Der Bundesverband Künstlernachlässe e.V. (BKN) ist als Dachverband ein Zusammenschluss regionaler Initiativen, Vereine und Stiftungen, die sich die Bewahrung des kulturellen Erbes zur Aufgabe gemacht haben, indem sie Nach- und Vorlässe von bildenden Künstlerinnen und Künstlern erhalten, erfassen, erforschen, publizieren und vermitteln. Der Verband wurde 2017 in der Absicht gegründet, für die öffentliche Wahrnehmung kulturpolitischer Belange der vertretenen und im Wesentlichen zivilgesellschaftlich und ehrenamtlich getragenen Einrichtungen zu sorgen und staatliche Förderung anzumahnen. Er hat sich die Rechtsform eines eingetragenen Vereins gegeben, Sitz und Gerichtsstand ist Berlin, Gemeinnützigkeit ist anerkannt.
Der Verband
Hinterbliebene sind mit der Nachlassverwaltung des Werks verstorbener Künstler oft überfordert. Deshalb haben sich landesweit Vereine und Initiativen gegründet, die der unsachgemäßen Lagerung oder der Vernichtung des Werks von Kunstschaffenden entgegenwirken wollen, um ihren Bestand zu sichern. Der Bundesverband unterstützt sie. Darüber hinaus fördern Bund und Länder diese Initiativen.
Gründung Der Verband wurde am 5. März 2017 – und damit neun Jahre nach der Gründung der Forschungsallianz Kulturerbe – vom Landesverband Bildende Kunst Sachsen und neun weiteren Initiativen gegründet, weil die Interessen regionaler Nachlassinitiativen gebündelter Unterstützung ebenso bedürfen wie es für kulturpolitische Prozesse auf Länder- und Bundesebene eines Ausbaus und eines Prozessmanagements bedarf. Dabei solle, so die Vorsitzende Gora Jain 2019, „regional nicht mit provinziell verwechselt“ werden.
Der Gründung des Verbands lag die Absicht zugrunde, Bund und Länder langfristig in die Finanzierung von regionalen Künstlernachlass-Initiativen einzubinden, diese zu koordinieren und bundesweit zu vernetzen. Wie auf der Gründungsversammlung mitgeteilt wurde, umfasst das Netzwerk des BKN „Bereiche aus Forschung, Archivwesen und Ausstellungsbetrieb“.
Für das Aufgabengebiet des Verbandes waren sieben Sparten vorgesehen: Anerkennung regionaler Künstlernachlässe als nationales Kulturerbe Änderung des Urheberrechts zugunsten einer Rechtsträgerschaft der Künstlernachlass-Initiativen Bundesweite Kooperation der Künstlernachlass-Initiativen, fachlicher Austausch und internationale Vernetzung Einbindung regionaler Künstlernachlässe in Lehre und Forschung Einbeziehung regionaler Künstlernachlass-Initiativen in die Kulturstrategie von Bund, Ländern und Kommunen Kontinuierliche öffentliche Förderung regionaler Künstlernachlass-Initiativen durch Bund und Länder Zusammenarbeit mit den Künstlerverbänden
Zu den Gründungsmitgliedern gehörten zehn Einrichtungen. Es waren dies der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), die international agierende Museumsabteilung Zentrum für Künstlerpublikationen in der Weserburg Bremen, das 1993 in Saarlouis gegründete Institut für aktuelle Kunst Saarland, der 2003 in Hamburg gegründete und überregional agierende Verein Forum für Künstlernachlässe, die 2005 eingerichtete Stiftung Künstlernachlässe Mannheim, die 2007 in Bonn eingerichtete Stiftung Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe, der 2011 in Potsdam gegründete Verein Private Künstlernachlässe im Land Brandenburg, die 2011 eingerichtete Sparkassenstiftung Lüneburg, der 2011/12 gegründete Verein Kunstarche Wiesbaden und der Landesverband Bildende Kunst Sachsen mit seiner 2013 gegründeten Initiative für Künstlernachlässe.
