mini|350px|Exemplarisch: Vornehmen einer Überweisung im Onlinebanking-Portal einer Bank Electronic Banking (oder E-Banking, Onlinebanking, Home Banking oder Elektronisches Bankgeschäft) ist im Bankwesen die Abwicklung von Bankgeschäften über Datenfernübertragung oder Internet mit Hilfe von Personal Computer, Smartphone und anderen elektronischen Endgeräten (Mobile-Banking) oder über Telefonverbindungen mit Hilfe von Telefonen (Telebanking, Telefonbanking oder Phonebanking).
Allgemeines Vor dem Computerzeitalter wurden Bankgeschäfte ausschließlich über Vordrucke wie etwa Überweisungsträger oder Zahlscheine abgewickelt. Diese Vordrucke dienten den Kreditinstituten als Buchungsbeleg für die Verbuchung auf den beteiligten Girokonten. Durch die Einführung elektronischer Zahlungssysteme wie etwa dem elektronischen Massenzahlungsverkehr hat insbesondere der beleggebundene Zahlungsverkehr an Bedeutung verloren.
Entwicklung Als erste Bank in Deutschland bot die Norisbank ihren Kunden ab 1980 die Möglichkeit, Onlinebanking zu nutzen. Zu den Pionieren des Onlinebankings gehörte auch die Postbank, die im Jahre 1983 zunächst mit dem Bildschirmtext begann. auf postbank.de, abgerufen am 10. Oktober 2017 Diese Technik setzte sich nicht wie erwartet durch und wurde 2001 eingestellt, wobei das Programm selbst noch bis 2007 weiterbetrieben wurde. Die Sparda-Bank nutzte ab 1996 die von dem in Ostdeutschland aufgewachsenen Jungunternehmer Jozsef Bugovics entwickelte Hardwarelösung MeChip. In der Anfangszeit war die Abgrenzung gegen Homebanking nicht deutlich, da manche Tätigkeiten (z. B. Überweisungen) auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden konnten, d. h. am Bildschirm oder durch Versand mit der Briefpost, während das für zahlreiche andere Bankgeschäfte zumindest für Privatkunden nicht möglich war (z. B. Wertpapierorders). In Einzelfällen können Aufträge an die Bank auch per Telefax übermittelt werden. Mit der Entwicklung des Internets und entsprechender Webbrowser ist ein deutlicher Trend zu beobachten. Allein in Deutschland stieg der Anteil der Online-Nutzung bei Bankgeschäften von 8 % im Jahr 1998 auf 84 % im Jahr 2024.
Jahr Anteil 1998 8 % 200223 % 2006 34 % 201035 % 201345 % 201745 % 202160 % 202484 %
Nach einer 2017 erstellten Umfrage von RCG-Retailbanking wickelten im Jahr 2015 weltweit 28 % der Privatkunden ihre Bankgeschäfte online ab, 2017 waren es bereits 43 %.3/2017 Printausgabe S. 288 2014 erledigten 55 % der Deutschen ihre Bankgeschäfte online, 2017 nutzten 50 % ausschließlich Online-Angebote. 2008 nutzten 24 Millionen Menschen Onlinebanking, das entsprach 38 Prozent der 16- bis 74-Jährigen.Online-Banking wächst nur langsam heise.de, 22. Februar 2009 Zur Absicherung der Bankgeschäfte gegen Missbrauch haben sich verschiedene Systeme entwickelt, so etwa speziell im Bereich des Wertpapiergeschäfts ein eigenes Portal für Brokerage, Abfragen per SMS, PIN usw.
Rechtsgrundlagen In Deutschland unterliegt Electronic Banking insbesondere dem Zahlungsdiensterecht der § ff. BGB und den § ff. ZAG. Ferner gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute mit ihren „Sonderbedingungen für das Online-Banking“.
Innerhalb des Bankwesens hat Die Deutsche Kreditwirtschaft als Interessenverband der Spitzenverbände der Institutsgruppen den Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS-Standard) in der Schnittstellenspezifikation zum Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen) verankert. Dieser Standard ist seit dem 1. Januar 2008 für alle angeschlossenen Kreditinstitute verbindlich und regelt die technischen Rahmenbedingungen zur Abwicklung des Online-Bankings innerhalb der Institute.
Arten Electronic Banking ist ein Oberbegriff für eine Reihe verschiedener Methoden, um Bankgeschäfte unabhängig von Bankfilialen und Banköffnungszeiten durchführen zu können. Man kann diese Methoden wie folgt abgrenzen:
Datenträgeraustauschverfahren (DTA oder DTAUS) Onlinebanking (auch E-Banking, Homebanking und seltener Telebanking genannt) Telefonbanking (vielfach Telebanking genannt) kartengestütztes Bezahlen (auch Electronic Cash genannt).
Die einzelnen Methoden sind für bestimmte Zielgruppen entwickelt worden. So wird z. B. der klassische Datenträgeraustausch bevorzugt von größeren Geschäftskunden genutzt, während das in der Nutzung sehr einfache Telefonbanking, dessen Bedeutung zu Gunsten des E-Banking nach und nach schwindet, eher den Privatkunden anspricht. In der Praxis findet jedoch oft eine Vermischung statt.
Datenträgeraustausch
Der physikalische Datenträgeraustausch ist neben der elektronischen Übermittlung der Dateien via FTAM / BCS (s. u.) vor allem bei Großunternehmen und Kommunen mit sehr vielen Aufträgen gebräuchlich.
Hierbei werden Überweisungen und Lastschriften in Dateiform auf Disketten oder CD-ROMs, früher auch auf Magnetbändern, an die Bank eingereicht. Der Aufbau der Datei („DTAUS-Datei“) ist von der Deutschen Kreditwirtschaft bankübergreifend vereinheitlicht vorgeschrieben und enthält neben den Auftraggeber- und Empfängerdaten die Auftragsart (Überweisung oder Lastschrift) sowie Summendaten zur Kontrolle.
Die Legitimation und Autorisation der Aufträge erfolgt durch einen Datenträgerbegleitzettel mit Unterschrift eines Kontobevollmächtigten.
Innerhalb der Schweiz gibt es für das DTA-Format einen einheitlichen und standardisierten Aufbau. Das Datenträgeraustausch-Format (DTA) wird durch die SIX Interbank Clearing AG (ein Gemeinschaftswerk der Schweizer Banken) definiert. Das Schweizer Format ist nicht mit dem deutschen Format kompatibel.
Onlinebanking mini|Typischer TAN-Generator für das Online Banking Unter Onlinebanking (auch Online-Banking oder Online Banking) versteht man den direkten Zugriff auf einen Bankrechner. (z. B. über Internet oder Direkteinwahl bei der Bank per Datenfernübertragung).
mini|HBCI-Chipkartenleser Hier sind zwei Verfahren üblich: Browserbasiertes Internetbanking über die Website der Bank, meist durch TLS gesichert Verwendung eines Onlinebankingprogramms (sog. Clientprogramm), mit dem zunächst offline, also ohne Netzverbindung, die Transaktionen vorbereitet werden, indem etwa ein Überweisungsbeleg ausgefüllt wird. Danach erst wird eine Netzverbindung zur Übertragung der gesammelten Transaktionen aufgebaut.
Die Aufträge werden mit Hilfe einer elektronischen Unterschrift unterzeichnet. Hier haben sich mehrere Verfahren etabliert:
PIN/TAN (mit Papier-TAN-Liste, TAN-Generator, eTAN, sm@rt TAN, chipTAN, optische TAN oder mobile TAN z. B. via SMS) Homebanking Computer Interface (HBCI) oder Financial Transaction Services (FinTS) mit Legitimation per Chipkarte oder Schlüsseldiskette. File Transfer, Access and Management (FTAM) mit Elektronischer Unterschrift (EU); vor allem im Firmensektor verbreitet; Direkteinwahl zum Bankrechner über ISDN oder DATEX-P Banking Communication Standard (BCS), i. d. R. identisch FTAM; meist unter Verwendung von elektronischen Unterschriften hauptsächlich in größeren Unternehmen eingesetzt Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS): Erweiterung des Banking Communication Standard für die Kommunikation über das Internet unter Verwendung von elektronischen Unterschriften. Zukünftiger Multibankenstandard für das Firmenkundengeschäft über das Internet (flächendeckende Einführung in Deutschland zum 1. Januar 2008)
Moderne browserbasierte Internetbanking-Systeme zeichnen sich unter anderem durch Portal-Funktionen, Barrierefreiheit, verschiedene Sicherheitsmechanismen (z. B. gegen Phishing), Benachrichtigungsmöglichkeiten (z. B. bei Kontostandsänderung durch SMS oder E-Mail), mobile TAN-Verfahren sowie frei wählbaren Anmeldenamen aus. Alle bekannten browserbasierten Internetbanking-Systeme sind bis heute durch proprietäre Software realisiert.
In Österreich wird hauptsächlich das MBS/IP-Verfahren verwendet.
Sicherheit beim Onlinebanking mini|Phishing-Versuch: Der Bankkunde soll seine Zugangsdaten auf der vom Betrüger präparierten Webseite preisgeben. Typisch ist die Nachahmung des Designs einer vertrauenswürdigen Stelle. Es ist zwischen der Sicherheit der eigentlichen Datenübertragung zur oder von der Bank und der Datenverarbeitung am Arbeitsplatz zu unterscheiden.
Bei allen Browser- und Client-basierten Electronic-Banking-Systemen ist eine Verschlüsselung der Datenübertragung seitens der Banken gewährleistet. Diese ist nach menschlichem Ermessen nicht – oder nur unter erheblichem Zeit- und Ressourcenaufwand – manipulierbar. Das Übertragungsprotokoll HTTPS kann verschiedene Verschlüsselungsalgorithmen nutzen, die unterschiedlich sicher sind.Bericht auf Heise über die Benutzung von Verschlüsselungsalgorithmen Beim Verbindungsaufbau handeln Webbrowser und Banken-Server den Verschlüsselungsalgorithmus aus, wobei die meisten Banken mit dem Advanced Encryption Standard mit 256 Bit langen Schlüsseln arbeiten.
Die erste Angriffsmöglichkeit für einen Betrüger ist der heimische PC. So sollten Computer immer durch einen aktuellen Virenscanner und eine Firewall gesichert werden, um die Verbreitung von Schadprogrammen wie z. B. Viren, Keyloggern oder Trojanern zu unterbinden. Mit solchen Schadprogrammen wäre z. B. die Fernsteuerung des Computers möglich.
Durch Phishing, Pharming oder SIM-Swapping wird versucht, direkt an die zur Auftragsunterzeichnung notwendigen Daten (z. B. PIN/TAN) zu gelangen. Jeder Bankkunde kann sich bereits dadurch schützen, indem die von den Banken zur Verfügung gestellten Zugangsberechtigungen nicht weitergegeben bzw. im Computer hinterlegt werden.
Denkbar wäre auch eine Manipulation des Domain Name Systems zur Umsetzung der URL einer Onlinebanking-Seite auf die IP-Adresse eines Angreifers (DNS-Spoofing). Dadurch würde der Webbrowser auf einen anderen Webserver geleitet, obwohl die richtige URL eingetippt wurde.
Einen aufwendigeren Angriff auf das Onlinebanking stellt der Man-in-the-middle-Angriff dar, bei dem der Angreifer sich zwischen Nutzer und Bank schaltet. Es ist also eine direkte Überwachung des Datenverkehrs in Echtzeit erforderlich. Entsprechende Angriffe werden etwa über Trojaner auf dem Rechner des Benutzers ausgeführt.Katusha: LKA zerschlägt Ring von Online-Betrügern WinFuture.de, 29. Oktober 2010 2012 empfahl die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit daher allen Banken, die PCs ihrer Kunden grundsätzlich als infiziert zu betrachten und deshalb Sicherheitsverfahren zu verwenden, bei denen der Kunde noch einmal unabhängig vom PC die tatsächlichen Überweisungsdaten kontrollieren kann, wie etwa – unter Vorbehalt, dass die Sicherheit des Mobiltelefons gewährleistet werden kann – mTAN oder Smartcard-basierten Lösungen mit eigenem Kontrolldisplay wie chipTAN. European Union Agency for Network and Information Security, 5. Juli 2012
Maßnahmen zum sicheren Onlinebanking
Die Voraussetzung für sicheres Onlinebanking ist ein sicheres Verfahren zur Authentisierung und Autorisierung. Im Webbrowser-gestützten Onlinebanking entspricht das chipTAN-Verfahren dem aktuellen Stand (2012) der Technik. Im Bereich des Homebanking, für das auf dem Kundenrechner eine Homebanking-Software installiert werden muss, ist HBCI mit Chipkarte und Secoder-fähigem Kartenleser das sicherste Verfahren, wobei die jeweilige Bank sowie die Homebanking-Software die Secoder-Erweiterung für HBCI unterstützen müssen. starmoney.de, Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH, abgerufen am 18. November 2015. (PDF; 1,2 MB)