungsbemühungen für eine Art aufgrund ihrer fälschlichen Einordnung als ausgestorben aufgegeben werden, obwohl die Art noch existiert und es zur Arterhaltung tatsächlich noch nicht zu spät wäre. Dort mit Verweis auf: Und auf: Die irrige Annahme, dass eine Art ausgestorben sei, kann somit zur selbsterfüllenden Prophezeiung werden.

Unter Romeo-und-Julia-Effekt oder Romeo-Irrtum wird dementsprechend verstanden, dass eine Art zu früh aufgegeben und damit zu ihrer tatsächlichen Auslöschung beigetragen wird. Lizenz: Creative Commons CC-BY 4.0. Vgl. deutsche Fassung:

In der englischsprachigen Literatur ist daher neben Romeo Error, Romeo Effect und Romeo and Juliet Effect auch die Bezeichnung Extinction by Assumption zu finden.Vgl. Titel (Extinction by assumption; or, the Romeo Error ...) von Collars Erstbenennung des Phänomens: Vgl. Unterkapitel Romeo’s Error or Extinction by Assumption, in: In der französischen Übersetzung der Richtlinien zum Gebrauch der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion (IUCN) wird die Form l’erreur de Roméo verwendet, Zugriff über Internetseite: in der spanischen Übersetzung die Form error de Romeo. Zugriff über Internetseite:

Die Definition des Terminus Romeo-Irrtum und seiner Synonyme wird häufig für die biologische Art (wissenschaftlich: species) formuliert, Dort mit Verweis auf: doch kann sich das Phänomen auch auf Populationen oder Bestände anderer taxonomischer Ränge auswirken und ist schon bei Prägung des Begriffs durch Collar (1998) auch auf andere Taxa wie Unterarten (wissenschaftlich: subspecies) bezogen worden.

Begriffliche Abgrenzung

Das Phänomen, dass Arten vorzeitig als ausgestorben erklärt wurden oder werden, ist so verbreitet, dass es zu verschiedenen Begriffsbildungen wie „Romeo-Irrtum“ (im Sinne von Collar, 1998) und „Lazarus-Effekt“ (im Sinne von Keith & Burgman, 2004) geführt hat. Beides, also sowohl der Romeo-Irrtum als auch der Lazarus-Effekt, sind Fälle einer irrtümlichen Einordnung in die Gefährdungskategorie „ausgestorben“. Sie behandeln jedoch verschiedene Seiten der Problematik des Datenmangels im Bereich der Biodiversität, denn sie befassen sich mit unterschiedlichen Aspekten dieser Problematik und beschreiben unterschiedliche Folgen daraus.

Das Phänomen des Romeo-Effekts oder Romeo-Irrtums (im Sinne von Collar, 1998), der sich auf die Auswirkungen auf die Artenschutzbemühungen bezieht und das verfrühte Aufgeben eines Taxons durch den Natur- oder Artenschutz behandelt, ist dabei also begrifflich zu trennen von dem in der Naturschutzbiologie als Lazarus-Effekt bekannten Phänomen (im Sinne von Keith & Burgman 2004), das sich auf den Wechsel in der Zusammensetzung von Listen ausgestorbener Arten aufgrund von Änderungen im Wissen über die als ausgestorben geltenden Arten oder Populationen bezieht (etwa auf Basis von Verbesserungen im Wissen über ihre Taxonomie oder Verbreitung) und die Entfernung eines Taxons aus der Liste der ausgestorbenen Taxa behandelt. Bei dieser als Lazarus-Effekt bezeichneten Wiederentdeckung von Arten, die in der Roten Liste der IUCN bereits als „ausgestorben“ aufgeführt wurden, handelt es sich um eine recht häufige Erscheinung mit hunderten beschriebenen Fällen allein im Bereich der Amphibien, Vögel und Säugetiere. Auf die Bedeutung der Erforschung der „Lazarus-Arten“ für den Artenschutz hat schon 1998 Collar im Rahmen seiner Definition des „Romeo-Irrtums“ hingewiesen.

Entsprechend ist das Phänomen des Romeo-Irrtums auch begrifflich zu trennen von dem in der Paläontologie als Lazarus-Effekt bezeichneten Phänomen (im Sinne von Wignall & Benton, 1999), das das lediglich vorübergehende Nichterscheinen von Taxa aus dem Fossilbericht beschreibt, also auch in gewisser Weise eine Art Wiederauffinden von zwischenzeitlich ausgestorben erschienenen Taxa.

Hintergrund

Hintergrund des Phänomens ist, dass einerseits der Nachweis der Nichtexistenz einer in der Vergangenheit nachgewiesenen Art oder Form (also das Verschwinden des letzten Exemplars einer Biospecies oder Taxons) aus wissenschaftlicher Sicht grundsätzlich unmöglich und eine einem Nachweis der Nichtexistenz nahekommende Beweisführung aufwändig ist Dort mit Verweis auf: Dort mit Verweis auf: Und auf: und immer probabilistischen Wesens ist, Dort mit Verweis auf: andererseits aber ein vorzeitiges Aufgeben einer Art die noch bestehenden Schutzbemühungen entkräften könnte, die für den Erhalt dieser Art notwendig wären, so dass die fälschliche Gefährdungsstufen-Einordnung der Art als „ausgestorben“ (englisch: extinct) in der von der IUCN publizierten Roten Liste gefährdeter Arten zur tatsächlichen Ausrottung der Art führen könnte.