Vorstand Der Vorstand wird jeweils für drei Jahre gewählt. Mit Stand Januar 2022 gehören ihm Silvia Köhler von der Initiative Künstlernachlässe Mannheim, Daniel Schütz vom Rheinischen Archiv für Künstlernachlässe in Bonn, Claudia Maas vom Institut für aktuelle Kunst im Saarland und Anne Thurmann-Jajes vom Zentrum für Künstlerpublikationen beim Weserburg Museum für moderne Kunst an. Vorstandsvorsitzende ist von Anbeginn Gora Jain, zugleich Vorsitzende vom Forum für Künstlernachlässe in Hamburg. Zum Kreis des Gründungsvorstands gehörte bis 2018 Kristin Halm von Wyszecki vom Kunstarchiv Lüneburg, bzw. Sparkassenstiftung Lüneburg. Bis Februar 2021 gehörte ebenfalls die Kunsthistorikerin Friederike Hauffe dem Vorstand an, die als Lehrbeauftragte an der Hochschule der Künste Bern den Masterstudiengang Werk- und Nachlass-Management betreut.
Mitglieder In den ersten fünf Jahren nach der Gründung haben sich fünf weitere Organisationen angeschlossen, so dass dem Bundesverband im Januar 2022 angehören:
Neben der ordentlichen Mitgliedschaft für gemeinnützige Institutionen wurde der Status des Förderers für natürliche oder juristische Personen und unterstützungswillige Firmen geschaffen.
Fachgruppen Der Verband richtet je nach Bedarf verschiedene, zentral arbeitende Fachgruppen ein, die sich in bedarfsorientiertem Turnus treffen und dem Vorstand zuarbeiten. Beispielsweise gab es im Jahr 2021 eine Fachgruppe Beratung, die sich neben rechtlichen und finanziellen Aspekten damit befasst, beim Sortieren, Erfassen und der Unterbringung der Künstlernachlässe zu beraten. Die Fachgruppe Digitalisierung und Kernbestandsdepot kümmert sich um fachwissenschaftliche Erfassung in Datenbanken und um öffentliche Kernbestandsdepots in den verschiedenen Bundesländern. Eine weitere Fachgruppe arbeitet im Sinne einer Schnittstelle mit Museen, Künstlerverbänden und Archiven zusammen, betreibt Recherche, bereitet Erhebungen vor und gibt Empfehlungen an den Vorstand. Manche Arbeitsgruppen ruhen, wie beispielsweise jene, die sich um Prävention, Konservierung und Restaurierung müht. Ihr Ziel ist es, einen deutschlandweiten Beratungsservice aufzubauen.
Zielsetzung und Aufgaben Ziel des Bundesverbandes ist der „Erhalt einer kunst- und kulturgeschichtlichen Vielfalt der Bundesrepublik Deutschland“.
Der Verband versteht sich als „Sprachrohr für die regionalen Nachlassinitiativen“. Er vertritt sie auf Länder- und Bundesebene, stärkt überregionale Kooperationen, fördert fachlichen Austausch und sorgt für Vernetzung. Er unterstützt Ausstellungen, Symposien, Workshops und Publikationen zum Thema Künstlernachlässe und begleitet sie fachlich.
Auf bundespolitischer Ebene sieht der Verband seine Aufgabe darin, „kontinuierliche öffentliche Förderungen für die Künstlernachlass-Initiativen u. a. beim Aufbau regionaler Beratungsstellen, Kernbestandsdepots und digitaler Bestandserfassung zu erreichen.“
Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder, unterstützt diese Ziele:
Nachlassinitiativen Zu den Aufgaben der vom Bundesverband unterstützten Nachlassinitiativen gehört das Bewahren und Magazinieren – und damit das Anlegen von Archiven und Kernbestandsdepots –, das digitale und analoge Erfassen, Inventarisieren und Dokumentieren, die wissenschaftliche Bearbeitung und, falls nötig, die restauratorische Aufarbeitung, das digitale oder gedruckte Publizieren ebenso wie Ausstellungen und Verleih und schließlich die Beratung der Erben.
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, wurden sog. Lösungsmodule geschaffen. Dazu gehören Archive und Depots mit Bearbeitungs- und Lagerräumen, Schaulager und Ausstellungsflächen, digitale Systeme für die Werkerfassung mit Anbindung an nationale und internationale Datenbanken und der Anschluss an bundesweite Netzwerke für nachlassbewahrende Institutionen.
Überdies bedarf es verschiedener landespolitischer Aktivitäten, um die Nachlassinitiativen nicht ins Leere laufen zu lassen. Sie sind in einigen Bundesländern angelaufen, jedoch ist der Bedarf noch nicht gedeckt.
Service In ihrem Service-Bereich sieht der Verband eine Zusammenstellung von Literatur vor, die mit Stand Januar 2021 allerdings noch nicht bestückt ist. Daneben werden Einrichtungen in Deutschland zusammengestellt, die mit dem Thema Künstlernachlässe befasst sind. Im Einzelnen werden die Adressen der Webseiten von Initiativen, Vereinen, Stiftungen, Museen und weiteren Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Für Künstlerinnen und Künstler stellt der Verband eine Handreichung zur Verfügung, die darüber informiert, wie mit dem künstlerischen Werk und dem schriftlichen Nachlass der Kunstschaffenden – ggf. auch schon zu Lebzeiten als Vorlass – verfahren werden kann.
Mitgliedschaft und Zusammenarbeit Der Bundesverband für Künstlernachlässe ist Mitglied im Deutschen Kunstrat, in den er auf der Mitgliederversammlung vom 16. April 2018 aufgenommen wurde. Der BKN arbeitet mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) zusammen, mit dem er sich die Berliner Adresse teilt. Überdies gibt es Kooperationen mit zahlreichen Museen und Kunstarchiven, beispielsweise dem Archiv der Akademie der Künste in Berlin oder dem Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds.
Presse und Medien
Pressekonferenz Am 15. Juli 2019 war im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit unter Moderation von Markus Hilgert zu einer Pressekonferenz geladen, die sowohl auf der Seite der Kulturstiftung der Länder als auch auf deren YouTube-Kanal dokumentiert ist. Auf dem Podium waren neben der Kulturstiftung mit ihrem Generalsekretär Hilgert und ihrer Dezernentin Britta Kaiser-Schuster der Bundesverband mit seiner Vorsitzenden Gora Jain und Karin Nüssle als betroffene Erbin des Nachlasses ihres Ehemannes Norbert Nüssle vertreten.
Einleitend erläuterte Hilgert, dass sich das Thema Künstlernachlässe sowohl aus demografischen Gründen stelle als auch der Tatsache geschuldet sei, dass sich in Deutschland nach langer Friedenszeit große Bestände gebildet hätten. Ihr Umfang sei nicht wirklich seriös zu beziffern, doch vorsichtigen Schätzungen zufolge wäre pro Jahr mit mehreren tausend Fällen zu rechnen.
Kaiser-Schuster betonte in ihrer Stellungnahme zunächst, es gehe nicht um Künstler mit „nationaler Bedeutung“, für deren Erbe gesorgt sei, sondern um jene mit lokaler oder regionaler Bedeutung. Aktuell stehe Erfassung und Digitalisierung im Vordergrund, die Aufbewahrung sei ein gesondertes Thema. Bewahrung gehe nur mit einem Kernbestand, die Digitalisierung aber solle in die Breite gehen und auch die schriftlichen und sonstigen Aufzeichnungen der Künstlerinnen und Künstler berücksichtigen, die zum Verständnis ihres Werks beitragen könnten. Sie gab die Inhalte eines Positionspapiers zum Umgang mit Künstlervor- und -nachlässen wieder, das sie auf Basis der Ergebnisse einer vom Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz einberufenen Arbeitsgruppe vorgelegt hatte. Es trägt aus wissenschaftlicher Sicht Handlungsempfehlungen und Kriterien für die Beurteilung von Künstlernachlässen zusammen und thematisiert den Erhaltungszustand der Werke im Hinblick auf ihre Bewahrungswürdigkeit. Insgesamt sei der Bedarf an Beratung groß. Nachlassgeber sollten frühzeitig auf die Regeln für eine Übergabe hingewiesen und mit konservatorischen Standards vertraut gemacht werden. Die bisher schon existierenden Initiativen befassen sich, so Kaiser-Schuster, mit zahlreichen rechtlichen, organisatorischen, konservatorischen, archivalischen und kunstwissenschaftlichen Fragen, ohne dass bisher eine Angleichung gelungen wäre. Die Handlungsempfehlungen des Positionspapiers zielen auf ein „sinnvolles Zusammenwirken zwischen staatlichen, öffentlichen, privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Aufgaben und Akteuren“. Einerseits sei Eigeninitiative und Kooperationsbereitschaft der Nachlassgeber vonnöten, andererseits sollten die Beratungsangebote „grundsätzlich in das Förderspektrum der öffentlichen Hand aufgenommen werden“.