mini|Flagge der Europäischen Union und des Europarates (Europaflagge)
hochkant=1.45|mini|Mitgliedstaaten der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) (und außer Kosovo gleichzeitig des Europarates)
Die europäische Integration steht begrifflich für einen „immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker“ (1. Erwägungsgrund der Präambel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)). Offiziell wurde dieser Begriff erstmals 1954 bei Gründung der Westeuropäischen Union (WEU) verwendet. Mit Gründung der Europäischen Union (EU) durch den Vertrag von Maastricht 1992 wurde der „Prozess der europäischen Integration auf eine neue Stufe gestellt“ (1. Erwägungsgrund der Präambel des Vertrages von Maastricht); der Vertrag von Lissabon 2007 kennzeichnet den aktuellen Stand der Entwicklung.
Der europäische Integrationsprozess begann auf der Wirtschaftsebene, zielte aber auch auf die Ebene des politischen Systems und speziell auf die Justiz- und Innenpolitik sowie auf eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Auch in Bereichen wie der Digitalpolitik und der Medienpolitik werden gemeinsame Rahmenbedingungen verhandelt. Mitunter wird der Begriff der Integration auch auf den europäischen Kulturraum und die Kulturpolitik angewandt, etwa bei der Kulturhauptstadt Europas und den EUNIC.
Dabei ist die Leitidee der europäischen Integration aber nicht auf die EU beschränkt; denn neben dieser existiert in Europa eine Vielzahl weiterer internationaler Organisationen wie der Europarat, und die meisten europäischen Staaten gehören mehreren hiervon an. Allerdings stellt die EU sowohl im Vergleich mit allen anderen europäischen Organisationen als auch im weltweiten Vergleich das am weitesten fortgeschrittene Beispiel für regionale Integration dar. Die weitgehende Übertragung einzelstaatlicher Befugnisse auf europäische Institutionen hat dazu geführt, dass es sich bei den Europäischen Gemeinschaften, aus denen die EU entstanden ist, um mehr als bloß Internationale Organisationen handelt; für sie wurde der Begriff „Supranationalität“ geprägt.
Die Europäische Union hat aber nicht nur die wirtschaftliche und politische Integration in den Jahren nach ihrer Gründung Schritt um Schritt vorangebracht, sie hat sich durch Aufnahme neuer Mitgliedstaaten auch geographisch zunehmend erweitert. Die Europäische Integration wird von internationalen Organisationen anderer Kontinente teilweise ausdrücklich als Vorbild betrachtet; z. B. wurde der institutionelle Rahmen der Andengemeinschaft und der Afrikanischen Union nach dem Modell der EU-Institutionen gestaltet.
Die Geschichte der europäischen Integration
Frühe Pläne einer europäischen Einigung Als Vorläufer der Europäischen Integration werden heute vor allem die Paneuropa-Bewegung von Richard Coudenhove-Kalergi sowie die Bestrebungen des französischen Außenministers Aristide Briand in der Zwischenkriegszeit, einen Zusammenschluss der europäischen Völker herbeizuführen, angesehen. Das Schlagwort „Vereinigte Staaten von Europa“ wurde bereits 1849 von Victor HugoHugo, Victor (1849): „Un jour viendra“, Rede vor dem Pariser Friedenskongress am 21. August 1849, in: Discours politiques français, Stuttgart: Reclam (2002), S. 19–22. geprägt und noch vor dem Ersten Weltkrieg unter anderem von Karl Kautsky (Neue Zeit vom 28. April 1911) verwendet. Später wurde es von so unterschiedlichen Politikern wie Leo TrotzkiTrotzki, Leo (1923): „Über die Aktualität der Parole ‚Vereinigte Staaten von Europa‘“, in: Prawda, Nr. 144, 30. Juni 1923 (deutsche Übersetzung). und, nach dem Zweiten Weltkrieg, Winston Churchill in dessen berühmt gewordener Zürcher Rede vom 19. September 1946 wieder aufgegriffen.https://www.europa-union.de/fileadmin/files_eud/PDF-Dateien_EUD/Allg._Dokumente/Churchill_Rede_19.09.1946_D.pdf.
Die europäische Einigungsbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg Nach 1945 kam es zu zahlreichen verschiedenen Bestrebungen, europäische Organisationen zu schaffen. Bis 1989 waren diese Bestrebungen aber von der Spaltung Europas durch den Eisernen Vorhang überschattet, so dass die heute bestehenden Organisationen zunächst größtenteils auf Westeuropa beschränkt blieben. Eine erste „Welle“ der Gründung politischer, wirtschaftlicher und militärischer Zusammenschlüsse umfasst den Zeitraum von 1948 bis 1960.
Als ersten Schritt der wirtschaftlichen Integration gründeten 18 westeuropäische Staaten, die in den Genuss von US-amerikanischer Unterstützung im Rahmen des Marshall-Plans kamen, 1948 die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC), durch die diese Staaten in den Entscheidungsprozess über die Verwendung der Mittel zum Wiederaufbau der westeuropäischen Staaten eingebunden wurden. Pläne zur Schaffung einer großen, alle OEEC-Staaten umfassenden Freihandelszone scheiterten jedoch. Aus der OEEC ging 1961 die OECD hervor.
Das erste Projekt der politischen Zusammenarbeit stellt der 1949 unter maßgeblichem Einfluss von Winston Churchill gegründete Europarat dar. Der Europarat verfügt kraft seiner Satzung (Art. 1) über ein breites Aufgabenfeld, das neben der Beratung von Fragen von gemeinsamem Interesse und dem Abschluss von Abkommen auch wirtschaftliche, soziale, kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie „den Schutz und die Fortentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ umfasst. Dabei verbleibt seine institutionelle Form jedoch – abgesehen von der Errichtung eines supranationalen Gerichtshofs, nämlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg – auf der Ebene einer zwischenstaatlichen Organisation (Intergouvernementalismus). Die im Rahmen des Europarats 1950 geschlossene Europäische Menschenrechtskonvention, mit der der Grundrechtsschutz in Europa auf eine neue Stufe gestellt wurde, ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten. Der Schwerpunkt der Arbeit des Europarats liegt heute im Bereich der Menschenrechte und der Förderung der Demokratisierung.
Die militärische Integration geht zurück auf den 1948 gegründeten Brüsseler Pakt, aus dem 1949 die NATO und 1954 die Westeuropäischen Union (WEU) hervorgingen.
Im sowjetischen Machtbereich (Ostblock) wurde 1949 der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe gegründet und 1955 der Warschauer Pakt geschlossen. Diese Organisationen wurden nach den Revolutionen im Jahr 1989 und dem Fall des Eisernen Vorhangs 1990/91 aufgelöst. Die meisten der ehemaligen Mitgliedstaaten beziehungsweise der aus ihnen hervorgegangenen Staaten sind mittlerweile Mitglieder von EU und NATO, siehe dazu Erweiterung der Europäischen Union und NATO-Erweiterung. Die Sowjetunion löste sich Ende 1991 auf.
Der westeuropäische Integrationsansatz (1951–1989) Keimzelle der heutigen EU war die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, „Montanunion“). Die EGKS ging auf den sogenannten Schuman-Plan sowie eine Erklärung des französischen Außenministers Robert Schuman vom 9. Mai 1950 zurück und bestand von 1952 bis 2002. Der Schuman-Plan stellt eine Fortentwicklung der französischen Ruhrpolitik dar.John Gillingham: Die französische Ruhrpolitik und die Ursprünge des Schuman-Plans. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft 1/1987 (PDF; 7,9 MB), , S. 1 ff. An der EGKS nahmen sechs Staaten – Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande – teil. Am 25. März 1957 unterzeichneten dieselben Staaten die Römischen Verträge, mit denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet wurden. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft trat am 1. Januar 1958 in Kraft, er sah die Verwirklichung eines Gemeinsamen Marktes innerhalb einer Übergangszeit von zwölf Jahren vor.
Nach dem Scheitern einer großen (west-)europäischen Freihandelszone unter dem Dach der OEEC, wurde lediglich 1960 die „kleine“ Europäische Freihandelszone (EFTA) geschaffen, an der jene westeuropäischen Staaten teilnahmen, die nicht Mitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) waren.
1968 wurden die letzten Binnenzölle innerhalb der EG-Staaten abgeschafft und ein gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittländern eingeführt. Damit war die Integrationsstufe der Zollunion erreicht. In den siebziger Jahren begann die Zusammenarbeit im Währungsbereich. 1972 wurde das System der Währungsschlange eingeführt, 1979 das Europäische Währungssystem (EWS). Ein nächster wichtiger Schritt war die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte (EEA), die die Organe der EG stärkte, sowie die Kompetenzen der EG und die Ziele der Integration im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts bis 1992 erweiterte. 1985 erfolgte die Unterzeichnung des Schengener Abkommens zum Abbau der Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten, das 1995 in Kraft trat.
Die gesamteuropäische Integration und die Gründung der Europäischen Union Die erste gesamteuropäische, d. h. die beiden Blöcke verbindende Organisation war die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), die erstmals von 1973 bis 1975 in Helsinki tagte. Aus ihr ging 1995 die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hervor, der jedoch neben allen europäischen Staaten auch die USA und Kanada sowie die zentralasiatischen Nachfolgestaaten der UdSSR angehören.
Der Vertrag von Maastricht über die Gründung der Europäischen Union wurde 1992 unterzeichnet und tritt 1993 in Kraft. Er hob die europäische Integration auf eine neue Ebene, indem er die Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union ausbaute. Zum stärksten Pfeiler der europäischen Integration, den drei EG-Verträgen, fügte er zwei neue Pfeiler hinzu: die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Bezüglich des ersten Pfeilers wurde die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion zum zentralen Ziel erklärt. Auch der europäische Binnenmarkt wurde durch den Vertrag von Maastricht für vollendet erklärt.
Nach 1992 wurde die Vertiefung der europäischen Integration vor allem durch zwei weitere Verträge vorangebracht: den Vertrag von Amsterdam von 1997, der die Säulen zwei und drei, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die innenpolitische und justizielle Zusammenarbeit, gestärkt und eine Sozialcharta eingeführt hat, sowie den Vertrag von Nizza 2001, der die Europäische Union „fit“ für die EU-Osterweiterung machen sollte. Der nächste wichtige Schritt erfolgte nunmehr zum 1. Dezember 2009 mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, nachdem zuvor 2005 die In-Kraft-Setzung des Vertrags über eine Verfassung für Europa gescheitert war.
Ein besonders wichtiger Integrationsschritt war die Einführung des Euro als Zahlungsmittel zum 1. Januar 2002, denn damit erwies sich Europa für jeden Bürger, dessen Staat Mitglied der Eurozone ist, im Alltagsleben und bei Auslandsaufenthalten innerhalb dieses neuen gemeinsamen Währungsraumes unmittelbar nützlich und noch einmal „greifbarer“ als bis dahin – im bargeldlosen Zahlungsverkehr war der Euro schon 1999 eingeführt worden.
Konzepte für die Zukunft des europäischen Integrationsprozesses