Denn Rote-Liste-Bewertungen üben Einfluss auf politische Entscheidungen aus. So kann die Auflistung von Arten in den Hochrisikokategorien CR („vom Aussterben gefährdet“), EN („stark gefährdet“) oder VU („gefährdet“) Finanzmittel und Aufmerksamkeit für den Naturschutz erhöhen, während umgekehrt für den Fall, dass die Menschen eine von ihnen unter Schutz gestellte Art (oder ein Taxon) fälschlicherweise für ausgestorben halten, dieser Fehler dazu führen kann, dass im Rahmen nationaler oder internationaler Arten- oder Naturschutzbestimmungen jeglicher besondere gesetzliche Schutz für diese Art (oder dieses Taxon) oder ihren Lebensraum aufgehoben wird Zugriff über Internetseite: oder ein Mangel an angemessenen und rechtzeitigen Erhaltungsbemühungen resultiert, der in der Folge das tatsächliche Aussterben der Art (oder des Taxons) auslöst. Wenn durch die irrtümliche Erklärung einer Art als „ausgestorben“ gesetzliche Bestimmungen für gefährdete Arten nicht mehr gelten, führt das beispielsweise dazu, dass die besonders hohe Motivation entfällt, überlebensnotwendige Habitate für diese Arten zu erhalten. Wenn durch die Einschätzung einer unentdeckten oder wenig bekannten Art als „ausgestorben“ der Schutz ihres Habitats verhindert wird, beschleunigt dies so wahrscheinlich die Ausrottung der Art. Dort mit Verweis auf: Die irrtümliche Erklärung einer Art für „ausgestorben“ kann somit nicht nur rechtliche, sondern auch biologische Konsequenzen haben.

Einer der möglichen Gründe dafür, dass die verfrühte Einschätzung einer Art als ausgestorben sich auch in der Praxis negativ auf ihren Artenschutz auswirken kann, ist, dass keine Finanzmittel für Forschungszwecke an offiziell als ausgestorben deklarierte Arten an Biologen vergeben werden. Der Umstand, dass eine für ausgestorben erklärte Art nicht mehr geschützt werden kann, führt dazu, dass die irrtümliche Annahme des Aussterbens irreparablen Schaden für Naturschutz und Biodiversität mit sich bringen kann. So werden im Fall eines Romeo-Irrtums die Erhaltungsfinanzierung, der Lebensraumschutz und selbst die Erfassung für die Tierart eingestellt, bevor es tatsächlich zu spät zur Arterhaltung ist. Ressourcen werden für andere Zwecke umgeleitet, wodurch die vom Aussterben bedrohte Art weitere Verluste erleidet.

Selbst wenn die Art daraufhin nicht ausstirbt, sondern später wiederentdeckt wird, müssen die Schutzmaßnahmen aufgrund der falschen Einordnung dann wieder am Anfang beginnen. Um die Beendigung von Schutzmaßnahmen infolge irrtümlicher Einordnungen von Arten als „ausgestorben“, also den Romeo-Irrtum, zu verhindern, werden biologische Felderhebungen zur Nachsuche verschwunden geglaubter Arten als entscheidende Instrumente des Natur- und Artenschutzes betrachtet. Dort mit Verweis auf: Viele der laut einer Literaturstudie (Scheffers und andere, 2011) 351 wiederentdeckten Wirbeltierarten, die bereits als weltweit ausgestorben erklärt oder über einen langen Zeitraum nicht mehr oder nur als Einzelfall bestätigt gesichtet worden waren, blieben der Studie zufolge auch nach ihrer Wiederentdeckung ernsthaft vom Aussterben bedroht – wie beispielsweise die inzwischen (IUCN, 2016) als „vom Aussterben bedroht“ eingestufte Australische-Dickschwanzrattenart Zyzomys pedunculatus oder der inzwischen (IUCN, 2017) als „ausgestorben“ eingestufte Oahu-Akialoa (Akialoa ellisiana) – und werden ohne aggressive Erhaltungsanstrengungen wahrscheinlich aussterben.

Um eine Art erhalten zu können, ist die Feststellung ihres Vorkommens also von herausragender Bedeutung. Wenn es dagegen zum Phänomen des Romeo-Irrtums kommt, wird die Entscheidung über Erhaltung oder Verlust einer bestimmten Art dem Zufall überlassen und nicht mehr gezielt vom Artenschutz beeinflusst. Da ein wirksamer Schutz von verfrüht als ausgestorben erklärten Arten nicht möglich ist, ist es für den Naturschutz von entscheidender Bedeutung, das Aussterben einer Art möglichst sicher nachzuweisen. Dort mit Verweis auf:

Beispiele Als maßgeblichste Grundlage, wie die Arten nach ihrem Aussterberisiko zu klassifizieren sind und welche Arten als rezent „ausgestorben“ einzuordnen sind, gilt die Rote Liste der IUCN, die über quantitative Schwellenwerte Aussagen zu Rückgang, Größe, Verbreitung und Bedrohung der Bestände einer Art transparent und falsifizierbar machen soll.

Die auf der Roten Liste am besten dokumentierte Organismen-Klasse sind die Vögel, für deren Erhaltungszustand beziehungsweise Gefährdungsstatus bereits mehrfach vollständige Bewertungen auf weltweiter Ebene von BirdLife International und IUCN veröffentlicht wurden. In der Ornithologie kam es auch zur intensivsten Beschäftigung mit Fragen, die Rückstufungen in der Gefährdungskategorie betreffen, sowie zum Versuch einer differenzierten Behandlung der Thematik, die durch eine Vielzahl spektakulärer Wiederentdeckungen verschollener und als ausgestorben eingestufter Vogeltaxa veranschaulicht werden kann. Dort mit Verweis auf: Sowie auf: Und auf: